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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.08.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.08.1905
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- Deutsch
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^ 195, 23. August 1905. Nichtamtlicher Teil. 7355 unsrer Sache zu bekennen. Es ist also auch unmöglich, aus dieser unwahren Prämisse die Folgerung zu ziehen, daß wir eine schlechte Sache vertreten.- Im weitern Verfolg werden die Mitglieder des Vor stands als Gentlemen aufgefordert, zu erklären: »t. ob sie die obigen Sätze in dem Sinn aufrecht erhalten, wie die Worte lauten, 2. wie die Worte zu verstehen sind.- Bei der völlig klaren Lage der Sache schrieben wir zurück, daß wir nur dem Rechtsschutzverein die Frage vor zulegen hätten: -Warum ist es eine der Bestimmungen im Rechtsschutz- Jn Nr. 6 des »Deutschen Sortimenters- vom 17. Mai schließt nun der Vorstand des Rechlsschutzvereins: -aus dieser Antwort geht hervor, daß sie weder den Mut gehabt, ihre Insinuation zurückzunehmen, noch die Behauptung offen aufrecht zu erhalten; denn die Frage, warum wir, der Vorstand, welcher für seine Standesgenossen furchtlos in die Bresche getreten, das Verzeichnis unserer Mitglieder geheim halten müsse, ist doch recht einfältig.« In jener Nummer wurde ferner seitens der Leitung des Rechtsschutzvereins beanstandet, daß zwei der Herren unsrer Borstandschaft die Anfrage nicht beantwortet und deren Schreiben nicht unterzeichnet hätten. Demgegenüber sei festgestellt, daß sowohl Herr Konsul Schräg als Herr Gäbe! völlig unsrer Meinung waren und die Unterschrift dieser Herren nur deshalb unterblieb, weil es einer Übung in nuserm Verein entspricht, daß die Schriftstücke der Vereins leitung nur von den in München domizilierenden Vorstands mitgliedern unterzeichnet werden. Ohne auf die weitern Auslassungen in jener Nummer des »Deutschen Sortimenters-, Nr. 8, die wir hier auf dem Vorstaudstisch zur eventuellen Einsicht nuflegen, cinzugchen, erklären wir, daß wir an dem Wortlaut des vorjährigen Berichts nicht das geringste zu ändern haben, es im übrigen ablehneu, mit dem Vorstand des Rechtsschutzvereins der deutschen Sortimenter uns in irgendwelche weitere Aus einandersetzungen einzulassen. Wir werden diesen Passus des Jahresberichts für sich zur Abstimmung kommen lassen. Die Tätigkeit des Vorstands in Vertretung des Vereins war eine ziemlich erhebliche und wird äußerlich dadurch ge kennzeichnet, daß ca. 350 Aus- und Einläufe zu erledigen ivaren. Der Vorstand hatte eine Reihe von Übertretungen der Verkaufsbestimmungcn zu behandeln, und es gelang ihm in den meisten Fällen, die Sache zu ordnen, ohne die Hilfe des Börsenvereins zu beanspruchen. Es ist unbegreiflich, daß sich immer noch Buchhändler finden, die so töricht sind, den ihnen Ankommenden, ohnehin schmalen Verdienst durch eigne Schuld zu verringern; denn öffentliche Preisunterbietungen, die früher vielleicht durch erhöhte» Umsatz Gewinn brachten, können ja ungestraft nicht mehr gemacht werden. Es bleibt also nur der unehrliche Schleichweg, der unter keinen Umständen dem Gesetzesverletzer nennenswerten Vorteil bringen kann. Wiederholt hat den Vorstand eine Angelegenheit be schäftigt, die mehr im nördlichen Bagern von Interesse war. Es handelte sich darum, ob Preisrätsel nebst darauf gesetzten Prämien als Sortimenter-Agitationsmittel beim Schulbllcher- geschäft und dergleichen zulässig seien. Die Entscheidung des Börsenvereins-Vorstands, die unterm 12. November 1904 au einen der Beklagten erfolgte, lautet: -Gegen Ihre Ansicht, daß eine gleiche Beurteilung statt- sinden müßte in Ansehung des K.'schen Kalenders und Ihres Bilderbuchs, dem Sie ein Preisrätsel noch beidrucken oder noch beilegen lassen wollen, wobei Sie für die Rätsellöser ein kleines Spiel oder dergl. als Prämie auSsetzen, läßt sich solange nichts einwenden, als Sie das Preisrätsel dem Bilderbuch nicht beilegen, sondern allgemein beiheften. Dadurch wird erreicht, Seite beziehen. Sie wollen daraus ersehen, daß ein Preisrätsel nicht von beliebigen Sortimentern, sondern nur vom Verleger und zwar allen Exemplaren deS betreffenden Werks beigefügt werden muß, so daß auch derjenige Bezieher, der es nicht direkt von Ihnen erhält, den Vorteil genießt. Es ist daher unzulässig, in andrer Form Preisrätsel im Sortiment als Aufmunterung zum Kauf zu benutzen.- Aus diesem Schreiben geht hervor, daß das Benutzen derartiger Agitationsmittel durch den Sortimenter unzulässig ist, wie ja nach unser» Verkaufsbestimmungeu überhaupt jede Beigabe von Gratis - Prämien, Gratis-Kaleudern u. dergl. beim Schulbüchergefchäft für den Sortimenter unerlaubt ist. Im abgelaufenen Jahre sah sich die Firma Oldenbourg zu einer neuerlichen Preisreduktion des Schulbiicher-Rabatts veranlaßt. Der Vorstand ist mit der Firma in Verhandlungen eingetreten, die zurzeit noch nicht abgeschlossen sind. Mögen diese zu einem alle Teile befriedigenden Resultat führen. Mit besondrer Freude können wir auf die Ergebnisse der neuen Wahlen gelegentlich der Ostermesse in Leipzig zurückblicken. Durch den Wahlausschuß war als Ergänzung für den ausscheidenden süddeutschen Kollegen ein nord deutscher vorgcschlagen. Obgleich dieser in jeder Beziehung vollständig einwandfrei war, glaubten wir doch die Ver pflichtung zu haben, die Anschauungen und Interessen Süd deutschlands wieder durch einen Kollegen aus unfern Reihen im Vorstand vertreten zu sehen, und so schlugen wir unser Mitglied, Herrn Arthur Sellier, den bisherigen Vor sitzenden des Vereins-Ausschusses, zur Wahl vor und drangen auch in der Generalversammlung mit dieser Kandidatur durch. Auch im Vereins-Ausschuß wünschten wir wiederum an Stelle des Herrn Sellier einen Herrn aus unfern Reihen zu sehen, und zwar im Hinblick auf die immer mehr um sich greifende Tätigkeit des Borromäus- und ähnlicher Vereine einen Vertreter des katholischen Buchhandels. Auch hier gelang es uns, die Kandidatur des Herrn Ernst Stahl durchzusetzen. Wir können nicht umhin, hier diesen beiden Herren den Dank auszusprechen für die Opferwilligkeit, mit der sie diese neuen und großen Verpflichtungen übernommen haben, sowie aber neuerlich an unsre Kollegen in Bayern den Appell richten, uns in unfern Bestrebungen für das ge meinsame Interesse mehr zu unterstütze», als dies bisher der Fall war. — Da auch Herr Bauhof-Rcgensburg noch dem Rechnungsausschuß angehört, so ist Bayern z. Z. drei mal im Vorstand vertreten. Auf der Tagesordnung steht unter Punkt 4 und 5 Bericht über die Hauptversammlung des Börsenvereins, so wie Festlegung der Ostermesse auf einen bestimmten Tag. Über letztem Punkt Ihre Ansicht zu erfahren, wird uns von großem Interesse sein. Es ist kein Zweifel, daß es sehr wünschenswert ist, den Abrechnungstag auf einen bestimmten Termin festzulegen, der von dem variablen Osterfest un abhängig ist. Nach unsern Verhältnissen hätte die vom Verlegerverein angestrebte Festlegung auf den ersten Sonntag im Mai keinerlei Bedenken, da ja für uns die in Nord deutschland wegen des Schulbeginns angeführten Gegengriinde nicht stichhaltig sind. Was hingegen den von andrer Seite gebrachten Antrag, das buchhändlerische Rechnungsjahr zu verändern und statt mit l. Januar mit 1. April beginnen zu lassen, aubelangt, so steht dem doch eine ganze Reihe schwerwiegender Bedenken entgegen. Doch darauf zurückzukommen, wird bei Erledigung der Tagesordnung Gelegenheit sein. Wie Ihnen allen bekannt, haben die Warenhäuser auch im Buchhandel mehr als bisher die Minierarbeit begonnen. Der Börsenvereins-Vorstand hat sich nun aus den Stand punkt gestellt, die Warenhäuser dann als berechtigte Büchcr- verkäufer anzuerkenuen, wenn sie die Verpflichtung zur 974'
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