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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.08.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-08-30
- Erscheinungsdatum
- 30.08.1905
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- Deutsch
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201, 30. August 1905. »Nichtamtlicher Teil. 7549 wollen, die Bücher umzutauschen, so daß Exporteure, die große Partien auf eignes Risiko gekauft und an ihre Ab nehmer in Kommission versandt haben, bei eventuellen Remittenden keine zu große Gefahr laufen. Bruno Conrad. Kleine Mitteilungen. Krcditauskunftstellen in Rußland. — Die Nr. 142 der russischen »Handels- und Industrie-Zeitung« druckt ein vom Kaiser von Rußland bestätigtes Reichsgutachten vom 9./22. Mai d. I. ab, wonach die Errichtung von Kreditauskunfteien in Rußland gestattet wird. Das Gesetz ist hauptsächlich auf Betreiben der Börsenkomitces zustande gekommen, und der Plan ging auch zuerst dahin, solche Auskunfteien nur bei den Börsenkomitces zu errichten. Dann ent schloß man sich, sie für den Handelsverkehr allgemein zuzulasfen jedoch, wie aus dem Gesetz ersichtlich, unter weitgehender Kontrolle der Finanz- und Polizeiverwaltung. Wieweit sich diese Kontrolle bei der Art und Weise der Auskunfterteilung geltend machen und den Wert der Auskünfte beeinflussen wird, bleibt den zu er lassenden Ausführungsvorschriften Vorbehalten. In dem Entwurf des Gesetzes, wie er dem Reichsrat von den beiden Ministerien vorgelegt worden ist, war die Bestimmung enthalten, daß in jeder Auskunft die Quelle angegeben sein müßte, auf der sie beruht. Dieser Passus ist vom Reichsrat gestrichen worden. Der Deutsche Reichsanzeiger Nr. 201 vom 26. August 1905 gibt (nach dem Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in St. Petersburg) den Wortlaut des bezüglichen vom Kaiser bestätigten Reichsratsgutachtens vom 9. Mai 1905 bekannt. Das danach ab geänderte Gesetz enthält 7 Artikel. Ansichtskarten mit Banknotenbildern. — Die »Wiener Zeitung« schreibt: In der letzten Zeit hat sich unter Mißachtung der bestehenden Bestimmungen der Brauch eingebürgert, trotz der klaren strafgesetzlichen Bestimmungen und trotz zweier schon be stehenden gerichtlichen Verbote Ansichtskarten zu erzeugen und feilzubieten, die Nachahmungen von Banknoten der Österreichisch hat nun die Staatsanwaltschaft den Auftrag erteilt, bei Ansichts karten - Erzeugern und Ansichtskartenhändlern nach diesen ver botenen Nachahmungen zu suchen und sie zu saisieren, sowie gegen die Erzeuger und Verschleißer das Strafverfahren einzuleiten. In Ausführung dieses Auftrags hat die gerichtliche Preßpolizei dieser Tage Durchsuchungen bei zahlreichen Ansichtskarten-Erzeugern und -Händlern in verschiedenen Bezirken Wiens vorgenommen und derartige Ansichtskarten in großer Zahl beschlagnahmt. Gegen die Erzeuger und Verschleißer ist das Strafverfahren gemäß Z 325 des Strafgesetzes und § 24 des Preßgesetzes eingeleitet worden. Autoren-Ansprüche. — über eine sonderbare Schadenersatz klage berichtet das Leipziger Tageblatt. Die Klage ist gegen die »Comedie Franyaise« in Paris angestrengt worden. Ein Schrift steller, der Sophokles' »Oedipus in Kolonos« übersetzt und seine Übersetzung an die Comedie geschickt hat, beansprucht eine hohe Summe als Entschädigung, weil Claretie, der Verweser dieses berühmten Theaters nicht seine, sondern die Übersetzung eines andern Schriftstellers zur Aufführung angenommen hat. Der Übersetzer ist also der Ansicht, daß Sophokles dem gehöre, der ihn zuerst übersetzt und bearbeitet. Hierzu sei kurz erwähnt, daß der Comödie Franyaise« etwa zehn Übersetzungen von »Oedipus in Kolonos« überreicht worden sind, und daß »Oedipus« nicht das einzige griechische Drama ist, von dem mehrere Übersetzungen existieren; wenn nun alle Übersetzer der Werke von Sophokles, Euripides, Aristophanes u. a. -Prioritätsrechte« in Anspruch nehmen und Prozesse anstrengen würden, würden die Gerichte nie mehr zur Ruhe kommen. Über einen andern Fall unberechtigter Ansprüche eines »Autors- berichtet der -Zeitungs-Verlag«: Ein Redakteur in St. Johann a. d. Saar entnahm im vorigen Jahre der -Frankfurter Zeitung- eine kurze Gerichtssaal mitteilung, in der unter andern auf Grund einer Verhandlung vor dem Oberkriegsgericht festgestellt war, -daß ein Unteroffizier Vorgesetzter eines Offiziers sein kann, wenn er eine Wache kom mandiert«. Der Korrespondent der »Frankfurter Zeitung«, der die Mitteilung verfaßt hatte, erhob, als das betreffende Blatt sich weigerte, für die Zeile der abgedruckten Mitteilung einen Preis von 20 e) (!) zu bezahlen, gegen den Redakteur ge richtliche Klage wegen »Diebstahls geistigen Eigentums«. Die Anklageschrift erklärte, die Mitteilung sei durch die Fest stellung , daß ein Unteroffizier Vorgesetzter eines Offiziers sein könne, zur wissenschaftlichen Arbeit geworden. Die Ferienstrafkammer des Landgerichts zu Saarbrücken beschloß aber, den Antrag der königlichen Staatsanwaltschaft auf Er öffnung des Hauptverfahrens abzulehnen, weil der von dem An geschuldigten übernommene Artikel sich lediglich als ein so genannter Sitzungsbericht darstelle, in dem militärgerichtlich festgestellte Tatsachen und die von den verschiedenen Instanzen getroffenen Entscheidungen nebst Urteilsbegründungen mitgeteilt werden, der Artikel also nicht als eine Ausarbeitung wissenschaft lichen Inhalts angesehen werden könne, sondern unter die ver mischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts falle. Ausstellung. — Bei Gebrüder Röhlich, Berlin, Leip ziger Straße 12, sind vom 28. August bis 2. September künst lerische Farbendrucke aus der Kunstanstalt von Trowitzsch L Sohn in Frankfurt a/Oder ausgestellt, darunter Blätter nach A. Böcklin, P. Meyerheim, A. von Werner u. a. Die in St. Louis mit dem »Großen Preis« ausgezeichneten Bilder gingen nach Schluß der Weltausstellung nach Leipzig, wo sie im Deutschen Buchgewerbemuseum ausgestellt waren. Die Sammlung bleibt nur eine Woche in Berlin und geht dann nach Frankfurt a/Oder zurück. (Dt. Reichsanzgr.) Kunst geschichtliche Ausstellung. — Aus Erfurt wird der Allgemeinen Zeitung geschrieben: Seit längerer Zeit wird in Erfurt eine kunstgeschichtliche Ausstellung vorbereitet, die am 1. September d. I. eröffnet werden wird. Es sollen hauptsächlich Kunstgegenstände aus dem 18. und dem Anfang des 19. Jahr hunderts, die sich im Besitz hiesiger Privater befinden, ausgestellt werden. So sind u. a. Zimmereinrichtungen aus dem Jahre 1808 gewonnen worden, die für die Wohnung des Königs von Bayern anläßlich des Fürstenkongresses in Erfurt bestimmt waren. Ferner ist eine große Anzahl wertvoller Kunstprodukte von Preller, Ludwig Richter, Geselschap u. a. zur Verfügung gestellt worden. Auf der Ausstellung wird auch zum erstenmal ein Erfurter Maler Beck (1720—1780) mit einer Reihe von Bildern vertreten sein, die sich meist in städtischem Besitz befinden. Postkartenversand von Ausflugsorten. — An Aus* flugsorten, wo die Deutsche Reichspost Sommer-Postanstalten eingerichtet hat, wurden im Jahre 1904 über 14/, Millionen Post karten, fast ausschließlich Ansichtskarten, aufgeliefert. Die größte Auflieferung hat der Brocken, wo in 168 Tagen 260 000 Postkarten aufgegeben wurden. Dann folgen die Bastei (sächsische Schweiz) mit 250 000, die Wartburg mit 175 000, die Schneekoppe mit 155 000, der Niederwald mit 154 000, der Kyffhäuser mit 118 000, der Feldberg (Taunus) mit 68 000, die Rudelsburg mit 65 000, der Jnselsberg mit 52 000 usw. (Papier-Ztg.) Fortbildungsschulwesen. — Der 8. Deutsche Fort bildungsschultag wird in den Tagen vom 29. September bis 1. Oktober d. I. in Stettin abgehalten werden. Am Abend des 29. September beginnt die Tagung mit der General versammlung des Deutschen Vereins für das Fortbildungs schulwesen, in der unter andern: über die Gründung einer Pensionskasse für Fortbildungsschullehrer Beschluß gefaßt wer den soll. — Am 30. September sollen zwei wichtige Gegenstände erledigt werden: In der öffentlichen Versammlung des Vormittags wird Direktor Germer (Leipzig) über -die Bedeutung der Unterrichtsfächer in der Fortbildungsschule« berichten und dabei der Berücksichtigung der praktischen Interessen der einzelnen Berufe das Wort reden. In einer Nachmittagssitzung werden die preußischen Fortbildungsschullehrer über die Wünsche beraten, die zu den Bestimmungen von 1897 zum Ausdruck zu bringen sind. Unter den Einwirkungen dieser Verfügung des preußischen Ministers für Handel und Gewerbe haben sich die Fortbildungs schulen in Preußen sehr glücklich entwickelt. Sie sind vielfach Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 72. Jahrgang. 1002
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