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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.10.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-10-26
- Erscheinungsdatum
- 26.10.1912
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- Deutsch
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- Saxonica
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2SI, 26. Oktober 1912. Nichtamtlicher Teil. Sambia« ». »«u. s»chh»»d-:. 13193 haben wollen, die wir Ihnen auch nicht versagen wollen, so gut möchten wir auch eine Garantie haben, und zwar aus folgendem Gedankengange heraus: Bis jetzt — das dürfen Sie nicht vergessen — sind wir absolut frei in unseren Ge schäften, kein Mensch hat das Recht, uns hineinzureden, nnd wir können es auch künftighin ablehnen, daß uns jemand Hineinredel. Es würde dann vielleicht auf einen Kampf an kommen, dessen Chancen ich nicht untersuchen will, denn das wäre ziemlich zwecklos. Auf der andern Seite verschiebt sich für uns die Situation sofort, sobald wir Ihnen oder einem Dritten zugestehen, über unsere Geschäfte Bestimmungen zu erlassen. Wir begeben uns dann für die Zukunft absolut des Rechts, dagegen Einspruch zu erheben, wenn nun aus dec Sache einmal etwas werden sollte, was uns nicht paßt. Dann vergessen Sie bitte nicht, datz wir Zwischenhändler stets in der Minderheit sein werden, und datz, wenn Sic uns übers Jahr oder in zwei Jahren verschiedene Kategorien herausstreichen, wir juristisch nichts machen können, weil jeder sagen wird: du hast der andern Seite das Recht einmal ein geräumt, und wenn sic auf legalem Wege eine Bestimmung ändert, mutzt du dir das gefallen lassen. Daher möchten wir bitten, das; keine Änderung an diesen Grundlinien, zu denen wir uns bereit erklären, vorgenommeu wird. resp. datz ohne die Zustimmung des Zwischenhandels eine Änderung un möglich ist. damit uns dafür eine Sicherheit gegeben wird, datz Sie uns nicht mit diesem Instrument später die Kehle zuschnüren. Herr Karl Siegismund, Berlin: Ich möchte zunächst aus ein Wort zurückgreifen, das Herr Streller vorhin hier geäußert hat. Herr Streller sagte: kein Mensch hat das Recht, einem Grossisten irgendwelche Vor schriften in der Geschäftsführung zu machen. Meine Herren, das möchte ich doch hier in diesem Kreise, im Kreise von Buchhändlern und von Mitgliedern des Börsenvereins, ans das entschiedenste zurllckweisen. Wie der Börsenverein das Recht für sich in Anspruch nimmt, den Sortimentern Vor schriften zu machen über die Abgabe von ihnen bezogener Werke, wie der Börsenvcrein den Verlegern Vorschriften macht über die Lieferung seiner Artikel an Sortimenter und an das Publikum, so wird der Börsenverein stets das Recht in An spruch nehmen, den Grossisten Vorschriften zu machen über die Weitergabe der mit buchhändlerischem Rabatt bezogenen Artikel. Meine Herren, die Sache drängt ja jetzt zu einer Ent scheidung (Sehr richtig!), und ich glaube, wir sind im gegen wärtigen Augenblick aus dem Zeitpunkt der Verhandlungen yerausgekommen. Es heißt nun zu handeln. So wie die Sache sich jetzt entwickelt hat und wie sie in Leipzig in die Er scheinung tritt, geht es nicht weiter. Es geht auch deswegen nicht so weiter, weil die Herren Grossisten bis jetzt jedes Entgegenkommen dem Börsenverein gegenüber abgelehnt haben. (Rufe: Oho!) — Ich komme daraus noch nachher zurück, dann können Sie -Oho« rufen. — Ich freue mich, daß der Herr Referent zu seinen vorge tragenen sehr gemätzigten Vorschlägen gekommen ist, und ich sreue mich auch, datz Herr Streller namens der Grossisten erklärt hat, bereit zu sein, aus dieser Grundlage weiter zu verhandeln. Er sagte ja in seinen Eingangsworten, er er kläre sein Einverständnis mit den Grundsätzen, die Herr Nitschmann hier vorgetragen hat. Er führte natürlich nachher bei einzelnen Punkten an, daß es den Grossisten unmöglich sei, aus die in diesen enthaltenen Bedingungen einzugehen. Wir vom Börsenvereinsvorstande verhandeln mit den Gros sisten seit ungefähr zwei Jahren. Der springende Punkt, den wir gegenüber den Grossisten als Voraussetzung für jede weiteren Unterhandlungen bezeichneten, war doch der, daß wir Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 79. Jahrgang. von ihnen aus alle Fälle forderten, uns Kenntnis zu geben, wer von ihnen als Wiederverkäufer betrachtet wird. Es ist ja erst in der allerletzten Zeit wieder vorgekommen, datz ein Bankbeamter, der sich nachher als junger Mann einer Großbank entpuppte, von einem Leipziger Grossisten als Wie derverkäufer betrachtet wurde und buchhändlerische Bedin gungen gewährt erhielt. Es liegen auch andere Fälle vor. so z. B. hatte der Vorsitzende einer studentischen Verbindung die Möglichkeit, zu Wiederverkäuferbedingungcn vonseiten der Grossisten Lieferungen zu erhalten. Das sind Zustände, die für die Folge nicht weiterbestehen bleiben dürfen. Der Börsenverein hat als seine erste Aufgabe zu betrach ten: Aufrechterhaltung des Ladenpreises. Regelung der Ver kehrsbestimmungen zwischen Buchhändlern und Publikum, zwischen Buchhändlern und Abnehmern, und er hat demnach auch unbedingt das Recht, hier in der Grossistenfrage einzu- grcifen. Die Verhandlungen, die wir mit den Grossisten ge führt haben, endigten damit, datz die Herren es strikt ab lehnten, uns einen Einblick in ihre Wiederverkäuferlisten tun zu lassen, datz sie uns jede Kontrolle über die Personen, die als Wiederverkäufer zu betrachten sind, eine Kontrolle, die wir vonseiten des Börsenvereins als notwendig erachteten, rundweg verweigerten. Wohl aber verlangten die Herren, datz eine zu erlassende Wiederverkäuferordnung ebenfalls auch auf den Verlagsbuchhandel ausgedehnt werden müsse. Wir haben den Herren erklärt, daß cin derartiges Verlangen un möglich durchgeführt werden könne und daß, wenn die Herren die Forderung als Grundlage betrachten wollten für weitere Verhandlungen, wir eben sagen müßten: es wird Undurch führbares von uns verlangt, und wir sehen infolgedessen weitere Verhandlungen als aussichtslos an. Meine Herren, die Verhandlungen mußten abgebrochen werden. Ich hatte den Wunsch, nicht in einen Kamps mit den Grossisten zu kommen, sondern den Wunsch, die Herren möchten, die Verhältnisse klar übersehend, uns doch ein größeres Entgegenkommen beweisen, als es seither der Fall war. Das geschah nicht, und wir mußten nunmehr andere Schritte versuchen, um zu unserem Ziele zu kommen. Der Herr Referent hat ja bereits angeführt, was vonseiten des Verlegervereins getan ist. Die erhaltenen und noch aus stehenden Unterlagen werden bearbeitet werden, und ich Hosse, daß, wenn wir nicht gemeinschaftlich mit den Herren Grossisten zu einem Ziele kommen werden, wir schließlich durch Zwang die Herren veranlassen müssen, sich den Bedingungen, die die Allgemeinheit stellt, zu fügen. Das ist ein gutes Recht des Bör- scnvereins, und dieses gute Recht lassen wir uns nicht nehmen, die Verhältnisse in Leipzig sind derartig geworden, daß wir jetzt, wenn auch mit scharfer und rauher Hand, hier eingreifen müssen. (Bravo!) Wir sind vonseiten des Börsenvereins Willens, die Sache nicht weiter so fortgehcn zu lassen, wie sie bisher gegangen ist. (Bravo!) Meine Herren, ich freue mich, daß, wie ich schon sagte, der Referent uns diese Vorschläge gemacht hat, der Börsen verein wird auf alle Fälle diese Vorschläge weiter zu ver folgen suchen, und ich Hosse immer noch, daß der Wunsch, den ich im vorigen Jahre in Gegenwart des Herrn Streller über diese Sache auf der Wartburg aussprach, wir möchten noch einen Weg zur Verständigung finden, in Erfüllung gehen werde. Geht er nicht in Erfüllung, müssen wir andere Wege beschreiten, so glaube ich, daß hinter uns ein großer Teil des Verlages stehen und uns in dieser Frage helfen wird. (Bravo!) lFortsetzung folgt.) t7I7
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