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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.02.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-02-06
- Erscheinungsdatum
- 06.02.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1919
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vvrseMatt s. ». Dtschn. Buchhander. Redaktioneller Teil. X- 28, 6. Februar 1919. teilnchmer einzustellen, welche wegen Ableistung der Dienstpflicht bei ihnen ausgeschiedcn waren oder nach Ausbruch des Krieges von ihrer ersten Arbeitsstätte als Angestellte unmittelbar in den Heeresdienst eingetreten sind. Bereits aus dem Militärdienst entlassene Angestellte haben sich bis zum 7. Februar d. I. zu melden, wenn sie den Anspruch auf Einstellung erheben wollen. Noch nicht aus dem Heeresdienst entlassene haben sich innerhalb 14 Tagen nach ihrer Entlassung zu melden. Eine Entlassung der wiedereingestcllten Kriegsteilnehmer kann frühestens zum Ablauf des auf den Monat der Wiedereinstellung folgen« den dritten Kalendermonats erfolgen. Eine Kündigung zu diesem Zeitpunkt ist auch dann zulässig, wenn sie zu diesem Termine nach allgemein gesetzlichen Vorschriften nicht wirksam wäre; die Kündigungsfrist beträgt in diesem Falle sechs Wochen. Den übrigen beschäftigten Angestellten darf zu keinem früheren Termin als dem 28. Februar d. I. gekündigt werden. In der Zeit vom l. November 1918 bis zum Inkrafttreten der Verordnung ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam, wenn ihre Aushebung innerhalb 2 Wochen von dem Angestellten bei dem Arbeitgeber verlangt wird, d. h. bis 7. Februar 1918. Die näheren Bestimmungen bitten wir gegebenenfalls in den Verordnungen Nachlesen zu wollen, die im Reichsgesetz blatt abgedruckt wurden. Außerdem sind wir gern zu jeder weiteren Auskunft bereit. Die gewissenhafte Befolgung der Verordnungen wird zur Vermeidung von Unstimmigkeiten auf seiten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und zur Ausrechterhaltung der Ordnung iin Interesse unseres gesamten Wirtschaftslebens empfohlen. Mit Hochachtung Die Arbeitsgemeinschaft des Leipziger Buchhandels. Verein der Buchhändler zu Leipzig. Bekanntmachung. Im Januar 1919 wurden in den Verein der Buchhändler zu Leipzig als ordentliche Mitglieder ausgenommen: Herr Willy Brandstetter i. Fa. Franz Moeser Nach folger; „ E r i ch B r ä te r i. Fa. Fritzsche L Schmidt; „ Samuel Fischer i. Fa. S. Fischer Verlag; Fräulein Marie Graf i. Fa. Kößlingsche Buchhandlung; Herr vr. Kurt Säuberlich i. Fa. Franz Moeser Nach folger. Leipzig, den 31. Januar 1919. Der Vorstand des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. RichardLinnemann, Richard Francke, Vorsteher. Schriftführer. Allgemeiner Deutscher Buchhandlungs- Gehilfen-Verband. Im Monat Januar wurden ausgezahlt: -4k 1260.— Krankengelder, „ 840.— Begräbnisgelder, „ 639.43 Witwen- und Waisengelder, einschl. Zuschläge, „ 391.— Stellenlosen- und Notstandsunterstützungen. Leipzig, 3. Februar 1919. Der Vorstand. Auslandbuchhandel. Verhandlungsbericht des Deutschen Verlegerveretns über die Besprechung am Freitag, den 26. April 1918, nachmittags 5 Uhr, im kleinen Saale des Deutschen Buchhiindlerhauses. lFortsehung zu Nr. 284 Herr Löwe: Meine Herren! 6erman books! — Ich wünschte, ich könnte Ihnen den Aus druck vergegenwärtigen, der sich oftmals auf den Gesichtern mei ner englischen Geschäftsfreunde malte, wenn ich ihnen sagen mutzte, daß dieses oder jenes Wissensgebiet erschöpfend nur in einem deutschen Buche behandelt worden sei. Es zeigte sich dann ein Widerstreben, geboren aus dem Gefühle der mangeln den Kenntnis der fremden Sprache und dem des Gegensatzes zu einer Anschauung, die sich dem angelsächsischen Gesichtskreise nicht leicht anpassen ließ.. Und doch, trotz des Wettbewerbes des französischen Buches, das in Sprache, Gedankenrichtung und Aufmachung als ver wandt angesprochcn werden konnte, hat sich vor allem das deut sche wissenschaftliche Buch einen uneinengbaren Platz erworben auf dem Markte des englischen Mutterlandes, der Kolonien und der Vereinigten Staaten von Nordamerika. Wer waren nun die Käufer? Zunächst die Lehrenden und Lernenden und die ihnen dienenden Anstalten, dann die öffentlichen Bibliotheken und die der wissenschaftlichen Gesellschaften, die Arbeiter und Sammler auf Sondergebieten, die eingewanderten Deutschen und deren Nachkommen. Ich befürchte, daß es dem deutschen Buchhandel zum Nachteil gereichen würde, falls den Ausländern der Besuch unserer Lehranstalten in Zukunft erschwert werden sollte. Es gibt keinen bessern Weg, die Fremden uns verstehen und achten zu lehren, als den durch die deutsche Hochschule, und diese ist auch die gegebene Vermittlerin für die Bekanntschaft mit dem deutschen Buche. Nur dürfte ein etwas mehr selbst sicheres und nicht über die Maßen entgegenkommendes Auftreten den Ausländern gegenüber angebracht sein. Wer zu uns kommt, soll vor allem unsere Sprache lernen und sie gebrauchen. Aus meiner Lehrzeit bei Alfred Lorentz ist mir noch die übergrotze Aufmerksamkeit, die man zu jener Zeit den Ameri kanern und Engländern entgegenbrachte, erinnerlich. Nachlässe in kaufmännisch unbegreiflicher Höhe wurden gewährt, und aus diesem Gebrauche haben sich Ansprüche entwickelt, die noch heute geltend gemacht werden. Und nicht genug damit, nicht nur niedrige Preise wurden gestellt, sondern nur selten wurde Barzahlung gefordert, und viele Geschäfte kranken nunmehr an den Krediten, die sie so bereitwillig zu gewähren gewöhnt waren. Dabei stehen diese Gepflogenheiten in einem merkwürdigen Gegensätze zu den in England und Amerika üblichen Geschäfts bedingungen. Der Verleger dort gewährt Monats-, Viertel jahrs-, seltener Halbjahrs-Kredit, und wer Bücher wetterver kauft oder kauft, mutz sich dieser Regelung anpassen. Das »net sz-stsm« hat sich eingebürgert, und ich habe niemals Klagew darüber gehört, daß eine englische Firma in Deutschland ver» sucht hätte, durch eine Umgehung desselben ihren Kundenkreis- zu erweitern. Bisher vermittelten den Absatz deutscher Bücher im eng lischen Sprachgebiete Leipziger und Berliner Firmen, die das Ausfuhrgeschäft besonders entwickelt hatten, Handlungen in den Universität?- und See-Städten und solche, die stark Sonder gebiete pflegten. Im Auslande hauptsächlich die vorwiegend von Deutschen gegründeten Sortiments« und Einfuhrgeschäfte in London, Edinburgh und den grotzen Städten des Ostens der Vereinigten Staaten. Da die zuerst genannten Geschäfte zu meist über große Lager verfügen, mit wissenschaftlichen Anti quariaten verbunden sind und geschätzte Fachkataloge versen den, so kann man ihnen Wohl eine günstige Weiterentwicklung Voraussagen, aber ihre Abnehmer sind zum großen Teil die Bibliotheken, die, wenn sie ihren Aufgaben gerecht werden wol len, auch fernerhin die deutsche Literatur nicht unbeachtet las sen dürfen. Wer wird aber dem deutschen Buche in Zukunft Neuland erobern helfen im jetzt feindlichen Auslande selbst? — Im englischen Weltreiche sind die von Deutschen gegründeten.
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