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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.07.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.07.1905
- Sprache
- Deutsch
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157, 10, Juli 1905, Nichtamtlicher Teil. 6239 und luden durch Rundschreiben unsre Vereinsmitglieder ein, Beiträge zu zeichnen; soweit das noch nicht geschehen sein sollte, möchten wir unsre Bitte an dieser Stelle wiederholen. Zwei Mitglieder der Zocnsts äos I-ibroirW st Läitsurs äs I» Luises rowLuäo, die zugleich Mitglieder unsers Vereins waren und auch jetzt wieder sind, glaubten die Zahlung des von der Generalversammlung beschlossenen Jahres beitrags verweigern zu sollen mit der Begründung, die Höhe desselben stände in einem Mißverhältnis zu den durch den Verein ihnen gebotenen Vorteilen, Nach Z 10, Ab satz k unsrer Satzungen zieht die Zahlungsverweigerung des Jahresbeitrags Streichung von der Mitgliederrolle nach sich, was wiederum Sistierung der Lieferungen des Vereins- Sortiments in Olten zur Folge hat. Abgesehen davon, daß die Mißachtung eines Beschlusses der Generalversammlung in jedem Falle unzulässig ist, wollen wir auch an dieser Stelle der Meinung der Herren Kollegen aus der welschen Schweiz entgegentreten, daß die Mitgliedschaft des Schweize rischen Buchhändlervereins ihnen nicht der Höhe des Jahres beitrags entsprechende Vorteile biete. Unsre Vereinsmitglieder in der romanischen Schweiz sind ja vielmehr die einzigen Buchhändler aus nichtdeutschem Gebiet, die aus den Er rungenschaften, welche die Frucht jahrzehntelangen Ringens des Börsenvereins unter Mitwirkung des Schweizerischen Buchhändlervereins sind, den gleichen Nutzen ziehen wie die Mitglieder deutscher Vereine, Durch ihre Zugehörigkeit zum Schweizerischen Buchhändlerverein sind die welschen Kollegen sichergestellt gegen die beliebig hohen Rabaltofferten deutscher Exporteure, Um sich die Bedeutung dieser Sicherstellung klar zu machen, braucht man sich nur die Geschichte des schweize rischen Buchhandels vor und nach der Gründung unsres Vereins zu vergegenwärtigen: vorher rücksichtsloser Rabatt kampf aller gegen alle, nachher fest geregelte Verhältnisse, die eine unlautere Konkurrenz unmöglich machen. Wenn unsere welschen Kollegen von diesem Gesichtspunkt aus die Verhält nisse beurteilen und auch die weitern Vorteile in betracht ziehen wollen, die ihnen aus der Zugehörigkeit zum Schwei zerischen Buchhändlcrverein erwachsen, unter anderm die Be quemlichkeit der schnellen Bezüge deutscher Literatur vom Vereinssortiment in Olten, so werden sie den festgesetzten Jahresbeitrag nicht mehr für zu hoch bemessen erachten. Übrigens ist die Möglichkeit geboten, in der Generalversamm lung auf eine Ermäßigung des Beitrags hinzuwirken, und der Vorstand wird sogar selbst die Initiative hierzu ergreifen, sobald die Umstände es wünschenswert erscheinen lassen. Ein Verlegermitglicd führte beim Vorstand Beschwerde darüber, daß einer seiner Verlagsartikel, welcher unter einem Pseudonym publiziert worden war, im Bibliographischen Bulletin der Schweiz unter dem Namen des vermeint lichen Verfassers katalogisiert worden sei. In einem Schreiben an die Redaktion des Bibliographischen Bulletins sprachen wir die Ansicht aus, daß in den für die Öffentlichkeit be stimmten Katalogen das Pseudonym in allen Fällen ge wahrt werden sollte. Um aber die dankenswerte Aufgabe des Bibliographen, die Verfassernamen festzustellen, solange dies durch Mitlebende noch möglich ist, in Einklang zu bringen mit der Rücksicht auf Verfasser und Verleger, welche Respektierung des Pseudonyms erwarten dürfen, ersuchten wir die Redaktion, in wohlwollende Erwägung zu ziehen, ob der dem Bibliographen bekannt gewordene Name eines Verfassers nicht in einen diesem besonderen Zwecke dienenden Handkatalog eingetragen werden könnte. Von dem Permanenten Bureau des Internatio nalen Verlegerkongresses wurde uns aus seinen Be richten über die Aufrechterhaltung des Ladenpreises der Ab schnitt »Verkaufsbestimmungen für Bücher in der deutschen Schweiz« zur Durchsicht vorgelegt; wir sandten ihn mit unsern Berichtigungen und Streichungen versehen nach Bern zurück. Der Warenhausbuchhandel beschäftigte Ihren Vor stand auch im abgelaufenen Vereinsjahre, Unter dankens werter Mitwirkung einer deutschen Verlagsfirma gelang es unsern Bemühungen, einen Lieferanten zu ermitteln; da der selbe aber inzwischen gestorben ist, hat die ihm von der deutschen Verlagsfirma auferlegte Buße nicht erhoben werden können. Wir werden dem Warenhausbuchhandel auch ferner unsere Aufmerksamkeit zuwenden, Gegen eine Firma, die nicht Mitglied unseres Vereins ist, hatten wir wegen Verletzung der Satzungen des Börsen vereins Z 3, Ziffer 4, beim Vorstand des Börsenvereins Beschwerde zu führen. Zu unserm Bedauern ließ auch ein Vereinsmitglied ist sich wiederholt Verstöße gegen unsere »Übereinkunft« Z 7 zu schulden kommen. Wir geben uns der Erwartung hin, daß die dem Fehlbaren zugegangene Mahnung an die Vereinspflicht nicht wirkungslos bleiben wird; einen noch maligen Verstoß würden wir als geflissentliche Verletzung der Satzungen betrachten und dementsprechend behandeln. Einer Klage gegen ein anderes Mitglied unseres Vereins wegen Verletzung der Verkaufsbestimmungen konnte der Vorstand wegen unzulänglicher Beweise nicht Folge geben. Für die Wahlen im Börsenverein stimmten wir den Vorschlägen des Wahlausschusses zu, mit Ausnahme des II, Schriftführers, Da nach dem Ausscheiden des Herrn Francke aus dem Vorstande des Börsenvereins Süddeutschland und die Schweiz in demselben keinen Vertreter mehr gehabt hätten, glaubten wir die Wahl des vom Deutschen Verlegerverein vorgeschlagenen Herrn Arthur Sellier in München unter stützen zu sollen. Wie Sie inzwischen aus dem Börsenblatt ersehen haben, ist Herr Sellier als II. Schriftführer gewählt worden. Ich bin Ihrer Zustimmung sicher, wenn ich Herrn Alexander Francke für seine vierjährige aufopfernde Tätigkeit im Börsenvereinsoorstand den Dank des Schweize rischen Buchhändlervereins ausspreche. Wenn wir einerseits sein Scheiden aus dem ehren- und verantwortungsvollen Amte bedauern, so haben wir anderseits die Genugtuung, seine Vereinstätigkeit von jetzt an wieder ausschließlich für unsern Vorstand in Anspruch nehmen zu können. Unserer Delegation nach Leipzig traten unvorher gesehene Schwierigkeiten in den Weg; Herr Robert Beer, der erste Delegierte, wurde bald nach Neujahr von einem lang wierigen Augenleiden befallen; der Ersatzmann, Herr G, Helbing in Basel, war durch Militärdienst verhindert, sein Amt auszuüben. Nach mehrfachen vergeblichen Versuchen gelang es unsern Bemühungen, in letzter Stunde Herrn Arnold Huber als stellvertretenden Delegierten zu gewinnen. Wir schulden ihm Dank, daß er sich trotz großer geschäftlicher Inanspruchnahme bereitfinden ließ, in die Lücke zu treten, Noch habe ich mit Befriedigung das fortgesetzte Ge deihen des Schweizerischen Vereinssortimentes zu erwähnen. Dank der umsichtigen und sachkundigen Leitung machen sich die Mitglieder die Vorteile schneller Bezüge und Lagerergänzungen je länger je mehr zu nutzen. Der schwedischen Verlagsbuchhändler-Vereini gung in Stockholm haben wir auch an dieser Stelle zu danken für die freundliche Zuweisung des von ihr in schöner Ausstattung herausgegebenen Katalogs, welcher die in den Jahren 1896—1900 in Schweden erschienenen Bücher umfaßt. Der Aufruf zur Gründung eines Fonds für eine schweizerische Schtllerstiftung hat Ihren Vorstand veranlaßt, bei Ihnen die Bewilligung einer Beisteuer aus der Vereinskasse zu beantragen; Sie werden Gelegenheit haben, 824>
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