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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.10.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-10-08
- Erscheinungsdatum
- 08.10.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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12036 §Ärs«bk2 s. r>. Dtschn. 0uchha«öL. Nichtamtlicher Teil. 235, 8. Oktober 1912. 6. Sind Sie bereit, an solche G.-K., die an nichtbuchhändlerische Wiederverkäufer liefern: a) die Lieferung einzustcllen? bj nur mit verkürztem Rabatt zu liefern ? 7. Haben Sie den G.-K. irgendwelche Borschriften für den Wieder verkauf auferlegt: a) hinsichtlich der Person der Wiederverkäufer? b) hinsichtlich der Bezugsbedingungen (verkürzter Rabatt)? o) Sind Sie eventuell dazu bereit? Als Anhang dazu ist folgende Definition des Begriffs »buch- händlerische Wiederverkäufer« nach der Auffassung der Grosso- Kommissionäre gegeben: Buchhändler, Buchbinder, Buchdrucker, Papier- und Schreibwarenhändler, Postkartenhändler, Bahnhofsbuchhändler, Kolportagebuchhändler, Kolporteure, Inhaber von Journallese- zirkeln, Leihbibliotheken, Warenhäusern, Bazaren in Bade orten, ferner Gewerbetreibende in Orten, in denen weder eine Buchhandlung noch eines der vorstehend genannten Gewerbe betrieben wird, und Spezialhaudlungen für die Literatur der durch sic vertretenen Spezialität unter der Voraus setzung: 1. daß sie nicht in das Adreßbuch des Deutschen Buchhandels ausgenommen sind, 2. daß sie einen der vorstehend genannten Gewerbebetriebe behördlich angemeldet haben, 3. daß sie die vom Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig veröffentlichten Verkaufsbestimmungen für den Verkehr mit dem Publikum einhalten. Als Wiederverkäufer werden vorläufig auch diejenigen Händ ler zu betrachten sein, welche bisher mindestens durchschnittlich für 10 pro Woche au Zeitschriften und Büchern oder pro Jahr 300 an Schulbüchern bezogen haben. Aber auch auf der diesjährigen Herbstversammlung des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine, heute vor acht Tagen, stand die Behandlung der Auchbuchhändlerfrage im Mittel punkte des Interesses. Der Verbandsvorstand hatte in dan kenswerter Weise der Versammlung den Entwurf einer Wie- derverküuferordnung vorgelegt und über den derzeitigen Stand dieser wichtigen und interessanten Frage durch Herrn Paul Nitschmann ein Referat erstatten lassen. Es stellte sich in der Debatte heraus, daß die Grossisten unter dem Drucke ihrer genossenschaftlichen Konkurrenz, sowie in der Erkennt nis, daß der Verlegerverein sich in dieser Frage geschlossen hinter den Börsenvereins-Vorstand gestellt habe, nunmehr zu weitgehenden Konzessionen bereit seien. Sie erklärten sich ins besondere mit dem ganzen Buchhandel einig in dem Wunsche einer Beschränkung des Kreises der Wiederverkäufer und des denselben zu gewährenden Rabatts. Nur der Einreichung einer Kundenliste widersetzten sie sich anfänglich mit aller Energie. Nachdem sie aber mit scharfen Worten und in ener gischer Weise der erste Vorsteher des Börsenvereins nicht dar über im Zweifel ließ, daß diese Bedingung die Grundlage jeder weiteren Verständigung bilden müsse, und daß im Falle dauernder Weigerung der Kampf, in dem sich der Verlag dem Börsenvereins-Vorstande völlig anschließen werde, unver meidlich sei, gaben sie auch in diesem Punkte nach und er klärten sich zu weiterer Verhandlung auf dieser Basis geneigt. Die Verhandlungen werden nunmehr also wieder ausgenom men und, wie sicher zu erwarten steht, zu dem vom Buchhandel erstrebten Ziele führen. Diesen Verhandlungen werden zu grunde liegen die der Verbandsversammlung in Bayreuth vorgelegten »Grundlinien einer Wiederverkäufer-Ordnung«, deren Wortlaut ich Ihnen hiermit bekannt gebe. Grundlinien einer Wiederverkäuferordnung. 1. Die Wiedervcrkäuferordnung ist verbindlich für alle Zwischen händler (Barsortimenter, Grossisten, Kommissionäre, Sorti menter usw.), welche Artikel des Buchhandels an Wieder verkäufer liefern. 2. Als Wiederverkäufer im Sinne dieser Ordnung sind zu be trachten: Buchhändler, (noch einzuschalten: Buchbinder mit Ladengeschäft), Papier- und Schreibwarenhändler, Kolpor tagebuchhändler, Kolporteure, Inhaber von Journal-Lese zirkeln und Leihbibliotheken, Spezialgeschäfte (für die Lite ratur der durch sic vertretenen Spezialität), Gewerbetreibende irgendwelcher Art in Orten, in denen eine Buchhandlung oder einer der obengenannten Gewerbebetriebe nicht besteht, unter der Voraussetzung: а) daß sie nicht in das offizielle Adreßbuch ausgenommen sind, k) daß sie einen der angeführten Gewerbebetriebe behördlich angemeldet haben, e) daß sie in das Wiederverkäuferverzeichnis des Börsen- vereins eingetragen sind, б) daß sie die vom Börsenverein veröffentlichten Verkaufs bestimmungen schriftlich anerkennen. Alle andern Gewerbetreibenden sind nicht als Wieder verkäufer anzusehcu, sondern als Publikum im Sinne des 8 3, Abs. 1 der Verkaufsvrdnung. 3. An Wiederverküufer im Sinne der Wiederverkäuferordnung dürfen alle Artikel des Buchhandels usw. geliefert werden, jedoch nur mit einem Aufschlag auf den Einzelnettopreis, der mindestens 5°/, des Ladenpreises beträgt. Es ist nicht ge stattet, diesen Aufschlag in irgendeiner Form (Gutschrift, Prämie, llmsatzdividende usw.) zurückzuvergüten. (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilunqen. Deutscher Gymnasialverein. — Die Generalversammlung des Deutschen Gymnasialvereins findet dieses Jahr am 13. Oktober in München statt. Die Verhandlungsgegenstände werden sein: 1. Die notwendige Ausdehnung und die verschiedenen Arten der Übung in Anwendung der klassischen Sprachen (Referenten: Gym- nasialdirektor vr. Friedr. Hoffmann von Linden-Hannover und Professor Uhlig von Heidelberg). 2. Die Verteilung des geschicht lichen Lehrstoffes auf die Gymnasialklassen mit Berücksichtigung der Lehrpläne der verschiedenen deutschen Staaten (Referenten: Prof. vr. Schunck von Nürnberg und Gymnasialdirektor k)?. C. Hölck aus Lüneburg). Post. — Infolge der Unruhen auf der Balkan-Halbinsel ver kehren der Orient-Expreßzug und der türkische Konventionalzug auf türkischem Gebiet nicht mehr. Die bisher über Serbien- Bulgarien zu leitende Post für die Türkei und aus der Türkei wird deshalb über Rumänien geleitet. Das erste Eigenheim eines Verkehrs-Vereins wurde am 3. Oktober in Stettin vom Oberbürgermeister 1)r. Ackermann dem Verkehrs-Verein öffentlich übergeben und festlich eingeweiht. Neue Bücher^ Kataloge usw. für Buchhändler. Katalog eillbr Oemälde-ZammlunZ aus dem IZesitre des Herrn aus Anderem Lesitr. 30,5x21,8 em. i 47 8. 30 takeln Personalnachrichten. Johannes Schondors f. — In Güstrow in Mecklenburg, wo er als Organist der Pfarrkirche und Dirigent des ältesten mecklen burgischen gemischten Chors tätig war, ist der Grostherzoglichc Musik direktor Johannes Schondorf im 79. Lebensjahre gestorben. Seine Bedeutung lag auf dem Gebiete der Chorkomposition, Insbesondere hat Schondors mit vielem Glück und echter Empfindung zahlreiche patriotische Texte vertont, u, a, »Kommt ei» Fuchs zum deutschen Rhein«, »Was kraucht denn dort im Busch herum«. Auch Gesänge aus Dialektdichtnngen sReuter, Klaus Grothj rühren von ihm her. Sprechsaal. Mappen für Iournallesezirkel. Kann mir einer der Herren Kollegen eine Firma sagen, die praktisch bewährte Mappen für den Journallesezirkel liefert? Jena. Passage-Buchhandlung Richard Müller.
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