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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.06.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 15.06.1905
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- Deutsch
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^ 136. 15. Juni 1905. Nichtamtlicher Teil. 5553 wesentlichen Bestandteile des Gesetzes in ihren Einzelheiten bildet zugleich eine treffliche Einführung in dieses selbst. Die fünf Abschnitte des Gesetzes: die Einrichtung und Zusammen setzung des Kaufmannsgerichts, das Verfahren vor ihm und seine Tätigkeit als Einigungsamt, die Gutachten und Anträge der Kaufmannsgerichte, das Verfahren vor dem Gemeinde vorsteher und die Schlußbestimmungen werden von einer großen Anzahl sehr klarer und eingehender Erläuterungen und Hinweise begleitet, so daß es außerordentlich leicht ist, den Inhalt des Gesetzes sich zu eigen zu machen. Die §§ 15—73, 76—80 des Gewerbegerichts gesetzes sind, soweit sie auf das Kaufmannsgerichtsgesetz An wendung finden, mit den Erläuterungen auf einen besondern Anhang verwiesen, der die große Hälfte des Buches füllt. Im Gegensatz zum Verfasser glauben wir nicht, daß die Übersichtlichkeit des Ganzen verloren hätte, wenn dieser Teil dem Text an den betreffenden Stellen eingefügt worden wäre, wie es in andern Ausgaben bereits geschehen ist. Gerade weil sie einen »wesentlichen Bestandteil« des Gesetzes bilden, würde dies für den praktischen Gebrauch von Wert sein. Trotzdem wird das Werkchen in seinem hand lichen Format und seiner knappen, gemeinverständlichen Ausdrucksweise schon viele Freunde gefunden haben und noch mehr finden Ein ausführliches, allein 10 Seiten umfassen des Sachregister erhöht die Brauchbarkeit des Buchs wesent lich, zumal es, wie es bei solchen Gesetzeserläuterungen sich als praktisch erwiesen hat, auf die Seitenzahlen, nicht, wie vielfach üblich, auf die Paragraphen hinweist. Hoffmann. Kleine Mitteilungen. Zollfreiheit kartonierter fremdsprachiger Bücher und Musikalien bei der Einfuhr nach Italien. — In Nummer 121 des Börsenblattes ist eine Eingabe des Vorstandes des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler an das Reichsamt des Innern bekannt gemacht worden, in der um eine Richtigstellung des deutschen Textes des Zusatzvertrages zum Handels-, Zoll- und Schiffahrtsvertrag mit Italien vom 3. De zember 1904 gebeten wurde. Nach dem Wortlaut der Übersetzung der Tarifstelle 196a. 2 konnte leicht der Irrtum entstehen, daß kartonierte fremdsprachige Bücher dem Zolle unterlägen, wäh rend sie in Wirklichkeit, wenn sie nur einfach geheftet sind, zollfrei sind. Aus der jetzt eingegangenen Antwort des Herrn Staatssekretärs des Innern auf obige Eingabe sei folgende Stelle wörtlich wiedergegeben: »Aus allen .... Vereinbarungen (mit Italien usw.), die sich an den Text des autonomen italienischen Zolltarifs anschließen, geht hervor, daß nur solche Bücher zu Nummer 196a oder d gehören (also zollfrei! Red.) die ungeheftet oder nur geheftet, aber nicht gebunden sind. Ob die Bücher in einen Papierumschlag oder in einen Pappumschlag geheftet sind, bleibt auf ihre Tarifierung ohne Einfluß. Anmerkung 4 zu »libri stawpati« auf Seite 394 des Warenverzeichnisses zum italienischen Zolltarife, die auch für Noten gilt, schließt jeden Zweifel hierüber aus. Denn nach dieser sind, wie dortseits bereits hervorgehoben, als Bücher der Tarif nummer 196a und b alle nur gehefteten (boltants euoiti) Bücher mit Deckel aus Papier oder Pappe und mit oder ohne Streifen aus Leinen oder Pappe am Rücken anzusehen. Ausgeschlossen von dieser Zollbe handlung sind dagegen gemäß Satz 2 dieser Anmerkung außer allen in andrer Weise gebundenen Büchern auch diejenigen gehefteten Bücher, die mit Vorsatzblättern (eou koZfii äi riguarcko) versehen sind, und bei welchen außerdem der Rücken zwecks Heftens mit Zwirn oder Draht durch Band, Gaze usw. in der Weise verstärkt ist, daß diese Stoffe mit dem Buche ein untrennbares Ganze bilden. »In der Rechtslage, wie sie bezüglich der Zollbehandlung von Büchern und Noten durch unfern Handelsvertrag mit Italien von 1891 geschaffen ist, hat der Zusatzvertrag vom 3. Dezember 1904 daher keine Änderung herbeigeführt, und es kann kein Zweifel sein, daß auch kartonierte aber nur einfach geheftete Bücher unter Nr. 196a und 5 des italienischen Tarifs fallen.« (Red.) Handelsregister-Eintragung. — In das Handels register U des Königlichen Amtsgerichts I Berlin ist am 7. Juni 1905 folgendes eingetragen worden: Lebensreform Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz ist: Berlin. — Gegenstand des Unternehmens ist: Die Herausgabe einer der unter dem Namen »Lebensresorm« be stehenden Reformbewegung dienenden Literatur, vornehmlich aber der in die Gesellschaft eingebrachten Zeitschrift »Der Mensch«.— Das Stammkapital beträgt: 20 000 Geschäftsführer: Kaufmann Heinrich Polte in Berlin, Frau Martha Polte in Berlin (Stellvertreterin). Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. — Der Gesellschaftsvertrag ist am 4. April 1905 festgestellt. Die Dauer der Gesellschaft ist bis 31. Dezember 1907 bestimmt und verlängert sich, falls nicht satzungsmäßige Kündigung erfolgt, jedesmal um ein Jahr. Außerdem wird hierbei bekannt gemacht: Cs bringen in die Gesellschaft ein: 1) Der Gesellschafter Kaufmann Heinrich Polte in Berlin sein in Liquidation befindliches Agenturgeschäft zum festgesetzten Wert von 4000 2) Frau Martha Polte in Berlin die Zeitschrift »Der Mensch« zum festgesetzten Wert von 5000 3) Der Buch druckereibesitzer Ernst Ziteimann in Berlin Verlagswerke und Bücher zum festgesetzten Wert von 500 ^ unter Anrechnung dieser Beträge auf die betreffenden Stammeinlagen. Öffentliche Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen in der Zeitschrift »Der Mensch« und, falls dies unmöglich ist, in der Vossischen Zeitung. (Dtschr. Reichs-Anzeiger.) Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten. — Die Königliche Akademie der Wissenschaften in Berlin hielt am 18. Mai unter dem Vorsitz ihres Sekretärs Herrn Waldeyer eine Gesamtsitzung, in der zunächst Herr Roethe über Johann von der Humboldt-Stiftung unternommenen Reise nach Australien. Zu wissenschaftlichen Unternehmungen hat die Akademie durch die philosophisch-historische Klasse be willigt: Herrn Diels zur Fortführung der Arbeiten an einem Katalog der Handschriften der antiken Medizin 3000 Herrn Koser zur Fortführung der Herausgabe der Politischen Korre spondenz Friedrichs des Großen 6000 der Deutschen Kom mission zur Fortführung ihrer Arbeiten 3000 weiter für die Bearbeitung des ll'Ü68g.uru8 Uv^iE Uatinae über den etatsmäßigen Beitrag von 5000 hinaus noch 1000 ^ und zur Bearbeitung der hieroglyphischen Inschriften der griechisch-römischen Epoche für das Wörterbuch der ägyptischen Sprache 1500 endlich dem Professor vr. Karl Brockelmann in Königsberg i. Pr. zur Herausgabe des 3. Bandes von Ibv tzut,g.iba>'8 'Ujün al-aüdLr 5(XH Die Akademie hat auf den Vorschlag der vorberatenden Kom mission der Vopp-Stiftung aus den Erträgnissen der Stiftung indogermanischen Altertumskunde und 450 ^ dem Professor an der Universität Leipzig, Herrn vr. Hermann Hirt, in Anerkennung seiner Arbeiten über den indogermanischen Akzent zuerkannt. Der am 18. Februar 1903 in Berlin verstorbene Amtsgerichts rat a. D. Paul Rieß hat der Akademie durch lctztwillige Ver fügung ein Kapital von 250 000 vermacht zur Verwendung im Interesse der Chemie, Physik und Astronomie. Durch Erlaß vom hilfsbedürftigen Verwandten des Erblassers, erteilt worden, und das Legat ist in dem durch diese Abfindungen auf 240 000 er mäßigten Betrage gegenwärtig in ihren Besitz übergegangen. Die philosophisch-historische Klasse hielt am 25. Mai der Herr Schäfer über die Ungarnschlacht von 955 und über die wiUt63 des Widukind (I, 35) sowie über das Straßburger Zollprivileg von 831 las. Herr Brunner legte in dieser Sitzung auch den von dem Geheimen Regierungsrat, Professor vr. Holder- Egger verfaßten Jahresbericht über die Herausgabe der Novu- wenta. 66rmavia6 üi8toriea vor. 732 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 72. Jahrgang.
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