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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.07.1905
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- Erscheinungsdatum
- 07.07.1905
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- Deutsch
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6180 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 155. 7. Juli 1905. 18. Oktober. Zur Vermeidung eines unnötigen Stillagers empfiehlt es sich, daß die Pakete, wenn die Leitung über Bremen (Bremer haven) gewünscht wird, etwa 2 Tage, wenn sie über Hamburg er folgen soll, 2 Tage, bei der Leitung über München und Neapel 8 Tage, bei der Leitung durch die Schweiz über Genua oder Neapel 10 Tage bezw. 12 Tage, und bei der Leitung über Öster reich 12 Tage vor Abgang der Dampfer aus dem in Betracht kommenden Hafen (Bremerhaven, Hamburg, Genua oder Neapel) in Leipzig zur Einlieferung kommen. — Bei andern Postanstalten im Ober-Postdirektionsbezirk Leipzig muß die Einlieferung 12 bis 24 Stunden früher erfolgen. Weltsprachekongreß. — In Frankreich, wo die seit 1887 bestehende Welthilfssprache -Esperanto» am meisten verbreitet ist, wird Heuer der erste Kongreß der Anhänger dieser Sprache abgehalten werden, und zwar in Boulogne-sur-Mer. Er soll am 5. August beginnen und in den vom Bürgermeister der Stadt für zehn Tage zur Verfügung gestellten Räumen des Stadttheaters tagen. Es sind aus allen Ländern zahlreiche Anmeldungen er folgt. Natürlich werden die Führer der französischen Propaganda, dann auch englische Esperantisten an dem Kongreß teilnehmen, auf dem auch Sr. Samen Hof, der Erfinder der Sprache, der als Arzt in Warschau lebt, erscheinen wird. (Neue Freie Presse.) Exlibris-Ausstellung in Salzburg. — Die Vibliothek- zeichen-Ausstellung, die in Verbindung mit der XXI. Jahres- Kunstausstellung im Künstlerhause zu Salzburg veranstaltet worden ist, währt bis zum 30. September 1905. (Neue Fr. Presse.) in Danzig, der ältesten Kirche der Stadt, am 3. Juli ist nach einer Meldung von Wolffs Telegr.-Bureau die eigentliche Predigt kirche verschont geblieben. Auch gelang es, das Archiv mit seinen wertvollen Handschriften, sowie die alten Bücher und 28. Juni zu Karlsruhe stattfand, sollte, wie sich die -Nat.-Ztg.« auS Heidelberg berichten läßt, vor allem die Einrichtung theo logischer Ferienkurse, wie sie in andern Landeskirchen seit Jahren üblich seien, auch für Baden beraten. Die anwesenden Dozenten der Heidelberger theologischen Fakultät äußerten jedoch schwere Bedenken gegen solche Ferienkurse überhaupt, bei denen lange nicht so viel herauskäme, als wenn jemand sich ein gutes Buch kaufe und dasselbe gründlich studiere, und lehnten eine offizielle Beteiligung in Heidelberg ab. Auch von andrer Seite wurden Bedenken geäußert. Schließlich einigte man sich da hin, mit einem Ferienkurs in Karlsruhe einen Versuch zu machen. Der leitende Ausschuß soll dazu nach eigner Wahl Dozenten so wohl der liberalen als auch der konservativen Richtung zu ge- Königliche Nationalgalerie in Berlin. — Nach den -Amtlichen Berichten« wurden für die Nationalgalerie angekauft die Gemälde: -Der Rhein bei Säckingen- von H. Thoma, -Praterlandschaft«, »Bildnis einer alten Frau» und »Mutter und Kind- von F. Waldmüller, »Im Hausgarten« von E. Engert, zwei Stilleben »Hummer» und »Äpfel« von CH. Schuch und »Rastende Kürassiere« von H. von Marees, sowie eine Anzahl von Ölstudien, Aquarellen und Handzeichnungen von H. Gude, A. Brendel, M. von Schwind, Ed. Thöny, O. Fischer, K. Hart mann, W. von Kobell und Ad. von Menzel. — Abgeliefert wurde das bei A. Gaul bestellte Bronzebildwerk »Löwe«. An Geschenken erhielt die Nationalgalerie als Vermächtnis der Frau Henriette Haase, geb. Carlberg, in Berlin das Bildnis der Frau L. Haase von K. Gussow; von Frau Präsident Becher in Essen das Gemälde »Die Schänke« und zwei aquarellierte Zeich nungen von Th. Hosemann, sowie die Gemälde »Stilleben mit Trappe» von CH. Hoguet und »Wäscherin» von Fr. Kraus; von Herrn Kommerzienrat R. Bialon in Berlin die beiden Gemälde »Das Schleifen der Granitschale vor dem Alten Museum in Berlin« und die »Granitschale in provisorischer Aufstellung- von Museum befindlichen Bildern sind; von den Hinterbliebenen der Kommerzienrat Aronschen Eheleute in Berlin das Gemälde -Salomonische Weisheit« von L. Knaus; von Herrn O. Huld- schinsky in Berlin einen Bronzeabguß des Originalmodells zum »Penseur« von Aug. Rodin, sowie von der Familie von Siemens in Berlin die Porträtbüste Werner von Siemens von Ad. Hilde brand. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Livres ^rg.llyai3 LQoiküs rarss et eurieiix.^ kortraits äes 18« ^et 88 x. 520 ^ I^°ck!ös, H IV. Io, L-»!l2Atorck lOLck. 8 . ^rebiv kür Uueb^evsrbe. Le^ründot von Alexander VValdov. 8erau8xeA6ben und verlebt vorn Seutsoben Suob^sverb«- vereiv in Skip-i-?. 42. 6d. Sekt 6, duvi 1905. 4°. 8. 227 —272. Liit 8 öeila^eo. Von X. (1. dun^e-Sresden. — Ser ker^awenteinband. Von Xwanuel Seiner-Sasel. — Vas 86briktsMew ^.lois Wirers. Von ^erwann 8wa1iall-Ser1in. — Vas Verniolceln von Sueb- und ^.spanA iw 8üden, ÖdenburA und kressburß iw 08ten kür die 2eit von 4 8tunden bis ru 2 ka^en. XI. 8". VIII, 226 8^ Nit 12 ^Ve^warlrierunAslrarten in karbendruelr und Sein^dbd. kreis 3 Der Verfasser ist, wie der Verleger mitteilt, ein Buchhändler. 8^. ^8^175^220. ^ So. 11/12, Io. u. 30. ^uni 190o. (Sprechsaal.) Rechtsfrage. Ein Verleger bedient sich zweier ganz verschiedener Firmen. Wir erhielten von ihm im vergangenen Jahre unverlangt ein Buch, das zur Klasse der sogenannten »Varia« gehört. Die eine der Firmen ist dem Buche aufgedruckt, die andre wurde für die Begleitfaktur benutzt. So wurde das Buch bei der Remission nicht gefunden und demgemäß zur Ostermesse bezahlt. Später entdeckten wir zufällig den Zusammenhang der Sache. Jetzt aber lehnt der Verleger die Rücknahme des Buchs ab und erklärt sich nur zum Umtausch bereit. Müssen wir uns das gefallen lassen? Auf Grund der Verkehrsordnung werden wir schwerlich etwas machen können, aber sollte das Verfahren des Verlegers nicht gegen die -guten Sitten» verstoßen? Hamburg, 4. Juli 1905. Herold'sche Buchhandlung. Anmerkung der Redaktion: Um solche unangenehme Streitfälle zu vermeiden, empfiehlt es sich, bei der Auszeichnung der eingegangenen Bücher auch auf die Übereinstimmung der auf gedruckten Firma mit der die Faktur ausstellenden zu achten, da auch bei Verlagsübergängen sehr oft keine Überklebungen der Verlagsfirma oder neue Titelblätter in Anwendung kommen. § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs spricht von einer vorsätz lichen Schadenzufügung in einer gegen die guten Sitten ver stoßenden Weise; die Vorsätzlichkeit dürfte in obigem Falle wohl schwer zu beweisen sein.
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