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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.08.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 21.08.1905
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- Deutsch
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7292 Nichtamtlicher Teil. ^ 193, 21. August 1905. gestellten Probetafelu aus seinen verschiedenen Zeitschriften »Vis illu8trös«, »Nonäs rnoäsrns« und »I^a ksmrns ä'au- jourä'üui« und vor allem aus seiner schönen neuen Bilder sammlung zum Anschauungsunterricht »I/InwAsris 86olairs«, denen sich das berühmte französische Witzblatt »I^s Uirs« anschließt, und möchten noch auf die schönen, künstlerisch ausgeführten und humoristischen Rabierschen Bilderbücher Hinweisen. Weiterhin stellt Edouard Rouveyre einige wenige, aber bedeutende, illustrierte Publikationen aus, in erster Linie die von ihm verfaßten »6onoai88LN668 ns6688airs8 ü, UN biblivxiüls«, die 1877 zum erstenmal als ein Klein oktavbändchen von 78 Seiten erschienen und jetzt in 5. Auf lage zehn ansehnliche Bände mit etwa 1800 Abbildungen umfassen. Der Ausstellungskatalog verzeichnet eine große Anzahl andrer wertvoller Werke zur Bibliographie und Bibliophilie vom »Bibliophilen P-L. Jacob«, von Bouchot, Deröme, Drujon, Brunet, Rouveyre, Uzanne und andern. Es seien weiter erwähnt das schöne, kunstgeschichtliche Doku- mentenwerk von Roger-Milds »Oornmsnt äwosrnsr 1s8 8t^ls8« und die berühmte, auf 30 Folio-Bände berechnete Faksimile- Aus den nun folgenden Schaukästen der Hach eite schen Ver lagsbuchhandlung eine Auswahl zu treffen, ist bei der großen Ausdehnung dieses Verlags kaum möglich. Von seinen großen, beliebten Kollektionen Jugendschriften (darunter die umfang reiche öidliotüöqus 1-086 und die Uibliotützqus bleue), Schul bücher, Reiseführer (6uiäk8 äoanns), Literaturgeschichten (b,an8on, Hirckoirs äs 1a littsratnrs kravyai8s; Lo88srt, lüttsraturs alle- manäs) sind nur je einige Bände ausgestellt. An der Wand befinden sich Probeseiten und Tafeln der vielen, guten Zeit schriften dieses Verlages: lour äu lüonäs, Noäs pratiqus, I^soturs pour tou8, Vis bsursu86, ^lon äournal, llourual 6s ls 3SUN6886. Die in Passepartoutrahmen eingefaßten Bilder aus den zwei zuletzt genannten Kinderzeitschriften zeigen uns in geradezu überraschender Weise, mit wieviel Kunst und Geschmack dieselben illustriert sind, im Gegensatz zu den viel fach so nüchternen und poesielosen ähnlichen Publikationen in Deutschland und England. — Die Firma Plon, Nourrit L Cie. (bor8 eoveoE, wie schon auf der Pariser Ausstellung) beteiligt sich mit einigen ihrer größern illustrierten Werke; die ausgelegten Probetafeln beziehen sich auf: 1'ou88aiut, ^.vsoäotsZ eurisu8S8 (mit vorzüglichen Holz schnitten und Photogravüren; Vaellon, I/Üötsl äs VUls äs kari8; 1^68 trd8 riebs8 bsurs8 äs äsan äs braves. Ous äs Lsrr^, ein dicker Folioband in geschmackvollem Leinenband mit Blinddruckverzierung und von hervorragender typographischer und illustrativer Ausstattung; I/Lprsuvs püotobrapbiqus, eine neue, sorgfältig hergestellte Zeitschrift in Folioformat, jedes Heft mit vier Tafeln (Reproduktionen in der Art unsrer »Kunst in der Photographie«); wir sehen außerdem eine Auswahl aus der umfangreichen Memoirenliteratur dieses Verlags. — Nebenan hat CH. Delagrave seine stattlichen, preiswerten Jugendschriften von Salgari u. a. ausgestellt, deren Einbände allerdings ein wenig banal sind; ferner die jetzt neun Bände zählende interessante Sammlung von Fabre: 8ouvsnir8 6ntomc>1o§igli68; Probebände der Zeitschriften »l^a 8016006 au XX ° 8iöols« und »Usvus äs A60§rapbis«, der be kannten Kinderzeitschrift »8aint-NieoIa8«, eine große Anzahl von Schulbüchern, vor allem aber, neben geographischen Karten, eine Anzahl von Probetafeln aus seinen verschiedenen, vorzüglichen Serien von Wandtafeln zum Anschauungs unterricht, z. B. »I»a vis sukantins« (sechs Serien mit je zwei Tafeln: Schule — Haus — Straße — Garten — Feld — Wasser) und »I^a kanülls st l'alsool« (ausgestellt die Tafel: »Der Zahltag«), sowie eine Fibel in Wandtafelform: »Utztboäs äs Iseturs« (zehn Kartons). — Die Beteiligung von Lehrmittelhandlungen in der französischen Abteilung ist überhaupt qualitativ und quantitativ sehr bedeutend und fällt sofort auf. Man gewinnt den Eindruck, daß auf dem französische Verlagsbuchhandel den neuern Bestrebungen des Unterrichtsministeriums und der Regierung ganz besonders entgegenkommt. (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. Brandenburgischer Buchhändler-Verein. — Dieser Verein wird seine diesjährige Hauptversammlung Sonntag den 17. September d. I. in Brandenburg a. H. abhalten. Die Tagesordnung und sonstige Mitteilungen sind im Amtlichen Teil der gestrigen Nummer d. Bl. mitgeteilt. Buchhändler-Verband Kreis Norden. — Die dies jährige Kreisvereins - Versammlung findet in Schleswig am 17. September 1905 statt. Vergleiche die amtliche Bekanntmachung in heutiger Nummer. Nachdrucksprozeß wegen der »Lebenserinnerungen des Präsidenten Paul Krüger«. (Entscheidung des Reichs gerichts.) — Die »Düsseldorfer Zeitung« berichtet über eine inter essante Entscheidung des Reichsgerichts in Nachdrucksachen wie folgt: Der Verlagsbuchhändler I. F. Lehmann in München hatte durch Vertrag vom 4. August 1902 das ausschließliche Verlags recht des Werks »Lebenserinnerungen des Präsidenten Paul Krüger, von ihm selbst erzählt, herausgegeben von A. Schowalter« erworben. Cr überließ das Recht der Übersetzung in die englische Sprache einer Londoner Firma. Diese räumte der Londoner Tageszeitung lös 1'iw63 das alleinige erste Journalpublikations recht ein, d. h. das Recht, einen Sonderauszug aus dem Werk (den Abdruck einiger demnächst vereinbarter Teile) zu veröffent lichen. Die Times brachte ohne Verbot des Abdrucks den Aus zug in ihrer Ausgabe vom 23. Oktober 1902 unter der Über schrift: »Lxtraets krom tbs wswoirs ok ?aul Xru^er- und mit pristor8 ok tüs eop^ri^bt und auf die im November bevorstehende Veröffentlichung des Werks hingewiesen wurde. Dieser Auszug erschien dann, bis etwa auf die Hälfte abgekürzt, im übrigen völlig übereinstimmend, in deutscher Sprache noch an demselben Tage im Abendblatt des Berliner Lokalanzeigers. Die Einleitung graphisch übermittelten Übersetzung nur mit genauer Quellen angabe. Zwei verantwortliche Redakteure des Berliner Lokal- Anzeigers wurden infolge Strafantrags des Verlagsbuchhänvlers Lehmann wegen des Abdrucks angeklagt, seitens des Landgerichts I Berlin aber freigesprochen, weil eine Verletzung des Artikels 7 der Berner Übereinkunft vom 9. September 1886 in der Fassung der Pariser Zusatzakte vom 4. Mai 1896 nicht vorliege. Nach diesem ist der Abdruck von Feuilletonromanen usw., die in einem im Original wie in Übersetzung verboten, dagegen der Abdruck der sonstigen Artikel unter Angabe der Quelle gestattet, wenn dieser nicht in der Zeitung oder Zeitschrift ausdrücklich untersagt ist. Das freispcechende Urteil führte nun aus, der Ver leger des Originalwerks habe den Abdruck des betreffenden Teils in einer Zeitung gewollt und genehmigt. Der solchergestalt be rechtigte Abdruck mache deshalb diesen Teil zum »Zeitungsartikel«. Dessen Abdruck sei aber unter Angabe der Quelle, da er in der Times nicht untersagt sei, zulässig gewesen. — Das Reichsgericht billigte in seinem Urteil vom 14. Februar 1905 diesen Grund der S. 386.) Die Berner Übereinkunft gewährt den einem Verbands land angehörigen Urhebern in den übrigen Verbandsländern die Rechte der inländischen Urheber; sie beschränkt aber nicht für das Gebiet des Inlandes die Rechte der inländischen Urheber. Wenn also auch eine Verletzung des Artikels 7 der Berner Übereinkunft nicht vorlag, so kam doch weiter in Frage, ob nicht eine Ver-
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