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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.09.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.09.1905
- Sprache
- Deutsch
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^ 222, 23. September 1905. Nichtamtlicher Teil. 8389 lich vor Fragen steht, deren schnelle eigne Beantwortung ihm nicht leicht, oft gar unmöglich ist, jedenfalls Mühe und kostbare Zeit fordert. Da ist es sicher von Nutzen, ein Buch zur Hand zu Vorgehen, den wir als Probe des reichen Inhalts hier folgen lassen: 37. Welche Sendungen können gegen die Drucksachentaxe be fördert werden? 38. Müssen die gegen die ermäßigte Taxe zu befördernden Sendungen die Bezeichnung »Drucksache» tragen? 39. Wann dürfen als Drucksachen aufgegebene und abgesandte Sendungen nachträglich beanstandet werden? 40. Sind die mit der Schreibmaschine hergestellten Schriftstücke gegen die ermäßigte Drucksachentaxe zulässig? 41. Ist es gestattet, den Drucksachen Stoff- oder Zeugproben beizufügen? Papierstücken als Drucksache versandt werden? 43. Werden auch offene bedruckte Karten mit angehängter mit dem Wertstempel versehener Postkarte gegen die Drucksachen taxe befördert? 45. Welche Änderungen und Zusätze sind auf Korrekturbogen, welche gegen die Drucksachentaxe befördert werden sollen, erlaubt? 46. Es gibt Drucksachen, auf denen handschriftliche Zusätze ge stattet sind, können Sie einige nennen? usw. usw. So geht es mit sorgfältigstem Eingehen auf Einzelheiten und auf alle denkbar möglichen Fragen weiter, bis das Maß von drei hundert Fragen und ebensovielen ausführlichen Antworten er schöpft ist. Für den Buchhändler kommen, außer den zahlreichen Fragen über Briefe, Postkarten, Pakete, Nachnahmen, Eil sendungen, Postanweisungen, postlagernde Sendungen, Telegramme usw., insbesondre noch die Fragen und Antworten über Bücher praktischen Wert des Buchs. Red. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Wegen Be trugs ist am 21. September v. I. vom Landgericht Straßburg der Kaufmann Theodor Koppe neben vier Mitangeklagten zu Strafe verurteilt worden. Seit mehreren Jahren betreibt er in Berlin die Kunstanstalt Theodor Koppe L Co. Die Firma be zieht von andern Geschäften Bilder, Haussegen, Photographien, Broschen usw. uud läßt sie durch Reisende vertreiben. Einem Blindenverein versprach Koppe, einen Teil des Reingewinns zu zahlen. Im ersten Jahre zahlte er auch 600 Auf späteren Prospekten steht nur, daß er sich verpflichtet habe, vorläufig 600 ^ zu zahlen. Viele Leute ließen sich dadurch zum Kauf verleiten, weil sie glaubten, eine wohltätige Anstalt zu unterstützen. Sie wurden nach Ansicht des Landgerichts um die Kaufpreise geschädigt. — Auf die Revision Koppes hob am 21. d. M. das Reichs gericht das Urteil auf. Eine Vermögensschädigung sei nicht festgestellt, da Preis und Gegenwert nicht angegeben und gegen einander abgewogen seien. Lentze. * Das Recht auf den Personen-Namen und die literarische Freiheit. (Vgl. Nr. 204, 213 d. Bl.) — In dem Prozeß des Professors an der technischen Hochschule zu Charlotten burg, vr. Rudolf Biedermann, Mitglied des kaiserlichen Patentamts in Berlin, gegen die »Berliner Illustrierte Zeitung« wegen Mißbrauch seines Namens (vgl. Nr. 204 d. Bl.) war, wie berichtet, vom Kammergericht zu Berlin dem Anträge des Klägers auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung gegen den Beklagten stattgegeben worden, und zwar im Gegensatz zur Entscheidung des Landgerichts I Berlin, das diesen Antrag zurück gewiesen hatte. Gegen diese einstweilige Verfügung hat die be klagte Partei Widerspruch erhoben, und, wie die -Nationalztg.« meldet, hat nunmehr nach mündlicher Verhandlung das Land- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 72. Jahrgang. gericht die einstweilige Verfügung des Kammergerichts wieder aufgehoben. Die endgültige Entscheidung dieser Frage, die für den Schutz des Personen-Namens gegen mißbräuchliche Ver wendung durch Schriftsteller und Zeitungsredaktionen, anderseits auch für deren freie Bewegung von großer Wichtigkeit ist, kann im vorliegenden Fall zwar kaum zweifelhaft sein, dürfte sich aber noch längere Zeit hinausziehen. Handelskammerbezirk Duisburg-Ruhrort-Meiderich. — Das Ministerium für Handel und Gewerbe gibt im Deutschen Reichsanzeiger und k. preußischen Staatsanzeiger (Nr. 223) folgendes bekannt: Nachdem die Städte Duisburg, Ruhrort und Meiderich zu einem Stadtkreis Duisburg vereinigt sind, genehmige ich, daß die bisherigen Bezirke der Handelskainmern Duisburg und Ruhrort in eine Handelskammer zusammengelegt werden. Die Handels kammer erhält ihren Sitz in der Stadt Duisburg und führt den Namen -Handelskammer in Duisburg«. Sie tritt am 1. Januar 1900 in Tätigkeit. — Berlin, den 18. September 1905. — Der Minister für Handel und Gewerbe. Im Aufträge: (gez.) Lusensky. Kunstausstellung. — Die I. Herbst-Ausstellung, die vor kurzer Zeit bei Pietro Del Vecchio in Leipzig eröffnet worden ist, hat bis jetzt sehr gute Verkaufsergebniffe auszuweisen. An größern Gemälden wurden u. a. verkauft Werke von: Cd. Krause-Wichmann, Cd. Heller, I. Büche, L. Skramstad, M. Orthaus, W. Kopp, R. Andricz, C. le Feubure, K. L. Fahrbach, Professor Karl Rettig. Die Ausstellung erfreut sich regen Besuchs. Kongreß für innere Mission. — Der 33. Kongreß für innere Mission wird in den Tagen vom 25. bis 28. d. M. in Leipzig gehalten werden. Die Ordnung des Kongresses wird folgende sein: Montag, den 25. September: 1. Eröffnungsgottesdienst in der Thomaskirche, abends 6 Uhr. Predigt des Geheimen Kirchenrats Professors v. Rietschel- Leipzig, z. Z. Ueetor maAviüeus. 2. Öffentliche Abendversammlung um 8 Uhr im großen Saale des Zoologischen Gartens. a) Begrüßungen. b) Vortrag von Professor vr. Grützmacher-Heidelberg über »Christentum und Unterhaltungsliteratur«. Dienstag, den 26. September: 1. Erste Hauptversammlung, vormittags 9 Uhr im Saale des städtischen Kaufhauses, Universitätsstraße, Eingang Gewand- Gäßchen. Ausschusses für innere Mission, Präsident des Reichs- Versicherungsamts Wirkl. Geh. Oberregierungsrat Gaebel aus Berlin. d) Die innere Mission in ihrer nationalen Bedeutung für Deutschland. Referent Geheimer Kirchenrat Professor v. Hauck-Leipzig. 2. Abendgottesdienste um 8 Uhr: a) in der St. Peterskirche Predigt des Dekans Groß-Leon- berg (Württemberg). d) in der St. Johanniskirche, Predigt des Pfarrers Scholler- Nürnberg. Mittwoch, den 27. September: 1. Spezialkonserenzen: a) »Die Eidesnot in der Gegenwart.» Referent: Rechtsanwalt vr. E. Lucius-Mainz, vormittags 8 Uhr in der Universität, Auditorium 40. b) »Die Gewinnung weiblicher Kräfte für die innere Mission.« Referent: Direktor Pfarrer Burckhardt-Berlin, vormittags 8 Uhr im Saale des städtischen Kaufhauses, Universitäts straße, Eingang Gewand-Gäßchen. e) -Gemeindeorganisation und innere Mission.« Referent: Pfarrer A. Cordes-Hamburg, vormittags 10*/? Uhr in der Königlichen Universität. ä) »Wie ist dem Mißbrauch der gesetzlichen Sonntagsruhe zu steuern?« Referent: Superintendent Schuster-Oschersleben, 1113
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