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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.08.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 15.08.1905
- Sprache
- Deutsch
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^ 188, 15. August 1905. Nichtamtlicher Teil. 7141 seine in manchem Betracht sehr verwickelten und mühsamen Geschäfte mit Nutzen für sich und für das Allgemeine führen zu können. In der alten und neuen Kunst- und Literaturgeschichte darf er kein Fremdling sein, um allerlei Produkte derselben bei Kaufanträgen sowohl als beim Verkauf nach Klugheit und Billig bloß damit gegen bare Bezahlung handelt, oder solche zum Verkauf gegen gewöhnlichen Rabatt andern Sortimentsbuchhändlern in Kommission gibt, als auch solchen angehenden Buchhändlern tauschen und bloß den Saldo zahlen, nützlich sein kann: »Wenn nämlich ein Schriftsteller oder Urheber ein Manuskript zum Verlag anträgt, so muß der Buchhändler oder Verleger dabei hauptsächlich untersuchen: ob der Inhalt oder Gegenstand des selben so beschaffen ist, daß das Buch für jedermann oder für sehr viele Stände brauchbar, oder ob es nur für wenige Stände brauchbar, oder endlich gar nur für einen einzigen oder für eine einzige Klasse von Menschen brauchbar ist? Im erstern Falle ist beim Verlage nichts gefährdet, wofern nicht schon eine Menge bessere Schriften vorhanden' im zweiten Falle muß schon mit gekommen ist. Das Resultat aller dieser Untersuchungen, die ein kluger Verleger in solchen Fällen anzustellen hat, muß ihn dann bestimmen, ob er das Buch mit Nutzen verlegen oder nicht Literatoren oder Gelehrten überhaupt weit bester und viel be quemer eingerichtet, als in Frankreich, England, Holland, Italien und allen andern kultivierten Staaten, wo man Bücher druckt und mit denselben handelt. Denn in einer Buchhandlung in Deutschland findet der Liebhaber und Kenner nicht allein die Verlagsbücher derselben Handlung vorrätig, sondern auch die Ver lagsbücher anderer Buchhändler im Sortimente gegenwärtig; es müßten denn ganz unbedeutende und sehr wenig Interesse habende kleine Broschüren sein. Was noch mehr ist, nicht allein die Werke der Engländer, Franzosen, Italiener usw. trifft man in ansehn- sogenannten Rabatt (einer gewissen Anzahl Prozente) und übri gens gegen Saldo, das ist: gegen bare Vergütigung oder Nach bezahlung, was nicht durch Gegenrechnung getilgt ist. In solchen Ländern muß ein Liebhaber, der ein Buch kaufen will, erst aus findig machen, wo es verlegt worden und wer es verlegt hat. Hat er endlich dann doch den Buchhändler, der es verlegt hat und es sei denn, daß zufälligerweise in derselben Stadt ein Buchhändler von dem verlangten Buche ein Exemplar vorrätig hat, welcher Fall doch in den obengenannten Ländern selten eintritt, wenn es nicht ein sehr bekanntes und allgemein beliebtes Werk ist. Solcher gestalt hat es oft große Schwierigkeiten und kostet in den ge nannten Ländern viel Zeit und Mühe, nur den Verleger eines solchen Buches aufzufinden, und ist überhaupt für den Käufer einzelner Bücher dabei so wenig Bequemlichkeit, daß gewiß mancher Liebhaber ein Buch, welches ihn beim Anblick sonst wohl seines Börsenblatt für ven deutschen Buchhandel. 72. Jahrgang. interessanten Inhalts wegen gereizt haben würde, es durch obige Schwierigkeiten, mit vieler Mühe und mehreren Portokosten zu erlangen, solches darüber gar ungekauft und also auch un benutzt läßt! »In Deutschland ist schon seit langer Zeit ein allgemeiner den beiden dortigen jährlichen Märkten, nämlich zur Oster- oder Jubilatemeffe und zur Michaelismesse in gehörigem Gange. Da selbst finden sich jedesmal die meisten Buchhändler aus ganz auch öfters aus Nordamerika kommen einzelne Buchhändler dahin und machen ansehnliche Partieeinkäufe mit Rabatt gegen gleich bare Zahlung von verschiedenen Büchern und führen solche in jene Teile der Welt zum Verkauf. In der neuern Zeit soll die Zahl aller die Leipziger Messen entweder selbst persönlich oder durch Bevollmächtigte besuchenden teutschen und ausländischen Buchhändler über dreihundert betragen, worunter dahin zum Verkauf oder zum Tausch bringen, oder wenn sie weit davon entfernt leben, in Leipzig selbst oder in den dortigen Gegenden drucken lassen und nach Ende der Messe das Übrig- Niederlage lassen und nur so viele Exemplare mit sich in ihre Heimat (die oft über 2—300 Meilen weit von Leipzig entfernt ist) zurück nehmen, als sie dort entweder gleich oder nach und nach zu verkaufen gedenken. Doch wird, überhaupt genommen, die Leipziger Ostermesse von allen Buchhändlern in Deutschland und von Fremden, die vom Buchhandel Profession machen, am stärkste Tausch- und Kaufhandel unter ihnen betrieben, weil auch zur Ostermesse die Rechnungen der Buchhandlungen unter ein ander gewöhnlich geschloffen und die Zahlungen gegen einander geleistet werden; daher auch zur Ostermeffe allemal mehr neue Bücher im Drucke herauskommen und jeder Eigentümer einer Buchhandlung leicht selbst aus ihnen im Einkauf wählen und seine eigenen neuen am bequemsten und geschwindesten bekannt machen und feilbieten kann. Von Zeit zu Zeit kommt in Leipzig ein gedrucktes Verzeichnis heraus, in welchem alle die Leipziger gezeigt und dabei auch die Kommissionäre derselben in Leipzig genannt sind. »Da nun der Hauptsitz des teutschen Buchhandels schon seit langer Zeit Leipzig ist, so hat man auch zur Beförderung und mehrerer Aufnahme desselben in Sachsen gute und nützliche An stalten getroffen. Z. B. ist zur Schlichtung aller bei dem Buch handel vorkommenden Streitigkeiten daselbst eine eigene sogenannte landesherrlichen Gesetzen abgetan werden-, und der ein besonderes Regulativ vorgeschrieben ist. Damit nun kein Verdacht der Partei lichkeit auf diesen Zweig der Gerechtigkeitspflege fallen kann, ist verordnet, daß die sämtlichen fremden Buchhändler, welche die Leipziger Messen gewöhnlich zu beziehen und daselbst ihre Geschäfte zu treiben pflegen, sechs Deputierte aus ihrem Mittel und die sächsischen Buchhändler drei Abgeordnete zu erwählen haben, welche fordern und nach Befinden auf dasselbe reflektieren, im übrigen aber bei allen Buchhandelsstreitigkeiten ohne prozessualische Weit schweifigkeit und ohne Zeitverlust verfahren, auch wenn es nötig ist zum kurfürstlich sächsischen Kirchenrate schleunigst Bericht erstatten und darauf aufs fördersamste Bescheid oder Urteil ge wärtig sind. »So schickt oder bringt nun in Deutschland auf jeder Leipziger Messe ein jeder wirkliche Buchhändler, Buchdrucker, Bücherverleger und dergleichen, welchem es der Umfang seiner Geschäfte erlaubt, und der mit andern Buchhändlern in Verkehr und Briefwechsel steht, von seinen Verlagsbüchern, die bis dahin bei ihm wieder neu erschienen sind oder die er schon ehedem gedruckt hat, und die noch gesucht werden, so viele Exemplare nach Leipzig, als er un gefähr daselbst an seine Nebenkollegen zu verkaufen oder abzusetzen hofft. Gewöhnlich gibt ein Buchhändler dem andern seine Verlags bücher auf ein Jahr, oder von der Leipziger Ostermeffe bis zur 947
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