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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.05.1925
- Strukturtyp
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- 1925-05-04
- Erscheinungsdatum
- 04.05.1925
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- Deutsch
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erwähnten am leichtesten zu lösende. Ein tluger Fachmann als Delegierter des Börsenvcreins könnte sie uns Wohl nach einem kurzen Aufenthalt in Paris und nach nicht umständlichen Unter suchungen beantworten. DasPflichtexemplar. Der Streit über die Ausnahme- gesetzgebung gegen den Buchhandel, die darin besteht, daß dieser Stand 2 — wie ich glaube, in einzelnen deutschen Staaten sogar 3 — Exemplare eines jeden Erzeugnisses an den Staat gratis abzu- liefern hat, ist verstummt. Er hat jahrzehntelang — man kann ja nicht gerade sagen — getobt, aber er glomm unter der Asche und flackerte von Zeit zu Zeit wieder auf und führte zu lebhaften Kontroversen. Daß er nunmehr zum Schweigen gebracht ist, hängt zweifelsohne mit der Tatsache zusammen, daß die deutschen Ver leger sich außerdem auch noch zur Abgabe eines weiteren Exem plars feierlich verpflichteten, nämlich des an die Deutsche Bücherei zu liefernden. Ich weiß Wohl, daß dieses neue, freiwillige Opfer begründeter sein mag als das auf Grund der bisherigen Zwangs- maßregeln geforderte. Jedenfalls aber ist durch die Erhöhung der Zahl der Abliefcrungsexemplare das Interesse des Verlags für den Uinfang seiner Pflichten gewachsen. Also, abgesehen von der bekanntlich bestrittenen Gültigkeit der gesetzlichen Bestimmung, die Wohl außerhalb Sachsens in Deutschland überall eingeführt ist: Welches Buch sällt unter die betreffenden Paragraphen? Die rigorose Handhabung von seiten der Bibliotheken in den alt-preu ßischen Gebieten macht eine solche Erörterung ratsam. Ich habe diesbezüglich manchen Strauß, besonders mit der Preußischen Staatsbibliothek, ausgefochtcn, bei dem ich allerdings nie gut abgc- schnittcn habe, da, wie hinter den französischen Forderungen der Senegal-Neger, so hinter denen der Bibliotheken der Gerichtsvoll zieher steht. Und zwar ohne weiteres Verfahren. In den weitaus meisten Fallen liegen ja nun die Verhältnisse klar. Wenn man aber davon ausgcht, daß schließlich der Zweck der gesetzlichen Be stimmung doch nur der sein kann, jedes neu erscheinende Buch, das die Bibliothek noch nicht besitzt, ihr kostenfrei zuzusühren, so wer den jedenfalls manche Überspannungen dieses Anspruchs doch be sonderes Bedenken erregen. Was heißt z. B. neu? Ich habe wie derholt nits chemischem oder photographischem Wege hcrgcstcllte Neudrucke alter naturwissenschaftlicher Werke hcrausgegcben. Die Bibliothek besitzt schon die Originale. Trotzdem Pin ich gezwungen worden, den wortgetreuen Abdruck abzuliefern. Ebenso gelagert ist der nicht selten gewordene Fall, daß ein Verleger eine anastatischc, unveränderte Ausgabe eines Buches macht, die er abliefern muß, sobald er diese als zweite Ausgabe bezeichnet. Der Hinweis, daß cs sich in diesen beiden Fällen eigentlich um weiter nichts handle als nur um eine Vermehrung der ursprünglichen Auflage eines vor längerer Zeit erschienenen und gewöhnlich schon abgelieferten Werkes, verfängt nicht. — Ich beabsichtigte, ein sehr seltenes, für die Wissenschaft aller Länder ungemein wichtiges Werk aus dem 18. Jahrhundert neu hcrauszugeben, das aus ca. 60 kolorierten Ouart-Tafeln, Schmetterlinge darstellend, mit wenigem Text be steht. Ich war froh, daß mir eine ausländische Akademie ihren Schatz zu dem Behuse leihweise zur Verfügung stellte. Bei der sehr geringen Auslage, um die es sich bei dieser kostspieligen Neu- ausgabe handeln kann, kommt nichts anderes in Betracht als Handkolorit, das mir natürlich von dem Künstler für jede Tafel einzeln berechnet wird. Ich muß also dem Staat aus meiner Tasche nur für das Kolorit der Pflichtexemplare 2mal zum mindesten je 200.— Mark bezahlen für ein Buch, nach dem bei dessen Eigenart vermutlich nie ein Benutzer dieser Bibliotheken fragen wird. Und wenn ich nicht noch weitere 200.— Mark der Deutschen Bücherei ab liefern will, müßte ich aus dem Börscnverein austrcten. Auch weiß ich nicht, ob ich nicht nach dem Wortlaut der gesetzlichen Bestim mung verpflichtet bin, das Buch, das teils broschiert, teils in Halb- Maroquinband erscheinen sollte, nicht auch noch in der besten, d. h. in der kostspieligen gebundenen Ausgabe abzuliefern habe. Da der Subskriptionspreis des Werkes 250.— Mark ist — höher kan» ich nicht gehen —, so kann man begreifen, daß ich bei dieser Belastung die Neuherausgabe, an der ich natürlich auch kein mate rielles Interesse haben kann, unterlasse. Das ist aus wissenschaft lichen und nationalen Gründen zu bedauern. — Nicht abliefe rungspflichtig dagegen sind merkwürdigerweise Privatdrucke, also z. B. die Veröffentlichungen bibliophiler Vereine, die ja jetzt so zahlreich erscheinen, und an die man beim Erlaß der gesetzlichen Bestimmung wahrscheinlich nicht gedacht hat. Und gerade der Besitz dieser Publikationen müßte doch den Bibliotheken so wichtig sein. — Besonders drückend wird weiter das Pflichtexemplar bei Werken, die man kommissionsweise zum Verlauf übernimmt. Steht man als Verleger ohne jeden weiteren Zusatz, den Kommissions verlag betreffend, auf dem Titelblatt — für den Absatz des Buches das beste—, wird man wohl immer mit Ersolg zur Ablieferung herangczogen werden können, was besonders, wenn es sich um ein Werk oder eine Zeitschrift handelt, die im Auslande erschienen ist, recht unangenehm werden kann. — Es wäre dringend zu wünschen, daß erstens vielleicht an dieser Stelle — ein Kommentar zu den jetzt gültigen Bestimmungen veröffentlicht würde, und zwar vor allem unter ausführlicher Berücksichtigung aller in der Praxis vorkommenden Fälle; zweitens aber, wenn schon diese Sondcrbe- lastung eines Standes verewigt bleiben muß, daß angestrebt würde, das Gesetz zu revidieren, daß also z. B. dem Staat die so wichtige Erfassung der Privatdrucke ermöglicht würde (warum sollen biblio phile Vereine einen Vorzug vor dem Verleger haben?), daß der Staat aber andererseits in Fällen, die so oder ähnlich gelagert sind wie die eben skizzierten, auf sein Recht zu verzichten hätte. — Im übrigen: Es soll einmal eine Entscheidung eines hohen Ge richts ergangen sein, die die Ablieferungs-Pflicht als solche ver neint. Ist etwas darüber bekannt? Die Mitglieder derMaximilia n-G eseIlschast waren am 22. März cingeladcn, um die prachtvolle Sammlung illu strierter Bücher aus dem ld. Jahrhundert — in der Hauptsache solche, die von 18l0—1870 erschienen waren — zu besichtigen, die das Mitglied der Gesellschaft Herr Paul Knopf in Berlin während seiner langen und eifrigen Tätigkeit zusammengebracht hatte. In anziehender Weise schilderte der glückliche Besitzer, der in seiner sonst wenig gepflegten Spezialität ungewöhnliche Kennt nisse besitzt, die bibliophile Produktion jener Periode. Er begann mit den Engländern Rowlandson und Cruikshank, dann verweilte er mit besonderer Liebe bei den Franzosen (in erster Linie Dauinier, dann aber auch bei Gavarn i), die ja ge rade in jener Zeit das Bedeutendste in Buchillustrationen geleistet hatten, und schloß mit den Deutschen, die erst später in Erschei nung traten, und von deren Produktion nicht allzuviel erhalten ist, weil, wie der Vortragende betonte, merkwürdigerweise vieles von Kinderhand ruiniert worden ist. Die schönen Buch-Illustra tionen von Cornelius, z. B. zu »Fauste, wurden erwähnt, dann aber natürlich in erster Linie der deutsche Meister Menzel. Herr Knopf besitzt einige Exemplare des Kugler scheu Werkes, sogar ein unaufgeschnittenes in Lieferungen; aber alle, selbst das letztere, haben infolge der geringen Sorgfalt, die auf das Außere des Werkes, hauptsächlich auf das Papier verwendet worden war, Flecken. Die Bibliothek, deren Besichtigung nach dem Vortrage vorgenommen werden durfte, ist in ihrer Art vielleicht einzig. Sic ist ein Beweis dafür, was noch in unserer Zeit von einem kennt nisreichen, zielbewußten und sich einschränkenden Sammler ver einigt werden kann, zumal wenn dieser noch nicht allzustark be gangene Pfade wandelt. In der Domäne des illustrierten Buches des 18. Jahrhunderts z. B. ist cs heute unmöglich, auch nur an nähernde Vollständigkeit zu erreichen; der kostbare Privatbesitz aus dieser Zeit ist nachgerade schon ganz nach Amerika ausgewan dert. Eine besondere Seltenheit der Sammlung Knopf bildet eine Erstausgabe der »Pickwick Papers- in Lieferungen mit Original umschlägen, heute vielleicht das bestbezahlte Werk des 19. Jahr hunderts. Der Vorsitzende der Maximilian-Gesellschaft, Professor Lo ubier, dankte im Namen der recht zahlreich Versammelten für den erlesenen Genuß. Eine unnütze Verschwendung wird mit der Ver sendung der direkten Zirkulare im Buchhandel ge trieben. Es ist dies ein Kapitel, auf welches meiner Erinnerung nach noch niemals in diesem Blatt hingewiesen worden ist. Ich, der ich mich ausschließlich nur mit einer eng-umgrenzten wissen schaftlichen Spezialität befasse, der ich nur Verleger und Antiquar bin und mich nur auf Wunsch meiner Kunden der Besorgung neuer Bücher widme, also Sortimenter nur im Nebenamte bin, werde Tag für Tag mit Rundschreiben aller Art bedacht, die nicht im geringsten mein Interessengebiet betreffen. Anzeigen von neuen
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