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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.06.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-06-20
- Erscheinungsdatum
- 20.06.1905
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- Deutsch
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V 140, 20, Juni ISOL. Nichtamtlicher Teil. 5681 Bänden gesammelt, liegt er jetzt in der Ausgabe von Kants Schriften durch die preußische Akademie der Wissenschaften vor, soweit man seiner habhaft werden konnte"). Freilich sind gerade von diesen Verlegcrkorrcspondenzen viele verloren gegangen oder doch bis jetzt nicht auffindbar gewesen") , , Professor Kraus äußerte nach dem Tod des Freundes und Kollegen, selbst für die Kritik der reinen Vernunft hätte Kant kein Honorar gefordert, Hartknoch habe ihm aber aus eigenem Antriebe vier Taler pro Druckbogen bezahlt"). Dies ist jedoch offenbar unrichtig, denn aus dem Brief des Verlegers an Kant vom 15, Oktober 1780 geht unzweifelhaft hervor, daß in dem verloren gegangenen Schreiben des Autors vom I I, Oktober eine entsprechende Forderung zum Aus druck gebracht war. Das Werk umfaßte in der ersten Originalausgabe, wie auch der Drucker Karl Spener am 28, April 1781 von Berlin aus meldete, 55 Bogen; Kant erhielt demnach 220 Taler, Natürlich wurde jede Auflage besonders honoriert. Für die Kritik der Urteilskraft ver langte ihr Verfasser am 21, Januar 17S0 von Lagarde — außer zwanzig Exemplaren des Buchs — zwei Dukaten, gleich sechs Reichstaler, pro Bogen, und zwar die Auflage zu tausend Exemplaren gerechnet, was der Verleger in seiner Antwort vom 2S, Januar umgehend bewilligte Am 22, Mai stellt Lagarde die ausführliche Schlußrechnung auf. Danach hat der Autor für die 33>/- Bogen 201 Taler zu beanspruchen; an Unkosten und Auslagen des Verlegers gehen ab 11 Taler 16 gute Groschen; Kant bekommt also 18S Taler und 8 gute Groschen in bar. Die zweite Auflage, die 34 Bogen stark war, wurde mit 204 Talern bezahlt (Briefe vom 30, März und 2, November 1792), Unter dem 9/20, Ok tober 1790 meldet der jüngere Hartknoch, er bereite eine zweite Auflage der Grundlegung der Metaphysik der Sitten vor und wolle das verabredete Honorar zahlen. Der nähere Inhalt dieser Verabredung ist nicht direkt bekannt. Wir können ihn aber erschließen. Unter dem 10/21, Januar 1 797 schreibt nämlich Hartknoch wieder, daß eine Neu auflage der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten wie auch der Kritik der praktischen Vernunft notwendig sei; das Honorar für die beiden Schriften, die zusammen 27'/,, Bogen ausmachten, betrüge 109 Taler Das ergibt ebenfalls 4 Taler pro Bogen, Die höchste Forderung Kants betrug 10 Taler pro Bogen, Er stellte sie am 13, August 1795 an Nicolovius in betreff seiner Schrift: Zum ewigen Frieden, Der Verleger sagte noch am selbigen Tage zu, Kant hatte richtig vermutet, daß dieses Merkchen, hervorgerufen durch die Baseler Verhandlungen der Mächte über die Anerkennung der französischen Republik, beim Publikum lebhaftes Inter esse finden würde. Binnen wenigen Wochen war denn auch die 1500 Exemplare starke Auflage vergriffen. Trotzdem sollen nach Schubert die damaligen Leser einigermaßen enttäuscht gewesen sein, wohl wegen der geringen politischen Aktualität des Inhaltes, Auch hier ist wieder eine Angabe von Kraus richtig zu stellen. Er be hauptet nämlich, der Freund habe geäußert, unter 200 Taler wolle er in diesem Falle das Manuskript nicht abgeben ") Nun umfaßte jedoch die kleine Schrift in der ersten Auflage nur 6>> Bogen Sie brachte ihm also, unter Zugrundelegung der Normalauflage von 1000 Exemplaren, X.—Xll, Band der Gesamtausgabe. Herr Professor vr, Reicke-Königsberg macht mich brieflich sreundlichst darauf aufmerksam, daß Nicolovius sich 1790 dort niedcrließ und schon im folgenden Jahre ein eignes Haus in der Nähe von Kants Wohnung bezog. Der Berkehr zwischen beiden wird also nur ausnahmsweise schriftlich stattgefunden haben. Dasselbe gilt mutatis mvtanäis für die andern Königsberger Verleger. Ncickc, Kantiana (l8KO> 21, Anmerkung 33, ") Reicke, ibickow. 'vlysettblint kilr de» teuUche» Buchhandel 72 Jahrgang. 97fl- Taler, Erst wenn man die zweite, 1796 in der Höhe von abermals 1500 Exemplaren zu je 7 Bogen erschienene Auflage hinzurechnet, erhält man annähernd den von Kraus genannten Betrag, nämlich 202'/- Taler. Weiterhin liegt vom August 1797 das gänzlich verstümmelte Bruchstück eines Briefes von Nicolovius vor, aus dem sich nur entnehmen läßt, daß er Kant das Honorar für die Rechtslehre zahlen will Endlich haben wir noch ein paar Äußerungen in be treff der Anthropologie, die aber ebenfalls zu fragmentarisch sind, um bestimmte Schlüffe zu gestatten. So ersucht Kant z B, am 28, März 1800 Nicolovius um -wiederum» 60 Florin Abschlagszahlung für jenes Werk ") Was schließ lich seine Mitarbeit an Journalen und Zeitschriften betrifft, so scheint er von Biester keine Entschädigung bekommen zu haben; wenigstens ist mir in dem gesamten Briefwechsel keine diesbezügliche Mitteilung aufgestoßen. Dagegen zahlte Schütz von der Allgemeinen Jenaischen Literaturzeitung 3 Louisdors, also etwa 15 Taler, pro Bogen (stehe z, B, den Brief vom 20, September 1785), Die Übermittlung der Beträge geschah in der Regel durch das Bankgeschäft Toussaint L Comp, in Königsberg, — Nehmen wir zu den oben genannten Werken noch die durch Hartknoch verlegten Prolegomena hinzu, so läßt sich demnach folgende Rechnung aufstellen: Kritik der reinen Vernunft (1781), t. Auflage 1781; 55 Bogen . . 220 Taler (4 Taler pro Bogen). 2, „ 1787; 58 „ , , 232 „ 3, „ 1790; 58 „ , , 232 „ 4, „ 1795; 58 „ , , 232 5 „ 1799; 58 „ , , 232 „ 1148 Taler, Prolegomena zu einer jeden künftigen Metaphysik <1783), <1. Auflage) 1783; 14 Bogen 56 Taler <4 Taler pro Bogen). Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785), 1, Auflage 1785; 9 Bogen ... 36 Taler (4 Taler pro Bügen). 2, „ 1788; 9 „ , , , 38 „ 3, „ 1792; 9 36 „ 4, „ 1797; 9 „ , , , 36 „ 144 Taler, Kritik der praktischen Vernunft (1788>, 1. Auflage 1788; 18'/z Bogen. . 73 Taler <4 Taler pro Bogen). 2, „ 1792; 18'ft „ , , 73 „ 4?st „ 1797; 1N/j „ , , 73 „ 219 Taler. '°1 Zwei Parallelnotizen aus dem handschriftlichen Nachlaß teilt mir Professor Reicke gütigst mit. Die eine findet sich im letzten großen Manuskript, betitelt: Vom Übergang von den meta physische» Anfangsgründcn der Naturwissenschaft zur Physik, Con- volut 10 Bogen kl,, S, 3 unten am Rande, Sie lautet: »Aus HE. Nicolov. l.ste Ziehung ack rationom des Honorars der Änthropol, 60 fl, in der Hälfte des Febr,- Die andre, aus einem Zettelsragment des Rinkschen Brieses an Kant vom 21, April 1799 (Königsberger Bibliothek Convolut I». Nr. 35h bemerkt: »Nach verrichteter Post wiederum 60 fl, von HE. Nicolovius erhalten - lb) Trotz dieser Verbreitung der Vernunftkritik war das Werk beispielsweise im Wiener Buchhandel 1786 in keinem einzi gen Laden aufzutreiben; so berichtet wenigstens der dortige Barnabitenpater Paul Petermann am 5. November des Jahres an einen jungen Jenenser Schriftsteller, (Der Brief wurde ab gedruckt im Jahrbuch der Grillparzer-Gesellschaft. XIV, Bd. Vergl. das Börsenblatt für den deutschen Buchhandel unter dem 7. Juli 1904 ) Es wäre allerdings möglich, daß die erste Auflage damals schon vergriffen gewesen wäre. Aber der Wiener Buchhandel stand in jener Zeit, wie aus dem Schreiben hervorgeht, überhaupt nicht auf der Höhe. ") Eine dritte Auflage hat aller Wahrscheinlichkeit nach gar nicht existiert; vergl. die Einleitung in der Ausgabe von K. Kehrbach. 749
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