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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.05.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.05.1905
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- Deutsch
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4632 Nichtamtlicher Teil: ^ 112 16 Mai 1905. sang- und Konfirmandenbüchern die Gewährung eines dreimonatlichen Zieles auch dann beanspruchen kann, wenn es nicht ausdrücklich vereinbart worden ist. Er mangelt aber eine Vereinbarung, ist vielmehr bei solchem Geschäfte sofort ohne Ziel zu bezahlen.« Der Beklagte war vom Kläger auf Zahlung des Kaufpreises für Gesang- und Konftrmandenbücher, die er fest bezogen hatte, im Prozeßwege in Anspruch genommen worden. Er hatte zwar die Forderung an und für sich zugegeben, jedoch eingewendet, daß sie noch nicht fällig sei, da er ein Zahlungs ziel von drei Monaten genieße, das aber noch nicht abge laufen sei. Daß eine ausdrückliche Vereinbarung dieses Inhalts zustande gekommen wäre, vermochte er zwar nicht zu behaupten; allein seiner Ansicht nach gelte die Be willigung einer solchen Zahlungsfrist als selbstverständlich. Wie man sieht, haben die Erhebungen der Ältesten der Kauf mannschaft von Berlin diese Behauptungen widerlegt; es steht somit fest, daß beim Kauf von Gesang- und Kon firmandenbüchern die Zahlung sofort zu leisten ist. Wohl gemerkt aber bezieht sich der Ausspruch der Ältesten gerade nur auf Bücher des hier in Rede stehenden Inhalts, nicht auch auf andre. Ob und inwieweit bezüglich andrer Bücher ein Zahlungsziel dem Käufer als stillschweigend eingeräumt anzusehen sei, darüber äußert sich das Gutachten nicht; es ist auch nicht zulässig, seinen Inhalt im Wege der Analogie auf ein erweitertes Geltungsgebiet zu erstrecken. 4. Schließlich sei noch auf zwei Gutachten vom 2. De zember 1903 und 13. Januar 1904 hingewiesen, die sich mit einem Nebenzweig des Buchhandels, mit dem Ansichts- postkarten-Geschäft, befassen. Die Frage, die in beiden Fällen zur Entscheidung stand, betraf die sogenannten Arrange ments, von denen streitig war, ob sie nach Ausführung der Bestellung beim Fabrikanten verbleiben dürfen, oder ob dieser sie seinen Kunden zurückzugeben verpflichtet sei. Beide Gutachten sprechen sich in letzterm Sinn aus; ins besondre bezeichnet das zweite als Resultat der angestellten Umfragen und Nachforschungen folgendes: »Es ist im Ansichtspostkartengeschäft üblich, die Arrangements dem Besteller zurückzusenden, wenn letzterer sie behufs Anfertigung der Karten eingesandt hat. Sind dagegen vom Besteller nur die Photographien eingeschickt und die Arrangements zu denselben vom Fabrikanten zu sammengestellt, dann hat der Besteller nur Anspruch auf Rücksendung der Photographien, während die Arrange ments Eigentum des Fabrikanten bleiben.« Zu bedauern ist hierbei, daß das Gutachten gewisser maßen an der Außenseite der Frage haften bleibt, ohne ihren Kernpunkt zu erfassen. Es wäre sehr interessant ge wesen, wenn sich die Ältesten nicht nur darüber ausgesprochen hätten, wem das materielle Substrat des Arrangements, also der Stoff, auf und in dem es verkörpert ist, gehört, sondern wenn sie sich auch auf eine Untersuchung darüber ein gelassen hätten, wem das Urheberrecht an ihnen zustehe, ob der Fabrikant die von dem Besteller entworfenen Arrange ments auch für Rechnung dritter Personen ausführen dürfe. Man sieht, daß diese Frage allerdings auf ein andres Gebiet hinüberspielt, auf das des geistigen Eigentums, das, gerade weil es noch so viele Unebenheiten und Schwierigkeiten in sich schließt, von zuständiger Seite aus doch bei jeder ge gebenen Gelegenheit betreten und bearbeitet werden sollte. Kleine Mitteilungen. Falsche Hundertmarkscheine. — In den letzten Tagen sind mehrere falsche Einhundertmarkscheine in den Verkehr ge bracht worden, die zwar nicht sonderlich täuschend nachgemacht sind, aber doch eine ganze Anzahl von Personen geschädigt haben. Die Banknoten tragen das Datum vom 1. Juli 1898 und die Nummern 04529841' oder 03529841'. Einige dieser Falsifikate sind 2 ww und 3 ww kürzer als die echten Banknoten, andre haben die Größe der echten. Das Papier fühlt sich weich an und ist ohne Pflanzenfasern. Der Druck der Vorderseite ist dunkelblau, nicht schwarz; das Wasser zeichen -100 ^« fehlt gänzlich; der Druck der Strafandrohung ist undeutlich. Die Namen sind teilweise verwischt. Die Buch staben ll in -Reichsbanknote« und L, 8, in »Ein Hundert Mark« sind oberflächlich ausgeführt, die Schraffierungen unter denselben mangelhaft. Auch der Reichsadler im Stempel ist un deutlich. Der Gesichtsausdruck der Figuren der Rückseite ist nicht gut miedergegeben und die Musterung des Hintergrundes verschwommen. Diese gefälschten Reichsbanknoten sind namentlich in Hamburg verausgabt worden und zwar von drei an geblichen Holländern, die in mittleren Jahren stehen. (Leipziger Ztg.) Neue deutsche Verlegerzeichen. — Eine Ergänzung des 1892 erschienenen Werkes von P. Heichen -Die Drucker- und Ver legerzeichen der Gegenwart« befindet sich, wie uns mitgeteilt wird, in Vorbereitung. Aufnahme sollen darin alle Verlags signete finden, die in dem vorgenannten Werk nicht berücksichtigt werden konnten oder die nachträglich angenommen worden sind. Das Ergänzungswerk soll unter dem Titel -Neue Deutsche Verlegerzeichen« demnächst erscheinen. Die den Abbildungen beigegebenen Erklärungen und Notizen sollen wertvolle Bei träge zur Firmengeschichte des Buchhandels geben. Firmen, denen noch keine direkte Aufforderung zugegangen ist, und die ein Verlagszeichen, oder als solches etwa ein Familienwappen führen, werden durch den Herausgeber Herrn Karl Robert Vogels berg in Leipzig, Südstraße 40, gebeten, Abbildung oder Klischee zwecks Aufnahme eiwzureichen. lös ^ssooiateä llooksellers ok Orsat Lritain anä Irslanä. — Die diesjährige Hauptversammlung der ^goeiateä llooksellsrg ok 6reat llritain avä Irelanä wird am Freitag den 9. Juni in Edinburgh (Royal Hotel) unter dem Vorsitz des Präsidenten des schottischen Zweigvereins, Mr. MacLehose, ab gehalten werden. Anmeldungen von Teilnehmern nimmt Mr. E. Pearce in Taunton (England) bis 21. Mai entgegen. (Nach -lös LooLseller«.) Verlagsanstalt F. Bruckmann, Aktiengesellschaft in München und Augsburg. — Der Verlauf des vergangenen Geschäftsjahres (1904) war, wie in den Vorjahren, in allen Betrieben befriedigend. Der Umsatz hat sich sowohl in den Ab teilungen des Verlags als der technischen Anstalten wiederum gehoben. Von besondrer Bedeutung für die Gesellschaft war die zum 1. April 1904 erfolgte Erwerbung des Verlags der »Augsburger Abendzeitung« nebst Grundstück und Buchdruckerei, und die hierdurch bedingte Errichtung einer Zweigniederlassung in Augsburg. Ferner erfuhr die Technische Anstalt eine wesent liche Erweiterung durch die Einführung des »Mezzotintodrucks«, eines Kupferdruck-Verfahrens mit Schnellpressenbetrieb. Die hier durch und durch die allgemeine Ausdehnung der Anstalt nötig gewordenen Um- und Anbauten nebst Einrichtungen erforderten eine Aufwendung von 39 677 ^ 12 die aus laufenden Mitteln Der Bruttogewinn betrug 363933 ^ 95 L (322704 ^ 61 H). Dieser Summe stehen 107454 ^ 62 (96221 ^ 71 H Abschrei bungen und ferner Unkosten in Höhe von 56250 ^ 01 H (55247 97 H) gegenüber. Neben dem bereits in gesetzlicher Höhe bestehenden Reservefonds von 86000^ und einem Spezial- Reservefonds von 215000^ betragen die Kreditoren in lausender Rechnung 93389 ^ 72 H (20174 ^ 96 H), wozu noch ein Kauf schillingsrest von 681562 ^ 50 H kommt. Diesen Posten stehen Debitoren im Betrag von 422383 68 (329873 87 H), darunter 41556 ^ 82 (79363 ^ 75 H) Bankguthaben, ferner 1500 ^ (532166 20 ^) Effekten. 60000 (60000 Aktiv- Hypothek und 20771 ^ 79 «Z (27535 ^ 13 H) an Wechseln und in bar gegenüber. Die Aussichten für das laufende Jahr sind als günstige zu bezeichnen; im besondern ist von dem Mezzotinto-Verfahren eine
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