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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.11.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-11-23
- Erscheinungsdatum
- 23.11.1912
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- Deutsch
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- Saxonica
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273, 23. November 1912. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dlschn. Buchhandel. 14873 Werke schon vor dem Eintritt in die Berner Union (l. August 1904) wiedergegeben oder aufgeführt haben. Endlich bestimmt Art. 7 des deutsch-österreichischen Vertrages von 1899 aus drücklich: »Die vor Beginn der Wirksamkeit des gegenwär tigen Übereinkommens (24. Mai 1901) rechtmäßig zur Auffüh rung gebrachten dramatischen, musikalischen und dramatisch musikalischen Werke können auch ferner frei aufgeführt wer den.« Diese Nichtrückwirkung des Aufführungsrechts ist voin höchsten Gerichtshöfe Ungarns in einem Urteil vom 26. April 1911 sehr scharf betont worden. Freilich ist »Parsifal« als Bühnenwerk in Ungarn noch nicht zur Aufführung gelangt; diese Bestimmung entbehrt daher bis jetzt der tatsächlichen Anwendbarkeit, könnte aber für später im Hinblick auf eine eventuelle Schutzverlängerung ihre Bedeutung in Ungarn er langen.*) Endlich haben an verschiedenen Orten konzert- mäßige Aufführungen des »Vorspiels« und einzelner Teile des Werkes stattgefunden, und so müßten bei der mit der be schränkten Rückwirkung zusammenhängenden Rechtslage man nigfaltige, wenn auch interessante, Streitfragen entstehen, bei denen das ausschließliche Verfügungsrecht der Rechtsnachfol ger Wagners eine Einengung erfahren könnte. Die vor stehenden Andeutungen genügen, um weiteren Kreisen einen Begriff von der Vielgestaltigkeit dieser Rechtsproblemc zu geben. 5. Noch ein Punkt bleibt zu besprechen übrig, die Behand lung deutscher Werke in Frankreich nach den jetzt gelten den vertraglichen Bestimmungen, also auch bei Beibehaltung der gegenwärtigen deutschen Schutzfrist. In meiner Schrift »Die Sonderliterarverträge des Deutschen Reiches« (Bern, A. Francke, 1909) habe ich nämlich in einem besonderen Ab schnitt zum neuen deutsch-französischen Literarvertrag vom 8. April 1907, betitelt: »Die erste Anwendung der Meistbe günstigungsklausel« darzulegen versucht, daß die Deutschen auf dem Wege über Quito in den Genuß des Höchstmaßes des iu Frankreich geltenden Urhcberrechtsschutzes, also auch ohne weiteres in de» Genuß der dort vorgesehenen fünfzigjährigen posthumen Schutzfrist gelangt sind, und zwar aus folgenden Gründen: Der genannte französisch-deutsche Literarvertrag trat am 31. August 1907 in Kraft. Auf Grund des Meist begünstigungsartikels sichert er den Deutschen ohne irgend welche Gegenleistung oder Gegenseitigkeitsklausel alle Vorteile zu, die nach dem Tage des Inkrafttretens Vonseiten des Mit kontrahenten einer dritte» Nation künftig eingeräumt werden. Nun räumte Frankreich der Republik Ecuador durch ein Zusatzprotokoll zum sranzösisch-ecuadorianischen Literarvertrag von 1898 die Behandlung auf dem Fuße der meistbegünstigten Ration ein. Dieses Zusatzprotokoll wurde allerdings schon am 1. Juli 1905 in Quito unterzeichnet; die Ratifikationsurkunden wurden aber erst am 29. August 1907 ausgetauscht, und die vereinbarte Rechtslage konnte erst 2 Monate später, am 29. Oktober 1907, oder, wenn man als Datum der internen staats rechtlichen Perfektion des sranzösisch-ecuadorianischen Zusatz vertrages in Frankreich die dortige Veröffentlichung annimmt, erst am 24. November 1907 effektiv beginnen, indem der Ver trag im »Journal officiel« erst am letzteren Tage kundgegeben wurde. Meiner Ansicht nach wurde Ecuador in Frankreich die urheberrechtlich meistbegünstigte Nation erst nach dem 31. August 1907, entweder am 29. Oktober oder 24. November 1907, und konnte von da an für seine Bürger die völlige Gleichbehandlung mit den Franzosen beanspruchen. Es stehen nun vermöge der Meistbegllnstigungsklausel des deutsch-fran zösischen Vertrages auch die Deutschen im Genuß aller ur heberrechtlichen Schutzvorkehrungen in Frankreich. Die durch die Berner Übereinkunft vorgesehene Einschränkung, wonach »> S. »Pcstcr Lloyd« v. 14. April 1912. Artikel von vr. E. Szalai: »Ist die Aufführung der Werke Wagners in Ungarn frei?« Börsenblatt silr den Deutschen Buchhandel. 79. Jahrgang. jeweilen die kürzere Schutzdauer anwendbar ist, ist deutschen Werken gegenüber in Frankreich hinfällig geworden. Es wäre der Mühe wert, sich hierüber völlige Klarheit zu verschaffen und den Beistand der französischen Gerichte für diesen verlängerten Schutz anzurufen. Dies würde immer hin noch weniger kostspielig sein, als Zweigniederlassungen von deutschen Geschäften in Frankreich zu gründen oder dort deut sche Werke herauszugeben, um auf diese Art in Frankreich und andern Ländern mit ausgiebigerem Schutz eine verlängerte Frist zu erringen. Freilich könnte Frankreich den auf diese Weise Ecuador und damit auch Deutschland gegenüber ein gegangenen Verpflichtungen weitergehender Art dadurch ein jähes Ende bereiten, daß es den Zusatzvertrag mit Ecuador vom I. Juli 1905 einfach kündigen würde; eine solche Kün digung würde immerhin erst ein Jahr später ihre Wirkung ausüben, denn dieses Zusatzprotokoll hat nach Art. 2 die gleiche Dauer wie der Literarvertrag (Art. 17). Jedenfalls würde diese Episode der deutsch-französischen Beziehungen einen neuen sprechenden Beweis für die Überraschungen bilden, welche die Meistbegünstigungsklausel den hohen ver tragschließenden Teilen zu bereiten Pflegt. kibliotkeli lie8 Kör8enverein8 6er Veut8clien kuclilisndler ru I-eiprix. 18.') (8etilu88 LU Ar. 272 d. 61.) Ar. 3550. Deiprig 1911.) Pol. Mt Portrait. und 6erlin 1911. 8. Mt 8 Porträtdilderu. Ott», 6urt, 6er Verlag 6erntiard lauelinitL 1837—1912. Mt einem lauelinitL, geb. 25. VIII. 1816. — g«8t. 13. VIII. 1895. Oiiter8loti (1904). 8. kliotograpliien, 164, älterer 6ueliliändler in 2 ^Xlben, g68ammelt von duliu8 Springer IZerlin in den dalmen 1860—70. 4. veukeliland. o. O. u. 9. (Orekeld nacli 1893.) 8. ltielil, XV., 6arl Otiri8tian Horvatli, ein Senior de8 Deukelien 6ueli- liandel8 in ?ot8dam. (?ot8dam 1878.) 4. I§sus polßss. 3. 1'dvil. Litrunx am 27. ULrr 1878. ü. 271. k»86iitlial, Eduard, Ou8tav Pi86lier. ^.bdruelc SU8 der Leikedrikt de8 Verein8 t. Hiür. Oe86tiieIit6 u. ^ItertuEicunde. 6d. XXVIII. Ilekt 2. dena (1911). 8. Sekroiksr, XV. 6., Hol28etinitte »U8 dem eilten und L>veiten Drittel d«8 künkrelinten dalirliundert8 in der Kgl. Oraplii8eli6n Sammlung Lu IMnelien. Mt erläuterndem T'ext. 1. 6and. Stra88durg 1912. Pol. IM 29 liandkolorierten HoetiätLungen und 39 Dietitdrueken. *) Ar. 17 vgl. 6bl. 1911, Ar. 160 u. 161. 1934
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