Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.03.1889
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.03.1889
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18890306
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188903066
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18890306
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1889
- Monat1889-03
- Tag1889-03-06
- Monat1889-03
- Jahr1889
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Verpflichtungen an andere Geschäftsfreunde zu schicken, und dadurch ge langen die Marken in den Kurs, wobei sie sehr bald ein so fettiges und schmutziges Ansehen erhalten, daß sie zur Frankierung eines Briefes in ihrem Heimatslandc gar nicht mehr verwendet werden können. Durch die stille, wenn auch unwillige Duldung dieses Brauches hat das Nebel inehr und mehr um sich gegriffen, und da der Markenempfänger in vielen Fällen von vornherein die erhaltenen Marken als vollständig wertlos ansieht, so machen sich dies einige saubere Patrone zu Nutze und mengen gelegentlich den unabgestcmpelten Marken auch einige gestempelte bei, indem sie sich sagen, daß cs dem Empfänger ja doch einerlei sein wirb, da er so nichts davon hat und so auch nichts. Frage» wir uns aber, wie das Nebel hat entstehen können, so finden wir eine sehr einfache Antwort. Für kleine Zahlungen hat niemand Lust, 20 -) für eine Postanweisung, und wenn es sich, was ja hier ani meisten in Frage kommt, um das Ausland handelt, noch mehr auszugebcn und um die wenigen Groschen sich die Umstände zu machen, nach der Post zu schicken und die Summe cinzuzahlen. Es besteht ein großes Bedürfnis für den Geschäftsmann, kleinere Summen in solchen Werten zu bezahlen, die er in einen Brief cinschlicßen kann. Diesem Bedürfnis ist die Post noch nicht entgegcngekommen, und unser Vorwurf, der sich zunächst gegen die rücksichtsloseren Geschäftsleute richtete, trifft auch die Postverwaltungen. Wir bedürfen entschieden eines kleinen Papierwertzeichens mit internationaler Geltung, welches von sämtlichen Postanstalten des Weltpostvereins in Zahlung angenommen wird. Es erscheint uns auch keineswegs schwierig, daß die Postverwaltungen Zahlmarken ausgeben und daß diese Zahlmarken von den Postanstalten anderer Länder gegen Briefmarken des betreffenden Landes ausgetauscht werden und daß die einzelnen Postverwaltungen die vereinnahmten Zahl marken austauschen bezw. verrechnen. Es ist ja selbverständlich, daß diese Zahlmarken zu einem entsprechend höheren als dem Nennwerte verkauft werden, so daß die Post aus dem Verkauf der Marken einen entsprechen den Gewinn zieht. Eine Beeinträchtigung des Postanweisungsverkehres würde man bei einer solchen Einrichtung wohl nicht zu befürchten haben, da man bei Uebersendung großer Summen doch nicht die Zahlmarke und den Brief ohne Wertangabe anwenden würde. Gerichtsentscheidung. Plakate im Schaufenster. — Eine für die Berliner Ladeninhaber wichtige Frage wurde kürzlich vom Kam mer ze richt cndgiltig entschieden. Das Schöffengericht hatte den Kaufmann K. wegen Uebcrtretuug einer bestehenden polizeilichen Vorschrift zu 3 Strafe verurteilt, weil derselbe im Schaufenster seines Geschäfts drei von der Straße aus sichtbare Plakate mit dem Inhalt -Ausverkauf aus einer Liquidationsmasse« ohne polizeiliche Genehmigung angebracht hatte. Seine Berufung wurde von der Strafkammer Via unter folgender Begründung verworfen: -Dem Einwand, daß § 84 des Straßenpolizei - Reglements sich nur auf außerhalb befindliche und in die Straße hineinragcndc An- kündigungsmittcl beziehe, steht der Wortlaut der Verordnung entgegen, wonach es gleichgiltig ist, ob die Ankündigung innerhalb oder außerhalb angebracht ist. Voraussetzung der Strafbarkeit ist nur die Sichtbarkeit von außen her.» Hiergcgcn legte K Revision ein, ausführend, daß die Auslegung des Vordcrrichters zu den wunderlichsten Folgerungen führen und den Ge schäftsbetrieb im höchsten Grade schädigen, ja unmöglich machen würde. Danach dürften z. B. die im Schaufenster ausgelegten Sachen nicht mit Preisen, die ja auch Nnkündigungsmittel seien, versehen, oder Bemerkungen wie -frische Sendung», oder -eben eingetroffen« angeboten werden. Die Einholung der polizeilichen Genehmigung würde, abgesehen von anderen Belästigungen, auch übermäßig viel Zeit erfordern, was sich mit dem Wesen der meisten Geschäfte nicht würde vereinigen lassen Die Obcrstaatsanwaltschaft beantragte hierauf selbst die Aufhebung der Vorentscheidung, die, wenn auch nicht mit dem Wortlaut, so doch zweifellos mit dem Sinne-und der Absicht des tz 84 in der betreffenden Verordnung in Widerspruch stehe, da letztere nur den Verkehr und dessen Behinderungen auf der Straße im Auge habe Der Senat schloß sich dieser Ansicht an und erkannte auf kostenlose Freisprechung des An geklagten. Neue Bücher, Zeitschriften. Gelegenheitsschriften, Kata loge re. kür die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers. Der Ladenpreis im deutschen Buchhandel. Seine volkswirthschastliche Bedeutung und Berechtigung. Bon Wilhelm Ruprecht, Verlags buchhändler und Or. der Staatswissenschast. 2. Ausl. 8". 8 S. Göttingen 1889, Vandenhoeck L Ruprecht s Verlag. Preis 10 -ß (10 Exple. 75 20 Exple. I 25 -H: 40 und mehr Expl. je 5 -ß>. Lemitiea unü Iluinitiea. Lut. Katalog Nr. 476 von II. V. Xosblor'8 Antiquarium in Oeipri^. 80. 77 8. Osotralblatt kür LibIiotbeI<8VS8S0. Hr8K. v. 0. NartviZ. VI. 9abr^. 1889. 3. Nskt. Inbalt: Verreiodnwa cl. Lölusr Inkunabeln in üer 6ro88bsr20A- liobsn Ookbibliotbelc 3u Oarmetaät, von Or. N. Lrwok. — Lux- tork8 Narwals Osbraieum st Obalckaieum. zVüsrs 18 tbe säition ok 1602 ? von 8. 9. Natbeve. — Hins oisäeräent8sbe LiieberavrsiAs ÜL8 15. 9abrb,, von .4cl. klokinswter. — Heber sine 8awmluvA psr8i8ober Oanckaobriktsn in OöttinASv, von Or. 9. Oleinmin^. — Convention oonesroant I«8 öobanAW intsr- nationanx pour I«8 üooumeot8 oküoislo Lo. — Ressnmonsn nnä ^nrsiAen. — VlittbsilunAsn au8 null über Oibliotbebeo. — Vsr- mioobte Nötigen. — Neue Or8ebsinunAen ank äew Oebists cls8 8ib1iotbsIe8rve8SN8. — ^ntiq. NatsloZs. — ^uetioveo. — Oer8onal- naobriolitsn. Vom Antiquariat. — Die Bibliothek des berühmten Musik- Schriftstellers A. von Dommer ging in den Besitz von Joseph Baer L Co. in Frankfurt a. M. über. Zeitungs-Reingewinn. — Aus dem Jahresberichte, welcher der kürzlich zusammcngetrctenen Generalversammlung der Aktien-Gesellschaft «Figaro» vorlag, ergiebt sich, daß dieses Pariser Journal im Jahre 1888 bei einer täglichen Auflage von 82 000 Exemplaren einen Gewinn von 2 221 637 Francs 88 Centimes erzielt hat. Bußtag in Sachsen. — Wir machen wiederholt auf den bevor stehenden sächsischen Bußtag, Freitag den 22. März, aufmerksam. Gerichtliche B e ln inttmltchtt inten. s0871s Auf Fol. 215 des Handelsregisters für die Stadt Dresden ist heute Herr Karl Her mann Rudolph Hahn als Prokurist der Firma Arnoldische Buchhandlung in Dresden ein getragen worden. Dresden, am 2l. Januar 1889. Königliches Amtsgericht, Abtheilung I b. Or. Ncubert. Clauß. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. firma-Veränderung. s9935j Öeebre miob Ibnsv bisrmit srAebsiwt mit- /.uteilen, ÜU88 isb äs.8 1876 mit insinsm kruder N. 8u.88ol xsArömists, 8oit 1. Osbruar 1884 unk siAsns keebnun^ unter äsr Oirma Osbr. lla,88sl g-skübrts Osoebäkt unverändert unter A n z e i g e b l a t t. cker in Nummer 299 in> Oandslere^ieter einge- traxensn Oirma «toliriNN I1A886I, VÜI6N, veitsrkübreu vsrde. Das un8 bis setrt ^eoobsulete Vertrauen bitte aueb cler neuen Oirma AütiAet nuvenden mi vollen. 9loebaobtuoA8VoII -lobnnn kl»88«I, vormaO Oebr. llasevl. l977tg Thonberg-Leipzig, 4. März 1889. Hierdurch beehre ich mich, ergebenst anzu- zeigen, daß ich am 18. d. M. am hiesigen Platze eine Kolportage-Ijnchyandlung eröffnen werde. Meinen Bedarf beziehe ich gegen bar. An die Herren Verleger von Subskriptionswerken und illustrierten Zeitschriften richte ich noch be sonders die Bitte, mir eine Anzahl I. Lieferungen und Probenummern, wenn möglich, gratis oder a cond. einsenden zu wollen und der thätigstcn Verwendung versichert zu sein. Hochachtungsvoll Karl Spieler. I. G. Mittuachts Berlan in Frankfurt a. Al. s9886s (Spezial-Verlag der Werke oo» und nach Swedenborg) befindet sich nicht mehr in Frankfurt a. M., sondern in Weörich-Mosbach. Alan wolle jetzt einfach adressieren: „3. G. Mittnacht in Biebrich-Mosbach." LerlaufSanträge. s9808s In einer größeren Handelsstadt Ostvreußens ist ein gut fundiertes Zeitungs- Unternehmen (Wochenblatt) preiswert zu ver kaufe n. Alles Nähere auf Anfragen unter L. R. 100 an Haasenstein L Vogler in Breslau.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder