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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.06.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.06.1905
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- Deutsch
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sammentreten konnte. In beredter Weise schilderte er sodann, wie Akademie und Bibliothek hier in wesentlich neuen Formen ihrer nationalen Aufgabe nachzukommen bemüht wären in Verbindung der strengen Wissenschaft mit dem Volkstümlichen; in der Auf fassung, daß Deuschtum eine Pflicht bedeute. Der Redner erhoffte von dem Bibliothekartag die Anregung einer deutschen Invasion des Westens in den Osten. Als am folgenden Tag die wichtige Frage der Weiterführung und Drucklegung des Gesamtkatalogs, der die Bücherbestände aller größern deutschen Bibliotheken verzeichnen soll, zur Verhandlung stand, wurde ein Beschluß gefaßt, der sich als eine Ehrung des Ministerialdirektors Or. Althoff darstellt. Von verschiedenen Seiten, auch von nichtpreußischen Bibliothekaren, wurde betont, wieviel das deutsche Bibliothekswesen der Fürsorge Althoffs zu ver danken habe, dem seit mehr als zwanzig Jahren die Verwaltung der preußischen wissenschaftlichen Bibliotheken unterstellt sei. Durch seine energische Initiative seien nicht nur die Verhältnisse der preußischen Bibliotheken nach fast allen Richtungen wesentlich ver bessert worden, sondern es sei auch eine Reihe von großen Unter nehmungen ins Leben gerufen, die allen deutschen Bibliotheken und ihren Benutzern zugute kämen: der Gesamtkatalog, die Aus kunftsstelle der deutschen Bibliotheken und die Katalogisierung der Inkunabeln. Mit Rücksicht hierauf beschloß die Versammlung, der preußischen Unterrichtsverwaltung ihren wärmsten Dank zum Aus druck zu bringen. Phonographenplatten vor Gericht. — Phonographen platten haben zu einem Verfahren Anlaß gegeben, das die zweite Strafkammer des Landgerichts I zu Berlin beschäftigte. Das Polizeipräsidium hatte bei mehreren Phonographenfirmen eine Anzahl von Platten und Walzen beschlagnahmen lassen, weil die darauf festgehaltene Stimme Dinge vortrug, die nach Ansicht des Polizeipräsidiums in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewalttätigkeiten öffentlich anzureizen (Str.-G.-B. § 130) geeignet wären. Die Walzen brachten mit Hilfe des Phonographen polnische Lieder wie »Noch ist Polen nicht verloren« usw. zum Vortrag, die in der vom Dolmetscher gegebenen Übersetzung freiheitsdürstend und aufreizend klangen. Der Staatsanwalt beantragte die Einziehung der staatsgefährlichen Walzen und Platten. Der Gerichtshof ent schied aber, daß die Einziehung nicht auszusprechen und die Kosten des Verfahrens der Staatskasse zur Last zu legen seien, da der objektive Tatbestand eines vorsätzlichen Vergehens nicht vorliege. Denn eine Aufreizung durch diese Platten sei doch nur unter ganz besondern Umständen als möglich denkbar, etwa wenn bei Volksversammlungen oder Festen der Phonograph plötzlich die Lieder zum besten gäbe. (Musikhandel und Musikpflege.) Goethetag in Weimar. — Die stark besuchte Haupt versammlung der Goethegesellschaft am 17. Juni fand in Anwesenheit des Großherzogs statt. Geheimrat Ruland präsidierte. Suphans Festoortrag »Schiller und Goethe« bot eine Fülle feiner Bemerkungen über beide gegensätzliche Naturen, ihren Freundschaftsbund, ihre Einwirkung auf einander und ihr gemeinsames und besonderes Fortwirken als Klassiker der Nation. Nach dem Vortrage unterhielt sich der Großherzog längere Zeit mit Professoren und Publizisten, die ihm vorgestellt wurden. Das Vermögen der Goethegesellschaft beträgt jetzt 90 000 wovon 10 000 für die Herderstiftung abgehen. Unter den neu erworbenen Archivschätzen findet sich Simrocks Nachlaß. Der wichtigste der aus dem Kreise der Mitglieder gestellten An träge war der von Karl Pröll: »Die Goethe-Gesellschaft möge billige Goethe-Ausgaben an ärmere Deutsche und namentlich an deutsche Volksbibliotheken im Auslande — Krain, Steiermark, Sieben bürgen, Syrmien — verteilen.« Präsident Ruland konnte unter dem lebhaften Beifall der Versammlung mitteilen, daß der Vorstand sich bezüglich des letztern Punktes mit der deutschen Dichter-Gedächtnis- Stiftung in Hamburg in Verbindung setzen, sie auch im Not fall gern mit den Mitteln der Gesellschaft unterstützen werde, und — was von besonderer Bedeutung ist —, daß man be schlossen habe, eine billige Volksausgabe von ausge wählten Werken Goethes zu veranstalten, ähnlich wie das die deutsche Shakespeare-Gesellschaft mit Shakespeares Dramen ge halten habe. Um die Auswahl der in jene populäre Ausgabe Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 72. Jahrgang, aufzunehmenden Dichtungen und Schriften zu treffen, ist eine eigne Kommission eingesetzt worden, der die Professoren Erich Schmidt-Berlin, Martin-Straßburg, Suphan-Weimar und Minor- Wien angehören. Ein Antrag von vr. W. Vulpius-Weimar, für alljährliche Ferienfestspiele für Schüler in Weimar einzutreten (siehe die Notiz in Nr. 135 des Börsenblattes: Eine Nationalbühne für die deutsche Jugend), wurde nach erregter Debatte nicht an genommen, da nach dem Vorstandsbericht feste Grundlagen für das Unternehmen nicht vorliegen. Gerichtliche Gutachten der Berliner Handelskammer. — Im Jahresbericht der Handelskammer zu Berlin für 1904 finden sich noch folgende, in diesem Blatt noch nicht veröffentlichte Gutachten über Streitfragen aus dem Buchdruckgewerbe und dem Verlagsbuchhandel: Es besteht kein Handelsgebrauch, nach dem die vom Drucker bestellte Skizze zu einem Briefbogenkopf nicht bezahlt zu werden braucht, wenn der Auftrag zur Anfertigung der Brief bogen demnächst nicht erteilt wird. Alle Textänderungen, die nach Herstellung des Satzes auf ausdrückliches Verlangen des Bestellers vorgenommen werden, müssen nach allgemeinem Handelsgebrauch bezahlt werden. Ein Handelsgebrauch, nach dem der Drucker außer dem ver einbarten Pauschalbogenpreis einen Aufschlag für Petit-, Tabellensatz und Register zu beanspruchen hat, besieht nicht Enthielt die für die Bestellung maßgebende Manuskriptvorlage keine von den genannten teureren Satzarten, war hiervon bei der Bestellung auch keine Rede und die Notwendigkeit dieser Satz arten für das ganze Werk auch nicht vorauszusehen, so könnte im Einzelfall der Anspruch auf einen Aufschlag höchstens aus Gründen der Billigkeit gerechtfertigt sein. — Ist ein Preis pro Bogen inkl. der erforderlichen Korrekturen vereinbart, so ist es nicht nicht nachträgliche, wesentliche Veränderungen des bereits ge setzten Textes darstellen. Im Inserat engeschäft ist es handelsüblich, daß bei Jahres aufträgen mindestens vierteljährlich Teilzahlungen für die in zwischen erschienenen Inserate geleistet werden. Verbot polnischer Druckschriften, Lieder, Bilder rc. — Vom Jahre 1850 bis zur Gegenwart sind, wie die »Leipziger Neuesten Nachrichten« mitteilen, von deutschen Gerichten 240 pol nische Druckschriften beschlagnahmt, verboten und zur Unbrauch barmachung eingezogen worden. Ferner wurden 140 polnische Lieder durch Gerichtsurteil als aufreizend anerkannt und daher gleichwie 113 polnische Ansichtspostkarten, Briefbogen, Bilder, Fahnen, Zeichen usw., deren Vertrieb und Ausstellung nicht zu- gelassen wurde, verboten. Vom Feilbieten im Umherziehen sind 141 nichtperiodische Druckschriften polnischen Inhalts ausgeschlossen worden. Ausstellung botanischer Literatur in Wien. — An läßlich des in voriger Woche in Wien versammelt gewesenen »Botanischen Kongresses- hatte die Hofbibliothek in Wien für Beständen der kaiserlichen Sammlung entnommen, auf Tischen und in Vitrinen in dem neuen Lesesaale der Bibliothek ausgelegt waren und bei korporativen Besuchen der Kongreßmitglieder be sichtigt werden konnten. Sowohl in künstlerischer wie in historischer Beziehung waren Kleinode allerersten Ranges, fast ausschließlich Unika, ausgewählt worden. Die »Neue Freie Presse« berichtete über diese interessante Spezial-Ausstellung wie folgt: Jahrhunderts (auf zirka tausend Seiten), das vor ganz kurzer Frist im Aufträge einer Leidener Verlagshandlung Blatt für Blatt reproduziert wurde. Auch die zweite Handschrift (des siebenten Jahrhunderts), die aus Neapel in die Hofbibliothek kam, erregte höchstes Interesse. Als eine Kuriosität wurden auch echte Alraunen, die aus der Kunstkammer Rudolfs II. herrühren, zur Schau ausgelegt. Fast ganz unbekannt sind mehrere prächtige Herbarien, 750
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