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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.07.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.07.1905
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- Deutsch
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^ 161, 14. Juli 1905. Nichtamtlicher Teil. 6351 Okoix äs mst,5oäs8. 8". 12 kr. 50 o. Dueros^, 6., äu Xlsmliv au Og-siL^us. 8". 2 kr. 50 o. L. I'asciuslls in karls. Ooräa.^, N., Iss äsilli-kou8. 18". Z kr. 50 o. ^Vill^ et Durnouslr^, 65g.u8setts8 pour äg-mss. 18". 3 kr. 50 o. S. Sautisr in kLi-is. Oampkraae, N. äu, 05a!us reuouss. 18". 3 kr. käsris,, N. äs, 1s uotairs äs Valüsur. 18". 3 kr. Ooäsuus in Isamur. Osksvis, O., Iu lutts eoutrs 1u tudsreuIo86. 1900 —1905. 8". 3kr. 80o. Osiubrs, ItoAsr, 1s8 äsux Oarig.3. 16". 2 kr. S. ^aoczuös in karis. Ln§sl8, I'r., Iss orixins8 äs la soeists. 18". 3 kr. 50 o. 8".OE°kr. ^onoZiaxdis äs8 Luxi68tiäs3. I'oins 1 , livrs 7. k. I-avomdlsL in Lrüsssl. Ouäsll, 6. ^., Iläinji. koinan äs nnsurs eonAo1ai868. 12". 3 kr. O^k^o"^ ^ee xiskaes xai S. üavarä. 8. 8. Laiusi'tjii in Lrüsssl. lilireir», 3., Oolleotiou Ü6 lrroäeries aueieuus^. ^ OLtalo^us. 40. 30 kr^ lIidrairLs äss kudlLoatious populairss in karLs. Nalato, 05., 1a ^ranäs Zrövs. 18". 3 kr. 50 o. lübrairis uulvsrsslls in karis. La^r, Xavisr, Lcsnr Violstts. 16". 3 kr. 50 e. LLsrours äs I'rauos in karls. Lrlanäs, ^., jolis psrsonns. 18". 3 kr. 50 o. loulst, ?. V., inon ainis Nans. 18". 3 kr. 50 o. ksrrlu L OLs. in karis. Lavarä äs 1a Nonta^ns, li.. Lxainsn äs ooll36isno6. 16". 3 kr. 50 o. OL. SoLrnLä in karis. LauvaAS st Larraain, L1smsnt8 ä'aro^itssturs rnoäsrns. 2« 8sris. 4°. 20 kr. Sooists ooopsrativs VolLsäi'ulLlLsi'i^ in Ssut. I'slix, ä., 1k3 äxiäslnis8 st 168 lna1aäi63 60ntaeisuss3 äu XX« 8iso1s. 8". 3 kr. 50 o. O. LtsiuLsil in karis. ^.uKrst, L., 1'ran8i)1antatiou3 tsnäinsu868 äan8 1s traitsinsvt äs 1a xara1^8is inkantils äu insrndrs inksrisnr. 8". 4 kr. LourA6oi8, ^.., 1a oorrsstion totale äs la N^opis. 8". 3 kr. Oavisl, 0., Isednic^us oxsratoirs äs 1'5^8tsrsetoini6 a^äoininals 8U8- va^inals äan8 1s8 1s8ion8 bi1atsra1s8 äs8 annsxss. 8". 4 kr. 50 o. nisnts öauäsloLius. 1903. 4". 5 kr. k. V. LtooL in Oaris. Lla^y, O., 6s11uairs3 st Oore5sr6. 18". 3 kr. 50 o. Vauäsrliuäsu in Lrüsssl. Ol8s5s^v8lr^, 8., st ä. 6ar80u, Osoxolä II; 8a vis st son rsAns. VL^ot I'rsrss in ks-ris. k'elix, ä., Iss sx>iäsmi68 st Iss rna1aäis8 eontaLisu868 au 20« 8isels. 18". 3 kr. 50 e. Osnioins, O., I'raits äs patdoIoZis interne. 2 vol8. 8". 16 kr. LIsIisr äs Oadartds, 0. Os, 1s eslluloi'ä sn ortdopsäis. 8". 6 kr. 50 o. Darf der Autor seinen! Verleger Wettbewerb bereiten? Von vr. jar. Biberfeld. (Vergl. die Anfragen in Nr. 10S sl09j und 143 d. Bl.) Vor kurzem sind an dieser Stelle zwei Fälle der öffent lichen Diskussion unterbreitet worden, die wohl hinsichtlich mancher Einzelheiten des Tatbestandes von einander ab weichen. im wesentlichen aber doch aus die oben formulierte Frage hinauslaufen. Der eine Fall lag so, daß der Ver fasser eines populär-wissenschaftlichen Buches, über das er mit der einen Firma einen Verlagsvertrag errichtet hatte, sich ungeachtet dessen nicht scheute, in einem andern Verlag einen Leitfaden über dasselbe Thema herauszugeben. In dem andern Fall verhielt sich die Sache so. daß sich der Autor dem Verleger gegenüber verpflichtet hatte, ohne dessen Genehmigung - kein Werk über das gleiche Thema heraus zugeben, noch Auszüge aus demselben zu veranstalten oder veranstalten zu lassen«. Als dieser Vertrag zustande kam. lag ein Manuskript über dasselbe Thema und von demselben Autor schon seit einer Reihe von Jahren bei einer andern Buchhandlung, die es erst nunniehr veröffentlichte. Deshalb zur Rede gestellt, suchte sich der Verfasser damit zu ent schuldigen. daß er an jenes Manuskript, das ja schon so alt sei. gar nicht mehr gedacht habe. Die Konkurrenz, die hieraus für das neuere Werk erwächst, ist nach der gegebenen Dar stellung eine um so unliebsamere, als jene ältere Bearbeitung unzweifelhaft als eine minderwertige bezeichnet werden muß. zumal die darin enthaltenen Darstellungen und Ausführungen nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft und der Er fahrung sich als veraltet erwiesen. Wie man sieht, beruht der Hauptunterschied zwischen beiden Tatbeständen darin, daß dort der Verfasser vorsätzlich und wissentlich, hier aber nur — wenn man wenigstens seinen Angaben Glauben schenkt — infolge von Fahrlässigkeit in einen Wettbewerb mit seinem Verleger eingetreten ist. oder letzterm einen solchen doch wenigstens verursacht hat. Was nun speziell den letzten Fall anlangt, so ist aus dem Leserkreise des -Börsenblatts» eine Antwort (Nr. IOS) ergangen, die doch nicht ohne Vorbehalt, ja nicht ohne er hebliche Bedenken hingenommen werden kann. Der Herr Ein sender stellt sich auf einen für den Autor sehr nachsichtigen Standpunkt, indem er meint, jenes ältere Werk werde der Verbreitung des neuern kaum Schwierigkeiten verursachen können, denn eben weil es nach seinem ganzen Inhalt rück ständig sei. werde es nur eine geringe Kaufkraft ausllben. Auch das könne dem Autor nicht zum Vorwurf gemacht werden, daß er durch die Veröffentlichung dieses veralteten Buchs seinen schriftstellerischen Namen diskreditiere, denn es gebe kein Rechtsmittel für den Verlag gegen einen Autor, der durch spätere minderwertige Arbeiten sein Ansehen schädige. Gewiß muß man zugeben, daß jeder zufolge eines Rechts, -das mit uns geboren«, die Freiheit besitzt, sich so oft und so stark zu blamieren, wie er kann und wie es ihm beliebt. Es gibt eine — wenn man so sagen darf — all gemeine Blamage-Freiheit; allein von ihr darf man schließ- 833'
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