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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.12.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-12-21
- Erscheinungsdatum
- 21.12.1912
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- Deutsch
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gerechtfertigten Zuwendung schlechterdings nicht die Rede sein kann, und zwar um so mehr, als ja die Stadt Leipzig selbst große Opfer bringt. Ich will aber ans die Anfrage des Herrn Abg. Nitzschke-Lcutzsch erwidern, daß die Negierung selbstverständlich jederzeit gern bereit sein wird, auch Unternehmungen kleinerer Städte zu fördern, wenn sie sich zu verhältnismäßig ebenso großen Opfern bercitfinden lassen werden. Nach Lage der Sache bleibt es mir nur übrig, Ihnen, meine Herren, die Sie sich so warm für die Sache eingesetzt haben, den Dank der Negierung auszusprechen für das Verständnis, das Sic dem Unternehmen entgcgengebracht haben, und für die große Opfer willigkeit, die Sie uns bewiesen haben. Staatsministcr v. Scydcwitz (nach den stenographischen Nieder schriften): Meine sehr geehrten Herren! Gestatten Sie mir nur noch einige Worte zur Sache von dem Standpunkte der Finanzverwaltung aus. Es ist der Wunsch geäußert worden, die Negierung möchte doch mehr als bisher dem platten Lande, d. h. den Wünschen, die von dort geäußert werden, Rechnung tragen. Ich glaube doch behaupten zu können, daß das tatsächlich, soweit es irgend angängig ist, ge schieht. Die Negierung bemüht sich nach allen Kräften, auch dem platten Lande in seinen Wünschen gerecht zu werden, dies geschieht z. B. im Straßenbau, ich verweise auch ans die jüngste Denkschrift über das Antomobilwesen, die in der Hauptsache dem platten Lande zugute gehen wird n. a. mehr. Wenn aber nun, meine Herren, hier ein gewisser Aufwand gemacht werden soll, der allerdings in erster Linie der Stadt Leipzig zugute kommt, so möchte ich doch auch meinerseits betonen, daß es sich hier um ein deutsches Unterneh men handelt, das im Interesse unseres Landes in Sachsen er richtet werden soll und das nach Lage der Sache nur nach Leipzig kommen kann. Auch wirtschaftlich wird Sachsen gewiß keinen Nachteil, sondern Vorteil davon haben. Wenn der Leipziger Buch handel durch die neue deutsche Bücherei, die nach Leipzig kommen soll, gekräftigt wird, so wird ein großer Zweig des wirtschaftlichen Lebens in Leipzig gestärkt und erhalten, der ganz zweifellos dem sächsischen Staate zugute geht. Es werden viele leistungsfähige Existenzen nach Leipzig gezogen oder dort gefesselt, die unserem Staatsfiskns sehr erwünschte Erträge im Wege der Einkommen- stcner bieten. Also, meine Herren, auch vom rein wirtschaftlichen Standpunkte ans kann ich wie der Herr Minister des Innern die Vorlage nur dringend zur Annahme empfehlen. Berichterstatter Abg. vr. Hähncl (kons): Wenn darauf hin gewiesen worden sei, daß es eine neue Begünstigung der Stadt Leipzig sein würde, wenn eine derartige große Summe von Staats wegen bewilligt werde, so möchte er doch, wie auch Herr Abg. Lange schon, darauf Hinweisen, daß die Stadt Leipzig ihrerseits sehr große Opfer zu bringen bereit sei (Sehr richtig!), daß es auch den Bau platz für das Unternehmen liefere, der nach einer Mitteilung des Herrn Oberbürgermeisters von Leipzig auf 1 Mill. Mk. ge schätzt werde. Nun sei weiter zuzugeben, daß der an und für sich kurze Vertrag, wenn man ganz penibel sein wollte, vielleicht nach der einen oder anderen Seite noch eine Auslegung erfordern müßte, wie das von Herrn Abg. Günther auch in der Deputation erwähnt worden sei, aber wenn man solche Veränderungen vornehmen wollte, würde die nächste Folge die sein, daß die Kontrahenten in der Lage wären, jederzeit wieder zurückzntreten. Dieser Umstand und der Umstand, daß es sich wirklich um eine ausnahmsweise Be willigung handle, habe die Finanzdeputation bewogen, über solche kleinere, aber ganz berechtigte Bedenken hinwegzuschen und die Annahme des Antrags, wie er vorliege, zu empfehlen. Zur tatsächlichen Berichtigung führt Abg. Nitzschke-Leutzsch (ul.) gegenüber dem Abg. Opitz ans, daß er nicht zu denen gehöre, die an deren nichts gönnten. Er habe sogar besonders zum Ausdruck ge bracht, daß für den Ort, an den die deutsche Bücherei kommen könne, nur die Stadt Leipzig in Frage komme. In einer persönlichen Bemerkung bedauert Abg. Opitz (kons ), daß der Vorredner jene Bemerkung anders als scherzhaft anfgcfaßt habe, wie sie zweifellos gemeint gewesen sei. Er habe natürlich anzuerkennen, daß der Vorredner in seiner letzten Rede sein volles Einverständnis damit erklärt habe, daß Leipzig nach seiner Ansicht der einzig gegebene Ort sei. Nachdem die Königs. Staatsregiernng auf eine namentliche Ab stimmung verzichtet hat, wird der Depntationsantrag gegen drei Stimmen angenommen. I. Kammer. 63. öffentliche Sitzung a nr-19. Dezembe r. 3. Punkt der Tagesordnung: Antrag znm mündlichen Berichte der zweiten Deputation über das Königl. Dekret Nr. 55, einen au§ Anlaß der Gründung der Dentschen Bücherei in Leipzig vom Staatsfiskus im Königreich Sachsen vvrbehäll lich ständischer Genehmigung abgeschlossenen Vertrag betreffend. (Drucksache Nr. 161.) Berichterstatter Vizepräsident Oberbürgermeister Geh. Nat vr. zur. et inS. Beutler weist zunächst auf die Beratung vom 22. Mai hin, ivo die Kammer die unter Nr. 3 vom Kap. 60 in einen Nachtragsetat eingestellten 75 000 gemeinjährig, also in Summa 150 000 zum Ban eines Gebäudes für die deutsche Zentralbibliothek in Leipzig bewilligt habe. Redner geht kurz auf das ein, was damals in den Erläuterungen ausgeführt worden war. In dem Dekret Nr. 55 kämen nun an die Stände zunächst nicht eigentliche Nachforderungcn, sondern ein Ver trag, der zwischen dem Staatsfiskus einerseits, der Stadt Leipzig anderseits und drittens dem Börsenverein der Deutschen Buch händler in Leipzig abgeschlossen worden sei und der die formelle Einleitung für den Bau dieser Bücherei enthalte. Uber den Inhalt dieses Vertrags, den Redner vvrträgt, vgl. Landtags-Beilage zur Leipziger Zeitung, Beilage Nr. 134 vom 18. Dezem ber. Die Deputation habe die Frage, ob die darin ge forderten Opfer gerechtfertigt seien, geprüft und sei in Überein stimmung mit der Zweiten Kammer dazu gekommen, die Zustim mung zu den Vertrügen zu empfehlen. Die Bedeutung einer solchen Deutschen Bücherei nicht bloß für den Buchhandel — für diesen viel leicht sogar noch weniger —, sondern auch für die gesamte Literatur der Welt, für alle Menschen, die sich mit Literatur beschäftigten, also für Gelehrte, Journalisten nsw. stehe außer Zwei fel. Es sei fcstgestcllt, daß eine ganze Menge auch geistig hervor ragender Sachen in verhältnismäßig kurzer Zeit nirgends mehr zu haben seien. Er habe sich gefragt, ob die Bnchhändlerwelt zu den Kosten dieses ganzen Unternehmens entsprechend dem Interesse bei trüge, das sic zweifellos daran habe. Bei der ersten Lektüre des Vertrags vermisse man die Bezifferung der Leistungen des Bvrsen- vercins. Er habe sich aber doch überzeugt, daß mit den Kosten, welche die Stadt Leipzig und der Staat jährlich leisten, der Zweck wohl nicht erreicht werden könne, wenn nicht daneben noch die gesamte deutsche Bnchhändlerwelt insofern wesentlich beitrüge, als sie wahrscheinlich zuallcrmeist die sämtlichen Lieferungen für die Deutsche Bücherei unentgeltlich übernehme und wahrscheinlich die gesamte Verwaltung der Bücherei übernehme. Man müsse das als ein genügendes Äqui valent für das geschäftliche Interesse der Buchhändler daran be trachten. Er wolle nicht darauf eingehen, daß in den letzten Jahren namentlich Bestrebungen aufgetaucht seien, um diesen Plan zu ver eiteln. Man könne sich ja vorstellen, daß in den Kreisen der Reichs- Hauptstadt der Wunsch laut geworden sei, diese deutsche Reichs bücherei in die Zentrale des politischen Lebens des Reiches zu legen. Ebenso werde aber gewiß allenthalben und sicher auch in Berlin verständlich sein, daß Sachsen den dringenden Wunsch habe, an dem alten, viel älteren Sitze des Buchhändlergeschäfts, nämlich in Leip zig, diese Deutsche Bücherei errichtet zu sehen, und er glaube, man könne der Negierung und auch dem Rate und den Stadtverordneten zu Leipzig nur Dank wissen, daß sie dafür erhebliche Opfer zu brin gen bereit seien, daß Sachsen und Leipzig die Deutsche Bücherei er halten bleibe. Er habe namens der Deputation zu beantragen, die Kammer wolle in Übereinstimmung mit der Zweiten Kammer be schließen: den mit Dekret Nr. 55 vorgelegten Vertrag zwischen dem Staatsfiskus im Königreiche Sachsen, der Stadtgemeinde Leipzig und dem Börscnverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig vom 3. Oktober 1912 zu genehmigen, mit der Maßgabe, daß auch Erweiterungsbauten (vgl. Ziffer 3 des Vertrags), die über den in der »Erläuterung« festgcstellten Betrag von 1 750 060 hin ausgehen, der besonderen Genehmigung der Königl. Staatsre gierung bedürfen. Oberbürgermeister vr. zur. et pkil. Dittrich-Leipzig: Es sei ihm Bedürfnis, in dieser Stunde insbesondere der tiefempfundenen Freude Ausdruck zu geben, daß dieses Dekret der Staatsregiernng in der Zweiten Kammer so freundliche Aufnahme von allen Seiten erfahren habe, und damit den Ausdruck des wärmsten Dankes zu verbinden gegen die Negierung, die sich habe bereit finden lassen, mit weitschaucndcm Blick ein Unternehmen zu fördern, das nicht
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