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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.07.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.07.1905
- Sprache
- Deutsch
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163, 17. Juli 1905. Nichtamtlicher Teil. 6425 ungefähr 42 000 Titelaufnahmen enthält, gegen 27 500 in 1895— 1900, 25 000 in 1890—1895, 28 000 in 1884—1890. Das Verzeichnis der Verleger, die ihre Veröffentlichungen zur Aufnahme einsenden, enthält 3876 Firmen gegen 1666 in 1895—1900, 1649 in 1890—1895. ihre Erzeugnisse einzusenden, obwohl das doch in ihrem eigensten Interesse läge. Schließlich gibt der Herausgeber Mr. R. R. Bowker noch die Kleine Mitteilungen. Post. — Bei der Versendung von Postpaketen nach Ägypten empfiehlt es sich, zur Erleichterung der zollamtlichen Behandlung den Zollinhaltserklärungen eine Rechnung beizu fügen, die genaue Angaben über Inhalt und Wert der Sendungen enthält. Die Rechnung wird nach erfolgter Zollabschätzung dem Empfänger in verschlossenem Briefumschlag zugestellt. (D. Reichsanzeiger.) Ein Urheberrechts-Prozeß um -Die Fledermaus- von Johann Strauß. — Die dritte Zivilkammer des Seine tribunals zu Paris hat sich dieser Tage mit der Klage beschäftigt, die der Schriftsteller Andre Maurel und Madame Rainaud gegen die Wittwe Johann Strauß angestrengt haben, um einen Teil der Tantiemen von den Aufführungen - der Operette -Die Fleder maus* von Johann Strauß zu reklamieren. Andre Maurel ist der Schwiegersohn des verstorbenen Übersetzers Wilder, welcher im Jahre 1875 das Libretto zur -Fledermaus* im Aufträge von Strauß übersetzt hat. Die Pariser Aufführung fand damals nicht statt, da die Verfasser von »UsveillovZ«, Meilhac und Halovy, von denen das Libretto entlehnt wurde — es war ein literarisches Zwangsanlehen —, gegen die Aufführung in Paris protestierten. Infolgedessen schrieb Wilder in Gemeinschaft mit Delacour für die -Fledermaus*-Musik ein neues Libretto »Der Zigeuner«. Im Jahre 1877 wurde im Renaiffancetheater -Der Zigeuner« mit der Musik der -Fledermaus« oder bester mit einem Teil dieser Musik aufgeführt. Nachdem die Witwe Johann Strauß sich in der Folge mit dem Autor des Vaudevilles »keveillovZ«, Halsvy, geeinigt hatte, fand im vorigen Jahre die Aufführung der wirklichen -Fledermaus« in der Übersetzung von Paul Ferrier im Varietetheater statt. Wilder hatte mit dieser Aufführung nichts mehr zu schaffen; seine Übersetzung der -Fledermaus« war bei seite gelegt worden, und »Der Zigeuner« ist nicht -Die Fleder maus«. Aber die Erben von Wilder, Andre Maurel und Madame Rainaud, nehmen die Tantiemen der wirklichen seine Mitarbeit an dem -Zigeuner« Miteigentümer der Musik der »Fledermaus* geworden sei. Denn der Autor der Worte zu einer Melodie werde Miteigentümer der Melodie selbst. Nach diesem Prinzip hätte der Autor eines Couplets das Recht, Entschädigung von einer Drehorgel zu verlangen, die die Arie in den Straßen spielt. Diesen Rechtsgrundsatz verfechtend, glauben die Erben von Wilder die Tantiemen für die -Fledermaus«- Aufführungen teilweise in Anspruch nehmen zu können, weil die heutige -Fledermaus, nichts andres sei als der -Zigeuner« von 1876, und weil Wilder durch Vermittlung des -Zigeuner« Miteigentümer der Musik geworden sei, die heute unter dem Namen -Die Fledermaus- in Paris gespielt wird. Der Anwalt der Erben von Wilder, Poincar«, den die Gesellschaft der dramatischen Autoren den Erben Wilders beigestellt hat, vertrat den Rechts grundsatz, daß das Eigentum an einem Werke, das aus Musik und Dichtung besteht, unteilbar sei, da das Werk aus der gemeinsamen Arbeit des Komponisten mit dem Dichter hervor gegangen sei. Beide hätten ein gemeinschaftliches Recht auf Börsenblatt für veu deutschen Buchhandel. 72. Jahrgang. das Gesamtwerk als unteilbares Ganzes. Keiner der beiden Faktoren könne seine besondern Rechte absondern und seinen Teil des gemeinsamen Werkes zurückziehen. Die Musik, die im vorigen Jahre im Varietetheater gespielt wurde, sei die Musik des -Zigeuners*, der zweifellos den Herren Wilder, Delacour und Johann Strauß gemeinsam gehört habe. Diesen Rechtsstandpunkt bekämpfte der Vertreter der Frau Johann Strauß, Batonnier Chenu, indem er geltend machte, daß von einer Unteilbarkeit des Eigentums keine Rede sein könne. Die -Fledermaus und der -Zigeuner* ständen in keiner Beziehung zueinander. Strauß habe nicht daran gedacht, indem er Herrn Wilder damit betraute, der Musik der -Fledermaus« einen neuen Text zu unterlegen, sich seiner Rechte auf die »Fledermaus* zu begeben, die damals schon in Deutschland und Österreich unzähligemal aufgeführt worden war. Das Gericht wird in acht Tagen entscheiden, ob die Forderung der Erben Wilders gerechtfertigt ist. Diese verlangen die Hälfte der -Fledermaus--Tantiemen und 25 000 Francs Entschädigung, weil ihre Zustimmung zur Aufführung in Paris nicht eingeholt worden sei. — Der Prozeß hat großes juristisches Interesse, und die Entscheidung ist von prinzipieller Bedeutung für Librettisten. (Neue Freie Presse.) Bücher haben ihre Schicksale! — Man schreibt der Frankfurter Zeitung aus London: In der von A. C. Benson verfaßten neuesten Lebensgeschichte des Edward Fitzgerald (Macmillan -Lvxlisü Alen ok l-etters«) wird über die Veröffent lichung und Aufnahme seiner Übersetzung des -Rubaiyat* des persischen Dichters Omar Khayyam ungefähr folgendes berichtet: Fitzgeralds Freund Professor Cowell, der ihn in das Studium der orientalischen Sprachen eingeführt hatte, fand in der Bodleia- nischen Bibliothek zu Oxford eine seltne, auf gelbem Papier ge schriebene Handschrift, deren purpurschwarze Buchstaben übermäßig mit Gold bestreut waren. Vor seiner Abreise nach Indien machte Cowell davon eine Abschrift für Fitzgerald, der sie mit sich um hertrug, darüber brütete und langsam an einer Übersetzung ins Englische arbeitete. Aus Kalkutta sandte Cowell ihm im Jahre 1857 die Abschrift einer zweiten Handschrift, sowie einen seltnen Band, der 1836 auf Grund dieser Handschrift erschienen war. (Der Verfasser des -Rubaiyat« war ein gewisser Omar Khayyam, der um die Zeit der Eroberung von England durch die Normannen gelebt hat und hochbetagt wahrschein lich um 1123 gestorben ist. Der Überlieferung zufolge gaben er und zwei seiner Mitschüler einander das Versprechen, daß, wenn einer von den Dreien es zu einer hohen Stellung und zu Macht und Einfluß bringe, er sein Glück mit den beiden andern teilen wolle. Einer von den Dreien wurde Großvezier unter Sultan Alp Arslan, dem Gründer der seldschukkischen Dynastie, die Europa zu den Kreuzzügen aufstachelte. Einem seiner beiden Freunde, die ihn aufsuchten und an sein Versprechen erinnerten, gab dieser Großvezier ein hohes Regierungsamt. Dem Omar verlieh er ein jährliches Einkommen, das es dem Gelehrten er- astronomischen Studien zu widmen. Omar hat auch den Kalender richtiggestellt. Der andre Freund mißbrauchte seine Stellung am Hof, ermordete seinen Wohltäter und ist als der »Alte vom Berge- und Häuptling der als Assassinen bekannten mohammeda nischen Mordgesellen in der Geschichte berüchtigt.) — Die Bodleianische Handschrift des -Rubaiyat« enthält 158 Vierzeiler, die epigrammartig von Liebe und Wein, Schönheit und Liebreiz, Leben, Tod und dem Jenseits handeln. Der Inhalt dieser Stanzen sagte dem zum Pessimismus neigenden Agnostiker Fitzgerald zu; er machte eine Auswahl, die in freier Übersetzung und Bearbeitung den Werdegang einer Seele in un bestimmten Umriffen schildert. Fitzgerald sandte seine Über setzung 1858 dem Herausgeber von Fraser's Magazine zur Druck legung. Als nach Jahresfrist das Gedicht nicht erschien, ver langte er seine Handschrift zurück und veröffentlichte die Stanzen in einem kleinen Bändchen bei Quaritch für 5 Schilling. Von den 250 Stück wurden mehrere an Freunde verschenkt. Der Rest fand keine Käufer. Quaritch übergab die unverkäuflichen Bändchen einem Antiquar, der sie für einen Penny (10 Pfennig) das Stück in einer Auslage in St. Martin's Lane feilbot. Dort entdeckten Rossetti, der Maler, und einer seiner Freunde die wertvollen 850
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