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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.05.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.05.1905
- Sprache
- Deutsch
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1t 124, 30. Mai 1905. Mchtamtlicher Teil. 5105 Feldwebel, Wachtmeister oder Oberdeckoffizier einschließlich aufwärts; hierzu gehören auch die Fahnenjunker, Fähnriche, Kriegsschüler, Seekadetten und Fähnriche zur See, die In validen in den Jnvalidenhäusern. die Schiffsjungen der Kaiserlichen Marine, die durch Vertrag angestellten Schiffs köche, Schiffskellner und Schiffsbarbiere für die im Dienst befindlichen Schiffe der Kaiserlichen Marine; 2. den in denselben Rang- und Besoldungsverhältnissen stehenden, nicht streitenden Gliedern der Truppenkörper; hierzu gehören auch die Eleven der Militär-Roßarztschule in Berlin, die Militär-Büchsenmacher; 3. den Leutnants, die zwar mit dem Leutnantscharakter beliehen worden sind, aber nicht in den mit dieser Stellung verbundenen Militärbezügen stehen; 4 den Gendarmen in den Staaten, wo sie zu den Militärpersonen gerechnet werden. Die Portovergünstigungen erstrecken sich nicht auf be urlaubte Militärpersonen und auf Einjährig-Freiwillige. Die Portovergünstigungen gelten innerhalb des Reichspost gebiets sowohl, als auch im Wechselverkehr mit Bayern und Württemberg. Die Portovergünstigungen gelten nur für Sendungen an die eben aufgeführten Militärpersonen und bestehen in folgendem: a) für gewöhnliche Briefsendungen bis 60 §, einschließlich der Postkarten, wird kein Porto erhoben. Drucksachen, die die Eigenschaft einer persönlichen Korrespondenz tragen und eigne Angelegenheiten der empfangenden Militärpersonen betreffen, wie Glückwünsche, Danksagungen, Beileids bezeugungen, Verlobungsanzeigen usw., sind bis zu 60 A ebenfalls portofrei; b) für Postanweisungen bis 15 einschließl. sind 10 H zu entrichten; o) für gewöhnliche Pakete bis zum Gewicht von 3 Kx einschl. beträgt das Porto 20 H auf alle Entfernungen. Die Nach- und Rücksendung geschieht portofrei. Für unfrankierte Pakete dieser Art kein Zuschlagsporto. Alle Sendungen müssen auf der Adresse den Vermerk tragen: »Soldatenbrief. Eigne Angelegenheit des Empfängers.« Ausgeschlossen von der Portovergünstigung sind: 1. Sendungen, die rein gewerbliche Angelegenheiten des Empfängers betreffen, z. B. den Vertrieb eines von einer Militärperson herausgegebenen Werkes; 2. Sendungen, die in ausschließlichen gewerblichen An gelegenheiten des Absenders an eine Militärperson ge richtet sind, z. B. buchhändlerische oder kaufmännische An zeigen an eine Militärperson; 3. Sendungen an Militärpersonen im Orts- oder Land bestellbezirk des Aufgabepostorts; 4. alle Sendungen von Militärpersonen; 5. alle unter a, b und o nicht mit aufgeführten Arten von Postsendungen. Es ist daher für Nachnahmesendungen das volle Porto und die Vorzeigegebühr zu zahlen, ebenso für Sperrgut das gewöhnliche volle Porto. Kleine Mitteilungen. Verkehrsbücher. — Folgende Nachricht über ein Reklame- Unternehmen ist jetzt den Tages - Zeitungen zugegangen. Da uns noch nicht bekannt geworden ist, daß für diese Bücher, die sicher auch im Buchhandel öfters verlangt werden dürften, eine buchhändlerische Auslieferungsstelle besteht, lassen wir die Anzeige im Wortlaut hier folgen: -Von den deutschen Eisen bahnen ist bis jetzt wenig getan worden, mit Hilfe der Reklame den internationalen Verkehr mehr auf ihre Linien zu ziehen, sehr im Gegensatz zu andern Ländern, die schon bisher von diesem Hilfsmittel den ausgiebigsten Gebrauch machten. Von dieser Zu rückhaltung, die besonders an überseeischen Plätzen als ein sehr fühlbarer Mangel empfunden wurde, ist man zurückgekommen: die preußisch-hessischen, sächsischen, bayerischen, württembergischen und badischen Staatseisenbahnen, die Pfalzbahnen und die Reichsbahn Elsaß-Lothringen haben die gemeinsame Herausgabe von Ver kehrsbüchern beschlossen und unverweilt ins Werk gesetzt. Die Bücher sind bereits unter der Bezeichnung -Verkehrsbuch Deutscher Eisenbahnen» erschienen und zwar in 6 Heften, von denen jedes für sich ein geographisch abgegrenztes Gebiet behandelt. Heft 1 umfaßt Norddeutschland, Heft 2 Ostdeutschland (insbesondere Berlin und Riesengebirge und Sachsen), Heft 3 Mitteldeutschland (ins besondere Harz und Thüringen), Heft 4 Nordwestdeutschland (Rhein bis Mainz und Frankfurt), Heft 5 Südwestdeutschland (Rhein bis Basel, Pfalz, Elsaß-Lothringen, Hessen, Baden), Heft 6 Bayern, Württemberg und Hohenzollern. Die Verkehrsbücher sollen in erster Linie die Ausländer auf die zahllosen Sehenswürdigkeiten Deutschlands aufmerksam machen und zur Orientierung dienen, indessen Reisebücher (z. B. Baedeker) nicht ersetzen. Dementsprechend sind sie in knapper Form ge halten; dagegen ist besonderer Wert auf gute Abbildungen der hauptsächlichsten Sehenswürdigkeiten Deutschlands gelegt worden. Bei der großen Zahl der zur Auswahl stehenden Ortschaften usw. war naturgemäß eine Beschränkung nötig. Doch ist geplant, bei späteren Ausgaben der Verkehrsbücher insbesondere mit den Ab bildungen zu wechseln. Die Verkehrsbücher werden in erster Linie im Ausland, und zwar vor allem in Amerika und England, in geeigneter Weise, z. B. in den Agenturen des Reisebureaus Cook L Son und der beiden großen deutschen Schiffahrts-Gesellschaften, der Hamburg-Amerika-Linie und des Norddeutschen Lloyds und auf ihren nach Europa fahrenden Dampfern verteilt. Es sind zu diesem Zweck auch englische und französische Ausgaben erschienen. Auch an geeigneten Stellen des Inlandes werden sie ausliegen. Die Ausgabe der Verkehrsbücher erfolgt durch die Königliche Eisenbahndirektion Altona, von der die Bücher gegen Erstattung des Portos bezogen werden können. In die Verkehrsbücher sind keinerlei Reklamen (von Hotels und dergl.) ausgenommen worden, was ihr Ansehen nur heben kann. Sie werden denn auch zweifellos ihren Zweck, den Auslandsoerkehr mehr als bisher nach und über Deutschland zu lenken, erfüllen und zugleich ein schönes Zeugnis einträchtiger Bestrebungen der deutschen Eisenbahnverwaltungen oblegen.« (Red.) Gerichtsverhandlung gegen vr. jur. Ludwig Huberti in Leipzig. — Großes Aufsehen erregte in weiten Kreisen die am 31. März d. I. unter dem Verdacht der Wechselblankettiälschung erfolgte Verhaftung des 39 Jahre alten vormaligen Direktors der 1892 in Leipzig begründeten Handelsakademie vr. jur. Huberti, über dessen Firma und Vermögen am 24. Januar 1905 das Konkurs verfahren eröffnet worden war. Huberti hatte unter der Firma seines Namens am 8. Februar 1894 auch eine Verlagsbuchhandlung errichtet. Seine Hauptverlagswerke waren die vielbändige -Moderne kaufmännische Bibliothek- und die Zeitschrift »Die Handelsaka demie«. Über die Gerichtsverhandlung sei nach der -Leipziger Zeitung-, wie folgt, berichtet: Es wurde dem Angeklagten zur Last gelegt, in der Zeit vom 19. April bis 24. August 1904 32 Wechsel, die er zu Lehrzwecken von seinen Schülern bis auf den Ausstellungsvermerk hatte anfertigen lassen, unbe fugt mit seinem Namen als Aussteller versehen und dann in Verkehr gebracht zu haben, vr. Huberti hatte im Früh jahr 1904 in verschiedenen Städten, u. a. in Ballenstedt, Zerbst usw., Meisterkurse in der Wechselkunde abgehalten und bei dieser Gelegenheit seine Schüler mehrfach zur Übung Wechsel anfertigen lassen. Auf diese mußten sie sich selbst als Akzeptanten schreiben, aber nicht die eigene Heimat, sondern einen andern Ort als Domizil angeben. Diese Wechsel hatte sich vr. Huberti dann zur Korrektur einhändigen lassen, er war aber nicht mehr nach Ballenstedt bezw. Zerbst gekommen und füllte nun die 32 Wechsel unbefugt aus, um sie in Verkehr zu bringen. Er bestreitet aber, daß er schon bei An fertigung der Wechsel die Absicht gehabt habe, sie zu fälschen und dann zu verwerten. 18 Wechsel über Summen von 210—560 ^ im Gesamtbetrag von 7193 ^ hat vr. Huberti bei einem Bank haus H. L E. in Leipzig diskontiert. Nur 6 Wechsel über 2490 ^ wurden eingelöst. Andre 13 der gefälschten Wechsel diskontierte vr. Huberti bei der Kreditbank, sie lauteten auf Summen von 300—560 ^ und betrugen zusammen 5312 Sie sind bis 672
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