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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.02.1876
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.02.1876
- Sprache
- Deutsch
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Kündigung seiner Redaction des Musenalmanachs gehen. Derselbe wird durch diese für das Verhältniß Bürger's zu Dieterich von der höchsten Bedeutung, indem Letzterer sich von neuem an diesen mit der dringenden Bitte wendet, doch die Redaction des verwaisten Almanachs selbst zu übernehmen, und zwar, freilich nach langer Mühe, mit dem erwünschten Erfolg. In demselben Sommer wird auch an die Herausgabe der Gedichte gegangen und die Einladung zur Subscription wandert hinaus zu den Freunden und Buchhänd lern. Dieser Wendepunkt in den Beziehungen, die den Gegenstand unserer Betrachtungen bilden, und der mich veranlaßt, von hier die zweite Periode derselben zu datiren, findet auch eine äußere Mar- kirung. Von hier an nehmen nämlich die Zeugnisse eines persön lichen schriftlichen Verkehrs, die uns der Briefwechsel überliefert, ihren Anfang und werden dem bis jetzt nur aus indirecten Erwäh nungen gewonnenen Faden meiner Darstellung eine intensivere Farbe verleihen. (Fortsetzung solgt.) Mircellcn. Zur Buchhändler-Statistik. — Die Zeit der buchhänd- lerischen Abrechnung naht heran. Die Remittcndensacturen und Rechnungsauszüge wandern hin und wieder her, wollen geprüft und richtiggestellt sein, und an Arbeit fehlt es nicht. Die meiste Arbeit aber verursachen dem Verleger diejenigen Conti, aus welchen die vorjährige Rechnung nicht saldirt ist. Alle Corrcspondenz — oft doppelt und dreifach wiederholte —, die im vergangenen Jahre be hufs Saldirung des ContoS geführt wurde, war also umsonst und kann jetzt von neuem beginnen. Die betreffenden Conti wimmeln von Bleistift-Notizen, wie: „Will Michaelimesse bezahlen", was aber nicht geschehen ist; oder: „Will in der Kürze anweisen", was ebenso wenig geschieht. Wo keine Bleistiftnotiz sich vorfindet, hat man es eben vorgezogen, dem Verleger auf seine Mahnung zur Ausgleichung überhaupt nicht zu antworten. Wenn man nun dazu noch im Börsen blatte die verschiedenen Aufforderungen zur Zahlung der Saldi und Saldoreste liest, mit der Drohung begleitet, daß die betreffenden, nicht rein saldirten Conti von einem gewissen Zeitpunkte an geschlossen werden, so sollte man meinen, daß es um die Zahlungsweise des deutschen Buchhandels gar nicht zum besten stehe. Wir selbst haben den betreffenden Firmen mit Schließung des Contos gedroht, wenn sie nach Ablauf der Ostermesse nicht rein saldirt haben, und waren nun doch neugierig, zu wissen, wie viele Conti wir im schlimmsten Falle würden zu schließen haben. Wir gaben uns deshalb die Mühe, eine genaue Ausstellung zu machen, bei welcher Gelegenheit wir frei lich ein Resultat erhielten, das hinter unseren Erwartungen oder vielmehrBesürchtungen zurückblieb, immerhin aber in seinem Procent satze größer ist, als man es im Interesse des Buchhandels wünschen möchte. Wir geben in Nachstehendem eine statistische Zusammen stellung in abgerundeten Ziffern und bemerken dabei, daß wir stets nur solchen Firmen in Rechnung geliesert haben, die im Allgemeinen als solide gelten. Bei 1500 versandten Rechnungsauszügen befan den sich circa 225 oder 15 gh, aus welchen die frühere Rechnung nicht abgeschlossen war. (Diese 225 Conti verursachen beinahe mehr Mühe, Arbeit und Schreiberei, als alle übrigen Conti zusammen- genommen.) Bon diesen 225 kommen etwa 170 aus Norddeutsch land und 55 aus Süddeutschland. Saldoreste blieben schuldig un gefähr 150 Firmen oder 10h(>. Davon kommen 115 auf Nord deutschland, 35 aus Süddeutschland. Gar nicht bezahlt, also den ganzen Saldo schuldig geblieben sind 75 Firmen oder 5o/<>. Davon kommen 55 auf Norddeutschland, 20 aus Süddeutschland. Falliten und Concurse habe» wir aus dem vergangenen Jahre zu verzeichnen etwa 10 ---- AU. Es wäre gewiß interessant, wenn auch andere Verleger ähnliche Ausstellungen veröffentlichen wollten. Literarische Anstalt in Franksurt a. M. Wirerlauben uns, dem Buchhandel nachstehende Rechtsfrage vorzulegen und um deren Besprechung in diesen Blättern zu bitten: Im October vorigen Jahres verlangten wir zu einem Liefe rungswerke 5000 Prospecte mit Firma zum Beilegen in eine hiesige Zeitung, die wir auch erhielten. Dem betreffenden Circulare lag kein Probe-Prospect bei, so daß wir den Prospect erst nach Empfang der gewünschten 5000 Expl. kennen lernten. Nach Durchsicht desselben konnten wir uns nicht entschließen, ihn bcizulegen, und zwar aus folgenden Gründen: 1. war unsere Firma ganz verschwindend klein; 2. fehlte dieselbe aus dem Bestellzettel ganz, derselbe lautete vielmehr: „Bestellzettel gef. abzuschneidcn und der nächstgelegcnen (!) Buch handlung cinzusenden"; und 3. trug der Prospect folgenden Passus: „Bei mangelhafter Expedition wolle man sich an die nächstgelegcne (!) Buchhandlung oder an die Verlagsbuchhandlung selbst (!) wenden." Wir theilten dem Verleger sofort nach Empfang seiner Prospekte mit, daß wir aus obigen Gründen dieselben nicht Willens seien beizu legen, und stellten sie ihm gegen Frachtentschädigung zur Disposition. Von dieser Frachtentschädigung (wir verlangten nur 1 M. 50 Pf.) wollte der betreffende Verleger nichts wissen, sondern verlangte seine Prospecte wiederholt zurück mit dem Bemerken, daß, wenn er die selben jetzt nicht umgehend erhalte, er uns seine Selbstkosten mit 35 M. 50 Pf. in Anrechnung bringen werde. Hierauf antworteten wir ihm wiederholt, daß er gegen Frachtentschädigung von 1M. 50 Pf. seine Prospecte haben könne. Seine Antwort hieraus ist eine Klage an das hiesige Oberamts-Gericht, in welcher er 35 M. 50 Pf-, sowie 70 Ps. Porti beansprucht. — Die Verhandlung findet Ende März statt, und würde es uns sehr angenehm sein, vorher einige Stimmen aus dem Buchhandel hierüber zu hören. Rüge. — Ein sehr schädliches Augenpulver bildet das von verschiedenen Firmen angewandte Verfahren, Wahlzettel mit Trocken stempeln zu versehen, statt dieselben, wie es doch recht und billig wäre, mit Feder und Tinte, d. h. deutlich zu unterzeichnen oder doch wenigstens hierzu einen farbigen Stempel zu benützen. Mögen sich doch die betreffenden Firmen vergegenwärtigen, daß, bevor ein derartiger Bestellzettel nä aota gelegt werden kann, er durch das oben gerügte Verfahren einer ganzen Reihe damit Be schäftigter Aergerniß verursacht und sie an ihrer Sehkraft schädigt. Aus dem deutschen Reichs-Post- und Telegraphen- wesen. — Vom 1. März 1876 ab beträgt die Gebühr für Tele gramme im gesammten Reichs-Telegraphengebiete, ohne Rücksicht auf die Entfernung, als Grundtaxe 20 Ps. für jedes Telegramm, die Worttaxe stellt sich aus 5 Ps. für jedes Wort. Dieselbe Taxe tritt zu dem gleichen Zeitpunkte auch für den Verkehr mit Bayern, Württem berg und Luxemburg in Kraft. — Im telegraphischen Verkehr sind folgende der Adresse voranzustellende kurze Zeichen zugelassen: 0 für dringendes Telegramm, 8 I? für Antwort bezahlt, ^ 0 für collationirtcs Telegramm, L 8 sür Empsangsanzeige, 8 8 für nach zusenden, 8 k sür Post bezahlt, X k sür Expreß bezahlt, und werden solche je sür ein Wort berechnet. Pcrjonalnachrichten. Herrn Carl Fromme in Wien wurde vom Kaiser von Oesterreich die große goldene Medaille mit dem kaiserlichen Wahl spruche verliehen. lb Abgesehen van den gewöhnlichen Mitiheilungen aus den Kreisen des Buchhandels, finden auch anderweitige Einsendungen, wie: Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Bnchdruckerkunst — Aufsätze aus dem Gebiete der Prehgesetzgebung, des Urheberrechts und der Lehre vom Berlagsvertrag — Mittheilungen zur Bücherkunde— Schilderungen aus dem Verkehr zwischen Schriftsteller und Ver leger — sowie statistische Berichte ans dem Felde der Literatur und des Buchhandels willkommene Ausnahme und angemessene Honorirung. 8S*
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