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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.06.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-06-06
- Erscheinungsdatum
- 06.06.1905
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- Deutsch
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5296 Amtlicher Teil. 129, 6. Juni 1905. Erster Vorsteher, Herr Albert Brockhaus: Für den Vorstand gebe ich das Wort Herrn Or. Ruprecht. HcrrOr. Wilhelm Ruprecht-Göttingen, Erster Schriftführer des Börsenvereins: Meine Herren, nach der ausführlichen Begründung durch den Bereinsausschuß noch einige Worte. Herr Bruchmann sagt in einem Schreiben, das wir aus seinen Wunsch >m gestrigen Börsenblatt veröffentlicht haben, daß noch eine ganze Anzahl Mitglieder des Börsenvercins vorhanden seien, die nicht Mitglieder von anerkannten Kreisvereinen seien. Diese Tatsache ist richtig, der Zusammenhang ist aber der, daß vor dem Jahre 1888, bevor das neue Statut in Kraft trat, nicht die Zugehörigkeit zu einem Verein als Grund lage gefordert wurde, sondern es für die Aufnahme genügte, wenn das aufnahmesuchcnde Mitglied von drei Mitgliedern empfohlen wurde, Von diesen früher bereits im Börsenverein befindlichen Mitgliedern konnte natürlich nicht verlangt werden, daß sie nachträglich noch Mitglieder eines Kreisvereins würden. Nun können Sic vielleicht fragen: war es denn nötig, Herrn Brnchmann aus dem Verein auszuschließen? Wir legen auf die Persönlichkeit selbstverständlich gar kein Gewicht. Wenn wir, trotzdem in den Satzungen nur steht: »kann« ausgeschlossen werden, nicht »muß- ausgeschlossen werden, uns zu diesem Schritte entschlossen, so sind dafür folgende Gründe maßgebend gewesen. Hätten wir es in diesem Falle zugelassen, daß ein Mitglied aus dem Krcisverein austrat, so konnten Hunderte folgen. Wir sehen aber die Mitgliedschaft bei den Orts- und Kreisvereinen keineswegs nur als ein Sprungbrett an, aus welches die zu treten haben, die in den Börsenverein hineinspringen wollen, sondern wir sehen in den Orts- und Kreisvereinen die Grundlage, ohne deren kräftiges Bestehen auch der Börscnverein gefährdet ist, und aus diesem Grunde haben wir in dem kann« eine Verpflichtung für uns gesehen. Erster Vorsteher, Herr Albert Brockhans: Wünscht jemand das Wort zu dieser Angelegenheit? Ich bemerke im vorhinein, daß satzungsgemäß darüber geheime Abstimmung stattzufinden hat, daß also die Herren Stimmcinsammler die Stimmzettel, die die Mitglieder in der Hand haben, einsammeln, ohne daß durch Aufstehen oder eine andere Form der Stimmabgabe der Wille des Abstimmenden kenntlich gemacht werden darf. Wünscht jemand das Wort zu der Angelegenheit? — Es scheint niemand das Wort zu wünschen; dann habe ich Sie daraus aufmerksam zu machen, daß bei der geheimen Abstimmung auf den Stimmzettel »Ja» wder »Nein zu schreiben ist; kein Name, Wohl aber die Worte: Ja oder Nein, das heißt, wenn Sie mit »Ja« stimmen: »Ja«, und wenn Sie mit Nein« stimmen: »Nein.» (Heiterkeit!) Ferner, meine Herren, dürfen die Stimmzettel nicht unterschrieben sein. Auch der Stimmzettel würde als ungültig anzusehen sein, welcher weder ein Ja oder ein Nein enthält. Ich bitte Sie nunmehr, nachdem sich niemand zum Wort gemeldet hat, die Beschreibung der Stimmzettel mit Ja oder Nein zu vollziehen und den betreffenden Zettel in die Wahlurne zu legen. Hat noch jemand von Ihnen den Wunsch, seine Stimme abzugcben? Wenn es nicht der Fall ist, so schließe ich die Abstimmung und übergebe die Wahlurne dem Wahlausschuß zur Feststellung der Abstimmung. Wir gehen inzwischen weiter und kommen zu: 5. Antrag der Herren: Kommerzienrat Carl Engelhorn-Stuttgart, 0r. Walter de Gruyter-Berlin, Ferdinand Lomnitz-Leipzig, Arthur Meiner-Leipzig und Arthur Sellier-Münche» im Namen des Deutschen Verlegervcreins: Die Hauptversammlung des Börsenvercins wolle beschließen, den ß 26a, letzter Satz der Buchhändlerischen Verkehrsordnung, wie folgt abzuändern: „Diese (nämlich die Buchhändlermesse) findet alljährlich in Leipzig in der mit dem ersten Sonntag im Mai beginnenden Woche statt, sie endet mit dem Sonnabend dieser Woche." Die entsprechenden Bestimmungen in K 30a und d der Verkehrsordnung sind sinngemäß zu ändern. Ich bitte einen der Herren Antragsteller das Wort zu ergreifen. Herr Kommerzienrat Carl Eugelhorn - Stuttgart: Meine Herren, die Frage der Festlegung der Ostermessc ist nichts Neues, sie ist vielmehr uralt. Seit Jahrzehnten ist sie immer und immer wieder aufgetaucht. Gerade aber der Umstand, daß sie nicht zur Ruhe kommen kann, spricht doch dafür, daß man die Mißstände, die mit der schwankenden -Oster messe verknüpft sind, immerhin schwer genug empfindet, um den Wunsch gerechtfertigt erscheinen zu lassen, eine Änderung dieses Zustandes herbeizuführen. Wenn der Deutsche Verlegerverein es für zweckmäßig gehalten hat, diese Frage jetzt wieder an- zuschneideu, so ging er dabei von der Erwägung aus, daß ein Teil der Schwierigkeiten, die früher der Regelung dieser Frage cntgegenstanden, inzwischen weggefallen sind, so namentlich der Zusammenhang mit der Warenmesse. Unser Antrag hat nun schon vor der Hauptversammlung einen sehr lebhaften Meinungsaustausch hervorgerufen. Aus diesem Meinungsaustausch geht hervor, daß man in dem Wunsche, die Ostermesse sestzulegen, durchaus einig ist; auseinander gehen aber die Ansichten darüber, ob die Schwierigkeiten, die dieser Regelung entgegenstehen nicht so groß sind, das; sie sich als unüberwindlich er weisen. Also die Festlegung der Ostermesse an und für sich ist nach allgemeiner Ansicht ein Ziel aufs innigste zu wünschen; man fürchtet aber, daß, so lange das Schuljahr sich nach dem beweglichen Osterfest richtet, Konstellationen entstehen könnten, die für Sortiment und Kommissionsgeschäft zu schweren Mißständeu führen würden. Außerdem ist von verschiedenen Seiten, und so namentlich vom Berliner Sortimentervcrcin die Anregung vertreten worden, daß, wenn man überhaupt au diese Frage Herangehen wolle, man doch lieber gleich noch einen Schritt weiter gehen und das buchhändlerische Geschäftsjahr verlegen, noch weiter gegen den Sommer hinausrückcn solle, um dadurch für den Novitätenvertrieb einen weiteren Spielraum zu schaffen. Dieser Meinungsaustausch hat uns nun zu der Überzeugung geführt, daß die ganze Frage noch nicht spruch reif ist, daß man sie nicht übers Knie brechen darf, sondern recht reiflich erwägen muß; denn wenn man so weit gehen will, das ganze buchhändlerische Geschäftsjahr zu verlegen, so ist das eine sehr einschneidende Maßregel, die auf der einen Seite allerdings große Vorteile bietet, aus der anderen Seite aber allerhand Nachteile im Gefolge hat, und so sind wir nach reiflicher Erwägung zu der Ansicht gekommen, der Hauptversammlung des Verlegervereins eine Abänderung unseres An trags vorzuschlagen, und die Hauptversammlung des Verlegervcreius hat sich diesem Vorschlag angeschlossen und einstimmig den Beschluß gefaßt, unfern Antrag abzuänderu und ihm nun folgende Fassung zn geben: »Der Vorstand des Börsenvercins wird ersucht, die Fragen: erstens, ob eine Festlegung der Ostermessc, zweitens: ob eine Verlegung des buchhändlerischen Rechnungsjahres tunlich ist, nebst allen einschlägigen Gesichts punkten dem Vereinsausschuß zur Prüfung und Berichterstattung bei der nächsten Hauptversammlung zu übergeben.»
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