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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.07.1872
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.07.1872
- Sprache
- Deutsch
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S548 Nichtamtlicher Theil. ^ 158, 10. Juli. des traulichen Umgangs Werth. Uebrigens möge man nicht wähnen, dag ich wegen meines sittlichen Bestrebens und steten Fortbildungs eifers ein Kopfhänger oder Stubenhocker gewesen sei; ich kleidete mich, soweit des Vaters Zuschuß und die von mehreren Com- rniltenten für das Ausliefern ihres Verlags zuweilen erlangten Meß-Douceurs es erlaubten, gern nach der Mode, nahm auch an fröhlichen Partien und an Tanzstunden theil, wogegen das begon nene, damals bei jungen Leuten beliebte Flötenblasen der Brust wegen unterlassen werden mußte. (Schluß folgt.) Mi Stellen. Wenn Hr. Langewieschc in Rheydt in Nr. 142 des Börsen blattes sein neues Verzeichnis im Preise herabgesetzter Bücher spccicll den Sortimentshändlern unter Berufung auf den Umstand osserirt, daß derartige Verzeichnisse auf einen Theil des Publicums eine überaus große Anziehungskraft auszuüben pflegen, und er wörtlich gesteht: „diesen Theil des Publicums, welcher be kanntlich am liebsten seinen Bücherbedarf vom Antiquar ent nimmt. dem Sortimentsbuchhändler wieder zuzuführen, und Letzterem die Möglichkeit zu bieten, ohne dasRifico eines festen Lagers mit reellem (?) Nutzen antiquarische Ge schäfte zu machen", sei der nächste Zweck seines Katalogs, so wird er die Anfrage nicht unbescheiden finden, ob er denn den An tiquar mit dem Risico eines festen Lagers nicht für existenzberech- tigt hält? Ohne zu untersuchen, welche Beweggründe Hrn. Langewieschc gerade diese Form seiner Veröffentlichung wählen ließen, nur noch die Bemerkung, daß es nach derselben scheint, als würde der Herr Verleger Bestellungen von Antiquaren auf sein Werk re- füsir n; — — oder würde er diese vielleicht sogar sehr gern erpediren? In letzterem Falle erschiene die Fassung seiner Ankün digung. gelinde bezeichnet, noch tactloser, als sie sich so schon sammt der voranstebenden präsentirt, in welcher er Verleger und diejeni gen Firmen, welche im Besitze von Restauflagen sind, also meist Antiquare, auffordert, ihm die Titel qu. Bücher mitzutheilcn, deren Verkaufspreise dem Publicum gegenüber festzustellen Hr. Lange- wiescbe sich nocb dazu Vorbehalten zu müssen glaubt! — Ja ja, auch ein Inserat will stylisirt und durchdacht sein, das werden wir immer mehr einsehen müssen! U-r. Die Elberfelder Zeitung schreibt: „Die E. Schweigger'sche Hofbuchhandlung in Berlin scheint von dem alten, guten Rufe des deutschen Buchhandels keine hohen Begriffe zu haben. Sie of- ferirl den Sortimentsbuchhandlungen im »Börsenblatte für den berufnen Buchhandel« ihr neues Verlagswerk »Homburg und seine Mysterien« mit folgenden verlockenden Worten: »Das Buch ist verklebt, man sieht eine pikante Titclvignctte, liest das spannende, halb durchsichtige Vorwort, die geheimnißvollen Kapi tel-Ueberschriflen und das Buch ist verkauft, der Thaler ist in der Ladencasse. Für den Thaler hat der Fremde ein Buch in der Hand, das er mit gespanntester Aufmerksamkeit liest, und der Dinge wartet, die da kommen sollen, aber — — es kommt nichts. — — Das Buch ist vom Anfang bis zum Ende harmlos, so daß die Mummerei des Verklebcns und der Zauber mit der Tttelvigneite — vollständig unnöthig war, indessen der Zweck ist erreicht.« — Das Buch hat also nur den Zweck, dem Publicum die Thaler aus den Taschen zu locken. Wer diesen Zweck billigt, der kaufe sich das Buch." Rüge. — Eine gewiß rügenswerthe Nachlässigkeit und den Schlendrian im Buchhandel bezeichnend dürfte es sein, wenn, wie Einsender dieses es nun schon mehrfach erlebte, Handlungen auf Nemittende n-Facturen, Bestellungen, Ab- und Umtauschbe stellungen rc. machen. Viele scheinen es nicht zu wissen, daß die Firmen, die in Leipzig ausliefern, auch zumeist dort die eingehen den Remittenden auspacken lassen, was vom Commissionär zu einer gelegenen Zeit geschieht, nachdem die Packele oft Monate lang un- cröffnet bei Seite gelegen. Hernach kommen dann Klagen über un pünktliche Lieferung, Reclamationen und zum Schluß lediglich durch solche Nachlässigkeit hervorgerufene Remittenden; nicht des verur sachten Zeitverlustes, der Mühe und Unkosten zu gedenken. — Es ist über den unglücklichen Buchhandel, der so wenig verdienen lasse, nachgerade bis zum Ekel lamentirt und tausend und aber tausend Pläne, deren Lösungsmöglichkeit meist nur ihren glücklichen Ur hebern nicht verborgen, werden ausgeheckt, ihn zu regeneriren. Wenn aber ein Jeder in seinem Kreise und in seinen vier Pfählen auf Ordnung, Pünktlichkeit und Aufmerksamkeit hielte, dann könnte der große deutsche Buchhandel weiterer Beglückung getrost entbehren! Anfrage. — Hat nach dem auch in Nr. 150 d. Bl. erwähn ten Klage-Resultate des Schriftstellers Paul Lindau gegen von Schäfer-Voit derVerleger eines „Werkes" das Recht, selbiges an einen andern Verleger abzutreten, auch wenn er sich diese Berechti gung nicht contractlich Vorbehalten hat? Nach der Fassung qu. Mit theilung scheint er ohne Einwilligung des Autors nicht dazu berech tigt und dann ist wohl in jenem Erkenntnisse ein Präcedenzfall geschaffen, der in der Folge beim Kaufe und Verkaufe von Verlags handlungen für beide Theile die unangenehmsten Weiterungen ver anlassen kann. iVl-r. Von dem H inrichs'schen Bücher-V erzeichniß ist soeben das erste Semester vom laufenden Jahre (die 1. Hälfte vom 75. Jahrgang) in gewohnter sorgfältiger und fleißiger Bearbeitung er schienen. Aus dem Reichs-Postwesen. — Im Postverkehr zwischen Deutschland und Rußland kommen vom 13. Juli ab folgende Porto sätze in Anwendung: 1) für Briefe frankirt 3 Groschen bez. 10 Kreuzer, unfrankirt 5 Gr. bez. 18 Kr. für je 15 Grammen oder einen Vruchtheil davon; 2) für Drucksachen ^ Gr. bez. 2 Kr. für je 50 Grammen. Kreuzbandsendungen betr. — In Bezug auf die Aeuße- rung des Hrn. in Nr. 150 Ihres geschätzten Blattes erlaube ich mir mitzutheilcn, daß ich ebenfalls in der Lage bin, eine große Menge von Ercmplaren einer Zeitung regelmäßig unter Kreuzband zu versenden, daß ich es aber durchaus für erlaubt halte, denselben eine Rechnung, sei es pro Quartal oder Semester etc., auch event. nur für eine einzelne Nummer der betr. Zeitung, beizulegen und dies seit Erlaß der betr. Verfügung auch stets thue. Der Ausdruck „Buch" in dieser Verfügung ist wohl nur gebraucht, um diejenigen Drucksachen, welche an sich einen Werth repräsentiren, von den werthlosen (Circularen, Prospecten etc.) mit einem Wort zu unter scheiden. Im Prinzip ist jedenfalls gestattet, jeder unter der er mäßigten Tare versendeten „Drucksache" eine, allerdings ausschließ lich diese betreffende, Rechnung beizulegen. — Inserat-Rechnungen gehören selbstverständlich nicht in diese Kategorie. — Es kommt gegenwärtig, wo so zahlreiche heilsame Umwandlungen im Post wesen eingeführt sind und es täglich noch werden, oftmals vor, daß die Beamten kleinerer Postanstalten vieles für unerlaubt halten, was bei den Ober-Postämtern ohne Anstand passirt. Ein solcher Fall mag vielleicht auch dem Schmerzensschrei des Hrn. VV. zu Grunde liegen. Berlin, 3. Juli 1872. 6.
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