5340 Amtlicher Teil. l8i>, 7. Juni ISO!,. Zentralstelle des Bolkövcrcins f. >>. katli. Dcntschtaiid ! in M.-Gladbach. Gnauck-Kühne, Clisab.: Einführung in die Arbcitcrinnenfrage. <96 S.) 8°. '05. l. — A. W. Zsckf-ldt in Osterwieck. Gossel, I,: Stenographen-Lieder s. Gabelsbergersche Stenographen vereine. (96 S.) kl. 80. '05. —. 40 /'o7.80 kL„ »e/044 K. k. Hof- >l. Llaatsdrnckerei in Wie». (53t 8. in. 'I'nO.) i.ex. ^o. '05. 6. — vr. P. Langenscheidt in Gr.-Lichtcrfclde-Ost. Schär, I. Fr., u. Paul Langenscheidt: Kaufmännische Unterrichts stunden. II. Kurs. Kontorpraxis. 18. Lektion. (S. 597—636.) gr. 8°. I. - Verzeichnis künftig erscheinender Sucher, welche in dieser Nummer zum erstenmale angekündigt smd II — Umschlag. Hermann Bühlaus Nachf. in Weimar. 535S Zeumer. I. Bd. Heft l. 4 20 Boll u. Pickardt in Berlin. 5354 Duncker >d Hnmblot in Leipzig. 5354 IlrSA. von HinäinA. II. III, 2. 6n. 23 .z<I xnd. INI. 26 ../I. Gebauer - Schwctschke Druckerei u. Berlag m. b. H. in Halle a. S. 5353 Rudolf Heller in Halle aL. 5355 Friedrich Rothbarth, Verlagsbuchhandlung, G. in. b. H. in Leipzig. 5353 Hermann Seemann Nachf. G. m. b. H. in Berlin. 5357 Thüringische Verlagsaustalt in Cisenach. 5350 8 ^; §ed. 10 Beit s- Comp, in Leipzig. 5355 dtitt-wook. Ou. 10 Berlag »er Kranen-Rundscha» Schweizer L Co. 5356 in Berlin. iuAonetlioIi6o. 2. Lutt. 30 -Z. Berlag der „Lustigen Blätter" sOr. Chsler ä: Co., G. m. b. H.» in Berlin. 5351 Beschlagnahmte Druckschriften. Durch Beschluß des hies. Amtsgerichts vom 24. und 25. d. Mts. find bei der Ehefrau Cäcilie Nielsen in Flens burg, Norderstraße 98, folgende Bücher beschlagnahmt worden, weil die Art und Weise, wie in diesen Büchern die geschlechtlichen Verhältnisse besprochen werden, die ganzen Bücher als unzüchtig erscheinen lassen, nämlich: n) ?Leben und Lieben der Kapuziner, interessante Enthüllungen aus dem Klosterleben von Burghard i^IAßmus. Verlag Friedrich Zocher, Leipzig; b) Liebe und Schönheit, von Waldemar Frocse. Selbstverlag des Verfassers; o) Enthüllte Geheimnisse der Liebe und Ehe, von Waldemar Frocse Selbstverlag des Verfassers. 4. J-No 517/05. Flensburg, 29. Mai 1905. Der Lrjik Staatsanwalt. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 1884 v. 5./VI. 05.) Nichtamtlicher Teil. Zum Entwurf eines Gesetze« über das Ur heberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie. (Vgl. Börsenbl. 1904, Nr. 99 u. a., 1905, Nr. 31, 46 u. 125.) In Nr. 125 dieses Blattes werden die Wünsche der Leipziger Handelskammer zu vorstehendem Gesetzentwurf veröffentlicht. Da dieselben mehrfach auf die Änderungs vorschläge des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler Be zug nehmen, so scheint es geboten, zu diesen Wünschen der Handelskammer hier Stellung zu nehmen, denn sie sprechen in einigen Punkten von Wünschen des Börsenvereins, die dieser nie geäußert hat. Die Änderungsvorschläge des Börsenvereins sind ver öffentlicht im Börsenblatt Nr. 31 vom 7. Februar 1905 Zu dem Z 2 hat er nicht, wie die Handelskammer meint, den Wunsch geäußert, neben den Bauwerken auch noch die kunstgewerblichen Erzeugnisse besonders zu erwähnen. Es entfallen somit die sich gegen den Börsenverein richtenden diesbezüglichen Bemerkungen der Handelskammer. Der außerordentliche Ausschuß hat die Frage wohl iu seinen Beratungen erörtert, er kam aber schließlich zu der Mei nung, daß die spezielle Anführung des Kunstgewerbes hier nicht nötig sei, denn es sei doch ganz fraglos, daß ein Werk der Kunst nicht schon deshalb seiner Schutz sphäre entrückt werde, weil es neben dem ästhetischen auch noch einen Gebrauchszweck habe. Der Text des »och geltenden Gesetzes habe deshalb sich besonders änderungsbedürftig erwiesen, weil er zu kasuistisch gewesen sei. Das Bestreben der Regierung, diesem Vorwurf in dem neuen Gesetzestext zu entgehen, sei nur zu billigen. Ebensowenig hat zu tz 8 der Börsenverein der Deutschen Buchhändler die Freiheit der Betitelung verlangt. Im Gegen teil, der außerordentliche Ausschuß des Börsenvereins hat sich dahin ausgesprochen, daß trotz verschiedener aus der Praxis sich ergebender Bedenken »prinzipiell die Bilder-Betitelung beim Künstler bleiben müsse». Der Börsenverein ist also ganz derselben Meinung wie die Handelskammer, hat aber natürlich gar nichts einznwenden, wenn der Absatz 2 des 8 8