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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.12.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-12-30
- Erscheinungsdatum
- 30.12.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19121230
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191212304
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16394 Börsenblatt s. * Vtschn. Vuchhande» Nichtamtlicher Teil. 302, 30. Dezember 1912. wie die blauen Zählkarten an das Publikum abgegeben. Inhaber von Postscheckkonten können die Beiträge durch Überweisung ent richten. Diesen Überweisungen sind bei der Übersendung an das Postscheckamt besondere Gutschriftzettel bcizufügen. Die Rückseite dieser Zettel enthält den gleichen Vordruck wie die Rückseite des Zahlkartenabschnitts. Die Gutschriftzcttel werden in Blocks zu 50 Stück — zum Preise von 10 H für einen Block — von den Postscheckämtern an die Kontoinhaber abgegeben. Sie können auch durch die Privatindustrie hergestellt werden, wenn sie mit dem amtlichen Formular genau übereinstimmeu. Post-Ubcrweisungs- und Scheckverkehr. — Der Ausschuß des Deutschen Handelstages verhandelte am 12. Dezember über den Entwurf eines Postscheckgesetzes und über die von der Neichstags- kommission für den Neichshaushaltsetat am 5. Dezember be schlossenen Änderungen und faßte folgende Beschlüsse: 1. Die Gebühren sollen keinen Uberschuß liefern und sind fol gendermaßen zu regeln: а) Für eine Einzahlung mittels Zahlkarte ist eine feste Ge bühr von 5 zu erheben. 0) Für eine Auszahlung ist eine Gebühr von 5 ^ für je 500 ./i oder einen Teil dieser Summe zu erheben; für Auszahlungen an die Neichsbank und für Abhebungen der Reichsbank von ihrem Konto soll die Auszahlungsgebllhr nur zur Hälfte berechnet werden, e) Für eine Überweisung von einem Postscheckkonto auf ein anderes ist keine Gebühr zu erheben; wird diese Forderung nicht erfüllt, ist wenigstens fiir Überweisungen von an die Post zu zahlenden Beträgen (Fernsprechgebühren, Zeitungs bezugsgeldern usw.) keine Gebühr zu erheben. б) An der vorgesehenen Beseitigung der Zuschlaggebühr von 7 ^ für jede Buchung, die im Jahr über 600 hinaus auf einem Konto vorgenommen wird, ist festzuhalten. o) Die Gebühren zu a sind vom Einzahler, zu 6 vom Auf traggeber zu entrichten. L) Die Gebühren sind im voraus durch Verwendung von Postwertzeichen zu entrichten. 2. Für den schriftlichen Verkehr mit den Postscheckämtern ist völ lige Portofreiheit festzusetzen. 3. Die Stempelfreiheit des Pvstscheckverkehrs ist beizubehalten. 4. Von einer Verzinsung der Einlagen kann auch künftig ab gesehen werden. 5. Die Postverwaltung soll für die rechtzeitige Ausführung der ihr erteilten Aufträge haften. 6. Vor Erlaß der vom Reichskanzler zu treffenden Anordnungen zur Regelung des Postscheckverkchrs sind die Handelskammern usw. zu hören. 7. Der Preis der von der Postverwaltung zu beziehenden Formu lare soll tunlichst die Herstellungskosten nicht übersteigen. 8. Eine zweckmäßige Vermehrung der Zahl der Postscheckämter ist anzustrebcu. 0. Der Postscheckverkehr ist zu beschleunigen. Insbesondere hat das Postscheckamt auf Antrag des Absenders gegen eine Ge bühr von 5 eine Überweisung unmittelbar dem Em pfänger mitzuteilen. 10. Der Verkehr zwischen Postscheckkonto und Neichsbankgirokonto ist noch mehr zu verbessern. Insbesondere ist a) der Anschluß sämtlicher Neichsbankanstalteu au den Post scheckverkehr herbeizuführen, I.) der Überweisungsverkehr zwischen den Postämtern und der Neichsbank so zu gestalten, daß auf eine einmalige allgc- meingültige Erklärung eines Kontoinhabers hin die auf sein Postscheckkonto eingehenden Beträge ohne besondere An weisung täglich auf sein Reichsbankgirokonto überwiesen werden. (Handel und Gewerbe.) Die »Ba»ierische Staatszeitung«. - Vom 1. Januar 1013 an soll in München unter dem Titel »Bayerische Staatszeitung« ein Regierungsorgan erscheinen, das alle amtlichen Nachrichten, auch die des Königshauses, ferner alle Kommentare, Exposees und Artikel zur Vertretung der Negierungspolitik und der Gesetzgebung sowie die Berichte über Vorkommnisse in sämtlichen Zweigen der Staats verwaltung enthalten soll. Die Berichte über die Ansschußverhand lungen beider Häuser des Landtags sollen der »Bayerischen Staats- zcitung« allein zugchcn, damit diesem Regierungsblatt vor der übrigen Presse der Vorsprung gesichert wird. Die Ministerialrcfe- rentcn sind zur ständigen Mitarbeit angehalten. Die Gesandt schaften müssen Wochenberichte aus den Interessengebieten der Länder, in denen sie beglaubigt sind, und der Nachbarländer liefern, außerdem auch einschlägige wöchentliche Preßberichte. Kurz, der »Bayerischen Staatszeitung« soll eine Monopolstellung geschaffen werden, wie sie bisher in der Presse noch nicht bekannt war. Stiftungen der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. — Wie den »Leipz. Neuesten Nachr.« aus Heidelberg geschrieben wird, hat die dortige Akademie der Wissenschaften auf fünf Jahre je 2000 ^ bewilligt zur Herstellung eines Wörterbuches zum Bürger lichen Gesetzbuch; ferner auf fünf Jahre je 3000 .V/ zur Inangriff nahme eines babylonisch-assyrischen Wörterbuches, das durch inter nationale Arbeit geschaffen und zunächst im orientalischen Semi nar der Heidelberger Universität aufgestellt werden soll; endlich je 1000 ^ zur Schaffung eines Indexes zu den Urkunden der grie chischen Papyri unter Leitung von Or. Preisigke-Straßburg i. E. als Drittel der dafür erforderlichen Gesamtsumme. Deutjchland-Buch für Chinesen. — Der Ausschuß des Deut schen Handelstages sprach sich am 12. Dezember in der Überzeugung, daß bei dem Wettbewerb der verschiedenen Völker auf dem chinesi schen Markt eine kräftige Förderung der wirtschaftlichen Beziehun gen zwischen Deutschland und China im Interesse beider Staaten erwünscht sei, dafür aus, daß das Unternehmen, ein Deutsch land-Buch für Chinesen zu schaffen, unterstützt werde. Er nahm in Aussicht, mit den Handelskammern zu Hamburg und Bremen, sowie mit den hauptsächlichsten am Handel mit China interessierten Firmen in Verbindung zu treten, um ihre Ansichten über die Durchführung des Unternehmens zu erfahren. Neue Bücher, Kataloge usw. für Buchhändler. Lueüaustattung 668 Verlang ^lkreck 3an88en in Hamburg. 26md6r 1912. 1.6X.-8". 8. 29—32. I< I ü k 6 r in ?A88au, 1-u6xviA8plstL 1. 8". 51 8. 1200 Nrn. ^-prechsaal. 'Rechtsfrage.' Vor nahezu Jahr und Tag bestellte ein Privatmann aus dem Deutschen Reiche bei mir, einem österreichischen Antiquar, 2 Werke aus meinem Kataloge, resp. gab der Bereitwilligkeit Aus druck, die 2 Werke zu kaufen, wenn sie ihm gegen bequeme Raten zahlungen abgelasseu würden. Von dem einen, einem vielbändigen Werke sandte ich nun der angehenden Kundschaft ein paar Bände zur Probe, das andere, ein außergewöhnliches Prachtwerk, das laut Katalogangabe nur in 300 numerierten Exemplaren hergestellt sein sollte, lieferte ich sofort zur Gänze. Von dem ersteren Werke sandte mir der Adressat die 2 Probebände retour, weil sie ihm zu wenig entsprachen, und von dem zweiten, dem Prachtwerke, rekla mierte er, daß das Exemplar keine Numeration trage und ich die Sache aufklären solle. Letzteres geschah meinerseits in offener und, wie ich glaubte, ganz genügender Weise, und weil ich von der Kundschaft seither (die Sache spielte sich im Januar 1912 ab) nichts mehr hörte, mußte ich aunehmeu, daß dem Kunden meine Aufklärung genügte und er das Werk fest behalten habe. Nun schrieb ich vor mehreren Wochen um die Einsendung der seither fälligen Raten, bezüglich welcher ich bat, daß sie bei einem deutschen Bankhause fiir mich hinterlegt werden sollten, von dem ich sie dann nach Belieben einziehen könne. Nach mehrwöchigem Stillschweigen erhalte ich jedoch vor wenigen Tagen das Prachtwerk, allerdings frankiert, zurück. Nachdem der Kunde mir das Werk früher niemals zur Verfügung gestellt, allerdings auch dessen fak tische Übernahme niemals positiv erklärt hatte, es aber schon durch 11 Monate nach Belieben benutzt und auf dem Prunktische aufgelegt haben konnte, verweigerte ich die Rücknahme. Ich bitte nun um eine gütige Aussprache, ob ich im Klagewege Erfolg haben würde. N. in N.
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