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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.08.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-08-14
- Erscheinungsdatum
- 14.08.1905
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19050814
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190508142
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^ 187, 14. August 1905. Nichtamtlicher Teil. 7117 triebe hergeben, werden, nach vorhergegangener Verwarnung, im Wiederholungsfälle aus dem Verein ausgeschlossen und die Ausschließung den betreffenden Eisenbahnverwaltungen zur Kenntnis gebracht.- Dieses energische Vorgehen verdient volle Anerkennung. Es kann nur dazu beitragen, das Ansehen des Vahnhofsbuch- handels zu heben. Der Verein will keine Politik treiben; infolge dessen werden Parteizeitungen nicht bevorzugt, sondern es sollen alle Zeitungen verschiedener Richtung, lediglich mit Ausnahme solcher, die von den Vahnhofsbehörden ausdrücklich verboten sind, zum Vertrieb kommen. Nur das Bedürfnis des reisenden Publi kums wird maßgebend sein. Telegrammkodex für Schulbücher. — Eine Versamm lung von Wiener Schulbücherverlegern, die vor kurzem im Sitzungssaale des Vereins der österreichisch-ungarischen Buchhändler getagt hat, beschäftigte sich u. a. auch mit dem von Herrn Quidde in Triest angeregten Gedanken, in den Schulbücher verzeichnissen den einzelnen Artikeln künftig ein Kennioort zur leichtern telegraphischen Bestellung hinzuzufügen. Die meisten Anwesenden sprachen sich dieser Anregung gegenüber sympathisch gesprochen, daß jede Verlagsfirma einen eignen Anfangsbuch staben für die Kennworte ihrer Verlagsartikel wählen sollte, den nur sie allein zu führen hätte. In diesem Sinne wurden die nachfolgenden Buchstaben für die betreffenden Firmen festgelegt: A — Artaria L Co., V — W. Braumüller, D — F. Deuticke, G — Graeser ck Cie., H — A. Holder, E — Ed. Holzel, M — Manz'sche Hof- und Verlagsbuchhandlung, N — Mayer L Co., P — A. Pichler's Witwe L Sohn, T — F. Tempsky. Es bleibt dieser Festsetzung das Seine zur Verwirklichung der jedenfalls äußerst praktischen Idee beizutragen. (Österr.-ungar. Buchh.-Corr.) Englisch-amerikanischer Professoren-Austausch. — Dem Leipziger Tageblatt wird folgendes geschrieben: Den vom Deutschen Kaiser zuerst betretenen Pfaden folgend, Lii-wivAÜaw Ilvivsrsit^« und mit der „Lonäon Lobool ok Leonomies« getroffen worden. Diese beiden Institute werden Professoren nach Amerika entsenden, während die »Nev? Xork Lebool ok Oommoree tät nach Birmingham und London schicken wird. Der »Lord Chancellor- der Birminghamer Universität ist der frühere Kolonial minister Joseph Chamberlain. In amerikanischen Gelehrtenkreisen erblickt man in Herrn Bournes Plane einen Gegenzug zugunsten Englands gegen einen überwiegend deutschen Einfluß in Amerika auf diesem Gebiete. Rembrandts »Nachtwache«. — Für Rembrandts berühm testes Gemälde »Die Nachtwache», den größten Schatz des nieder- baldigen Vollendung entgegengeht. Vor mehreren Jahren wurde die »Nachtwache- in einer besondern Ausstellung gezeigt, in der die Beleuchtung des Werks ausgezeichnet war und alle seine Schönheiten günstigen Platz erhielt, für den trotz aller Experimente keine günstige Beleuchtung zu gewinnen war. Sofort wurden Stimmen laut, die die Aufstellung der -Nachtwache-, so wie sie in der Sonder ausstellung gewesen war, forderten, und die Museumsverwaltung gab nach. Der neue Ausstellungssaal, der sich unmittelbar an das Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 72. Jahrgang. Reichsmuseum anschließt, ist im Verhältnis zu den Dimensionen des Gemäldes nicht sehr groß, nur 11 Meter lang und 8 Meter breit; aber er erhält sein Licht durch ein sehr großes Seitenfenster, das fast die eine Wand völlig ausfüllt. Zur weitern Ausstattung des Raumes werden Marmorbüsten Rembrandts und seiner be deutendsten Schüler verwendet werden. Sachvcrständigenkollegien für Urheberrecht. — Der Minister für Kultus und Unterricht hat auf Grund des § 4 der im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus und Unterricht erflossenen Verordnung des Justizministeriums vom 31. Juli 1896, R.-G.-B. Nr. 151, betreffend die Errichtung von Sachverständigen kollegien in Sachen des Urheberrechts nach Ablauf der Funktions dauer der 1898 bestellten Sachverständigenkollegien zum Vorsitzen den des Sachverständigenkollegiums für Urheberrechtsangelegen heiten im Bereich der Tonkunst in Lemberg den Direktor des Konservatoriums in Krakau Ladislaus Zelenski, — zum Vor sitzendenstellvertreter den Direktor des Konservatoriums in Lem berg Miecislaus Sottys — und zu Mitgliedern des genannten Kollegiums den Direktor des Musikoereins in Krakau Viktor Barabasz, — den Professor am III. Staatsgymnasium in Krakau Dr. Franz Bylicki, — den Komponisten Johann Gall in Lemberg, — den Musikverleger Ladislaus Gubrynowicz in Lemberg, — endlich die Lehrer am Konservatorium Franz Neuhauser, — Stanislaus Niewiadomski — und Franz Stomkowski, und zwar sämtliche Genannten auf die Dauer von sechs Jahren ernannt. Gemeindevermittlungsämter in Wien. — Der Kor poration der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler ist am 24. Juli 1905, Z. 2201/05, von der Magistratsdirektion folgende Zuschrift zugekommen, die die Österreichisch-ungarische Buchhändler- Correspondenz bekannt gibt: Zu den nach dem Gemeindestatut in den selbständigen Wir kungskreis der Gemeinde fallenden Angelegenheiten gehören auch die Vergleichsversuche zwischen streitenden Parteien durch aus der Gemeinde gewählte Vertrauensmänner. Auf Grund dieser gesetz lichen Bestimmung wurde mit den Gemeinderatsbeschlüssen vom 15. Februar 1904 und 18. Oktober 1904 zunächst im I. Bezirk ein Gemeindevermittlungsamt errichtet, das am 1. Januar 1905 seine Tätigkeit ausgenommen hat und sehr gut funktioniert. Es ist in Aussicht genommen, derartige Vermittlungsämter auch in andern Bezirken ins Leben treten zu lassen; zunächst steht die Errichtung eines Gemeinde vermittlungsamts im IX. Bezirk bevor. Es ist dies eine Ein richtung, die in vielen Gegenden Österreichs und auch im günstige Erfolge aufzuweisen hat. Auch in Wien können diese Ämter sehr segensreich wirken, geben sie doch Gelegenheit, kleinere privatrechtliche Streitigkeiten auf eine einfache und Parteien erklären, für solche einen die Summe von 600 L nicht übersteigenden bestimmten Geldbetrag annehmen oder leisten zu wollen, Vergleiche zustande zu bringen. Solchen Vergleichen Vergleichen zu. Parteien, die ihre Streitigkeiten vor dem Ver mittlungsamte zur Austragung bringen wollen, können ent weder ohne Vorladung erscheinen oder durch vorherige einer Partei im späteren Streite kein Gebrauch gemacht werden. Das Verfahren ist mit Ausnahme des Vergleichstempels kosten los. Von der größten Wichtigkeit sind solche Vermittlungsämter für den Gewerbestand, vor allem für die Kleingewerbetreibenden, denen es meist an Zeit, Geld und Lust mangelt, sich an die Gerichte zur Geltendmachung ihrer Ansprüche im Prozeßwege zu wenden; es kann daher von den Gewerbetreibenden nur begrüßt werden, wenn sich ihnen die Gelegenheit ergibt, durch Anrufung des Gemeinde- 944
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