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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.05.1925
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- 1925-05-22
- Erscheinungsdatum
- 22.05.1925
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83S6«öriinriE I. d. Dttchn. Buch-andei. Mitteilungen des Deutschen Verlcgcrvereins. Nr. XII. M l 18, 22. Mai 1925. erinnernden Zu>chtäge zu verewigen. Demgegenuver gmg der Verlag ersreulicherweisc aus die Anregung des Vorstandes ein, die notigwerdcndcn Preiserhöhungen nicht in anteiligen Zuschlä gen auszudrücken. Zurzeit droht dem festen Ladenpreise Gefahr von der anderen Seile: Das Abstößen der Bestände in geringerer Ausstattung beim Verlag und Sortiment, sowie die überhandneh- mende Produktion der den Buchhandel ausschaltendeu Buchgc- mcinschaften verdirbt allgemein das Augenmaß für den angemes senen Buchpreis. 4. Neuerscheinungen. Die Zahl der Neuerscheinungen stieg nach den starken Ein bußen der Kricgszeit fast wieder auf die 1813 erreichte Höhe. Da die Produktion sich jedoch auf eine weit größere Zahl von Ver legern als früher verteilte, haben im Berichtsjahr viele alte Fir men die Zahl ihrer Fricdensproduktion bei weitem nicht erreicht. Auch der Umsatz blieb beim Verlag, aus denselben Gründen wie beim Sortiment, im allgemeinen hinter den Fricdcnszeiten zurück, was aus der Verarmung der Käuferkreise zu erklären ist. Nach der Scheinblüte von 1922 sank die Kurve der Neuerschei nungen im Jahre 1922 unter dem völligen Verfall unsrer Wäh rung bei gleichzeitiger Annäherung der Rohstoffe an den Gold- markprcis ziemlich steil herab und stieg erst vom März 1924 wie der stetig an, nachdem die Herstellungskosten mit den erzielbaren Preisen in ein erträglicheres Verhältnis gebracht worden waren und auch vom Publikum wieder etwas mehr Mittel für Kulturgüter ausgegcbcn werden konnten. Gegenüber dem Vorjahr war 1924 die Zahl der Neuerscheinungen um etwa 6 Prozent höher, im ersten Quartal 1925 stieg dieser Satz sogar auf 39 Prozent gegen die entsprechende Zeit von 1924. Im Verhältnis zu der doch stark verringerten Aufnahmefähigkeit des deutschen wie auch des aus ländischen Büchermarktes besteht z. Zt. eine starke Überproduktion, besonders bei den Ausgaben freier Autoren, bei denen auch noch der Konkurrenz wegen der Ladenpreis niedrig, der Rabatt hoch angesctzt werden mutz. Im Zeitschriftenverlag macht sich nach dem Niedergang der Inflationszeit ebenfalls wieder ein Ausstieg bemerkbar: Sperlings Zeitschriftcuadretzbuch 1925 verzeichnet 5061 Zeitschriften gegen 4802 des Jahres 1923. Zur Erreichung des Vorkriegsstandes fehlt allerdings noch immer ein Viertel, aber gerade in der letzten Zeit erschienen zahlreiche neue Zeitschriften, von denen einige eine große Auflage erreicht, - wodurch dem Buch nicht selten Käufer entzogen werden. 5. Bnchhändlcr-Abrcchnungs-Gcnosscnschast. Mit Verwundern hat der Vorstand fcstgestellt, daß von den Mitgliedern des Deutschen Verlegervercius noch eine verhältnis mäßig große Anzahl nicht der BAG bcigctreten ist. Er möchte deshalb nochmals auf die Vorteile dieses vereinfachten Abrech nungsverkehrs, der bei rechter Benutzung viel Arger und etwa die Hälfte des Buchhaltungspcrsounls ersparen kann, eindringlich Hin weisen. Die Abrcchnungsgenossenschaft kann für Verleger und Sortimenter ihren Zweck nur dann richtig erfüllen, wenn ihr nahezu die Gesamtheit der Bcrufsgcnosscn angchört. Man denke nur an die vielen Schwierigkeiten für beide Teile, die aus dem Einzug kleiner Posten »Zahlung nach Empfang: entstehen, und schlage die Berichte über das Geschäftsjahr 1924 der BAG im Bör senblatt vom 10. März 1925 nach. Wir hoffen, daß es nur dieser nochmaligen Erinnerung bedarf, um unsere noch außenstehenden Mitglieder zum Beitritt und auch zur regelmäßigen Benutzung der BAG zu veranlassen. 8. Verkehr mit Behörden. Der Verkehr mit den Behörden spielte sich in üblicher Weise ab. Für mündliche Verhandlungen mit den Berliner Ministerien stand unserm Vorstand während des zweiten Halbjahres Herr Mi nisterialrat llr. Otto Nuer als Syndikus zur Verfügung, dessen Fachkenntnisse in der juristischen Behandlung literarischer Fragen, u. a. bei Besprechungen über das Journalistcngesetz, uns außer ordentlich wertvoll waren. Leider mußte er infolge seiner Er nennung zum Oberbürgermeister von Dortmund mit Schluß des Jahres seine Tätigkeit für den Deutschen Berleqerverein cinstellen. Ov und wie der Posten eines Berliner Syndikus des Deutschen Berlcgervereins wieder besetzt wird, hängt von der Entwicklung der Verhältnisse ab. Wie schon in den letzten Jahren war ein besonders umfang reicher Verkehr mit der Post und Steuer nötig, da deren Vor schriften mehrfach ohne Rücksicht aus die Bedürfnisse des Verlags ausgestellt waren. Es wird mit aller Macht auch unsrerseits darauf hingearbeitet, die Härten und Schönheitsfehler, sowohl der Drucksachenbestimmungen als auch der Steuervorschristen zu be seitigen und diese aus ein für die Wirtschaft tragbares Maß herab zuschrauben. 7. Urheber- und Verlagsrecht. Auf dem Gebiete des Urheber- und Verlagsrechts sind im Berichtsjahr leine wesentlichen Änderungen ersolgt. Eine gewisse Weiterbildung sehen wir in den Schiedsgerichten, sowie in den alljährlich vereinbarten Aussprachen mit den Autorcnverbänden über die aus der Praxis entstandenen Fragen. Der Revidierten Berner Übereinkunst sind beigetreten Kanada am I. Januar 1924, Syrien und Libanon ain 1. August 1924. Wir hassen vom laufenden Jahre, daß die angebahnten Bestrebun gen der Vereinigten Staaten von Amerika, sich der Revidierten Berner Übereinkunft anzuschließen, erfolgreich beendet werden. Der entsprechende Gesetzentwurf ist bereits vom Senat und Repräsen tantenhaus im Januar und Februar in erster und zweiter Lesung behandelt und scheint Aussicht auf Annahme zu haben. Der deutsche Verlag würde es als einen wichtigen Fortschritt begrüßen, wenn das für uns unwürdige Copyrightgcsetz von 1874 endlich durch den Beitritt der Bereinigten Staaten zur Berner Übereinkunft außer Kraft gesetzt würde. In Rußland und Lettland sind Bestrebungen zur Schaffung eines eigenen Urheberrechts im Gange, und im Anschluß daran werden hoffentlich auch diese Staaten der Berner Übereinkunft bet- tretcn. Allerdings ist nach den bisher vorliegenden Entwürfen Rußlands noch nicht ersichtlich, ob es dort wirklich zu einem Gesetz kommt, das eines Kulturstaates würdig ist. Das Verhältnis zu den Autoren hat keine wesentlichen Veränderungen erfahren. Allgemein zeigte sich das Bestreben, die unklaren Verhältnisse der letzten Jahre zu überwinden und zu einer billigen Verständigung zu kommen. Am 20. Mai 1924 fanden Verhandlungen zwischen dem Börscnvercin und Verleger verein einerseits, dem Akademischen Schutzvercin und Hochschul- vcrband andrerseits statt, deren Ergebnis die -Richtlinien für die Behandlung älterer Berlagsverträge und daraus erwachsener Ho- norarverpslichtungen« waren. (Börsenblatt vom 15. Juli 1924.) Vom schönwisscnschaftlichen Verlag wurde schon der vorjäh rigen Hauptversammlung der Entwurf der Einrichtung eines Schiedsgerichtes, in ähnlicher Weise wie es mit dem Akademischen Schutzverein seit 1922 besteht, vorgelegt. Aber erst gegen Ende des Jahres kam es zu einem Schiedsgerichtsvertrag mit dem Schutz- vcrband Deutscher Schriftsteller und dem Verband Deutscher Er zähler (veröffentlicht im Börsenblatt vom 2. Dezember 1924). Die ser Vertrag, über den im vorliegenden Bericht näheres von der Vereinigung schönwissenschaftlichcr Verleger gesagt wird, ist vor behaltlich der Genehmigung der jetzigen Hauptversammlung aus ein Jahr abgeschlossen. Eine ganze Anzahl von Fällen sind be reits, meist von Autorenseite, diesem Schiedsgericht unterbreitet und zum Teil schon infolge des Anrufs in Güte erledigt. Der Vorstand richtet hierdurch nochmals die Bitte an seine Mitglieder, die »Bcrtragsnormen nnd AuslegungSgrnndsätze für Berlagsverträge über wissenschaftliche Werke« zu befolgen und die Behandlung von Streitfragen durch das mit dem Akademischen Sehutzverein vereinbarte Güteversahreu oder entsprechend durch das ständige Schiedsgericht des schönwissenschastlichen Verlags in ihren Bcrlagsverträgen zu berücksichtigen. Leider wurde gegen Ende des Jahres von einer Gruppe Hoch- lchullehrcr — denen sich im Februar 1925 eine weitere anschloß - Stellung zu einem Streitfall genommen, ohne daß der zuständige Akademische Schutzverein damit betraut wurde. Dieser in zwei Instanzen bereit? zugunsten des Verlags entschiedene Fall soll
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