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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.03.1889
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.03.1889
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- Deutsch
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Ans dem Gerichtssaal. Am 22. Juni 1888 gegen Abend erhielt ich seitens der Firma Lcvy L Müller in Stuttgart durch deren persönlich in meinem Gcschästslokal erschienenen Herrn Levy das Anerbieten, von ihrem soeben erschienenen neuen Verlags-Artikel Der lustige Baedeker. Band I.: Vollstän diger humoristisch-poetischer Führer durch München. Preis I. den Alleinvertrieb für den hiesigen Platz zu übernehmen -unter den gleichen Bedingungen, wie sic eine andere Handlung anzunchmcn bereit sei-, mit der man das Geschäft weniger gern als mit mir machen wolle. Diese Bedingungen seien ein fester Bezug von tausend Exemplaren mit 5(>o/g Rabatt, also um 500 ^ insgesamt, zahlbar zwei Monate nach Datum der Faktur gegen Accept.*) Herr Lcvy erwähnte zugleich, das; bisher nach München nur eine geringe An zahl Exemplare gesandt worden sei.**) Ich ließ mich für die Sache bestimmen unter der selbst verständlichen Bedingung, daß von Stunde an kein Exemplar mehr nach hier geliefert werden dürfe als an mich allein, welche Bedingung auch in dem schriftlichen Aufträge, den ich Herrn Levy übergab, entsprechenden Ausdruck fand; ferner war darin mein Verlangen ausgesprochen, die Herren Adressaten (Lcvy L Müller) sollten ihr Einverständnis mit dem Inhalt meines Brieses sobald als möglich schriftlich bestätigen. Da mein Laden gerade geschlossen werden sollte, und Herr Levy bereits zu spät dahin zu kommen fürchtete, wohin er noch müsse, so verzichtete ich ohne Besorgnis auf die augenblickliche Ausferti gung dieser Bestätigung, hatte auch nicht Zeit, von meinem Auftrag eine Abschrift machen zu lassen. Die bestellten 1000 Exemplare trafen ein, mit einer vom 26. Juni lautenden Faktur, aus welcher (ob zufällig?) als Datum meines Auftrages der vorhergehende Tag (25. Juni) statt des 22. an gegeben war; auch ein Rundschreiben der Herren Lcvy L Müller zur Verteilung an die hiesigen Sortimentshandlungcn erhielt ich, worin letztere verständigt wurden, daß sie ihren Bedarf von mir zu entnehmen hätten. Ich sandte das Accept über den Fakturabetrag von 500 an die Herren Levy L Müller ein, stellte es aber in der Meinung, cs sei so be sprochen worden, auf drei Monate (eine Abschrift meines betreffenden Briefes hatte ich, wie er wähnt, nicht) und erfuhr darob keine Bean standung. Ich begann meine Thätigkcit für den Absatz des Merkchens, und wendete mich demgemäß auch an Herrn Rudolf Mossc, der in dem als günstiges Absatzfeld ins Auge gefaßten Gc- samtgcbietc der kurz vorher eröffnetcn Deut schen' Kunstgewcrbe - Ausstellung allein berechtigt war, Litteraturcrzeugnisse zu verkaufen, war aber nicht wenig überrascht, von diesem, (Herrn Moste) zu erfahren, daß er bereits 100 Exemplare von den Herren Levy L Müller direkt erhalten habe, und zwar unterm 25. Juni, also drei Tage nach Abschluß meines Vertrages mit dieser Firma. Eine daraufhin gehaltene Umfrage bei den hiesigen Kollegen ergab als Thatsachc, daß unter dem gleichen Datum auch an die M. Ricger'sche Univcrsitätsbuchhdlg. eine größere Anzahl Exemplare direkt von Stuttgart geliefert worden war. Nach gepflogener Beratung mit meinem Rcchts- *) Wie später fcstgestellt werden konnte, waren dieser anderen Handlung erheblich günstigere Be dingungen zugestanden worden. **) Thatsächlich waren, wie sich später zeigte, etwa 130 fest und etwa 260 L condition hierher abgcgangcn. ^ Sprechsaal. ^ freunde erklärte ich darauf den Herren Lcvy L Müller meinen Rücktritt vom Vertrage, ersuchte um Rückgabe meines Ncccptcs und stellte die noch unverkauften Exemplare zur Verfügung. Aus dem darauf folgenden Schriftcnwechsel ist das Wesentliche, daß die Herren Levy L Müller mein Accept nicht zurücksandten, dagegen den Vertrag für noch zu Recht bestehend erklärten, indem sie behaupteten, derselbe habe zwar für mich im Augenblick des Abschlusses, für sie selbst aber erst von da an bindende Kraft erhalten, wo Herr Lcvy den Teilhaber der Firma, Herrn Schwabachcr, von dem Geschehenen in Kennt nis setzte, dieser seine Zustimmung erklärte und darauf die Firma mir ihr Einvsrständnis meldete; so sei cs bei der Verabredung des Ver trages ausdrücklich bedungen und auch von mir unterm 22. Juni schriftlich anerkannt worden. (Die Worte meines schriftlichen Auftrages vom genannten Tage, durch welche ich diese Bedin gung anerkannt haben sollte, wurden nicht be zeichnet.) Da aber Herr Lcvy erst am 26. Juni wieder nach Stuttgart zurückgekehrt sei, so habe Herr Schwabachcr bis zu diesem Tage von dem mit mir geschlossenen Vertrage nichts gewußt, sei also auch berechtigt gewesen, alle inzwischen einlaufenden Bestellungen zu erledigen. Daß ich diesen Anschauungen nicht beitreten könne, deshalb den Vertrag ferner als nichtig be trachte, mithin auch den Wechsel nichteinlösen werde, blieb mein letztes Wort, und ließ ich demgemäß am Verfalltage (26. September) das Papier mit Protest zurückgehen, worauf die Herren Levy L Müller Klage stellten, dcrzusolge ich natürlich zunächst den Betrag des Wechsels nebst 50 ^ Kostcnvorschuß, insgesamt also 550 zu hintcr- lcgcn hatte, während die weiteren gerichtlichen Verhandlungen gestern zu dem Endurteile führten, die Herren Levy L Müller seien mit ihrer Klage abzuweisen; sie haben sämtliche Kosten des Prozesses zu tragen und die Heraus gabe der von mir hinterlegten 550 ^ nebst Zinsen an mich zu veranlassen. München, 6. März 1889. Theodor Ackermann. Entgegnung. Am 22. Juni 1888 abends empfing Herr Ackermann in seinem Geschäftslokalc den Be such unseres Herrn Lcvy und erklärte sich diesem gegenüber in persönlicher Unterredung bereit, den Alleinvertrieb unseres -Lustigen Bädeker Band I: München» für letzteren Platz zu über nehmen. Zugleich händigte er Herrn Levy ein dementsprechend gefaßtes Schreiben ein. Bei dessen Entgegennahme erklärte sich Herr Lcvy persönlich mit dem Inhalte einverstanden, be merkte aber ausdrücklich, daß der definitive Ab schluß resp. die Ausfertigung des Gegcnbriefcs erst nach seiner in wenigen Tagen erfolgenden Heimkehr, von Stuttgart aus statthaben könne, weil er sich zuvor des Einverständnisses seines Firma-Teilhabers Herrn Schwabacher zu ver sichern wünschte, mit welchem er die Angelegen heit dann sofort erledigen würde. Ferner er klärte Herr Levy ausdrücklich, daß er nicht un verzüglich nach Hause zurückreiscn, sondern zuvor noch einige wenige Tage auf den Besuch der Münchener Ausstellungen verwenden werde, gegen welche kleine Verzögerung Herr Acker mann durchaus nichts cinzuwcndcn hatte. Der hier geschilderte Umstand, keineswegs aber der bevorstehende Ladenschluß des Herrn Ackermann, mit welchem sich Herr Lcvy später noch geraume Zeit über allgemeine buchhändlerische Angelegen heiten unterhielt, ist Ursache, daß Herr Levy den Gcgenbries nicht sofort ausfertigte. Daß vorstehendes bei Verabredung des Ver trages ausdrücklich bedungen wurde, müssen wir trotz der in keiner Beziehung unter Beweis ge stellten und noch weniger erwiesenen gegenteiligen Erklärung des Herrn Ackermann aufrecht er halten. Wesentliche Thatsachc ist, daß, vom 26. Juni, dem Tage der Rückkehr des Herrn Lcvy und der Ausfertigung des Gcgenbricfes angcfangen, nicht ein einziges Exemplar des »Lustigen Bädeker» mehr an einx zweite Münchener Firma geliefert wurde, wosür wir sämtliche Münchener Sortiments-Buchhandlungen als Zeugen anrufcn können und im Prozesse teilweise angerufen haben. Alle Bestellungen aus München, die uns, vom 26. Juni angcfangen, zukamcn, haben wir jeweils unverzüglich und zwar meist direkt per Post Herrn Ackermann überwiesen. Wenn wir am 25. Juni d. i. also am Tage vor der Rückkehr des Herrn Levy, von hier aus noch 100 Exple. an Herrn Rudolf Mossc und 10 Exple. an die M. Ricgcrsche llnivcrsität-buchhandlung auf Verlangen ä cond. expedierten, so geschah dies in absoluter Unkenntnis des Umstandes, daß Herrn Ackermann inzwischen der Alleinver trieb für München in Aussicht gestellt morden war und in bestem Glauben ioptima, lläs), indem Herr Lcvy eine diesbezügliche Mitteilung aus München nicht hierher richtete, vielmehr in Anbetracht der nur noch kurz bemessenen Dauer seines Münchener Aufenthaltes (3 Tage, worunter ein Sonntag) der Einfachheit halber und ohne bei Herrn Ackermann auf Widerspruch zu stoßen die Angelegenheit bei seiner Rückkehr persönlich zu erledigen gedachte. Uebrigcns ist nicht außer acht zu lassen, daß Herr Ackermann aus allen unseren direkten ä. eond.-Licferungeu nach München, gleichviel ob solche vor oder nach Abschluß des Vertrages erfolgt sein mögen, nicht nur keinen Schaden, sondern vielmehr eher einen Vorteil zu gewärtigen hat. Denn auf Grund der Bekanntmachung, daß die Firma Ackermann das Wcrkchcn zu den Original-Be dingungen liefert, dürften wohl die meisten Münchener Firmen, welche einen auch nur halb- ; Wegs nennenswerten Absatz erzielten, die ver kauften Exemplare zu den vorteilhafteren Vor bedingungen spesenfrei in looo von Herrn Ackermann nachbezichen und uns solche unter Ansatz der höheren Rechnungspreise an Stelle der von uns L, cond. empfangenen Exemplare remittieren. Daß die Allgemein-Versendung unseres Cir- kulares und dw Erledigung der daraufhin ein- gelaufcnen Bestellungen zur Zeit der Abmachung mit Herrn Ackermann bereits erfolgt war, mußte diesem zur Genüge bekannt sein; denn er selbst hatte bei dem Besuche der Herrn Levy einen Teil der auf Grund unseres Cirkulares verlang ten und erhaltenen Exemplare (30 fest und 10 L cond.) bereits auf seinem Ladentische liegen. Kurze Zeit nach Abschluß des Vertrags verfiel Herr Ackermann — offenbar angeregt durch die mit uns gepflogenen Verhandlungen wegen des »Lustigen Bädeker» und die aus denselben für ihn suceessivc resultierende Überzeugung von der großen Absatzsähigkeit eines Münchener Führers gelegentlich der damals gerade statt- habcndcn Ausstellungen — auf die originelle Idee, selbst einen neuen Führer durch München herauszugcbcn! Ilcbcrdics wurde fast gleich zeitig ein zweiter lustiger Führer durch München, also ein mit dem unseren direkt konkurrierendes Wcrkchcn zu billigerem Preise angckündigt. Was wunder, daß Herrn Ackermann die not uns ge troffene Abmachung unbequem wurde und daß er dieselbe rückgängig zu machen suchte. Als einen mißglückten Versuch in letzterer Richtung betrachten wir es auch, daß Herr Ackermann unsere ihm zum Accept gesandte 2 Monat-Tratte eigenmächtig annullierte, und uns an deren Stelle entgegen seiner eigenen handschriftlichen
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