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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.07.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 13.07.1905
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19050713
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1905
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6324 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^5 160, 13. Juli 1905. Heine-Bibliothek. — Aus Düsseldorf wird der Redak tion d. Bl. geschrieben: Die von Friedrich Meyer in Leipzig ge- Besitz der Landes- und Stadt-Bibliothek in Düsseldorf über- Heine-Literatur ausgebaut werden. Dies wird von besonderm Interesse sein für Besitzer von einschlägigen Schriften, die in Meyers Verzeichnis einer Heinrich Heine-Bibliothek gar nicht oder als in dieser Sammlung fehlend aufgeführt sind. Diebstahl eines Bildes von Frans Hals. — Am Freitag den 7. d. M. im Laufe des Vormittags wurde in der das Bildnis eines Kavaliers, gestohlen. Es ist ein Brustbild, auf Holz gemalt, 24'/z: 19'/2 em groß. Der Diebstahl wurde sofort bemerkt; aber die sogleich vorgenommene Schließung der Galerie und Untersuchung der Anwesenden blieb ohne Erfolg. (Sprechsaal.) Was alles zur Ansicht verschickt wird. (Vergl. Börsenblatt Nr. 150 u. 154.) III. Das Eingesandt in Nr. 150 wollte zweierlei zeigen, einmal welch' spaßige, auf den ersten Blick als »schlechte Ausreden kenntliche Begründungen unberechtigter Disponenden dem Ver leger gegenüber versucht werden, und zweitens, mit welchen Lappalien und nutzlosen -Gefälligkeiten- mancher Sortimenter seine wertvolle Zeit vertrödelt. Es könnte ja möglich sein, daß im vorliegenden Falle die Flaggenkarte in der Tat irgendwo zur Ansicht ausstänoe, dann aber wäre doch nichts einfacher, als sie der gestatteten Frist zu remittieren. Dazu bedarf es jedenfalls keiner Fristerstreckung auf ein weiteres Jahr. In den weitaus meisten Fällen aber handelt es sich bei derartigen Ausreden für den Sortimenter nur um Zeitgewinnung, entweder um das Dis- remittieren oder, wenn es ein größerer Posten ist, um eine zwölf monatliche Stundung des eigentlich sofort fälligen Betrags. Hat der Sortimenter aber die 50 kostende Flaggenkarte wirklich zur Ansicht verschickt oder mitgegeben, dann laboriert er an einem Grundfehler des Buchhändlers, über den sich die Kauf leute häufig und mit Recht lustig machen: er hat nicht das geringste Verkaufstalent. Flaggenkarten sind richtige Schau fenster- und Ladentischartikel, die aus der Hand verkauft werden müssen, namentlich wenn sie nur 50 H ord. kosten. Wer sich für eine solche Karte interessiert, sieht auf den ersten Blick, ob sie seinen Zwecken entspricht oder nicht, er kann seine Wahl sofort an Ort und Stelle im Laden treffen. Der Preis der Karte und der Verdienst an ihr ist viel zu gering, als daß er die Umständ lichkeit der verschiedenen mit der Ansichtsversendung zusammen hängenden Buchungen vertrüge. Ein Kaufmann würde die Zu mutung eines Kunden, ihm einen 50 -^-Artikel wochenlang »zur Ansicht« zu überlassen, mit verbindlichen Worten als unmöglich zurückweisen und den Kunden wahrscheinlich zu sofortiger fester Abnahme bestimmen. So viel Verkausstalent und etwas Rücken steifigkeit muß eigentlich jeder haben, der mit dem Publikum verkehrt; spruchsvoller wird, das scheinen viele Kollegen für völlig neben sächlich zu halten: der Verleger liefert ja gern reichlich in Kom mission, der «Sortimenter überläßt ebenso freudig die Sachen wochenlang zur Ansicht, und das liebe Publikum gibt, wenn es die Sachen von allen Seiten angesehen und zur Kenntnis ge nommen, nötigenfalls auch für seine Zwecke ausgenützt hat, das zur Ansicht Erhaltene mit bestem Dank zurück Daß es sich in dem ersten Eingesandt nur um eine Kritik der übertriebenen Ansichtsoersendung billigster Ladentischartikel handelte, dürfte den meisten Lesern auch ohne die Erwiderung in Nr. 154 klar gewesen sein, denn die Tatsache, daß der deutsche Buchhandel — Verlag wie Sortiment — vorerst ohne das An sichtsversenden nicht auskommen könne, gilt auch Unterzeichnetem als unbestreitbar. Karl P. Geuter. IV. sicht- verschickt ist, kann nur dem merkwürdig scheinen, der den Sortimentsbuchhandel ausschließlich als eine Institution für den Novitäten-Vertrieb betrachtet. Ich kann mir recht wohl vor werden können. Antwerpen. O. Forst. Gratis - Prämien - Verteilung. In meinem Sprechsalartikel »Meine Karfreitagsarbeit« im Börsenblatt vom 28. April d. I. habe ich zwei Eingaben, an den hiesigen Magistrat und an die Königliche Staatsanwaltschaft, erwähnt, die das auffallende Bücherangebot einer Berliner Firma betrafen. Es dürfte heute den Buchhandel interessieren, die beiden Eingaben kennen zu lernen. 1. an den Magistrat vom 21. April d. I.: »Durch gegenwärtiges Schreiben nehme ich mir die Freiheit, den Hochwohllöblichen Magistrat auf die Beilage in Nr. . . des Stadtblattes vom . . d. M. aufmerksam zu machen, die, von der Firma in Berlin ausgehend, ein bedenkliches Angebot enthält, welches nur zu sehr geeignet ist, das leicht gläubige Publikum arg zu täuschen und die hiesige Geschäfts welt zu schädigen. »Ich bin der Ansicht, daß das amtliche Stadtblatt die Ver pflichtung hat, bei der Annahme von Inseraten und Beilagen eine gewisse Vorsicht zu üben, und ich gebe mich der Hoffnung hin. daß dieser Hinweis den Hochwohllöblichen Magistrat um so mehr zu der nötigen Instruktion an den verantwortlichen Redakteur veranlassen wird, als das Stadtblatt selbst häufig genug amtliche Verwarnungen vor bedenklichen Angeboten bringt. »Ich lege Wert darauf, zu betonen, daß ich die Überzeugung habe, daß der Hochwohllöbl. Magistrat selbst die Annahme der Beilage verurteilt. Ergebenst Hermann Muschner.- 2. Antwort vom 26. April d. I. -Auf das an den Magistrat gerichtete Schreiben vom 21. d. M. zur gef. Nachricht, daß wir die eingehenden Prospekte einer genauen Durchsicht unterziehen werden. Die Annahme der Prospekte ist durch den Vorgänger des Unterzeichneten erfolgt, und konnten dieselben jetzt nicht mehr zurückgewiesen werden. Die Stadtblatt-Redaktion. R « 3. An die Königliche Staatsanwaltschaft: -Hierdurch gestatte ich mir, die Aufmerksamkeit der König lichen Staatsanwaltschaft auf ein bedenkliches Angebot hinzu lenken, das in dem anliegenden Prospekt enthalten ist, der der Nummer . . des hiesigen Stadtblattes beilag. Die angebotenen Prämien sollen, nur bis zu Nr. 550 gerechnet, einen Wert von nahezu 4650 ^ haben, wobei ich noch 50A als Einkaufsrabatt in Abzug gebracht habe. »Bei der anerkannten Leichtgläubigkeit des Publikums muß ich in diesem Angebot eine geschäftliche Schädigung erblicken, und ich gebe mich der Hoffnung hin, daß das Gesetz genügend Handhaben bietet, einem solchen Unwesen zu steuern. Ergebenst Auf diese Eingabe ist bis heute nichts erfolgt. Der Erfolg ist nicht bedeutend, aber er reicht hin, um in ihm einen kleinen Lohn für die gehabte Mühe erblicken zu können; und ich bin der Meinung, daß er ganz erheblich gesteigert werden könnte, wenn jeder einzelne Kollege in seinem Bezirk ähnlichen Angriffen auf unsre Existenz in gleicher Weise zu Leibe rücken würde. Oppeln, den 10. Juli 1905. Hermann Muschner.
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