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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.09.1905
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- Erscheinungsdatum
- 18.09.1905
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- Deutsch
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daß sie sich auch bürgerliche Nahrung zu treiben ent halten sollen-. Später wurde dann noch ausdrücklich bestimmt, daß außer den Professoren auch die Universitätsverivandten, so der Bibliothekar, Sekretär, Pedell, Richter, Ökonom, Buch drucker, Buchbinder und Barbier für ihre Häuser, sie mögen diese selbst erbaut oder von andern gekauft haben, Freiheit von Steuern und Kontributionen haben sollten. 1683 wurde dann diese Bestimmung dahin abgeändert, daß Bereiter, Fecht-, Tanz-, Sprachlehrer und Buchdrucker diese Privilegien nur für ein halbes Haus, die Pedelle für l'/r Keller haben sollten. (Die Schatzungs- und Kontri butionenberechnungen wurden nämlich vielfach nach Anzahl der Keller und Stuben gemacht.) Außer der halben Hausfreiheit erhielt der Universitätsbnchdrucker bis 1725 jährlich 100 Mark Courant. Dagegen hatte er die Ver pflichtung, von seinen Druckschriften ein Exemplar an die Universitätsbibliothek abzugeben, und anfänglich auch die Verpflichtung, die Programme und Vorlesungsverzeichnisse ohne Entgelt zu drucken. 17 25 fiel diese letztere Verpflichtung fort, doch wurde eine Taxe für Druck und Papier festgesetzt, und der Universitätsbuchdrucker erhielt ein Privilegium aus den Druck aller Disputationen und Programme, die von Akademikern in Kiel geschrieben wurden, sowie auf den Druck der Verzeichnisse von Bücherversteigerungen. Dagegen fiel die jährliche Vergütung fort. Die Verpflichtung, ein Exemplar sämtlicher Druckschriften an die Kieler Universitätsbibliothek zu liefern, blieb bestehen und wurde gleichzeitig aus alle Buchdrucker in den Gottorpschen Landen ausgedehnt. Dasselbe Reglement vom S. Januar 1725 enthielt auch Bestimmungen für den Buchhandel in Kiel. Es sollten danach fremde (nicht Kieler) Buchhändler, die zu den Märkten in Kiel Bücher verkaufen wollten, vorher ein Buch von wenigstens 3 Reichstaler Courant Wert an die Universitätsbibliothek geben. Man nahm bisher an, und auch ich war dieser Ansicht, daß seit etwa 1700 kein Buchhändler in Kiel an sässig gewesen und erst 1775 wieder eine ständige Buchhand lung dort eingerichtet worden sei; dem ist nicht so; es ist möglich, daß dieser Buchhändler keine große Bedeutung hatte, daß das Geschäft ebenso wie die Hochschule den Krebsgang ging und vielleicht auch zeitweilig nicht bestanden hat; aber bis 1745 hat die Handlung sicher bestanden und, wie ich vermute, noch länger. Sie ist im Besitz der Familie Riechel oder Reichel gewesen; der Universitätsbuchführer Reichel wird schon im 17. Jahrhundert ausdrücklich erwähnt; ihm ist die bei der Universität belegene vierte Kirchenwohnung einge- räumt gewesen. Die älteste Buchhandlung hat also nahe der Stelle gelegen, wo sich jetzt das Gebäude der Firma Lipsius L Tischer erhebt; die alten der Universität gehörigen Bauten sind in ihren letzten Resten erst vor einigen Jahren beseitigt worden. In einer Urkunde aus dem Jahre 1686 wird auch der Buchführer, der hier aber schon Richel genannt wird, erwähnt. Es heißt dort"): »Die Gelder sind von dem Buchführer H. Sebastian Richel gezahlt (gezählt)-. Auch sonst finden wir den Namen Sebastian oder Johann Sebastian Riechel häufiger. Bei ihm erschienen u. a. 1675 Fuchs, Joh., äo soionnidus axpöliatiouibus 18 Bg. 4; 1687 Fuchs, I., Holsteinisches Ding und Recht, 4; 1683, 1633 Fuchsens Anweisung zu einem vollständigen Jnven- tario 25 Bog 4 (dasselbe Werk wurde 1731 noch einmal bei Boetius in Leipzig aufgelegt); 1636 Fuchs, introäuotio sä llroo. korevs. 4. 83 Bogen, und 1705 3o. kuobsii iu- troäuotio in LiooosZum bloisatioum. ') Ratjen, Beitrag zur Geschichte der Kieler Universität. S. 34. Herzog Carl Friedrich erteilte bei Antritt seiner Re gierung dem Buchhändler Joh. Sebastian Riechel in Kiel und dessen Erben ein Privilegium auf ein in seinen Landen einzuführendes Gesangbuch. Es erschien 1727 unter dem Titel: »Privilegirtes Kielisches Gesangbuch von 600 auserlesenen so wohl alten als neuen Liedern, zum nützlichen Gebrauch des öffentlichen Gottesdienstes wie auch derer Hausandachten gewidmet, nebst einem zwiefachen Register und angehängten geistreichen Gebeten. Kiel. Verlegts Joh. Seb. Riechel 1727. Das Buch ist vom Verleger dem Herzog Karl Friedrich gewidmet unter Bezugnahme darauf, daß dieser bei Antritt seiner Regierung »die hohe christliche Verfügung ergehen zu lassen geruht, ihn und seine Erben mit einem in dero Lan den einzufllhrenden allgemeinen Gesangbuch zu begnadigen-. Das Buch erschien vermehrt 1733 als -Hochfürstliches Schleswig-Holsteinisches Gesangbuch zum Gott- geheiligten Nutzen des öffentlichen Gottesdienstes, wie auch derer Hausandachten verfertiget, nebst einem Anhang geistreicher Gebete. Dritte Auflage. Mit güdtgster Freiheit. Kiel bei Michael Christian Riechel (dem Sohn des vor erwähnten.) Diesem Gesangbuch ist vorgedruckt ein Herzogliches Mandat vom 31. Januar 1738'): Von Gottes Gnaden Carl Friedrich re. Fügen hiemit zu vernehmen, weSgestalt nicht nur die Erhaltung der reinen Evangelischen Lehre, nach Anleitung des Hochheiligen göttlichen Wortes und derer Symbolischen Bücher, äußersten Fleißes bei Unfern gesammten Unterthanen zu besorgen. Wir Unsere Pflicht zu sage geachtet, auch dessalls bishero alle mögliche Bemühung angewandt, besondern auch Unser Ober-Bischöfliches Amt zum Heil derer uns von Gott anoertrauten Gemeinden eine genaue Übereinstimmung des öffentlichen Gottesdienstes einzusühren und zu solchem Ende auch ein allgemeines Gesangbuch anzu ordnen von uns erheische. Ob nun schon während Unserer Minderjährigkeit und zur Zeit damaliger Administration -1. 1712 allbereits ein vollständig Schleswig-Holsteinisches Gesangbuch zusammengctragen und zum Druck besördert worden; so hat doch solches wegen gleich daraus eingefallenen KriegS-Troublen bei unfern Kirchen nicht völlig introducirt werden können. Weswegen Wir in dem abgewichenen 1736 Jahr die von solcher ersten Auflage noch vorhanden gewesenen Exemplaren bei Unfern holsteinischen Kirchen nun vors erste ver theilen lassen. Weil aber solche bald vergriffen, haben wir nach angestellter sorgfältiger Correctur, auch nöthig und nützlich erachteten Veränderung einiger Gesänge, den andern Abdruck zu veranstalten und Universitäts-Buchdrucker M. CH. Riechel") dergestalt und also über solche neue Auflage zu privilegiren geruhen wollen, daß kein anderer Buchführer und Buchdrucker solches eub xosua oouLsoatiouis und arbiträren inehro völlig abgedrucket — als ergehet dahin Unser gnädigster Wille, daß ein jeder ihm dieses allgemeinen Gesangbuch in Zeiten anschaffe, zumalen von untergesetzt äatum, nach Verlauf 6 Wochen, welches bei allen unsen privaten Kirchen und Schulen introduciret seyn und beim öffentlichen Gottesdienste sowohl als in deren Schulen kein anderes gebrauchet werden soll. — Schließlich von dem Vater der Gnaden herzlich wünschende, daß er dieses heilsame Weck zur Verherrlichung seines hochseligen gereichen lassen wolle.- Eine vierte Auflage ist 1745 erschienen. — Nach dem Tode Karl Friedrichs, der bereits 1739 erfolgte, brach für die holsteinischen Lande eine unglückselige Zeit herein. Der Herzog, noch ein Kind, wurde nach Petersburg geholt, und eine vormundschaftliche Regierung, die nicht segensreich *) Zeitschrift für Schleswig-Holsteinische Geschichte. I. S. 115. ") Riechel wird hier Universitätsbuchdrucker genannt, doch muß dieses ein Irrtum sein, oder es müßten zeitweise zwei Universitäts- buchdiucker existiert haben.
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