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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.08.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.08.1905
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19050817
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190508173
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^7 ISO, 17. August 1905. Nichtamtlicher Teil. 7197 Wiedergabe des Eindrucks — dafür ist sie zu kurz. Der Verlag schläft ein. Der Autor hört nichts mehr von seiner Arbeit. Und nach Jahren wird der Autor klug. Er schreibt keine Bücher mehr. Schreibt lieber selbst Rezensionen. Denn erstens wird man da nicht verrissen, sondern kann verreißen. Zweitens hat man eine journalistische Karriere und eine -gewisse Macht«. Und drittens hat man was davon, mehr als der Autor . . . II. Ich schrieb gleich anfangs: der Beigeschmack von ironischer Komik werde nicht meine Schuld sein. Ja, das Thema ist nicht so lustig; aber die Umstände und die Zustände fordern heraus. Über das Recht des Rezensionsexemplars entbrannte vor einigen Jahren eine heftige Diskussion; es handelte sich da um die rechtliche, die juristische Seite dieser Frage, und sie wurde im »Börsenblatt- erörtert. Dort gings um die Frage des Eigentumsrechts: Ob ein Rezensionsexemplar der Redaktion, an die es gesandt wurde, gehöre? Oder ob diese nur dann ein Eigentumsrecht darauf habe, wenn sie eine Bisprechung über das Buch gebracht, das heißt den rechtlichen Zweck erfüllt habe. Man sprach damals etwas von einem »Handelsgeschäft«, von einem Kontrakt -— einem stillschweigenden allerdings — zwischen Verlag und Redaktion. Der Verlag habe von der Redaktion eine Besprechung des Buchs oder mindestens eine Noiiznahme von seiner Sendung zu fordern. Franz Riß schrieb in der »Beilage zur Allgemeinen Zeitung« folgendes: »Durch die Annahme eines Rezensions exemplars erwächst dem Empfänger die Verpflichtung, eine dem Charakter der von ihin heransgegebenen Zeitschrift ent sprechende Erwähnung des Werks zu bringen. Unter Charakter der Zeitschrift ist ihre Bestimmung, ihre Stellung nahme zu den einschlägigen Fragen, ihre bisherige Ge pflogenheit, nicht zuletzt ihre äußere Anlage, besonders hin sichtlich des für die Rezensionen zur Verfügung stehenden Raums, kurz alles, was für die Frage der Rezensionen irgendwie in Betracht kommt, zu verstehen. - Das ist vernünftig gesprochen, nach den »Normen des Handclsgebrauchs«, wie der Verfasser auch sagt. Aber — der Handelsgebrauch: da haben wirs ja klipp und klar ausgesprochen. Es handelt sich bei der Einsendung von Rezensionsexemplaren um ein Geschäft: das ist begreif lich; darüber, daß Kunst heute ein -Betrieb« ist, gibt sich niemand einer Täuschung hin. Doch dürfen auch die Redaktionen Geschäftsleute sein? Gerade dieser Diskussion um das Rezensionsexemplar verdankt eine Broschüre ihr Entstehe», die mir der Verfasser, Herr Professor Karl Vollmöller, gütigst zur Verfügung ge stellt hat. Dort werden zwei Fälle erzählt, die ein eigen artiges Schlaglicht werfen auf die Praxis der Rezensions exemplare: »Die Redaktion einer Zeitschrift schreibt nach einer Mitteilung im Buchhändler-Börsenblatt 1900 an einen Verleger, daß sie in ihrer Zeitschrift »Firmen, die in der selben inserieren, in jedeni Fall eine Besprechung ihrer Novitäten zusagt, während andernfalls nur diejenigen Werke bei der Rezension berücksichtigt würden, die der Redaktion in erster Linie zur Besprechung geeignet erscheinen, auch bringt sie Rezensionen inserierender Firmen raschestens, bei den andern erst dann, wenn der Raum frei ist.« (Das heißt: niemals; denn der Raum ist bei einer Redaktion nie »frei-, wenn sie nicht will!) Nachdem der Verleger diese Korrespondenz der Redaktion des Börsenblattes mitgeteilt hatte, erwiderte der Verlag der angegriffenen Zeitung folgendes: Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 12. Jahrgang. -Unter den zur Besprechung eingegangenen Büchern werden diejenigen ausgesucht, für welche bei den Lesern ein Interesse angenommen werden kann. Diese, nebst den von den Herren Referenten speziell erbetenen Bücher werden den Herren Fachreferenten zugesandt, auf deren Besprechung wir keinen Einfluß haben. — Minder Geeignetes kann nur insoweit Ausnahme finden, als es der begrenzte Raum gestattet. Hierbei werden in erster Linie solche Bücher berücksichtigt, für die das Interesse der Leser durch Inserate rege gemacht ist.« Das ist eine Praxis, deren Folgen für Kunst und Künstler geradezu vernichtend werden kann. — Aber Professor Vollmöller erzählt in seiner Broschüre: -Das Rezensionsexemplar und die bezahlte Rezension« noch weiter: »Noch schlimmer ist ein andrer Fall: »Der Herausgeber einer Berliner Zeitung machte eines Tages den Verlagshändlern einen merkwürdigen Vorschlag. Er bot ihnen die Veröffentlichung von Bücher-Empfchlungen in der Rubrik »Vom Büchertisch«, ebenfalls gegen eine be stimmte Zeilengebühr, mit folgender Begründung an: ,Wir sind selbstverständlich auch fernerhin gern bereit, die von den Herren Verlegern gewünschten redaktionellen Besprechungen der neuerschienenen Werke kostenlos, soweit es uns der Raum in unserer literarischen Beilage gestattet, zu veröffentlichen, nur müssen wir infolge der großen Überhäufung derartiger Wünsche hiermit ganz besonders betonen, daß wir unmöglich irgend eine Zeitbestimmung dafür Zusagen können. Es liegt Ihnen aber wahrscheinlich an einer baldigen Veröffentlichung zum beschleunigten Absatz Ihrer Bücher, und zu diesem Zweck stellen wir allen Herren Verlegern unsere Rubrik: ,Vom Büchertisch" zum Selbstanzeigen (10 H netto die Kleinzeile) zur Ver fügung. Im gewöhnlichen Anzeigenteil genießen Sie den üblichen Buchhändlerrabatt. In der Erwartung Ihrer schätzbaren Aufträge zeichnen wir hochachtungsvoll " »Die bezahlte Rezension sollte also in den Textteil der Blätter eingeschmuggelt werden, ohne als solche er kenntlich zu sein.« Glücklicherweise fanden sich Zeitungen, wie die »Hamburger Nachrichten«, die »Tägliche Rundschau«, »Die Feder« n. a., die sich energisch dagegen wehrten, die Reklame-Norm in ihren Blättern einzuführen. Aber die beiden Fälle sind charakteristisch. Und das geschah nicht nur ini Jahre 1900; sondern auch jetzt sollen verschiedene Rezensionen dieser dunklen Quelle entspringen Dagegen muß energisch Front gemacht werden. Es ist einer Redaktion unwürdig, mit ihren Rezensionen Schacher zu treiben. Daß das moderne Zeitungswesen auf Inserate angewiesen ist, liegt nun mal im System der modernen Kultur. Aber frei muß der Redakteur sein, auch seinem Verleger gegenüber. Der redaktionelle Teil hat mit dem Inseratenteil nichts zu tun. Entweder ein Buch ist es wert, der Öffentlichkeit angekündigt zu werden; oder aber es gehört nicht hinein in den Rahmen ernster, echter Kunst. Eitlen Mittelweg gibt es nicht. III. Aber wie soll die Ankündigung an die Öffentlichkeit, die Rezension ausgestaltet werden? Ich sprach vom Maß stab ernster, echter Kunst . . . Da muß denn auch betont werden, daß die üblichen Waschzettel geradezu trivial sind und nicht weniger schädigend. Man kanns heutzutage keinem Verlage verübeln, wenn er nicht der erste sein will, der diesen literarischen Unfug abschafft. Auch die Autoren trifft kein Vorwurf, die 954
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