Am 16. September d. I. erscheint bei mir vsllständlg: Die vierte vermehrte und verbesserte Auflage der Handausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich unter Berücksichtigung der sonstigen Reichsgesetze und der Gesetzgebungen aller Bundesstaaten insbesondere Preußens für Studium und Praxis bearbeitet von vr. Hugo Neumann, Rechtsanwalt am Kgl. Kammergertcht zu Berlin. Drei Bände. Druckbogen gr. 8". Preis: Geheftet M. 50.—, gebunden (lfalbfranp M. 56.—. Rabatt: Du Rechnung 25°/«, gegen bar 50°/« und 11/10. Der dieser Handausgabe seit ihrem ersten Erscheinen von der Kritik in reichem Maße gespendete Beifall hat sich fortdauernd gesteigert und, wie der wiederholte Bedarf an neuen starken Auflagen beweist, einen! ungeteilten Wider hall in weiten Kreisen des juristischen Publikums gesunden. Von und vor Gerichten aller Instanzen — einschließlich des Reichsgerichts, des Reichsmililärgerichts, des Preußischen Obervcrwaltungsgerichts, des Kammergerichts, des Bayrischen Obersten Landesgerichts — zitiert und von hervorragenden Rechtslehrcrn und Schriftstellern berücksichtigt und gewürdigt, hat sich die Hand ausgabe eine angcsehciic Stellung in RcchtSaiiwendung und Rechtswissenschaft erworben. Wie von maßgebenden Seiten anerkannt wird, hat sich die Handausgabe bei Gerichten, Konsulaten und Ver waltungsbehörden nicht minder als in der anwaltlichen Praxis als ein zuverlässiges und ungern zu missendes Hilfsmittel bewährt, das in vielen Fällen einen großen kostspielige» Kommentar ersetzt Die dem Werke mit Recht nachge rühmten Eigenschaften der Zuverlässigkeit, Übersichtlichleit, Klarheit und Präzision des Ausdrucks, unerhebliche Punkte ausschlicßendcn Vollständigkeit machen die Handausgabe zu einem stets auf das Ganze gerichteten erstklassigen Hilfsmittel für die Praxis sowie für das selbständige oder durch einen Lehrer geleitete Studium des Bürgerlichen Rechtes, wie von Prüfenden und mit Erfolg Geprüften bezeugt wird. Die bewährten Eigenschaften hat die Handausgabe auch in der neuen — vierten — Auflage ^beibehalten und weiter entwickelt. Den Bedürfnissen der Praxis entsprechend sind größere und kleinere Umarbeitungen und Ergänzungen erfolgt. Literatur und Judikatur sind bis Juli 1965 umfassend berücksichtigt. Ich freue mich, Ihnen IN Neumonns Handousgabe des BGB. ein Werk zum Vertrieb anbietcn zu können, das als Meisterwerk bei allen Juristen die höchste Anerkennung längst gefunden hat und daher der weitesten Verbreitung fähig ist. Prospekte stehen in beliebiger Anzahl gratis zur Verfügung. Ich bitte nun um Ihre erneute tätigste Verwendung für das Werk und sehe gefälligen Aufträgen umgehend, wenn möglich mit direkter Post entgegen. Berlin V. 8, den 6. September 1905. Mohrenstraße 19/14. Franz Dahlen.