4510 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 109, 12. Mai 1905. Sehenswürdigkeit, besitzt Mc. Clure in der 8tats strsst in Chicago. In Philadelphia gehört der größte Buchladen dem John Wanamaker, der auch in New Dork eine bedeutende Sorti mentshandlung besitzt, wo zur Weihnachtszeit an 150 Angestellte beschäftigt werden, eine Zahl, die sich für die stille Jahreszeit auf etwa 50 Personen vermindert. Der Umsatz in der Saison ist enorm. Da alle Bücher ein Jahr nach Erscheinen zu billigem Preis ver kauft werden dürfen, so ist naturgemäß die Nachfrage groß, und es lohnt sich, Restauflagen zu billigem Preis von den Verlegern zu erstehen. (Nach N. Parman in »Norsü Uoxbavälsrtiäeväs) vom 14. April 1905.) Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Oritioal säitiovs ok lativ elassieal autbors avci staväarä ^vorlcs Part' I^ok U.^.oUlue^sil U^O-kol-ä^ 80^42 1290 —2752. st Vaillavt a Paris. 8". 16 8. öassl"^«. 33^8^815 Nrm^ on 6so ^ ' Verlag von 6. Usäslsr in Usip^iA. No. 214, Uä. XVIII, 10. (^pri^ 1905.) 16 ^8. ^ t.bl ttsr. ^ t' ri t 1905^40^8.^2370—264^^^^"^ ' 6 6. ( Enthält viele Bücherbesprechungen. pranLÖsisebs lütsratur, 8praebs, Oesebieüte, Nuvst, Usllstristilc. 8°. ^32'^ 3137 0§lll. on e n (pllilipp örancl) in Lrsslau. 80. 32 8. 568 Nrv. ^371^Nrv.^^ 8->" 22^8.^' ^ ta n Wi n. Nijüokk. l^sx.-8o. 90 8. llaax, Nartinus Nijüokk. üain L 60. in Uonäon. 8". 50 8. 1732 Nrv. Nüblbrsebt in Lsrlin. 38. Ivkr^avA, 1905, No. 3. 4. (^lärr —^pril.) 8°. 8. 58—98. No. 800—1389. No. 171 von X. kaunselrer in XiaASukurt. 8". 388. 1030 Nrn. N. A 3. 8obapsr in Lanvovsr. 80. 67 8. 2027 Nrn. U^^Nrv. ° 0^0 ^o. 138 von aussiA §.8 in ^Visn. Polio. 8 8. ^Visn 1905, VsrlaA von k. v. ^Valä- (Sprechsa al.) Antwort auf die »Rechtsfrage« in Nr. 105 d. Bl. vom 8. Mai IS05. Sie haben vor zehn Jahren in Ihrem Verlag ein Werk mit der Konkurrenzklausel im Verlagsvertrag gebracht. Nun hat aber der Autor bereits vor zwanzig Jahren ein gleichartiges Manu skript an einen andern Verlag verkauft, das jetzt zur Ausgabe gelangen soll. damit ja nur ein wohlerworbenes Recht aus. Wohl aber können Sie Ihren Autor auf Schadensersatz belangen. Denn wenn man bei diesem auch von vorsätzlicher Nichterwähnung des ältern Manuskripts absieht, so hat er doch jedenfalls die bei Abschluß eines Vertrags nötige Sorgfalt nicht betätigt, ist also schadens ersatzpflichtig. Immerhin würde es sich um keine beträchtliche Entschädigung handeln, da, wie Sie andeuten, das fragliche Manuskript — eine praktische Anleitung — jetzt nach 20 Jahren durchweg veraltet ist und Ihnen also dessen Erscheinen kaum einen effektiven und nachweisbaren Schaden zufügen wird. Nun bliebe noch Ihre weitere Frage offen, ob der Autor nicht auch dadurch, daß er durch Ausgabe seines veralteten Manuskripts seinem angesehenen Schriftstellernamen schadet, und daß dieser Umstand möglicherweise nicht ohne Einfluß auf den Absatz seiner früheren Werke ist, schadensersatzpflichtig wird. Diese Frage wird zu verneinen sein. Denn in letzter Hinsicht wird Ihr Verlagsvertrag gar nicht verletzt. Es gibt kein Rechts mittel für den Verlag gegen einen Autor, der durch spätere minderwertige Arbeiten sein Ansehen schädigt. Jedenfalls bildet dieser zwanzigjährige Fall aus der Verlags praxis ein seltenes Unikum. Denn mehr als -Novum prsmatur Stuttgart. Franz Muth. Zeitschrift für moderne Reklame, Berlin. (Vergl. Nr. 98. 104 d. Bl.) Ich bin in derselben Lage wie die Keyser'sche Buchhandlung in Erfurt, nur mit dem Unterschied, daß ich Heft 4 auch nicht er halten kann. Meine Reklamationen hatten denselben Erfolg wie die des Herrn Dreist in Dortmund. Könnte da nicht gemeinsam vorgegangen werden? Nürnberg, 10. Mai 1905. Karl Winogrodzki