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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.08.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.08.1905
- Sprache
- Deutsch
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^ 181, 7. August 1905. Nichtamtlicher Teil. 6947 gestattet sei. Das Gericht verurteilte ihn jedoch zu 10 ^ Geld strafe, weil es sich um ein zur Belehrung dienendes Schriftwerk im Sinne des § 1 des Urheberrechtsgesetzes handle. Ebensowenig ließ es den Einwand des Angeklagten gelten, daß nicht der Journalist, sondern die -Kölnische Volkszeitung- zur Stellung des Strafantrags berechtigt sei. Einen Abdruck mit Quellen angabe hätte der Journalist zwar nicht verhindern können; aber dieses Urteil eingelegte Revision wurde durch Entscheidung des zweiten Strafsenats des Reichsgerichts am 27. Juni d. I. zurück gewiesen. (Der Zeitungs-Verlag.) Zu § 18 des Urheberrechtsgesetzes. (Nachdruck aus Zeitungen.) — Herr Professor vr. Arnold Dodel in Lugano schreibt der -Frankfurter Zeitung«: Im zweiten Morgenblatt vom 18. Juli brachte die »Frankfurter Zeitung- im Feuilleton einen kleinen Artikel aus meiner Feder: »Der Adler und die Schwalben«. Gleich darauf wurde dieser Artikel mit Quellen angabe von verschiedenen großen und kleinen Zeitungen nach gedruckt. Interessanter Weise veranlaßte dieser Artikel auch eine Zuschrift des »Allgemeinen Schriftstellervereins-, Berlin ^V., an den Verfasser, worin letzterer, gestützt auf das neue vorgerücktern Jahren noch Prozesse zu führen oder führen zu lassen. Lieber leide ich Unrecht. Ich erkläre das in der Absicht, künftighin vor derlei Zumutungen bewahrt zu bleiben. nicht einfallen, irgend eine andre Zeitung, die meine Artikel mit Quellenangabe zum Wieder-Abdruck bringt, verfolgen zu lassen. Im Gegenteil: Ich war während meines langen Lebens immer erfreut, wenn ich mit meinen bescheidenen Beiträgen in der Tagespresse recht oft Wieder-Abdrucke erlebte. (Ich würde übrigens nicht dagegen protestieren, wenn mir irgend eine nach- schieht, so werde ich auch in Zukunft, trotz des Urhebergesetzes, jede rechtliche Verfolgung unterlassen.) Also: Ich gebe das Recht des Nachdrucks meiner Artikel, die in der »Frankfurter Zeitung ständig frei. Die »Frankfurter Zeitung« selbst wird ihrerseits sich in diesen Dingen ja alle Rechte wahren. (Der Zeitungs-Verlag.) Verdächtiges Gemäldeangebot. — Zwei Italiener, ein Weber und ein Agent, sind, wie der Deutsche Reichsanzeiger meldet, in Düsseldorf wegen Verdachts des Diebstahls von sehr Besteuerung der Aktiengesellschaften auszugehen. Bei den Aktien gesellschaften werde das Einkommen bei der Gesellschaft sowohl wie bei den Aktionären, also doppelt, herangezogen, die Genossenschaft aber stehe der Handelsgesellschaft näher als der Aktiengesellschaft. Die Genossenschaft solle insbesondre Familiengründungen dienen, und wenn diese Familiengründungen auch nicht zahlreich erfolgt seien, so sei doch ein kleiner Kreis von Teilnehmern und ein individueller Betrieb im allgemeinen er halten geblieben. Nach weitern sachlichen Darlegungen schließt die Eingabe mit der Bitte: »Hiernach bitten wir Eure Exzellenz, Ertrag in Aussicht zu stellen, die Interessen des Handels und der Industrie schwer schädigen würde, geneigtest Abstand nehmen zu wollen.« Gesamtkatalog der großen preußischen Bibliotheken. — Die Resolution der Posener Bibliothekaroersammlung in Sachen des Gesamtkatalogs und des Zetteldrucks ist dem Auftrag der Versammlung gemäß (vgl. Nr. 140, 149 d. Bl.) an den preußischen ,st daraus salzendes Schreiben -uz-gang-m:, ^ ^ ^ ^ -Für die mir mit gefälligem Schreiben vom 30. Juni d. I. durch Sie überreichte Resolution des sechsten Deutschen Biblio thekartages sage ich meinen Dank. Die in der Resolution ge gebenen Anregungen werde ich gern in Erwägung nehmen und sehe der in Aussicht gestellten Einreichung der Verhandlungen (gez.) Studt.- Gleichzeitig hat der Vereinsvorstand die Resolution Seiner Exzellenz Herrn Ministerialdirektor vr. Alt ho ff auch persönlich überreicht und ihm dabei anschließend an den ersten Satz der Resolution den Dank für seine langjährigen Bemühungen im Interesse des Bibliothekswesens ausgedrückt. Der Herr Ministerial direktor war über diese Anerkennung seines Wirkens sehr erfreut und betonte, daß noch viele und große Fragen auf dem Gebiete des Bibliothekswesens, darunter auch solche die persönlichen Ver hältnisse der Bibliothekare betreffend, zu erledigen seien. Für ihre Lösung werde es von Nutzen sein, wenn die Bibliotheken und Bibliothekare mit der Unterrichtsverwaltung stets Hand in Hand gingen. (Zentralblatt für Bibliothekswesen.) * Königliche Bibliothek in Berlin. — Die Leitung der Königlichen Bibliothek in Berlin ist vom Minister vr. Studt dem Professor der Theologie, Herrn vr. Adolf Harnack kom missarisch übertragen worden, nachdem der bisherige General direktor, Herr vr. Wilmans, um seinen Abschied gebeten und bereits einen Urlaub angetreten hat. Herr Professor Or. Harnack hat sein ihm zugeteiltes Amt sofort übernommen. * Kongreß deutscher Geschichtsvereine. Deutscher Archivtag. — Die diesjährige Hauptversammlung des Gesamt vereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine wird in Bibliothek in Bamberg wird eine erweiterte Ausstellung ihrer Handschriften sowie einer Sammlung von Ansichten des alten Bamberger Stadtbildes veranstalten. Für die Teilnehmer der Tagung ist außerdem Gelegenheit geboten, die Bauten und wissenschaftlichen Sammlungen der alten Bischofsstadt unter sach kundiger Führung zu besichtigen. Für den 28. September ist eine Fahrt nach der ehemaligen Zisterzienser-Abtei Ebrach vorgesehen, über die der Direktor des Germanischen Museums Professor von Bezold (Nürnberg) einen Vortrag halten wird. 176, 177, 180 d. Bl.) — Uber den Verlauf des Besuchs des Lütticher internationalen Pressekongresses am 1. August in Antwerpen tragen wir nach der »Neuen Freien Presse« (Wien) durch den Präsidenten Singer hielt der belgische Vertreter Heinzman-Saving einen Rückblick auf die Gründung des Kongresses und gedachte des damaligen Präsidenten der bel gischen Presse, Goemaret de Keyser. Er war es, der auf dem Kongreß des Londoner Iv8tituts ok jourvali8ti8 den von Emile Zola angeregten Gedanken aufnahm und mit uner- 920*
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