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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.09.1905
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- 22.09.1905
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- Deutsch
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221, 22. September IS05. Nichtamtlicher Teil. 8341 Der Verleger Henri Plan hatte 1865 mit einem Jour nalisten wegen eines Rezensionsexemplars eine Differenz, die damals viel Aufsehen machte. Einest Chesneau. Kunstkritiker am »Oovstitutiouusl», hatte von Plon ein Re zensionsexemplar der-Iwttrss äs kÜLuärio» verlangt. Chesneau veröffentlichte in seiner Zeitung eine sehr abfällige Kritik, worauf er folgendes Schreiben erhielt: »Am 11. Februar haben Sie von mir ein Rezensions exemplar der »llettres äs llanäria« verlangt, das ich Ihnen überlassen habe. Zu meinem größten Erstaunen las ich deshalb den von Ihnen am 21. d. M. im »Oovstlkutlouvsl« veröffent lichten Artikel. Es ist nicht üblich, sich von dem Verleger ein Buch geben zu lassen, das man in so abfälligen Ausdrücken angreisen will, die den Absatz verhindern. — Ich grüße Sic. Henri Plon.« Der Kritiker antwortete hierauf folgendes: »In Erwiderung aus den Brief vom 27. Februar letzthin, unterzeichnet Henri Plon. sendet Hr. Ernest Chesneau dem genannten Hrn. Plon. Buchhändler, eine Postanweisung lautend aus 8 Franken, d. h. den Ladenpreis des Bandes .I-ottrsa st psvssss ä'llippoFts Iklaväriv'. Ernest Chesneau.- Dieser Zwischenfall erregte damals großes Aufsehen und gab zu einer lebhaften Debatte Anlaß Claretie ergriff Partei gegen den Verleger, indem er erklärte, wenn ein Kritiker von einem Verleger ein Buch oder von einem Theaterdirektor einen Sperrsitz erhalte, so sei er weder dem einen noch dem andern zu Dank verpflichtet. Maillard be merkt aber mit Recht, die Sache liege in jenem Fall doch anders. Plon hatte dem Kritiker des »Oonstitutiovnsl« kein Rezensionsexemplar gesandt, aus welchem Grunde, ist gleichgültig. Nun wendet sich der Kritiker an ihn und er hält das Buch. Es ist nicht anzunehmen, daß Plon gehofft hat. Chesneau dadurch gewissermaßen bestechen zu können; aber jedenfalls erwartete er wenn nicht eine wohlwollende, so doch eine gerechte Beurteilung. Nun hatte aber Chesneau anscheinend von vornherein die Absicht, das Buch gründlich herunterzureißen, und deshalb wäre cs seine Pflicht gewesen, das Buch zu kaufen, denn wenn er dem Verleger seme wahre Absicht mitgeteilt hätte, hätte er das Werk nicht erhalten, denn Plon gehörte nicht zu den Verlegern, die zu frieden sind, sobald nur irgend etwas über ihre Verlags werke geschrieben wird, und die auch die heftigste Kritik noch als Reklame ansehen. Ein vorurteilsfreier Schriftsteller wird Maillards An sicht beistimmen. Es ist ganz selbstverständlich, daß es einem Rezensenten freisteht, ein ihm zur Beurteilung eingesandtes Werk, einerlei ob es ihm unaufgefordert oder auf seinen Wunsch zuging, nach seiner Überzeugung günstig oder un günstig zu besprechen, wobei es Sache des Temperaments ist. das Urteil in ruhiger, objektiver Form oder in begeisterten, oder entrüsteten Worten auszusprechen, allein man kann es nicht als kvir bezeichnen, daß ein Schriftsteller ein Buch, das er Herunterreitzen will, sich schenken läßt. Ein sehr angenehmes Verhältnis bestand zwischen dem Liederdichter Bsranger und dem Verleger Perrotin. Dieser hatte für 3Ü0VÜ Frcs. das Recht erworben, eine neue Ausgabe der Lieder von Bsranger zu veranstalten, wobei er sich aber gleichzeitig verpflichtete, eine rückständige Honorarforderung von 18 000 Frcs, die Bsranger noch an seine früheren Verleger hatte, zu befriedigen. Als später der Verleger auch die neuen Lieder, die Bsranger noch dichten würde, erhalten wollte, bat er ihn. eine Forderung zu stellen. Bsranger verlangte in seiner Bescheidenheit nur eine lebens längliche Jahresrenle von 600 Frcs Der Verleger erhöhte sie freiwillig auf 800 Frcs., dann auf 1200. 1800, 2400 und zuletzt aus 30ÜÜ Frcs. Mehr wollte Bsranger unter keinen Umständen annehmen. Dentu schlug in vielen Fällen den Verfassern die Tei- Börstnblatt sllr d-n deutschen Buchhandel. 72. Jahrgang. lung des Gewinns vor. Es war dies insofern begreiflich, als Dentu ungemein viele Bücher in Verlag nahm und deshalb gar nicht in der Lage war, die Manuskripte so genau zu prüfen, um Sicherheit zu haben, daß er die Vor auszahlung eines Honorars wagen könnte. Wie es aber in solchen Fällen oft geschieht: Für den Verfasser kam nichts oder nur wenig heraus. Dentu verlegte die »UMdrss äs Io mvill- in 4 Auflagen zu je 1000 Exemplaren. Der Verfasser Desbarolles erhielt aber von jeder Auflage nur 160 Francs als Anteil am Reingewinn. Er war hierüber so entrüstet, daß er Dentu verklagte; allein das Gericht er kannte auf Abweisung der Klage, da Dentus Rechnung richtig sei. Champfleury gab sein Werk >U. Irinxls- im Selbst verlag heraus, doch wird uns nicht verraten, ob er viel Freude daran erlebt hat. Sehr herzlich waren die Beziehungen zwischen P. I. Proudhon und seinen Verlegern, den Gebrüdern Garnier in Paris. Proudhon schreibt ihnen am 1.JuliI85S: -Bitten Sie gefälligst Ihren Herrn Kassierer, eins meiner letzten Schreiben nachzulesen, in dem ich Sie auf einige Posten aufmerksam mache, die Sie bei der letzten Abrechnung zu Ihrem Nachteil vergessen haben. Ich bin meiner Sache allerdings nicht ganz sicher; aber wenn es sich so verhält, so würden Sie mir nichts mehr, sondern ich Ihnen noch etwas schulden.- Am 11. Dezember bittet Proudhon seine Verleger, ihm noch etwas Kredit zu gewähren und ihm zu gestatten, durch einen Wechsel 1000 Frcs. bei ihnen erheben zu lassen. Er berichtet ihnen über seine mißliche Lage und schließt mit den Worten: -Verzeihen Sie. daß ich wie zu Freunden mit Ihnen spreche, obschon ich eigentlich nur meine bisherigen und zukünftigen Verleger in Ihnen sehen sollte; aber alles, was ich erleide, ist stärker als ich, und sodann kann ich auch auf Grund unserer Beziehungen mich so an Sie wenden.» Die Gebrüder Garnier entsprachen gern seinem Wunsche, und am Ende des Jahres übersandten sie sogar Neujahrs geschenke an die Töchter Proudhons. Gerührt antwortete der Vater: »Sie sind mehr als anständig gegen die Schriftsteller, die für Ihren Verlag arbeiten; Sie verstehen es auch, ihre Freunde zu sein . . . Ich wäre Ihnen weniger dankbar für diese Sendung, wenn Sie beide Familienväter wären. Ich würde dann sagen: Sie haben getan, was alle Welt tut, was unter Papas üblich ist. Aber Sie sind Junggesellen, ungeheuer be schäftigt, übermüdet, und Sie denken an zwei kleine MädchenI Ach, meine Herren, Sie haben mehr Herz, als Sie sich den An schein geben.« Von Hetze! sagt der Verfasser des Buchs, er sei -ein talentvoller Schriftsteller, ein gewandter und doch ehrlicher Verleger» gewesen. Der Schriftsteller Gustave Planche vereinbarte mit ihm die Herausgabe einer Geschichte Frank reichs in zwölf Bänden, die binnen drei Jahren erscheinen sollten und für die dem Verfasser ein Honorar von 30 000 Frcs. zugesagt wurde Planche zeichnete sich nun nicht gerade durch besondern Fleiß aus, und um sich selbst zur Arbeit anzuspornen, schaltete er in den Vertrag eine Be stimmung ein. wonach er im Fall der nicht rechtzeitigen Ablieferung des Manuskripts für jeden Monat der Ver spätung 1000 Frcs. zu bezahlen hätte. Das Werk wurde angekündigt; aber Planche schrieb keine Zeile. Er hatte eine kleine Erbschaft gemacht und dachte schon seit Jahren nicht mehr an die Arbeit, als eines Tags ein Freund ihn darauf aufmerksam machte, daß er Hetzet bereits 72 000 Frcs. Kon ventionalstrafe schulde. Hetzei fiel es aber nicht ein, die Zah lung zu verlangen; lachend gab er Planche den Vertrag zurück. Hetze! hatte mit wechselndem Glück mancherlei versucht, als er auf den Gedanken kam. sich speziell aus die Jugend literatur zu verlegen. Es war ihm nämlich ausgefallen, daß 1107
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