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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.06.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.06.1905
- Sprache
- Deutsch
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^5 138. 17. Juni 1905. Nichtamtlicher Teil. 5621 Daß bei Bewerbungen, zu denen eine größere Anzahl von Be werbern hinzugezogcn wird, höchstes und niedrigstes Angebot im Verhältnis von 1:2 stehen, ist keine Seltenheit, wobei oft der niedrigste Preis noch nicht die Materialkosten deckt. Solange Artikel sich zuwendcn, denen es an Kapital, technischen Kennt nissen, sowie an künstlerischem Geschmack gebricht. Auch An stößiges, das vielfach aus Paris stammt, wirkt nachteilig auf die Branche. Schließlich sei noch die Stelle über Zeitungsdruck papier hier wiedergegeben: Die Zunahme des Verbrauches in Druckpapierfabriken im abgelaufenen Jahre, namentlich in dessen letzter Hälfte nahezu voll beschäftigt. Die Preise haben dadurch eine gewisse Stetigkeit erlangt, die den Fabrikanten einen an gemessenen Nutzen, ließen, übertrieben hohe Preise, wie sie manch mal befürchtet wurden, sind nicht in Anwendung gekommen, und kein Zeitungsverleger ist trotz der Überbeschäftigung der Fabriken von dem Verband im Stich gelassen worden. Postkartenblocks. — Schon in Nr. 25 von diesem Jahre brachten wir die Nachricht von der Absicht der Reichspost, Post kartenblocks auszugeben. Jetzt wird diese Nachricht noch dahin ergänzt, daß die Postverwaltung willens ist, Postkarten zu 2, 5 und 10 H in Blocks zu je 10 Stück, die durch Leimung zusammen gehalten werden, herzustellen und ohne besondern Aufschlag an das Publikum abzugeben. Zeitungsverkauf. — Der in Wiesbaden erscheinende »Rheinische Kurier-, der bisher dem bekannten Sportsmann Reichsrat von Lang-Puchhof gehörte, ist durch Kauf in den Besitz eines Konsortiums von Herren übergegangen, an dessen Spitze Reichs- und Landtagsabgeordneter Kommerzienrat Eduard Bartling-Wiesbaden steht. Dem Konsortium gehören Vertreter der verschiedensten staatserhaltenden politischen Parteien an. Herr Bartling ist bekanntlich seit kurzem auch Hauptbesitzer der Berliner .Nationalzeitung.. (Leipziger Neueste Nachr.) Deutscher Geographentag in Danzig. — Auf demselben wurde bestimmt, daß der nächste Geographentag 1907 in Nürn berg stattfinden soll, der nächstfolgende wahrscheinlich in Inns bruck oder Straßburg. Wirklicher Admiralitätsrat v. Neumayer wurde unter lebhaften Kundgebungen zum Ehrenvorsitzenden des Geographentags ernannt. Im Anschluß an den Vortrag des Privatdozenten vr. Friederichsen (Göttingen) über vr. Stübels Verdienste, berichtete der bekannte Afrikaforscher Professor vr. Hans Meyer-Leipzig über seine Erfahrungen auf Reisen in Afrika, Asien und auf den Philippinen. Er erkannte die Theorien Stübels im wesentlichen als richtig an. Gesetzentwurf betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und derP Holographie. (Vgl. Börsen blatt 1904, Nr. 99 u. a.; 1905, Nr. 31, 46, 125, 130 u. 135.) — In der Mai-Sitzung der Juristischen Gesellschaft zu Berlin sprach Rechtsanwalt Julius Magnus (Kammergericht) über den "Entwurf eines Ncichsgesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste-. Rechtsanwalt vr. A. Korn-Berlin berichtet darüber in der Zeitschrift »Das Recht- (Hannover, Hel- wingsche Verlagsbuchhandlung) wie folgt: Der Vortragende gab zunächst einen Überblick über die historische Entwicklung des Kunst- schutzcs und über die Lage der Gesetzgebung im Ausland. Er legte die Mängel des gegenwärtigen Rechtszustands dar, die insbe- Vörsenblatt für den deutschen Ruckhanbel. 72. Jahrgang. sondere darin gipfelten, daß die Werke der Baukunst vom Schutz gänzlich ausgeschlossen seien, während das reiche und heute so außerordentlich wichtige Gebiet des Kunstgewerbes lediglich dem minder wirksamen Geschmacksmusterrecht unterstehe. Die vielfachen Klagen der Künstler und Kunstindustriellen hätten dazu geführt, daß nach der Neuregelung des literarischen Urheberrechts nun auch das Kunst- und Photographierecht eine neue Kodifikation er fahren soll. Der Vortragende zollte dem Entwurf volles Lob. Die Sprache sei klar, die Grundprinzipien scharf er faßt und logisch und juristisch vortrefflich entwickelt. Die positiven Vorschriften seien bis auf wenige Ausnahmen praktisch durchführbar und den Wünschen der Beteiligten durchaus ent sprechend. Namentlich sollen auch die Werke der Architekten zu Kunstzwecken den gesetzlichen Schutz genießen. Die Grenze des Kunstschutzes und Gebrauchsmusterschutzes verwische sich bei der nun mehrigen Gestaltung des Schutzes allerdings. Eine gänzliche Auf hebung des Geschmacksmusterschutzes, wie sie insbesondere von französischer Seite verlangt werde, sei mit Recht nicht beabsichtigt. Der Doppelschutz mancher Erzeugnisse sei ein durchaus zu billigen der Ausweg. Gut sei, daß der Entwurf von Legaldefinitionen fast durchweg absehe und die Entwicklung der Begriffe im wesent lichen der Wissenschaft und Praxis überlasse. Nur der Begriff .Urheber- sei durch den Begriff -Verfertiger- umschrieben, was überflüssig und irreführend sei. Der Vortragende erörterte noch die sehr schwierige Frage des Rechts des Erwerbers des Kunst werks, sowie das Vollstreckungsverfahren daran. Eine völlig be friedigende Lösung habe der Entwurf nicht zu geben vermocht. Der Inhalt des Schutzrechts zeige eine befriedigende Erweiterung der Rechte des Künstlers, die Schutzdauer sei auf 30 Jahre, bei Photographien auf 15 Jahre bemessen. Sehr interessant und juristisch scharf entwickelt sei die Lehre von der Nachbildung der Kunstwerke und deren Rechtsfolgen. Die Rechtsfolgen der Ver letzung entsprächen im wesentlichen den andern Schutzgesetzen; leider fehle die Vorschrift, daß auch der nicht fahrlässige Verletzer auf die Bereichung hafte. Eine solche Vorschrift sei nicht zu ent behren, insbesondere nicht angesichts der — vom Vortragenden einer scharfen Kritik unterzogenen — Praxis unsrer Gerichte in Entschädigungsprozesscn. Besonderes Interesse fanden die Aus führungen des Vortragenden über die Tätigkeit der Sachver ständigenvereine und die Mängel, die das Institut der Kollegial gutachter in den Prozessen aus gewerblichen und künstlerischen Schutzrechten aufwiesen; das ganze Institut, aus der Zeit des schriftlichen Verfahrens stammend, paffe nicht in unser mündliches Verfahren hinein. Mit einer Beleuchtung der Bestrebungen, die auf die Einrichtung von Spezialgerichten für das künstlerische Urheberrecht Hinzielen, schloß der Redner. Adolph Schrödter-Ausstellung. — Im Lichthof des stellung der ornamentalen und dekorativen Zeichnungen des Malers und Radierers Adolph Schrödter eröffnet worden. Berühmt als Meister historisch-humoristischer Gemälde, besonders als Schöpfer der Gestalt des Don Quixote, hat Schrödter als feinsinniger und eigenartiger Radierer und Ornamentist zahlreiche Werke geschaffen, die ihrerzeit zu dem Besten gehörten und neuer dings bei Kunstfreunden und Künstlern wieder lebhaften Anklang finden. Die gotisierenden Arabesken voll launiger Figuren, wie sie seit den dreißiger Jahren die deutschen Romantiker liebten, hat Schrödter neben Menzel und Richter, Schwind und Neu- reuther auf das sicherste und vielfältigste variiert, in Illustra tionen und Gelegenheitsblättern, Kupferstichen, Lithographien und Zeichnungen. Von Düsseldorf und Karlsruhe aus, wohin er als Lehrer für Ornament berufen wurde, hat er auch in figürlich dekorativen Folgen, wie in den bekannten Friesen »Der Hofstaat des Königs Wein-, -Die Jahreszeiten- u. a., sowie in sorgfältigen Ornament- und Pflanzcnstudien, seine sichere Begabung und echt deutsche Gewissenhaftigkeit bewährt. Die Ausstellung gibt in 240 Blättern eine ergiebige Übersicht über dieses reichhaltige orna mentale Lebenswerk. Die Blätter sind teils Besitz der Bibliothek des Kunstgewerbemuseums, teils Leihgaben aus der National galerie, dem Kupferstichkabinett und aus Privatbesitz der Nach kommen des Meisters. Die Ausstellung wird etwa vier Wochen geöffnet sein. Ein Führer durch diese Ausstellung, verfaßt von I)r. Kühl, ist erschienen. (Deutscher Reichs-Anzeiger.) 742
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