4804 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 116, 20. Mai 1905. Noräi8L ll'r^üüeri Mäeväe. 0r§a.n kor äs ^raLslre o§ Lapir- ioäustriev. vä^ivet at ven nor8Üe Lo§tr^lclcerkorenivA, Xri8tiavia. XIV. äaür§. No. 3. 4". 8. 19—26. 6/8^ 1001 Nrn." 8°25-^2"^^" b ' , k 8 Rosenthal in München, Karlstraße 10. quer 8". 65 S. In gut durchgeführter Form eines Stammbuchs aus der Biedermaierzeit hat uns das Antiquariat von Jacques Rosenthal in München seinen neuesten Katalog — alte Stammbücher — vorgelegt. Das Verzeichnis umfaßt 64 Stammbücher vom sechzehnten bis zum Beginn des neun zehnten Jahrhunderts. Gleichsam ein redendes Zeugnis aus der »guten alten Zeit». Es führt uns in die Vergangenheit mit ihrem Kultus des Herzens und ihrer Gefühlsüber schwenglichkeit und zeigt uns in einer Reihe auserlesener Exemplare die Art und Weise wie man im Laufe fast dreier Jahrhunderte Liebe und Freundschaft kundzugeben pflegte. Von den feierlichen Symbolen, den rätselhaften Emblemen, Siegwarte erleben wir den Wandel des Geschmacks im Fühlen und Denken vieler Generationen. Daß auch der Sport diesen Büchern nicht fremd geblieben ist, sehen wir an u. Veccaria, Zeichnungen deutscher, schwedischer, englischer, französischer Künstler, u. a. m. Die originelle Ausstattung und die reiche Illustrierung werden den höchst aparten Katalog vielleicht bald selbst zu einem gesuchten Sammel objekt machen. Red. Intsrarigeüs NitteiluvAen äsr ^.nvalen äs3 veut86Ü6n ksisÜ3. 8sliier) in Nüvebev. XVIII. ladrAanA, 1905, Ho. 5. Lex.-8o. 8x^241-295. No. LXVII: Lu1turA686Üiobt,6. 8". 70 8. 1522 Nrn. No. LXVIII: 8üää6ut,80Ü1a.vä uvä äis 8oü^vei2. (2um ll'eil au8 von Osksls in Nüvoüsv.) 8". 41 8. 994 Nrn. Veip2i§. XII. äs-ürA. No. 1—4. XI. 4". 8. 1—84. Nit vielen L Lerne. XVIII. annee. No. 5. (15 Nai 1905.) 4". L3.A68 53 vier 1905). 1'^neiSLQS loi äs ^1870 st HON pourvuss äs lg, lnontion äo (Sprechsaal.) Prozeß Teubner gegen ». Lehmann u. Gen. iVergl, Nr. 11b d. Bl.) In der bekannten Beleidigungsklage Ackermann und vr. Giesecke in Le pzig gegen Heinrich und Pollakowski in Königsberg, sowie vr. Lehmann in Danzig — in der die erste Instanz für die An geklagten, die zweite Instanz für Heinrich, aber gegen Pollakowski und vr. Lehmann entschieden hatte — hat, wie mir heute zugeht, das königlich sächsische Oberlandesgericht als dritte Instanz die von Herrn P. und mir eingelegte Revision ohne münd liche Verhandlung verworfen, weil es der Ansicht ist, daß zur Begründung der Rüge der Verletzung materieller Rechtsnormen (ߧ 185, 186 St.-G.-B.) nur Tatsächliches vorgebracht ist und weil angebliche Verletzung prozessualer Rechtsnormen in Privatklage sachen nach ausdrücklicher Vorschrift der Strafprozeßordnung in der Revisionsinstanz nicht gerügt werden darf. (»wird die von den Angeklagten eingelegte Revision gegen das Urteil der 5. Strafkammer des Landgerichts Leipzig vom 21. März 1905 als unzulässig verworfen, weil ihre Begründung insofern gegen die Bestimmungen in 376 und 380 Str.-P.-O. verstößt, als damit, soweit nicht an- gebli che Verletzungen von Rechtsnormen über das Verfahren — §§ 260 folg. Str.-P.-O. — gerügt werden, nur Tatsäch- Die Berufung ist also gescheitert an der auch von Juristen beklagten zu formalistischen Strafprozeßordnung. Ich werde die in diesem Prozeß für den Gesamtbuchhandel gewonnenen, höchst wertvollen positiven Ergebnisse seinerzeit be kanntgeben. Mit Nr. 1 habe ich bereits begonnen in der am 12. Mai abgeschlossenen Nr. 6 des »Deutschen Sortimenter«, die übermorgen erscheint. Danzig, 14. Mai 1905. vr. B. Lehmann.