Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.09.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-09-24
- Erscheinungsdatum
- 24.09.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19120924
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191209240
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19120924
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1912
- Monat1912-09
- Tag1912-09-24
- Monat1912-09
- Jahr1912
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
11216 ««rl-ndl°tt >. d. »Wn. «uchh-md-r Nichtamtlicher Teil. p* 223, 24. September 1912. Handbuch der dänischen Banken und Aktien gesellschaften, »Greens Danske Fonds og Akticr«, her ausgegeben und berlegt dom Bankhaus Green L Stein, dem Verlag des Handclstageblattes »Börsen« (Kopenhagen, Fre- dcriksbcrggade 25), liegt in neuer Ausgabe vor (VII, 5t> Re- gisterseiten und 1212 S. gr. 8". Preis geb. Kr. 14.50). Es enthält folgende Gruppen: Fonds, Staatspapiere; Aktien von: Banken, Dampfer-, Eisenbahn-, Versicherungs-, indu striellen und Handelsgesellschaften (beide für Kopenhagen und für die Provinzen, ferner für solche mit 25 000 Kr. und mehr und mit weniger Aktienkapital gesondert), Grundstücks-, polh- graphische und andere Firmen. Unter jeder Firma sind Adresse, Zweck, Entwicklung, Vorstand, Aktienkapital ev. Obli gationsanleihen, Reservefonds usw., Dividenden und Rein gewinne seit der Gründung (soweit bekannt), z. T. auch die Bilanz, des letzten Jahres und für börsenfähige Papiere die Kurse mitgeteilt. Die Register schließen sich der erwähnten Einteilung des Stoffes an, sic sind zwar mit lebenden Kolum nentiteln versehen, doch wäre die Verarbeitung ihrer Firmcn- listen in ein einziges Gesamtalphabet, wie es z. B. das ent sprechende Werk für Schweden (vr. Keh-Abergs »Svenska Aktiebolag och Enskilda Banker«, Stockholm, Verlag von P. A. Rorstedt L Söncr, A.-B.) besitzt, entschieden praktischer. Aus der uns hier interessierenden Gruppe (Seite 1174—1185) der Aktiengesellschaften der polygraphischen Gewerbe, Zeitungen, Buchdruckereien und Verlage, die für Kopenhagen 51, für die Provinz 43 Firmen umfaßt, ist ersichtlich, daß es in der Hauptstadt etwa 12 Verlagsbuch handlungen in der Form der Aktiengesellschaft gibt, wovon Gyldcndalskc Boghandel Nordist Forlag mit 2,4 Mill. Kr. und Brödrcne Salinonsen (identisch mit A.-S. I. H. Schultz, deren Hauptbetrieb freilich Buchdrnckcrei ist, während der Verlag das nach dem Tode des Verlegers Salmonscn übernommene große Konversationslexikon betrifft) mit 1,25 Mill. Kr. die weitaus größten sind, an dritter und vierter Stelle kommen der Schulbücherverlag Jacob Ers - levs Forlag und Forlaget »Lyset« mit nur 50 000 bzw. 25 000 Kr. Aktienkapital. Der größte als Aktiengesell schaft betriebene Zeitungsverlag ist der von »Politiken« mit 510 000 Kr., der größte Musikverlag Nordisk Musikforlag mit 140 000 Kr. Aktienkapital. In der Provinz besteht in der Form der Aktiengesellschaft nur ein großer (hauptsächlich landwirtschaftlicher) Buchverlag, verbunden mit Lehrmittel handlung, »Forlaget af 1907« in Aarhus, durch Fusion dreier Firmen entstanden, mit 200 000 Kr. Aktienkapital, wo von 110 000 Kr. eingezahlt sind. Von andern ist noch Pro- vinsboghandlernes Almanakforlag in Hel singör, eine Art Genossenschaftsunternehmen der Provinz- bnchhändler, mit 28 800 Kr. Aktienkapital (worauf früher regelmäßig 4, 5 oder 8 Prozent, für 1909—11 2, 2 und 4 Prozent Dividende verteilt wurden), wegen ihres Zweckes, »durch Herausgabe und Vertrieb von Kalendern den Handel hiermit ausschließlich in die Hände der Buchhändler zu drin- gen«, bemerkenswert. Während die Besprechung der noch bevorstehenden wichtig sten Herbstneuigkeiten des dänischen Büchermarktes unserem nächsten Brief Vorbehalten bleiben muß, kann noch auf einige Übersetzungsarbeiten der letzten Monate hingewiesen werden. Aus dem Deutschen wurden neu übersetzt Paul Lindaus Ber liner Roman »Spitzen«, unter dem Titel »Kniplinger«, mit einem prächtigen Umschlagsbild von Gerda Wegener, und Hermann Sudermanns Roman »Es war« unter dem Titel »Fortid«, beide in John Martins Verlag zum Preise von nur Kr. I. für den Band. Übersetzungen der modernen isländischen Dichtkunst finden in den letzten Jahren in Dänemark und Norwegen immer mehr Eingang. So führte Gyldendals Ver lag jetzt wieder einige hier noch neue Schriftsteller Islands ein, Gunnar Gunnarsson mit »Ormarr Srlhgsson«, dem ersten Band einer Romansolge über die Geschichte einer Familie, Gudmundur Magnusson unter seinem, der deutschen Leserwelt schon bekannten Pseudonym »Jon Traust!« mit einer größeren Novelle «Jmod Strömmcn« (Gegen den Strom) und Jonas Gudlaugsson mit einem Band Lyrik »Viddernes Pocsi« (die Poesie der großen Einöden). Die beiden erstgenannten haben im Augusthcft von Gyldendals Literaturzeitschrift »Bog- vennen« eine selbstbiographische Skizze von sich nieder- geschriebcn. Kopenhagen, September 1912. Gustav Bargum. Kleine Mitteilungen. Kongreß zur wijseuschastlichcu Erforschung des Sports und brr Leibesübungen. — Ter erste Kongreß zur wissenschaftlichen Er forschung des Sports und der Leibesübungen wurde am 21. Scpt. in Anwesenheit zahlreicher hervorragender Männer der Wissen schaft und der Sportpraxis im Golsklubhotel zu Obcrhos eröffnet. Gcheimrat Kraus-Bcrlin hielt den ersten Vortrag über Sportüber- trelbungen, Professor Schmldt-Bonn sprach über den hygienischen Wert des Schulturnens, Hofrat Rolfs-München über nationale oder internationale olympische Spiele, Fräulein vr. Hirsch-Berlin über die Körperkultur der Frauen. Zum Abschluß der Tagung erfolgte die offizielle Konstituierung des Reichsausschusses für wissenschaftliche Erforschung des Sports und der Leibesübungen einstimmig. sll. Vom Reichsgericht. — Fehl leitu» g eines Eil- geldbricfes. Haftet der Postbeamte für den Schaden? (Nachdruck verboten.) — Daß die Post bzw. deren Beamten bei fehlgeleitcten Postsendungen für den dadurch entstan denen Schaden aufkommen müssen, ist schon wiederholt von den höch sten Gerichten anerkannt worden. Ilm Fehlleitungen, insbesondere von Eilpostsendungen zu vermeiden, stehen deshalb den Beamten ans jedem Postamtc Absertigungsübersichten sowie Leittafeln und Lcitkarten zur Verfügung, aus denen ersichtlich ist, aus welchem Wege ausgcgebcne Postsendungen am schnellsten an ihr Ziel geleitet werden können. Trotzdem ist es für jeden Postbeamten schwer, stets sofort den kürzesten Leitungsweg auszufuchen. Dieser Schwierigkeit trägt auch das Reichsgericht in einer Entscheidung Rechnung, in der ausgesprochen wird, daß eine Fehlleitung einer Eilpostsendung nicht schon bann angenommen werde» kann, wenn für die Sendung nicht der an sich kürzeste Weg gewählt worden ist. Ei» Unterschied von wenigen Stunden darf der Post nicht zum Vorwurf gemacht werden. Erleidet der Absender dadurch einen wirtschaftlichen Schaden, so ist es seine Schuld, denn dann hätte er sich der nur wenig teueren tele graphischen Übermittlung bedienen müssen. Der Kaufmann B. in Allenstein hatte am 8. August 1988 (Sonnabend) zwischen 7 und 8 Uhr abends auf dem Postainte Allenstein einen durch Eilboten ZN bestellenden Geldbrief an den Viehhändler St. in Nikolaiken aufge- gcben, der für B. Schweine hatte kaufen sollen. Bei dem Schwcinc- kauf war vereinbart worden, daß deren Abnahme am darauffolgen den Sonntage Zu erfolgen hätte. Deshalb hatte St. ersucht, das Geld bis Sonntag nachmittag zu erhalten. Das Geld gelangte aber erst am Montag vormittag zwischen 7 und 8 Uhr in die Hände des Adressaten. Dies kam daher, daß der Geldbrief von dem dienst tuenden Postgehilfen B. nicht aus der allerkürzesten Strecke Lyck— Sensburg, sondern über Korschen nach Nikolaiken geleitet worden war. Dies sei, so behauptete B., ein Verschulden des Beamten, das ihn nach K 839 BGB. ersatzpflichtig mache. Das Landgericht Allcn- stein wies die Klage ab: es nahm an, B. habe das Geld, von dessen rechtzeitigem Eingänge für ihn viel abgehangen habe, telegraphisch senden sollen, was nur etwa 4 Mehrkosten verursacht haben würde. Ein Verschulden des Postbeamten liege nicht vor, wie auch aus einem Gutachten der Oberpostdirektion Königsberg hervorgehe. Das Oberlandesgericht Königsberg dagegen nahm ein Verschulden des Beamten an und verurteilte ihn deshalb zu teilweise»! Schaden ersatz. Das Berufungsgericht führte aus, die für die Beförderung von Postsendungen gegebenen Vorschriften seien keine internen Dienstvorschriften, sondern Schutzbestimmungen für das Publikum, und gegen diese Bestimmungen habe der Beamte gefehlt. Da der kürzeste Beförderungsweg aus den Lcitungsiiberstchten nicht ohne weiteres ersichtlich gewesen sei, habe der Beamte die Leittafeln und
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder