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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.08.1905
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- Erscheinungsdatum
- 10.08.1905
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- Deutsch
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^ 184, 1V, August 1905, Nichtamtlicher Teil. 7027 trakt mit Mauke wegen Herausgabe der Sammlung histo rischer Memoirs ab und war als treuer Freund, wenn auch vielleicht manchmal etwas gönnerhaft, um Schiller und sein Fortkommen bemüht. Bekannt ist, wie Schiller ihn beauftragte, mit Götz in Sachen des seiner Ansicht nach unrechtmäßigen Nachdrucks von Fiesko und Kabale und Liebe zu unterhandeln und seine Rechte energisch zu vertreten, Auch für eine reiche Frau für den Dichter hat er, wie es scheint, sorgen wollen, wenigstens schreibt Schiller an »Caroline v, Beulwitz 1788 einmal: »Bertuch will sich das Ansehen einer theilnehmenden Sorgfalt um mich geben, oder der Himmel weiß, was es ist. Ich glaube gar, er will mich verheurathen. Vergebt ihm der Himmel, daß ihn seine Freundschaft so weit führte. Er plazte neulich etwas plump damit heraus; im Ernst er hat etwas mit mir vorgehabt, und weil ich mich in einem gewissen Clubb noch nicht habe sehen lassen, so mag ich ihm einen Strich durch die Rechnung gemacht habe». Es gieng mir mit ihm, wie Hamlet mit Güldenstern, als dieser ihn sondiren wollte; zum Unglück fehlte mir der witzige Einfall und eine Flöte, um ihm eine ähnliche Abfertigung zu geben. Meynt er es wirk lich gut mit mir, so mag mir der Himmel verzeihen, daß ich es ihm nicht zutraue,» Ähnliche Pläne verfolgte auch Körner; Hauptwunsch dabei für beide war der Gedanke, den Dichter von pekuniären Sorgen zu befreien, Bertuch scheint es aber nicht ganz richtig angefangen zu haben, wie er vielleicht auch etwas an der dichterischen Begabung Schillers gezweifelt haben mag und ihn mehr als gewandten und geistreichen Geschichts schreiber geschätzt hat. Ehrlich und treu hat er es dennoch mit Schiller gemeint, der sich auch durchaus nicht gescheut hat seine pekuniäre Hilfe in Anspruch zu nehmen. So schreibt er einmal unterm 22, Oktober 1788 aus Rudolstadt an Bertuch: »Sie werden sagen, liebster Freund, daß es nicht gut ser>, unsereinem einen Gefallen zu erweisen, weil man so unverschämt ist und wieder kömmt. Was Sie aber auch sagen mögen, so kenne ich Ihre Güte, woraus ich jetzt also frischweg lossündigen will. Sie waren vorigen Winter so gütig mir Geld aus eine Asstgnation nach Leipzig vorzuschießen und haben mir eine große Gefälligkeit dadurch erzeigt. Ich bin wieder in dem Falle, welches zu brauchen und erst in 4 biß S Wochen geht mir in Leipzig ein. Ein gewisser Herr von D, sDalbergs aus Mannheim, den Sie auch kennen, hat mich diesen Herbst wieder mit einer Bezahlung sitzen lassen, worauf er mich von einem Mertel jahr aufs andere vertröstet hat. Können und wollen Sie so gütig sein, mir solange vorzustrecken? Hundert Reichs- thaler müßtens sein und zwischen heute und acht Tagen wünschte ich sie zu haben, Haben Sie aber selbst nicht gleich baar liegen, so wollte ich Sie bitten, mir für billiges Interesse von fremder Hand zu verschaffen. Ich möchte es aber nicht gern als allerhöchstens bis auf Neujahr aufnehmen und verinteressieren, da ich sie vielleicht in 4 Wochen schon bezahlen kann. Ihnen, l. Fr, sind diese Gelegenheiten bekannt und ich kenne Ihre Güte, sich für einen guten Freund zu bemühen.« An einer anderen Stelle des Briefes schreibt er dann noch: »Ich bringe Ihnen eine Idee für das Journal des Luxus mit, die Sie vielleicht nicht verwerfen. Es ist vielleicht ein Mittel, Ihnen 300 Käufer mehr zu ver schaffen, und ich kann sie Ihnen recht gut ausführen. Mündlich davon mehr.« Später scheint der Dichter keine Verpflichtungen mehr gegen Bertuch gehabt zu haben, wenigstens schreibt er an läßlich seiner bevorstehenden Verlobung unterm 6, Januar 1790 an Körner: »Mit Bertuch stehe ich in gar keiner Geldabhängigkeit mehr, im Gegentheil er hat mir noch die berühmte Frau zu bezahlen.« Das Verhältnis war nach Schillers Fortzug von Weimar ein kühleres, oberflächlicheres geworden und blieb es auch, nachdem der Dichter wieder nach Weimar gezogen war; doch war ein ständiger Verkehr zwischen beiden. Im Auf trag des Klubs übersandte er dem Dichter am 22, Februar 1801 das Diplom als Ehrenmitglied, und Schiller hat beim Ankauf des Hauses feinen Rat eingezogen. Als Schiller starb, war Bertuch, wie es scheint, nicht in Weimar, Sein Sohn Karl, der ein warmer Verehrer des Dichters war, versuchte vergeblich, eine würdige Todtenfeier für den großen Dichter zu veranstalten, und hat auch später noch, wie sein Vater, der Witwe mit Rat und Tat zur Seite gestanden, Feldmann') führt ein sehr schönes Wort von ihm an, wo er schreibt, daß er jede Gefälligkeit als ein schwaches, aber herzliches Dankopser, den Manen des Dichters darge bracht, betrachte, (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. Nachdruck eines Zeitungsberichts über Gerichts verhandlungen. — Berichte über Gerichtsverhandlungen haben seit Jahren bei Verlegern und Redakteuren für nachdruckssrei ge golten, obwohl das Reichsgesetz über das Urheber- und Verlags recht in der Fassung vom 19. Juni 1901 auch den Gerichts- reserentcn den bis dahin entbehrten Schutz sür ihre geistige Arbeit gebracht hat. In der letzten Zeit haben aber verschiedene Landge richte (Breslau, Berlin, Leipzig) aus Antrag der geschädigten Schrift steller die Nachdrucker von Gerichtsbriefen in Strafe genommen, und das Reichsgericht hat in den Fällen, die zu seiner Ent scheidung gebracht wurden, diese Urteile bestätigt. Der jüngste dieser Prozesse wurde vor dem Landgericht Freiberg i, S, ver handelt. Angeklagt war Buchdruckereibesitzer Karl Gustav Lange aus Eich, der in Oederan eine Zeitung und daneben ein »Unter haltungsblatt- herausgibt und verantwortlich zeichnet. Im März dieses Jahres hatte er unter der Rubrik »Rechtspflege- einen Artikel -Wer ist ersatzpflichtig für nicht geklebte Jnvaliditäts- marken?» nachgedruckt, der von dem Schriftsteller Julius Schultze in Leipzig in seinen -Reichsgerichtsbriesen« (Entscheidungen des höchsten Gerichtshofs) veröffentlicht worden war. Infolge Nicht beantwortung seiner an Lange gerichteten höflichen Briefe sah sich Schultze genötigt, den Schutz des Gerichts in Anspruch zu nehmen. In der Verhandlung in Freiberg machte Lange zu feiner Verteidi gung geltend, daß er den fraglichen Artikel nicht als eine wissen schaftliche Ausarbeitung, sondern lediglich als eine vermischte Notiz angesehen habe. Er glaube sogar, sie unter der Rubrik »Vermischtes- gesunden zu haben, und behauptete, daß der Vermerk »Nachdruck verboten- in der Zeitung, der er sie entnommen habe, gefehlt habe. Der Staatsanwalt erklärte dagegen, daß der fragliche Artikel unzweifelhaft als eine wissenschaftliche Ausarbeitung anzufehen sei, denn es gehöre ein gewisses Maß von wissenschaftlichen Kenntnissen dazu, ein gericht liches Urteil korrekt aufzufassen und, wie hier geschehen, in ver ständlicher Form druckreif wiederzugeben. Cr beantragte daher die Bestrafung Langes nach dem Eröffnungsbeschluß, Der Ge richtshof verurteilte den Angeklagten wegen Nachdrucks aus Grund von ZK 18, 2 und 38,1 des angezogenen Gesetzes zu 20 Geldstrafe, zu den Kosten des Verfahrens und zur Erstattung der dem Nebenkläger Schultze erwachsenen Auslagen. -Nach Ansicht des Gerichtshofs liegt hier unzweifelhaft eine Ausarbeitung wissenschaft lichen Inhalts vor. Der Artikel behandelt die Rechtsprechung des Reichsgerichts in drei Fällen unter einem bestimmten Gesichts punkt und genießt daher, wenn er auch mehr oder weniger kompilatorischer Art ist, den Schutz des Gesetzes vom 9, Juni 1901, Lange hat mindestens mit dem ckolus srsvtuaiie gehandelt, er hat sich sagen müssen, daß der Artikel «IS wissenschaftliche Arbeit an- ») Feldmann, Bertuch, S, 59, 931»
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