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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.01.1876
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 28.01.1876
- Sprache
- Deutsch
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22, 28. Januar. Künftig erscheinende Bücher u. s. w. 323 s3337Z Soeben erschien: Hoffmcyer, Zeichenhefte. 3. Heft. Dreieck und Viereck. Preis 30 im Dutzend mit 33H A>, einzeln mit 25 A. Nur baar. Wir bitten, zu verlangen. Hannover, 17. Januar 1876. Hklwing'sche Hofbuchhdlg., Verlag. f3338Z icurre 2eit liefere iob: Rs^IN3.vn'8 topo^rapb. speriallcarte von ^kUrinAev. Xuk^eLOgen in ele^. I^einen- oarton. I^ackonpreiZ 5 ^ 50 ^, küi- nur 3 baar unä auk 12 Lxpl. ein k'rei- oxewplar. kö^MUlln's topograpb. LpöLiallrarte äer bLobs. Lod^veir. ^.uf^ero^en in ele§. I^einenearton. I^aäovpreis 3 für 1 ^ 75 baar unä sebon auf 6 Lxpl. ein Freiexemplar. Vl636 Lllßemoin deÜLnnton unä vyr2ÜA- Künftig erscheinende Bücher u. s. w. f3339.^ In unserem Verlage wird demnächst erscheinen: Die Mlitair-Gesetze des Deutschen Reichs mit Erläuterungen herausgegeben auf Veranlassung des Königl. Preußischen Kriegs-Ministeriums. Der Prospect zu dem Unternehmen sagt: Die Reichsgesetzgebung auf dem Gebiete des Militairwesens ist in der Hauptsache zu einem festen Abschluß gelangt. Die Ausführungs- Verordnungen zu den zahlreich ergangenen Mi- litairgesetzen sind größtentheils erlassen, die Publication der noch rückständigen Verord nungen steht unmittelbar bevor. Somit ist der Zeitpunkt gekommen, wo es möglich ist, einem in weiten Kreisen empfundenen praktischen Be- dürfniß entsprechend, das reiche, jetzt aber an vielen Stellen zerstreut liegende Material in einem Handbuche übersichtlich zusammenzufassen. In Anerkennung des Bedürfnisses hat das Königlich Preußische Kriegs-Ministerium selbst die Abfassung und Herausgabe eines solchen Werkes veranlaßt und der Redaction alle Hilfs mittel zur Verfügung gestellt, welche die zuver lässige und gründliche Lösung der Aufgabe ver bürgen. Das Werk wird alle militairischen Reichs gesetze mit den dazu ergangenen Ausführungs- Verordnungen, sowie alle Staatsverträge und allgemeinen Reichsgesetzc, soweit sie für das Kriegswesen oder die Militairpersonen von be sonderer Bedeutung sind, enthalten. Der Stoff wird derart geordnet, daß das Zusammenge hörige sich unmittelbar zusammen befindet; wo dies ohne Wiederholungen nicht möglich sein ^ würde, wird der Zusammenhang der einzelnen § Vorschriften durch kurze Hinweise ersichtlich ge macht werden. Soweit es außerdem zum vollen Verständniß und zur sicheren Handhabung der Gesetze nothwendig erscheint, werden dem Wort laut derselben kuappgehaltene Erläuterungen, in der Regel unter Angabe ihrer offiziellen Grund lage, beigefügt werden. Die Militairstrafgcsctz- gebung beabsichtigt man jedoch, mit Rücksicht darauf, daß bereits ihrem Zweck völlig ent sprechende Sammelwerke und Commeutare zu derselben vorhanden sind, zunächst nur insoweit in Betracht zu ziehen, als dies zum vollen Ver ständniß anderer Gesetze erforderlich ist. Demgemäß wird das Werk folgende Ab schnitte enthalten: Einleitung: Geschichtlicher Ueberblick. I. Abschnitt: Neichsverfassung undMilitair- Konventionen. II. Abschnitt: Organisation des Reichsheeres und Wehrpflicht. (Gesetz, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste, vom 9. November 1867; Reichs- Mililairgesetz vom Mai 1874; Gesetz, be treffend die Ausübung der militairischen Kon- trole über die Personen des Beurlaubtcn- standes rc. rc., vom 15. Februar 1875; Ge setz über den Landsturm, vom 12. Februar: Gesetz über die Erwerbung und den Verlust > der Bundes- und Staatsangehörigkeit, vom 1. Juni 1870; Staatsverträge Norddeutsch densverträge; Kartell-Konventionen; die auf die Wehrpflicht bezüglichen Bestimmungen der Strafgesetzgebung; Gesetze über Unter stützung der Familien der zur Fahne ein- berufcnen Mannschaften der Reserve rc.; Deutsche Wehrordnung vom 28. September 1875 u. s. w.) III. Abschnitt: Naturalleistungen für das Heerwesen. zustaudes, vom 25. Juni 1868; Gesetz über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden, vom 13. Februar 1875; Gesetz über die Kriegsleistungen, vom 13. Juni 1873; Gesetz, betreffend die Beschränkung des Gruud- eigenthums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871.) IV. Abschnitt: Rechtsverhältnisse der Beam ten der Militair-Verwaltung. Reichsbeamten, vom 31. März 1873; Gesetz, betreffend die Bewilligung von Wohnungs geld-Zuschüssen rc., vom 30. Juni 1873; Ver ordnungen über Kautionen der Reichsbeamten, Umzugskosten, Reise- und Tagegelder rc. rc.) V. Abschnitt: Versorgungswesen. (Reichs-Militair-Pensions-Gesetz vom 27. Juni 1871; Ergänzungsgesetz dazu vom 4. April 1874; Gesetz, betreffend die Gründung vom 23. Juni 1873; Civil-Versorgungs Regle ment rc.) VI. Abschnitt: Finanz- und Verwaltungs- Gesetze. (Gesetz über die Rechtsverhältnisse der zum dienstlichen Gebrauch einer Neichsverwaltung bestimmten Gegenstände, vom 25. Mai 1873; Gesetze über den Rechnungshof, sowie über ^ die Verwaltung der Einnahmen und Aus- VII. Abschnitt: Rechtsverhältnisse der Mili tairpersonen. Verschiedenes. (Gesetz wegen Beseitigung der Doppel besteuerung, vom 13. Mai 1870; Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes, vom 6. Februar 1875; Auszüge aus dem Frei- zügigkeitsgcsetz, der Gewerbe-Ordnung, aus dem Gesetz über die Presse, aus der Civil- Prozeß-Ordnung, der Straf-Prozeß-Ord nung rc. rc.) Ein sorgfältiges Inhalts-Verzeichniß in Verbindung mit einem chronologischen und einem alphabetischen Sachregister wird den Gebrauch des Werkes wesentlich erleichtern. Es ist nach Lage der Verhältnisse zu erwar ten, daß der Inhalt des Werkes für längere Zeit Gültigkeit behalten wird. Außerdem wird die Verlagshaudlung, um dem Werke einen dauernden Werth zu sichern, von Zeit zu Zeit, nach Maßgabe des Bedürfnisses. Nachträge zu demselben erscheinen lassen. -- Das Werk wird in Heften von ungleicher Stärke erscheinen. Das erste Heft, 3^ Bogen stark, die geschichtliche Einleitung und Reichsverfassung nebst Erläuterungen ent haltend, liegt zur Versendung fertig. Wir liefern dasselbe ü cond. zu thätiger Verwendung beliebiger Anzahl. Das 2. Heft, die Militair- Conventionen enthaltend, ist im Druck bei nahe vollendet. Wir liefern die Fortsetzung nur fest und bitten daher, Ihren Bedarf uns mög lichst früh anzugeben. Das Werk wird, soweit dies im voraus zu übersehen, 45 Druckbogen Berlin, 21. Januar 1876. E. S. Mittler L Sohn. Ilsdsr Vvutsoilo Volksetymologie VOQ Lg-rl 6li8tLl ^llär686v. Oa. 8 Lo§en 8. Lrokob. 2 ^ 70 ^ orä., 2 netto, 1 ^ 80 baar. I'rei-Lxpl. 10-ftl. IleuninAei'. f334l.^j In einigen Wochen erscheint in meinem Verlage: Der Allgemeine ünchhandlungs- Gehilscn-Verbnnd, Der Leipziger ünchlinndlungs- Gchilfcn-Vrrciii und meine Stellung beiden Vereinen. Ca. 2—3 Bogen gr. 8. Baar— Für Verbandsmitglieder 25 Der Reinertrag ist zum Besten der Ver- bands-Kranken-Casse bestimmt. I Leipzig, im Januar 1876. ' Eduard BaldamuS. 44*
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