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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.07.1905
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- 03.07.1905
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- Deutsch
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6062 Nichtamtlicher Teil. ^ 151, 3. Juli 1905. eines historischen Wahrzeichens u. a. bestehen. Sie kann ferner für die verschiedenen Markenwerte durch verschiedene Bilder be- Ortsverkehr in Anwendung kämen. Welch überaus reizvolle künst lerische Aufgaben damit geboten sind, bedarf keiner Ausführung. In welchem Umfange sie sich bieten würden, zeigt ein einziger Blick auf geschieht. Unsre Künstlerschaft aber sähe sich doppelt angeregt, nicht nur durch die Fülle des Stoffes und den Reiz der einzelnen Aufgabe, sondern auch dadurch, daß ihr Werk bei den Wert- Zum Begriff der unzüchtigen Schrift. Entscheidungen des Reichsgerichts. (Nachdruck verboten.) — Das Landgericht I in Berlin hat am 5. April den Redakteur der »Zeit am Montag-, Karl Schneidt, von der Anklage der Verbreitung einer un züchtigen Schrift freigesprochen. Zur Beurteilung stand eine am 17. Oktober v. I. in dem genannten Blatte erschienene Er- namhaft gemacht worden ist. Der Angeklagte selbst erklärterer würde die Erzählung nicht abgedruckt haben, wenn er nur im entferntesten eine unzüchtige Spur darin entdeckt hätte. Das verletzend angesehen werden könne, die Erzählung für nichr un züchtig erklärt. Es war überzeugt, daß die Tendenz der Er zählung lediglich dahin gehe, zu schildern, wie aus einer Ehe Frau kein Glück erwachsen könne, diese Tendenz sei als eine scham verletzende nicht anzusehen. — Gegen das Urteil hatte der Staats anwalt Revision eingelegt, die in der Sitzung des Reichsgerichts am 30. Juni vom Reichsanwalt vertreten wurde. Verfehlt sei, so führte er aus, die Scheidung zwischen Form und Inhalt. Die Wirkung eines Schriftwerks könne nur beurteilt werden nach der Wirkung Unzüchtigkeit verkannt, und es sei auch der Verdacht rege ge worden, daß es auch in subjektiver Beziehung von irrigen Rechts anschauungen ausgegangen ist. — Das Reichsgericht hob das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht II in Berlin. Gleichfalls von derselben Anklage war der Redakteur des »Neuen Magazins«, Rene Schickele, durch das Landgericht I in Berlin am 17. März freigesprochen worden. Es handelte sich um eine Erzählung, die am 12. November 1904 in dem erwähnten Blatt erschienen ist. Es wird darin geschildert, wie auf einem Schiff ein Pastor seine junge Frau an einen reichen Bankier verkuppelt usw. Das Gericht gab zu, daß die Darstellung derartiger Dinge das Schamgefühl verletzte, war aber der Ansicht, daß durch die künst lerische Art der Ausarbeitung das Unzüchtige zurückträte. Anstatt des Vergnügens und Sinnenkitzels packe den Leser das Entsetzen. Daß der Dichter die übliche Anschauung von Zucht und Sitte nicht verachte, zeige sich darin, daß ein älterer Matrose das ehebrecherische Treiben nicht billige usw. Das Gericht hat den objektiven Tatbestand der Unzüchtigkeit verneint, da nicht beabsichtigt sei, auf den Leser einen geschlechtlichen Reiz auszuüben. Auch subjektiv hat das Gericht eine Schuld nicht feststellen können. — Auch in dieser Sache wurde die Revision des Staatsanwalts vom Reichs anwalt befürwortet. Es ist verfehlt, so bemerkte er, anzunehmen, daß jeder Stoff durch künstlerische Behandlung das Unzüchtige verliert. Ein Bild z. B., das einen unzüchtigen Gegenstand dar stellt, kann nie den unzüchtigen Charakter dadurch verlieren, daß es vom technischen Standpunkte aus künstlerisch ausgeführt ist. Gerade dieser Gesichtspunkt ist heutzutage zu betonen. Es ist vor allem Sache des Künstlers, sich einen Stoff zu wählen, der künstlerisch wirkt, denn vor allem muß die Kunst bestrebt sein, eine harmo nische Wirkung zu erzielen. Eine solche kann aber nicht hervor gerufen werden, wenn ein unkünstlerischer Stoff, der Abscheu und Widerwillen bewirkt, gewählt wird. In einem solchen Fall kann ein Kunstwerk im höchsten Sinne des Worts nicht geschaffen werden. — Auch in diesem Fall erkannte das Reichsgericht auf Aufhebung des Urteils und verwies die Sache an das Land gericht II in Berlin. Lentze. Dritter Kunsterziehungstag. — Im Anschluß an die »Kunsterziehungstage«, die 1901 in Dresden und 1903 in Weimar tagten, und die Themen »Bildende Kunst in der Schule und in der Erziehung- bezw. »Deutsche Sprache und Dichtung- berieten, wird ein Dritter Kunsterziehungstag in Hamburg am 13., 14. und 15. Oktober d. I. stattfinden, der die künstlerische Erziehung unsrer Jugend im Hinblick auf Musik und Gymnastik behandeln soll. — Zur Beratung gelangen folgende Punkte: Erster Tag: Freitag den 13. Oktober: 1. Musik und Gymnastik: Direktor Professor vr. Lichtwark-Hamburg; 2. Musikpflege im Hause: Or. Richard Batka-Prag; 3. Der Schulgesang als Bildungsmittel des künstlerischen Geschmackes: Heinr. Johannsen-Kiel; 4. Die Jugend im Konzert und in der Oper: Professor vr. Richard Barth-Hamburg; 5. Das musikalische Genießen: Professor Or. Karl Groos-Gießen. Zweiter Tag: Sonnabend den 14. Oktober: 1. Der Einfluß der Gymnastik auf die Entwicklung des Körpers: Sani tätsrat vr. F. Schmidt-Bonn; 2. Spiele und volkstümliche Übungen: Lehrer Julius Sparbier-Hamburg; 3. Schwimmunter richt in der Schule: Schulinspektor H. Fricke-Hamburg; 4. Der Tanz: Referent noch unbestimmt. Dritter Tag: Sonntag den 15. Oktober: Öffentliche Vorträge. 1. Musikalische Kultur: Professor Di-. H. Cornelius-München; 2. Bedeutung der Leibesübung in der ästhetischen Erziehung: Turninspektor Karl Möller-Altona; 3. Unsre Kunsterziehnngstage: Lehrer und Redakteur des »Sämann- Karl Götze-Hamburg. Am 13. und 14. Oktober finden Vorführungen auf dem Gebiete des Turn- und Schwimmunterrichts und am 15. Oktober ein Konzert für Volksschüler statt. Internationale Postwertzeichen. — Die Hamburger Handelskammer hatte in ihrem letzten Jahresbericht ausgesprochen, daß in kaufmännischen Kreisen das Fehlen internationaler Post wertzeichen als ein sehr unangenehmer Mangel empfunden würde. Sie hatte auch beschlossen, beim Reichspostamt zu beantragen, daß Postwertzeichen zur Benutzung für briefliche Antworten im inter nationalen Verkehr eingeführt würden. Die Verhandlungen mit der Postbehörde sind inzwischen durch die Hamburger Handels kammer in die Wege geleitet worden. Ein Antrag auf Einführung internationaler Postwertzeichen soll den im Jahre 1906 in Rom tagenden Weltpost-Kongreß beschäftigen. Es dürfte interessant sein, zu erfahren, wie die praktischen Amerikaner über diese Frage urteilen. Im letzten Heft von »Dun's Review- wird folgender maßen zu dem Antrag Stellung genommen: »Der von der Hamburger Handelskammer gemachte Vorschlag, daß die zum Internationalen Postverband gehörigen Regierungen sich einigen und eine Serie von internationalen Postmarken herausgeben sollten, die für die Auslandspost aller Länder gültig sind, verdient in hohem Maße die Aufmerksamkeit aller Postfachmänner und aller Geschäftsleute der ganzen Welt. Die praktischen Schwierig keiten zur Durchführung eines solchen Planes können ernstlich nicht in Betracht kommen, auch sind keinerlei besondere gesetz geberische Maßnahmen zur Ausgabe solcher Marken erforderlich. Ein gegenseitiges Einverständnis zwischen den in Frage kommen den Postanstalten wird genügen, um wenigstens einen Versuch nach dieser Richtung hin zu machen. Die Vorzüge einer inter nationalen Postmarke sind für den Geschäftsmann derartig groß, daß es wirklich nicht nötig ist, darüber noch viele Worte zu ver lieren. Namentlich würden die Marken als Rückporto und als anlassen, die Postbehörde für die Einführung internationaler Postwertzeichen zu interessieren.-
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