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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.05.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.05.1905
- Sprache
- Deutsch
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5104 Nichtamtlicher Teil. ^ 124, 80. Mai 1905. 10 H, bei Paketen aber für jedes Paket mindestens der Be trag von 40 H erhoben. Sind mit Eilbriefsendungen zu gleich auch Eitpakete abzutragen, so kommen die Botenlohn sätze für Pakete und außerdem für jede Briefsendung der Satz von 10 H in Anwendung. Werden durch denselben Boten an denselben Empfänger gleichzeitig solche Eilsendungen abge tragen, für die das Eilbestellgeld ganz oder zum Teil im voraus vom Absender bezahlt worden ist, und solche, bei denen dies nicht der Fall war, so ist vom Empfänger der nach vorstehendem zu berechnende Botenlohn abzüglich der vom Absender vorausbezahllen Beträge zu entrichten. Die für etwa gleichzeitig abzutragende Telegramme im voraus bezahlte Bestellgebühr bleibt hierbei außer Betracht. Reichen bei Briefsendungen (unter 1), die im Brief kasten oorgefunden werden, die verwandten Freimarken zur Deckung des Portos und der Eilbestellgebühr nicht aus, so kommen die Sätze in Betracht, die für die Zahlung durch den Empfänger gelten unter Anrechnung der bereits durch' Freimarken vom Absender bezahlten Beträge. Hat der Absender einer Eilsendung die Gebühr nicht im voraus bezahlt, und der Empfänger verweigert die Zahlung der Gebühren, so gilt diese Sendung postseitig als unbestellbar und wird demgemäß behandelt. Im Falle der Rücksendung einer unbestellbaren Eilsendung sind die Kosten für den Eilbestellversuch, die bei der Aushändigung der Sendung an den Empfänger von diesem zu erheben gewesen wären, vom Absender zu tragen. Verlangt ein Empfänger von Postsendungen von seinem Postamt, daß ihm alle eingehenden Sendungen, auch wenn sie von den Absendern nicht als solche bezeichnet waren, zu einer Zeit durch Eilboten bestellt werden sollen, so wird für jede Sendung einzeln die Gebühr erhoben. Eine Ver günstigung für mehrere gleichzeitig zu bestellende Eilsendungen (wie vorher angeführt) tritt in solchem Fall nicht ein. Allerhöchste Handschreiben Seiner Majestät des Kaisers und Ihrer Majestät der Kaiserin werden stets durch Eilboten bestellt und zwar gebührenfrei, ebenso Allerhöchste Kabinets- erlasse, deren Eilbestellung verlangt war. Unbestellbare Sendungen. Briefscndungen, mit Ausnahme der Wertbriefe, die nicht dem Empfänger zu gestellt werden können, gelangen ohne weiteres an den Ab sender zurück. Ist auch dieser nicht zu ermitteln, so wird der Brief behufs Ermittelung des Absenders von einem bei jeder Ober-Postdirektion sich befindlichen, besonders dazu be stimmten Ausschuß geöffnet und wieder amtlich verschlossen. Bei allen andern unbestellbaren Postsendungen erhält der Ab sender eine llnbestellbarkeitsmeldung kostenfrei zugesandt Der Absender hat alsdann 20 H Porto an die Aufgabepostanstalt zu entrichten, auch dann, wenn der Absender die Rücksendung der Sendung verlangt. Für mehrere unbestellbare Sendungen von einem Absender an einen Empfänger wird nur eine llnbestellbarkeitsmeldung erlassen und auch nur 20 H vom Absender erhoben, llnbestellbarkeitsmeldungen für portofreie Sendungen kosten nichts. Wird bei Nachnahmesendungen im Verfolg einer llnbestellbarkeitsmeldung ein Antrag auf Streichung oder Änderung der Nachnahme gestellt, so wird die Gebühr für die llnbestellbarkeitsmeldung nicht erhoben, sondern die Gebühren für Änderung von Aufschriften durch den Absender, die betragen: a) wenn die Übermittelung brief lich erfolgt, das Porto für einen einfachen Einschreibbrief, l>) wenn die Übermittelung auf telegraphischem Wege ge schieht, die Gebühren für die Beförderung des Telegramms. Handelt es sich um mehrere Pakete zu einer Paket adresse (Nachnahmen ausgeschlossen), so genügt ein Verlang schreiben oder ein Telegramm. Nach- und Rücksendung. Für Pakete und für Briefe mit Wertangabe werden im Fall der Nachsendung das Porto und die Versicherungsgebühr von Bestimmungsort zu Be stimmungsort neu angesetzt und vom Empfänger erhoben. Der Portozuschlag von 10 H für unfrankierte Sendungen wird jedoch bei der Nachsendung nicht noch einmal in An satz gebracht. Für andre Sendungen findet bei Nachsendung ein neuer Ansatz von Porto nicht statt. Einschreib-, Post- anweisungs- und Postaustragsgebühren, sowie die Gebühr von 1 für dringende Pakete und die Vorzeigegebühr für Nachnahmesendungen werden bei der Nachsendung nicht noch einmal berechnet. Gehen richtig frankierte Sendungen nach dem Orts- und Nachbarortsverkehr heraus und in den Jn- landsverkehr über, so wird das fehlende Porto nacherhoben und die Sendung als unzureichend frankiert behandelt. Bei zurückzusendenden Paketen und Briefen mit Wert angabe sind das Porto und die etwaige Versichernngsgebühr auch für die Rücksendung zu entrichten und werden vom Absender eingezogen. Der Portozuschlag von 10 H für un frankierte Sendungen kommt aber bei der Rücksendung nicht noch einmal in Ansatz. Ebenso findet bei andern Gegen ständen bei der Rücksendung ein neuer Portoansatz nicht statt. Einschreib-, Postanweisungs- und Postaustragsgebühren, sowie die Vorzeigegebühr für Nachnahmesendungen werden bei der Rücksendung nicht noch einmal berechnet. Dagegen wird für zurückzusendende dringende Pakete die Gebühr von 1 ^ noch einmal angesetzt, wenn der Absender ausdrücklich verlangt hat, daß das Paket auch bei der Rücksendung als »dringend- behandelt werde. Wohnt der Absender einer Sendung in dem Bestell bezirk einer andern Postanstalt als derjenigen, bei der die Aufgabe erfolgt war, so bekommt der Absender in der Regel die Sendung ohne besondere Mehrkosten zurück. Handelt es sich jedoch um zurückgekommene Briefsendungen, die ur sprünglich nach der Orts- oder Nachbarortstaxe frankiert waren, so erfolgt bei Überweisung der Briefscndungen nach Orten außerhalb des Geltungsbereichs der Orts- und Nach barortstaxe die dem Fernverkehr entsprechende Porto-Nach- erhebung. Die von den Postanstalten an die Absender von Postauf trägen zur Einziehung von Wechselakzepten gerichteten Ein schreibbriefe mit dem angenommenen Wechsel unterliegen der Taxe von 30 H. Laufschreiben. Scheint eine Postsendung nicht den Empfänger erreicht zu haben, so erläßt der Absender ein Laufschreiben. Das nötige Formular ist bet jeder Post anstalt kostenlos zu haben. Die Gebühr für den Erlaß eines solchen Laufschreibens wegen einer zur Post ge lieferten Sendung beträgt 20 H. Für Laufschreiben wegen gewöhnlicher Briessendungen wird diese Gebühr von 20 H erst nachträglich und nur dann erhoben, wenn die richtige Aushändigung der Sendung an den Empfänger festgestellt wird. Für Laufschreiben wegen andrer Sen dungen ist die Gebühr im voraus zu entrichten. Dies geschieht am besten durch Aufkleben einer 20 H-Freimarke. Wenn sich dann als Grund der Nachfrage ein Verschulden der Post ergibt, so werden diese 20 H wieder erstattet. Abgesehen wird stets von der Vorauszahlung der Gebühr, wenn der Erlaß eines Laufschreibens auch im post dienstlichen Interesse geboten erscheint. Hat aber der Em pfänger die Sendung richtig erhalten, so sind die 20 H noch nachzuzahlen. Für portofreie Sendungen wird eine Lauf schreibengebühr nicht erhoben. Für mehrere Pakete zu einer Paketadresse genügt ein Laufschreiben mit 20 H Gebühr. Portovergünstigung für Sendungen an Mili tärpersonen. Diese wird für ihre Person folgenden Militärpersonen gewährt: 1. den in Reih und Glied stehenden Personen des Soldatenstandes des Landheers und der Marine bis zum
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