Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.11.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-11-26
- Erscheinungsdatum
- 26.11.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19121126
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191211263
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19121126
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1912
- Monat1912-11
- Tag1912-11-26
- Monat1912-11
- Jahr1912
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 275, 26. November 1912. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel. 15017 Verlag und Sortiment aber lösten sich wieder von einander, weil der Tauschhandel allgemach zurücktrat. Aber es ist ja bekannt, das; sich schneller ein selbständiger Verlag als ein selbständiges Sorti ment entwickelte, da das Sortiment, ehe das Konditionssystem (An fang des 10. Jahrhunderts) aufkam, zur geschäftlichen Sicherung eigenen Verlag brauchte. Und infolge der Entlastung, die der Verlag durch den Vertrieb des Sortiments erfuhr, war er eben wieder mehr geneigt, sich in der Produktion auszudehnen. »Der gemischte Betrieb«, sagt Beck am Schlüsse seiner knappen, aber klaren geschicht lichen Skizze, »im besonderen der Gesamtbetrieb ist also gewissermaßen Ausgangspunkt und Endpunkt in der Entwicklung der buchgewerb- lichen Betriebsformen bis auf die Neuzeit. Während jedoch der gemischte Betrieb der ersten Zeit die notwendige naturgemäße Be triebsform eines jungen Gewerbes war, dessen Arbeitsteilung sich noch nicht vollzogen hatte, ist der gemischte Betrieb der neueren Zeit eine bewußte, zweckmäßige Zusammenfassung in der Regel selbständig betriebener technischer Produktionszweige mit dem Verlag.« Im zweiten Abschnitt bespricht der Verfasser die einzelnen Gewerbszweige und ihre wirtschaftliche Qualifikation für die Kom bination. Die Papierfabrikation zeigt sich zur Kombination mit dem Verlagsbetrieb wenig geeignet, weil eine rationell eingerichtete Papierfabrik eine viel zn starke Produktionsgröße hat, als daß ein einziger, noch so großer Verlag sie voll beschäftigen könnte und dann auch das Bedürfnis nach Abwechslung bei den zu verwenden den Papieren schlechter befriedigt werden könnte, als wenn der Verlag in verschiedenen fremden Papierfabriken seinen Bedarf deckt. Diese Dinge sind recht verständlich und eingehend er örtert. Die Verbindung des Verlagsbetriebes mit Schriftguß und Schriftschnitt sind von untergeordneter Bedeutung,' das um gestaltende Moment der Setzmaschinen wird hierbei kurz be handelt. Die wirtschaftlichen und organisatorischen Gesichts punkte, die für und wider die Kombination des Verlags mit dem Druckereibetrieb sprechen, werden hier mit viel Sachlichkeit und ganz zutreffend zusammengestellt und besprochen, die Relativität der Verbilligung der Produktionskosten wird in ein klares Licht ge rückt und, der tatsächlichen Entwicklung entsprechend, diejenige Art des Verlagsbnchhandels gekennzeichnet, die mit Vorteil sich einer eigenen Druckerei bedient. Nachdem auch noch die Frage erörtert worden ist, wieweit es für den Ver- lagsbnchhandel rationell ist, sich eine eigne Buchbinderei anzu gliedern, was meist nur dann zu bejahen ist, wenn eine eigene Druckerei diese Angliederung nahelegt, überblickt der Verfasser ab schließend noch den Gesamtbetrieb, der, entgegen der Bücherschen Behauptung, nicht behufs Vergrößerung der Bücherfabrikation, sondern aus Notwendigkeit, um die ohnedies andrängende Hochflut zn bewältigen, entstanden ist. Niedrigere Produktionskosten werden dabei im allgemeinen nicht erzielt und »eine einheitliche, kontinuier liche Entwicklung und in prägnanten, zwingenden Vorteilen be gründete Tendenz zur Kombination (wie z. B. in der Großeisen industrie) besteht im Verlagsbuchhandel nicht«. Dieser Schluß des interessanten Buches scheint auch mir richtig zu sein. Jena. I)r. Alexander Elster. Kleine Mitteilungen« sk. Einsicht in die Bücher dnrch stille Gesellschafter. Urteil des Qberlandesgerichts Celle vom 14. Oktober 1912. (Nachdruck ver boten.) Wie § 338 des Handelsgesetzbuchs bestimmt, hat ein stiller Gesellschafter das Recht, Einsicht in die Bücher der Gesellschaft zu nehmen, um die Bilanz zu prüfen. Ob es ihm bei dieser Einsicht auch gestattet ist, Notizen zu machen und mitzunehmcn oder einen vereideten Bücherrevisor bei der Prüfung der Bücher und Papiere zuzuziehen, darüber sagt der genannte Paragraph nichts. Daß diese Frage aber von großer Bedeutung sein kann, zeigt folgender Fall. Bei einer Schuhleistenfabrik in Alfeld mar der Prokurist B. zugleich als stiller Gesellschafter beteiligt. Infolge von Streitigkeiten wurde der Dienstvcrtrag von B. gekündigt, mährend das Gesell- fchaftsverhältnis bestehen blieb: B. gründete nun in Alfeld eine Konkurrenzfabrik, so das; er also zugleich Konkurrent und stiller Gesellschafter des alten Unternehmens war. Auf Grund des oben erwähnten 8 338 des Handelsgesetzbuchs verlangte er nun Einsicht in die Bücher und Papiere der alten Fabrik, um die Bilanz nachzu prüfen. Die Fabrik legte ihm nur einen Teil der Bücher und Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 79. Jahrgang Papiere vor, erschwerte aber im allgemeinen die Prüfung der selben mit der Begründung, das; es ihm als ihrem nunmehrigen Konkurrenten weniger darum zu tun sei, die Nichtigkeit der Bilanz zn prüfen, als Geschäftsgeheimnisse auszukundschaften. B. schritt zur Klage, in der er Vorlage der noch fehlenden Bücher, die An fertigung und Mitnahme von Notizen und die Zuziehung eines ver eideten Bücherrevisors verlangte. Die beklagte Firma wurde so wohl vom Landgericht Hildesheim wie vom Oberlandesgericht Celle zur Vorlegung der noch fehlenden Bücher verurteilt. Bezüglich der übrigen beiden Anträge äußerte sich das Berufungsgericht, daß dem stillen Gesellschafter alles das gemährt werden müsse, was der Zweck der Büchcreinsicht erfordere, und hierzu sei die Mitnahme von Notizen nicht zn entbehren. Die Zuziehung eines vereideten Bücherrevisors oder sonstigen Sachverständigen sei nur dann zn gestatten, wenn der stille Gesellschafter aus Mangel an kaufmän nischer Bildung oder sonst außer stände sei, kaufmännische Bücher in wirksamer Weise nachzuprüfen. Im vorliegenden Falle sei dies Verlangen abzulehnen, da der Kläger als früherer Prokurist in der Lage sei, die Bücher selbst zu prüfen. (Aktenzeichen: 3 17. 92/12.) Post. Weih nach tssen düngen. — Die Versendung mehrerer Pakete mittels einer Postpaketadresse ist für die Zeit vom 12. bis einschließlich 24. Dezember weder im inneren deutschen Verkehr noch im Verkehr mit dem Ausland — ausgenommen Argentinien — gestattet. Nach Argentinien können auch in dieser Zeit mehrere, jedoch höchstens drei Pakete mit einer Post- paketadressc versandt werden. Gemeinschaftliche Einlieferungs bescheinigungen über mehrere gewöhnliche Pakete werden — abge sehen von Sendungen nach Argentinien — in der bezeichneten Zeit nicht ausgestellt. Der Flachdruck auf der Internationalen Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik in Leipzig 1914. — Herr Carl Wagner i. Fa. H. Wagner L E. Debes, Leipzig, Nürnbergerstratze 46, ver sendet nachstehenden Aufruf: In der Gruppe Flachdruck der Internationalen Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik Leipzig 1914 soll neben der Aus stellung der modernsten Erzeugnisse der verschiedenen Zweige des Steindrucks auch eine historische Abteilung geschaffen werden. Diese historische Gruppe befaßt sich mit der Entwicklung der Lithographie von Senefelders Zeiten bis zur Erfindung der Schnellpressen. Da es dem Arbeitsausschuß daran liegt, die ersten Anfänge der Litho graphie möglichst auszustellen und die Person Senefelders in wei testgehenden» Maße zur Geltung zu bringen, werden Freunde des Gewerbes uni Unterstützung zur Herbeischaffung des notwendigen Materials gebeten. Erwünscht sind persönliche Erinnerungen an Senefelüer selbst, Briefe von seiner Hand, Arbeiten aus seinen Werkstätten, Abbildungen seiner Person und der Personen, die mit ihm in Verbindung standen: Inkunabeln der Lithographie aus der ersten Zeit bis in die 50er Jahre: Erstlingsdrucke der Firmen, die in anderen Städten zuerst die Lithographie eingeführt haben: Gebrauchsgegcnstände mit lithographischem Drucke, wie z. B. alte Tabaksdosen, Modelle alter Pressen, hauptsächlich der Stangen presse Senefelders und der Presse Professor Mitterers in München. Proben des Cenefelderschen Kattundruckes und Olgemäldedrnckes, seines Steinpapieres: alte Originalste«,« graviert, in Kreide ge zeichnet, in Aqnatinte ober Tuschemanier, radiert und gespritzt: Beispiele der ersten Anfänge des Chromodrnckes, hauptsächlich fran zösischer, später englischer und deutscher Drucke: die ersten Anfänge des keramischen Druckes. Das Deutsche Buchgewerbemuseum besitzt schon einen Teil In kunabeln des Steindruckes, die der Gruppe zur Verfügung gestellt werden, aber Erinnerungen an die Person Senefelders selbst sind wenig vorhanden. Ich bitte freundlichst zunächst um Mitteilung, in welchen Hän den sich dergleichen Material befindet und wer geneigt ist, Gegen stände zu Ausstellungszwecken zu überlassen. Die Leitung der Aus stellung übernimmt Bürgschaft für die ausgestellten Gegenstände und die Kosten für Hin- und Rücksendung und die Versicherung. Ich würde Freunden und Gönnern für ihre Mithilfe dankbar sein und bitte, alle hicrzngehörigen Nachrichten an meine obcnstehenbe Adresse gelangen zu lassen. l!)52
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder