Eigentum des Bürsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buchhändler abgegeben. — Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 Beilagen werden nicht angenommen. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Buchhandlungsgehtlfen für Stellegesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 111. Leipzig, Montag den 15. Mai 1905. 72. Jahrgang. Amtlicher Teil. Vörsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Vekanntmackung. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börsenverems der Deutschen Buchhändler zu Leipzig findet statt crrn Sonntag Kantate, den 21. Mai 1905, vormittags IO-/z Uhr, im Deutschen Buchhändlerhausc zu Leipzig (Eingang Portal III). Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht über das Bereinsjahr 1904/05. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1904. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1905. 4. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle aus Grund eines Beschlusses des Bereius - Ausschusses die Ausschließung des Mitgliedes Herrn Eugen Bruchmanu in Firma Spreewald - Buchhandlung (E. Bruchinauu) in Lübbenau aus dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig wegen Aufhörens seiner Mitglied schaft in einem vom Vorstand des Börsenverems anerkannten Verein (A 8 Abs. 2 Ziffer 4 der Satzungen) beschließen. 5. Antrag der Herren: Kommerzienrat Carl Engelhorn-Stuttgart, vr. Walter de GrUyter-Berlin, Ferdinand Lomnitz-Leipzig, Arthur Meiner-Leipzig und Arthur Sellier-München im Namen des Deutschen Berlegervcreins: „Die Hauptversammlung des Börsenvereins wolle beschließen, den Z 26n, letzter Satz der Bnchhändlerischen Verkehrsordnung, wie folgt abzuändern: Diese (nämlich die Buchhändlermesse) findet alljährlich in Leipzig in der mit dkM ersten Sonntag im Mai beginnenden Woche statt, sie endet mit dein Sonnabend dieser Woche. Die entsprechenden Bestimmungen in Z 30n und b der Verkehrsordnung sind sinngemäß zu ändern." 6. Antrag des Herrn Karl Cludius in Firma Cludius L Gaus in Berlin: Die Hauptversammlung wolle beschließen, den Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig anzuweisen, unverzüglich die nötigen satzungsmäßigen Schritte zu tun, um die Mitglieder des Börsen- vercins vor der Schlenderkonkurrenz der Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung in Berlin, Lübecker straße 6, welche in unzulässiger Rabattgewährnng besteht, zu schützen. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. IS. Jahrgang. KOL