Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.06.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 15.06.1905
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19050615
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190506150
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19050615
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1905
- Monat1905-06
- Tag1905-06-15
- Monat1905-06
- Jahr1905
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
5554 Mchtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 136. 15. Juni 1905. Gemälde-Ankauf. — Das bekannte Porträt von Lenbach: »Kaiser Wilhelm I.-. das vor einiger Zeit in der von der Hofkunsthandlung Fleischmann in München veranstalteten Ver steigerung der Kollektion Forbes-London nach hartem Kampf mit der Zentralgemäldegalerie von Regierungsrat Wolf um den Preis von 33550 ^ (inkl. Versteigerungszuschlag) erworben worden war, ist nun doch in den Besitz des Staates übergegangen. Durch die Vermittlung der Firma D. Heinemann ist es gelungen, den Besitzer des Bildes zu bewegen, das Bild um den Selbstkosten preis an den bayrischen Staat abzutreten. Das hervorragende Bild kommt zunächst in der Lenbach-Ausstellung zur Aufstellung und findet dann seinen ständigen Platz in der Neuen Pinakothek, die bereits fünf Lenbach-Werke besitzt. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Histoirs seonowigus äs l'Iwpriwsris, par Paul Nsllottss, äoetsur 80U8 l'avoikn KÖAiws (1439 — 1789). — IIu voluws iv-8". 531 p. ?ari8, Laellstts L Ois. Lrooüe 7 kr. 50 e. Allgemeine Militär- und Sport-Bibliographie. Monatsbericht über die Militär- und Sportliteratur des In- und Auslandes. Organ für militärische Winterarbeiten nebst literarischen Auf- ir?Berlin. I^Ja^rg. ^1905, Nr. 5. Mai.^8». S 73—88. Pers onalnachrichten. geht am 15. Juni die Wiederkehr des Tages, an dem er vor fünfundzwanzig Jahren in den Dienst der Verlagsbuchhand lung und Buchdruckerei A. Weich ert in Berlin NO. getreten ist. Adolf Sterns siebzigster Geburtstag. — Am 14. Juni eigentlich heißt: Adolf Ernst — wurde am 14. Juni 1835 zu Leipzig geboren. Er entstammt einer alten Handwerkerfamilie, die einst aus Franken eingewandert war. Auf Leipziger Schulen, u. a. der altehrwürdigen Thomana, empfing Stern den ersten Unterricht. 1852 bereits bezog er die Universität und widmete sich in seiner Vaterstadt, dann in Jena, dem Studium der Geschichte, Literaturgeschichte und vergleichenden Sprachwissenschaft. 1859 begegnen wir ihm in Dresden, wo er als Lehrer am Krauseschen Institut tätig war. Nach seiner 1863 erfolgten Verheiratung verbrachte er mehrere Jahre in stiller Zurückgezogenheit in der sächsischen Schweiz, um dann einem Ruf an das damalige Polytechnikum, die heutige Technische Hochschule zu Dresden, zu folgen, wo er seit 1868 als außerordentlicher, seit 1869 als ordentlicher Professor für Literatur- und Kulturgeschichte wirkt. Später erhielt er den Titel eines Geheimen Hofrats. Seine ausgedehnten literarhistorischen Studien haben ihn im Buchhandel wohlbekannt gemacht. Vor allem ist er den Dichtern Friedrich Hebbel und Otto Ludwig, wie die »Leipziger Neuesten Nach richten« mit Recht hervorheben, ein energischer und uner müdlicher Vorkämpfer gewesen, und es ist in allererster Linie sein Verdienst, daß das Verständnis für diese beiden großen nachklassischen Dichter jetzt endlich in die weitesten Kreise gedrungen ist. Die beste Biographie des Dichters des »Erbförsters« stammt von Stern. Hebbels sowohl wie Ludwigs Werke sind von ihm herausgegeben worden, letztere zusammen mit Erich Schmidt. Da neben gab er mit musterhafter Sorgfalt noch Hauff, Herder, Goethe (Auswahl), Körner u. a. heraus. Am bekanntesten unter den literargeschichtlichen Arbeiten Sterns sind wohl seine »Studien zur Literatur der Gegenwart«, eine Sammlung glänzen der Charakteristiken der hervorragendsten Erscheinungen der mo dernen Literatur, weiter sein »Katechismus der allgemeinen Lite ratur« und seine Fortsetzung der bekannten Literaturgeschichte Vilmars. Gegenüber dem Literarhistoriker ist der Dichter Stern bei den Wandlungen des Geschmacks heute etwas zurückgetreten. Seine tiefempfundene Lyrik, vor allem aber seine glänzenden historischen Dichtungen werden ihm dennoch stets einen hervor ragenden Platz in der Literaturgeschichte sichern. Man stellt seine historischen Novellen, das Beste wohl, was wir von Stern be sitzen, nicht mit Unrecht neben die Conrad Ferdinand Meyers. Daneben verdienen seine großen Romane »Die letzten Humanisten«, »Camoens«, die Kultur- und Zeitbilder von staunenswerter An schaulichkeit entrollen, weiter seine Zeitromane -Ohne Jdeale- und »Die Ausgestoßenen« mit hohen Ehren genannt zu werden. Seine Werke sind ausführlich in Othmers Vademecum (5. Auflage nebst Ergänzungen) mit allem für Buchhändler Wissenswerten aufgeführt. Eine Studie von Richard Stiller (Dresden 1901, C. A. Koch, 80 H ord.) gibt über den Siebzigjährigen und seine dichterischen Werke am besten Aufschluß. (Sprechsaal.) Nachahmung von Einbänden läßt eine von ihm gekaufte Konkurrenzausgabe unsers Buches in den gleichen Einband binden. Er. bezw. die Buchbinderei, hat unsre Zeichnung (Wappen) kopiert und selbst Platten anfertigen recht kaum in Frage kommen. Wir bitten um Aussprache. Stuttgart. Franckh'sche Verlagshandlung. Anmerkung der Redaktion: Wenn der Einband nicht als Muster geschützt worden ist, so läßt sich vielleicht auf Grund des Gesetzes zum Schütz der Warenbezeichnungen gegen obigen Mißbrauch einschreiten. Als der Entwurf zum Gesetz betr. den unlauteren Wettbewerb (in Kraft getreten am 1. Juli 1896) zur Beratung stand, hatte der Börsenvereinsvorstand auch gebeten, die äußere Ausstattung eines Druckwerks dem Schutze des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb zu unterstellen. Dies Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894. Ist also ein Verleger durch Nachahmung der äußeren Ausstattung seines Originalwerkes geschädigt, so möge er sich den § 15 des Gesetzes vom 12. Mai 1894 ansehen, der eine erhebliche Verbesserung des alten Markenschutzgesetzes darstellt. Während dieses nämlich seinen Schutz von einer Eintragung der Marke abhängig machte, die 50 ^ kostete und in 10 Jahren hinfällig wurde, falls keine Er neuerung erfolgte, stellt das neue Gesetz in dem oben erwähnten § 15 folgendes fest: teiligter Verkehrskreise als Kennzeichen gleichartiger Waren eines andern gilt, ohne dessen Genehmigung versieht, oder wer zu dem gleichen Zweck derartig gekennzeichnete Waren in Ver kehr bringt oder feilhält, ist dem Verletzten zur Entschädigung verpflichtet und wird mit Geldstrafe von einhundert bis drei tausend Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft.« Bekannte, alt eingeführte Buchausstattungen sind in ihrer Besonderheit also ohne weiteres, d. h. ohne jede Eintragung, auf Grund des obigen § 15 geschützt, mag diese Besonderheit durch besondere Buchdruckornamente und Papiersarben, wie z. B. bei Engelhorns Romanbibliothek, Reclams Universalbibliothek, oder durch Besonderheiten des Einbands, wie z. B. bei Baedekers Reisebüchern, Cottas Bibliothek der Weltliteratur rc. herge stellt sein. Es fragt sich aber, ob in obigem Falle der -seit Jahren für einen Roman« geführte Einband als »Kennzeichen« der Ware des geschädigten Verlegers gelten kann. Das läßt sich, ohne daß man den Einband kennt, nicht gut entscheiden. (Red.)
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder