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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.06.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 08.06.1905
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- Deutsch
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Druckerei des genannten Blattes beschäftigt und wohnt in Oldesloe bei seinen Eltern. Er bekam von der Expedition eine Abonnementsfahrkarte geliefert. Später ersetzte W. den L. durch einen andern in Hamburg wohnenden Boten. Für die Beurteilung der Zulässigkeit oder Strafbarkeit dieses Ver fahrens kam es daraus an, was unter einem expressen Boten zu verstehen ist. Das Landgericht hat die Angeklagten freigesprochen, weil es der Ansicht war, daß der Überbringer der Zeitungen auch dann ein expresscr Bote war, wenn er wie der Angeklagte L. in Oldesloe wohnte, da er die Fahrt nur machte, weil er die Zeitungen befördern wollte, es aber nicht darauf ankomme, daß er auch in Oldesloe übernachtete. — Gegen das freisprechende Urteil hatte der Staatsanwalt Revision eingelegt. Der Reichsanwalt er klärte sie für begründet und beantragte die Aufhebung des Urteils. Der Begriff des expressen Boten, wie ihn das Reichsgericht in einem frühern Urteil bestimmt habe, sei vom Landgericht ver kannt worden. Danach könne als expresser Bote nur der gelten, der lediglich in Ausführung eines bestimmten Be förderungsauftrags sich von einem Ort nach einem andern begibt. Im vorliegenden Falle handle es sich nur um einen Gelegenheitsboten. — Der Verteidiger wies demgegenüber darauf hin, daß der Bote meist wieder nach Hamburg zurückgefahren und erst später nach Hause gefahren sei. In einem solchem Falle könne man ihm doch sicher nicht den Charakter eines expressen Boten absprechen. Hätte die Post Einrichtungen, die es ermög lichten, den Lesern das Blatt rechtzeitig zuzustellen, so würde kein Zeitungsverleger das nicht ungefährliche und sich in keiner Weise rentierende Experiment machen, das Blatt mittels der Eisenbahn und expressen Boten zu versenden. — Das Reichsgericht hob das freisprechende Urteil teilweise auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Soweit L. die Reise nur gemacht hat, um die Zeitungen zu befördern, ist er allerdings als expresser Bote anzusehen, nicht dagegen bezüglich derjenigen Fahrten, die er gleich zeitig zu dem Zweck machte, um sein Nachtquartier aufzusuchen. — Wenn also das Gesetz nicht verletzt werden soll, muß der expresse Bote am Erscheinungsorte der Zeitung wohnen und sofort dahin zurückkehren, nachdem er die Zeitungen abgeliefert hat. Kompliziert würde die Sache allerdings dann, wenn nachher kein Zug zur Rückfahrt mehr abginge und der Bote notgedrungen am — Seit einiger Zeit wird in katholischen Zeitungen und Zeit schriften der Plan erörtert, eine »katholische Zentralbibliothek für Deutschland« zu errichten. In den »Historisch-politischen Blättern« (Bd. 134, Heft 9, S. 677 ff.) tritt ein Mitarbeiter W. S. eifrig für diesen Plan ein. »Den Grundstock der katholischen Zentral bibliothek hätte zu bilden die gesamte katholische Literatur Deutschlands zunächst im 19. Jahrhundert auf dem Gebiet der weiteres Erfordernis ist die Erwerbung der laufenden katholischen Literatur. ... An dritter Stelle ist die wissenschaft liche katholische Literatur des Auslands vorerst in der Aus dehnung zu berücksichtigen, die die Mittel gestatten. Zuletzt kommen nicht spezifisch katholische Werke in Betracht, deren Stände und Berufe.« — Zur Beschaffung der Mittel hält W. S. einen ähnlichen Aufruf an die Katholiken Deutschlands für ge eignet, wie ihn 1871 Barack zur Wiederbegründung der Straß burger Universitätsbibliothek erließ. Vermächtnisse von Geld und Büchern, Schenkungen, besonders der katholischen Verlagsbuch handlungen müßten sich anschließen. Die letzte Frage, wo und unter wessen Leitung die Bibliothek errichtet werden soll, beant wortet der Verfasser dahin, daß sie in den Händen der Benedik tiner in Maria Laach vortrefflich geborgen wäre. Wenn man zugibt, daß es den katholischen Schriftstellern und Gelehrten erwünscht wäre, die einschlägige Literatur an einer nur Berlin, München oder Köln in Betracht. Aber abgesehen davon, ist gar keine Aussicht vorhanden, die erheblichen Geldmittel zu beschaffen, denn mit Schenkungen allein kommt keine Zentral- Bibliothek zustande. In der Münchener Zeitschrift »Die Wahrheit- (11. Bd., Heft 6, S. 281) weist De. Klemens Löffler mit Recht auf die von den Urhebern des Plans nicht genügend beachteten Schwierigkeiten hin. Für die Beschaffung des Grundstocks an Büchern u. Zeitschriften wären mindestens 150 000 für den jährlichen Vermehrungsetat mindestens 10 000 ^ erforderlich. Dazu kämen die Kosten für das Gebäude, die Gehälter, die Ver waltungskosten usw. vr. K. Löffler glaubt, die Wünsche der Katholiken (wie natür lich auch der Angehörigen anderer Konfessionen) würden am besten befriedigt durch die Errichtung der längst ersehnten deutschen Zentral bi bliothek. Ferner weist er mit Recht daraus hin, daß die Klagen über das Fehlen katholischer Bücher in den öffent lichen Bibliotheken zumeist ganz unbegründet sind: »Vorhanden ist eigentlich fast die ganze katholische deutsche Literatur in unfern öffentlichen Bibliotheken. Allerdings zersplittert. Aber das ist auch mit jeder andern Art von Literatur der Fall. In den alt preußischen Provinzen ist von jedem Werk, das erscheint, ein Exemplar der Königlichen Bibliothek in Berlin und eins an die Universitätsbibliothek der Provinz abzuliefern, in der der Ver leger (bezw. Drucker) seinen Wohnsitz hat. Die in Hannover er schienenen Schriften sind in der Universitätsbibliothek zu Göttingen und in der Königlichen Bibliothek zu Hannover vorhanden. Von der in Bayern herausgekommcnen Literatur besitzt ein Exemplar die Hof- und Staatsbibliothek in München und ein zweites be kommen je nach dem Ort des Erscheinens die drei Universitäts bibliotheken und die Kreisbibliothek in Speyer. Die württem- bergischen Druckerzeugnisse sind in Stuttgart, die hessischen in Gießen, Darmstadt und Mainz (Stadtbibliothck) vorhanden. Von den Staaten, die kein Pflichtexemplar haben, kommt hier nur Baden — wegen des Herderschen Verlags in Betracht. Alles übrige ist also in unfern öffentlichen Bibliotheken vorhanden und kann man jederzeit von ihnen entleihen. Die Versendungs bedingungen werden wohl in Zukunft noch erleichtert werden. Mehr als Porto und Verpackung braucht man nirgends zu be zahlen Besondere Erleichterung gewährt ein regelmäßiger Leihverkehr, wie er in Preußen zwischen sämtlichen Universitäts bibliotheken und der Königlichen Bibliothek in Berlin und da neben zwischen einzelnen Universitätsbibliotheken (Göttingen und Münster, Göttingen und Marburg, Münster und Bonn) besteht. Für jeden auf diesem Wege bezogenen Band zahlt der Entleiher nur 10 Pfennig. Ferner wäre zu erinnern an die Auskunfts stelle für die preußischen Bibliotheken (Adresse: Geschäftsstelle des preußischen Gesamtkatalogs, Berlin W 7, Dorotheenstr. 5). Diese erteilt auf frankierte Anfragen darüber Auskunft, ob ein ge suchtes Buch in einer der preußischen Bibliotheken sich findet, und welche Bibliothek das ist. Für jedes gesuchte Buch sind 10 Pfennig in Marken beizufügen.« Inzwischen ist bekanntlich auch ein Anschluß der großen außerpreußischen Bibliotheken an diese Auskunftserteilung erfolgt. Wenn vr. Löffler sagt, die deutsche Zentralbibliothek wäre -mit Pflichtexemplarrecht für das ganze Reichs gebiet auszustatten«, so sei doch darauf hingewiesen, daß es der Billigkeit gegenüber den Verlegern wie gegenüber den Schrift stellern entsprechen würde, daß das Reich auf jenes Recht ver zichtete und aus eignen Mitteln je ein Exemplar anschaffte. Das Reich hat für soviel andre Zwecke Geld zur Verfügung, daß es auf jene Abgabe von Pflichtexemplaren, die auf keinem andern Gebiete besteht, wohl verzichten könnte. Im Anschluß hieran dürfte es vielleicht auch angebracht sein, einmal darauf hinzuweisen, wie unbillig es ist, daß die Benützung seitens öffentlicher Bibliotheken zu sehr erleichtert wird. In einem der kürzlich erschienenen vielen Schiller-Gedenkbücher er wähnt der Verfasser (übrigens kein Katholik) die von ihm be nutzten Ausgaben von Schillers Briefwechsel mit Goethe, Hum boldt und Körner, und fügt dann hinzu: »Die Jonassche Ge samtausgabe war mir unzugänglich « Diese Ausgabe ist aber jedermann im Buchhandel sowohl neu als antiquarisch zugäng lich, und wer ein Buch über Schiller schreibt, sollte sich eine solche Blöße eigentlich nicht geben. Kellen.
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