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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.08.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.08.1905
- Sprache
- Deutsch
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^ 192, 19, August 1905, Amtlicher Teil, 7257 ?ornm6r, ^V. L, Op. 17. 8ooate (^w.) k. Lite u. V. 5 .F. 8es, t ^ 20 ^ ^ ^ 50 ^ b ^^^»tills am Lrisursr bearb. v. kud. Lid). 1 ^Volk-k'errg.ii, L., Op. 13. Iwpromptu8 k. 8k1e. Des, 8, Di8m. <i 1 »/t 20 2ileker, 8aul, Op. 31. Ooldeue beiden. 7 Kleins klavierZtüeke. 2 Lekte. ri 1 Larl Svliau88 in V^js8daäsn. Lekauss, Karl, Llaient^, k. Nävnerekor. Dart. u. 8t. 8". 1^40^. ^ViltiölrQ 8oIirQL6 in Nürnberg. Lerruiann, Lduard, Op. 25. Ooneert k. V. rn. Orok. 8art. 12 ^ n. 8t. 15 ^ v. V^altlisr SoLroedsr in Lsrlin. Nerves, Oeorx, Op. 28. 8an Lemo. Va,l86 lente k. Daiiger 8e- 86t2UNA. 1 ^ 50 L n. Böller, 8aul, Op. 14. Unter dem 6a.rde-8t.ern. Ng.r36k k. ?a.ri36r Leae^. 1 ^ 20 o) n. K.08L8, duv., Heber den ^Vellen. ^Valrier k. ?kte, leiebt V. Derd. 8 nner. 20 'Iborwnnn, I'r., Lin OIüekstn§. Oa.vot.te t. kkte. 1 ^ 50 «^. lirolerlisä. ^.uk der ^Iw, da. Ziebt'a kn 8ünä', k. 1 oä. 2 8ill§8t. in. 8kte. 20 tiven t. kkte. 20 S. Lsslins in vrssäsu. Döring, 0. 8., Unnnereböre. knrt. u. 8t. 8". Op. 268. 8nnxsr- da-nk. Op. 269. Vö§1ein irn ^Vnlä. Op. 271. Loebreitakreude. n 1 ^ 40 H. Op. 272. Vorüber i8t die VOnterreit. 1 60 e). O. Sssline in Vrv8dsn terner: klntrbeeker, Leinrieb, ^Innneroböre. 8nrt. u. 8t. 8". Op. 51. ^08eIIied. Op. 59. Lnebtlied. Op. 61. 8er 8ekwur. n 1 Io^°60 O.tenuoi^ n. 1ti,^.ti,n.) I.nt. u. -t. 8 . 1 80 »). o ' » die I'oteu.) ?nit. u. Sund. Op. 16. Die Lsxe. n 1 40 H. ^.Ibsrt Stadl in Lsrlin. Lnwperti, 0. 6., Die leebnik dea Lelennto (unter Nitvvirkuv^ v. Nnximilinn Leidrieb). §r. 8^. 3 ^ n. DLo^mir HrdänsL in Dra^. 8tnr^, Lm, 2vvei Dolka.3 (^ebtun^ nuk den DbotoArnpb. — Iw 'I'unnel) k. 1 V. 40 k. 2 V. 60 Otto V^sbsr in LsLp2iA. ^.do1k8, ^u^., Obne 8or^eu. ^Vnl^er k. Lkte. 2 Daul ^Vsatpdal in Lsrliu-Larlsdoi^t. 8woIkn, OnrI, Op. 46. Ua.SFa.ren-Na.r8ek k. Sr. Nilitärinuaik. 3 ^ n.; t. 8Ieobwu8ik (w. 4 Olnrin. u. Ll.) 2 n. 8". Verbotene Druckschrift. Bekanntmachung. Durch rechtskräftiges Urteil des Königlichen Land gerichts I Berlin vom 22, Oktober 1904 ist die Unbrauch barmachung aller Exemplare des Buches »Erstklassige Menschen« von Frh, von Schlicht (Graf von Baudissin) angeordnet. 1 L, LI, 76.04, Berlin, den 5, August 1905, Der Erste Staatsanwalt beim Landgericht I, Nichtamtlicher Teil. Zur Fortbildung des buchlzändlerischen Nachwuchses. Eine Bücherbesprechung von L, L. Prager. Die Fortbildung des buchhändlerischen Nachwuchses ist eine Angelegenheit, der seit längerer Zeit ernsteste Beachtung geschenkt wird. Und mit Recht geschieht dies heute noch mehr als früher, da dem Zwange gehorchend, dem Buch handel in neuester Zeit Elemente als Lehrlinge zugefllhrt werden, deren Schulbildung nur eine sehr mäßige ist. Sollen diese Personen fähig sein, als Buchhändler gedeihlich zu wirken, so ist es unumgänglich nötig, daß sie in ihrer Lehrzeit das Versäumte nachholen. Die Gehilfenoertretuugen haben sich sehr warm der Sache angenommen, und auch der Börsen- verein ist ihr durch Bildung eines Ausschusses näher getreten, Diesem Ausschuß war wesentlich die Aufgabe ge stellt, die Schaffung von Lehrbüchern zur Fortbildung in die Wege zu leiten. Ob dieser Weg an sich ein gangbarer zur Erreichung des Ziels der Fortbildung ist, kann hier unerörtert bleiben, jedenfalls hat ec nicht zum Ziel gesührt. Sein einziges Ergebnis ivar die Schaffung eines Lehrbuchs, und auch über dieses war in dem Ausschuß eine vollständige Übereinstimmung nicht zu erzielen. Hat das Preisausschreiben die gewünschte Wirkung nicht gehabt, so ist das Ziel viel leicht aus andre Weise zu erreichen. Ich habe schon früher einigemal Gelegenheit genommen, den Buchhandel auf Werke aufmerksam zu machen, die der buchhändlcrischen Börsenblatt skr ven deutschen Buchhandel. 72. Jahrgang. Fortbildung zu dienen geeignet waren, so auf die Kohlersche l Einleitung in die Rechtswissenschaft, und will dies heute wieder tun. Einen Überstchtsplan der Fortbildung der Lehrlinge will K, Büchner') darbicten. Der Titel ist einigermaßen irreführend, er sagt mehr und zugleich weniger, als das Schristchen bringt. Mehr, denn es bringt in gedrängter, aphoristischer Form eine Aufzählung alles dessen, was der Buchhändler — und zwar in allen Zweigen des Buchhandels — wissen sollte, weniger, denn eine solche Aufzählung ist viel zu reichhaltig für das Menü, das man einem Lehrling auftischen darf, selbst wenn die Lehrzeit drei Jahre beträgt. Jeder Buchhändler kann froh sein, wenn er nach gut benutzten Lehr- und Gehilfenjahren als reifer Mann einen Teil dessen wirklich und gründlich weiß, was hier zur Ausbildung des Lehrlings gefordert wird. Nichtsdestoweniger wird das Schristchen für diejenigen nütz lich fein, die sich mit der Ausbildung von Lehrlingen be fassen, wenn sie geschickt das auswählen, was sie dem jungen Geschlecht zusühren wollen und zugleich darauf achten, welche Lücke ihres Wissens sie selbst noch auszufüllcn haben. Für diese Leser möchte ich darauf Hinweisen, daß ein Lehrvertrag nicht nur, wie es auf Seite 17 heißt: -, , , stets und zwar *) Streiflichter zur Geschichte des Buchhandels, Zweites Heft. Der Buchhandel und seine Leute. Die Lehrlinge im Buchhandel, Vollständiger ilbersichtsplan ihrer Ausbildung und Fortbildung, Mit einigen manierlichen und neuzeitgemäßen Bemerkungen über die Gehilfen von K. Büchner. 8°. Stuttgart, E, Leupoldt's Verlag, 8", 3? S, Preis 80 >H. SK2
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