Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.09.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 01.09.1905
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19050901
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190509010
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19050901
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1905
- Monat1905-09
- Tag1905-09-01
- Monat1905-09
- Jahr1905
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 203, 1 September 1905. Nichtamtlicher Teil. 7611 Kleine Mitteilungen. In Österreich verboten. — Das k. k. Landes- als Preß- gericht in Laibach hat mit dem Erkenntnis vom 23. August 1905, Pr. VII 82/5, die Weiterverbreitung der ausländischen Druckschrift: -Johann und Hanne unter dem Apfelbaume oder Der über uns- (Druck und Verlag Buchhandlung Digel, Hamburg) nach § 305 und 516 St.-G. verboten. — Das k. k. Kreis- als Preßgericht in Görz hat mit dem Er kenntnis vom 23. August 1905, Pr. 2/5, die Weiterverbreitung der Korrespondenzkarte mit der Ansicht der Stadt Görz -kavorama cki Olorisis. — Oastello — gts-bilimevto koto§raüoo Na^uooo Oor3v kV 6. 32, Oorisia- nach § 65a St.-G. verboten. (Amtsblatt zur Wiener Ztg.) Versendung kleiner Geldbeträge. — Zu der erstrebens werten Ermöglichung der Versendung kleiner Geldbeträge nach dem In- und Ausland unter Vermeidung der Verwendung von beim Empfänger mit Recht unbeliebten ungestempelten Brief marken wurde vor einiger Zeit in der Allgemeinen Zeitung (München) von einem Geschäftsmann ein beachtenswerter Vor schlag zur Erörterung gestellt. Er sagt: -Man könnte sich ungefähr folgende Lösung denken: Man wünscht mit einem Brief einen Betrag von 25 H von München an einen Empfänger in London zu schicken. Der Absender legt nicht eine Zwanzig- und eine Fünfpfennigmarke in den Brief, sondern klebt sie auf den Brief, etwa auf die Rückseite, während auf der Vorderseite in gewöhnlicher Weise die zur Frankierung des Briefs nötige Marke aufgeklebt ist. Sämtliche Marken werden vor Abgang des Briefs in gewöhnlicher Art entwertet. Der Em pfänger erhält in London gegen Abgabe der Rückseite des Briefs von der Post 25 ausgezahlt. Die englische Post sammelt die Briefrückseiten, schickt sie von Zeit zu Zeit nach München und läßt sich die Auslagen erstatten. Sollte der Gewinn aus der Frankierung des Briefs nicht genügend erscheinen, so könnte be stimmt werden, daß für 25 zu übersendende Pfennige für 27 H Marken zu kleben wären.« Hierzu bemerkt 6. in Nr. 392 desselben Blatts vom 28. August: »Dem Verfahren steht die Schwierigkeit entgegen, daß es eine Anerkennung des Papiergeldcharakters der Briefmarke seitens der Post bedeuten würde. Denn es ist offenbar gleichgültig, ob man für eine in München gekaufte Marke in Nürnberg oder in London Bargeld zurückerhalten kann. Solche Anerkennung und Möglich keit bleibt jedoch für immer ausgeschlossen, da der Briefmarke nie mals der Grad von Unnachahmlichkeit mitgeteilt werden kann, wie ihn das Papiergeld hat und haben muß. »Es bedarf jedoch nur einer leichten Abänderung des Verfahrens, um die Schwierigkeit zu heben. Es ist nur nötig, an Stelle der Briefmarke als Nachricht, daß an die Post der Betrag des Markenwerts eingezahlt worden sei, ein nicht an einen materiellen Träger gebundenes, auf der Sendung selbst und untrennbar von ihr anzubringendes Zei chen, dessen Wirkung sich in der Übermittelung jener Nach richt völlig erschöpft, zu setzen. Ein Zeichen dieser Art ist in dem von der württembergischen Postverwaltung schon seit einiger Zeit verwendeten Frankostempel gegeben. Dieser Franko stempel besteht aus einem auf der zu frankierenden Postsendung unmittelbar angebrachten Stempelaufdruck, der den Betrag der Frankierung, derzeit und des Orts der Herstellung des Auf drucks angibt. Dieser Aufdruck ist ein von seiner Unterlage un lösbares, durch Zeit- und Ortsangabe in seiner Gültigkeit räum lich und zeitlich beschränktes, außerhalb der Bahn des Postbetriebes völlig bedeutungs- und wertloses Erzeugnis, dessen ganzer, durch nichts vermehrbarer Inhalt in der Nachricht von der für die vor liegende Sendung stattgehabten Zahlung an die Post besteht. »Unter Anwendung des Frankostempels würde sich nun die Übermittlung kleiner Geldbeträge folgendermaßen gestalten: Der in gewöhnlicher Weise frankierte Brief, der 25 H an den Empfänger in London übermitteln soll, wird zum Schalter ge bracht, hier gegen Einzahlung von 25 auf der Rückseite mit einem Frankostempel zu gleichem Betrage versehen und weiter geleitet. Gegen Ablieferung der Rückseite des Kuverts erhält der Empfänger in London von der dortigen Postverwaltung den Be trag ausgezahlt. Der Ausgleich zwischen der englischen und der bayerischen Postverwaltung geschieht in der bereits angedeuteten Weise. »Es bedarf kaum der Erwähnung, daß die Anbringung der Frankostempelabdrücke auch durch den Aufgeber selbst vermittelst in den Schaltervorplätzen aufgestellter selbstkassierender Automaten, wie sie heute zum Verkauf von Bahnsteig- und Eisenbahnfahr karten im allgemeinen Gebrauch stehen, erfolgen könnte. »Die Anwendbarkeit des Verfahrens ist offenbar nicht auf die Übermittlung kleiner Geldbeträge vermittelst Briefe beschränkt. So kann auf Postkarten ein Abschnitt der Vorder- oder Rückseite zur Aufnahme der bezüglichen Frankostempelaufdrucke bestimmt und benutzt werden, wie auch die Abschnitte für Mitteilungen auf den Paketbegleitadreffen dem gleichen Zweck dienstbar ge macht werden können. 5. L.« Post. Zum Weltpost-Kongreß in Rom 1906. — Die Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin haben sich in einer aus führlich begründeten Eingabe an den Staatssekretär des Reichs postamts gewandt, um die Ermäßigung des Weltpostportos auf den Jnlandstarif der einzelnen Länder auf dem für Früh jahr 1906 in Aussicht genommenen Weltpost-Kongreß zu bean tragen. Die Ältesten haben sich inzwischen mit Erfolg bemüht, auch im Ausland Interesse für diese wichtige Frage zu wecken. Nach den ihnen zugegangenen Nachrichten kann mit Sicherheit er wartet werden, daß die Angelegenheit auch von ausländischer Seite auf dem nächsten Weltpost-Kongreß in Anregung gebracht werden wird. Nachdem England für seine sämtlichen Kolonien nahe, daß ein entsprechend ermäßigtes Weltpostporto eingeführt werden sollte. Post. — Wie der Anzeiger für den Schweizerischen Buch handel berichten kann, hat die Ausgabe von Markenheftchen in der Schweiz im abgelaufenen Jahre allgemein gute Aufnahme gefunden. Es handelt sich dabei um die Vereinigung von 24 Marken der gleichen Taxsorte von je 6 Stück zu einem mit dünnen Zwischenblättchen und einem genügend starken Umschlag aus Karton versehenen Heftchen. Die Erstellung derartiger Heft chen, die bequem in der Tasche untergebracht werden können, ist vorerst auf die gebräuchlichsten Markensorten zu 5 und 10 Cts. beschränkt worden. Die Heftchen werden zum Nennwert der Marken, ohne Preisaufschlag, abgegeben. Konkurs st ati st ik. — Nach der Aufstellung des Kaiserlichen Statistischen Amts in Berlin wurden im Deutschen Reich im ersten Halbjahr 1905 4071 Konkurse eröffnet (im entsprechenden Halbjahr 1904: 4207); wegen mangelnder Masse wurden 882 (i. V. 814) abgelehnt; beendet wurden 3714 (i. V. 4049) Kon kurse. Die Beendigung erfolgte in 2607 (i. V. 2857) Fällen durch Schlußverteilung, in 816 (862) Fällen durch Zwangsvergleich, in 58 (77) Fällen infolge Einwilligung der Gläubiger, in 233 (253) Fällen wegen Mangels einer die Kosten des Gerichtsver fahrens deckenden Masse. Verein Deutscher Zeitungsverleger. — Der Verein Deutscher Zeitungsverleger, Kreis Mitteldeutschland, E. V., wird seine 5. Wanderversammlung am Sonnabend den 9. und Sonntag den 10. September in Sangerhausen abhalten. Die General versammlung wird am Sonnabend, nachmittags 5 Uhr, im Hotel -Kaiserin Augusta- tagen. Der Sonntag wird einem Ausflug nach der Rothenburg und dem Kyffhäuser gewidmet sein. — Seit längerer Zeit schon arbeiten die im Vuchdruckgewerbe beschäftigten Korrektoren darauf hin, ihre Lohn- und Arbeits verhältnisse durch einen allgemeinen einheitlichen Tarif geregelt zu sehen. Sie erstreben zu diesem Zweck den Anschluß an die Tarif organisationen der zwischen Prinzipalen und Gehilfen des deutschen Buchdruckgewerbes bereits bestehenden Tarifgemeinschaft. In einer Reihe von Versammlungen haben die hierüber gepflogenen Beratungen zu dem Beschluß geführt, einen Allgemeinen Kor rektorentag einzuberufen, der zu der im Jahre 1906 bevor stehenden Revision des allgemeinen deutschen Vuchdruckertarifs einheitliche Anträge im Interesse der Korrektoren ausarbeiten und 1010*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder