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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.07.1876
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.07.1876
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- Deutsch
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^ 163, 17. Juli. Nichtamtlicher Theil. 2537 Beschlagnahme wieder aufgehoben werde, zu welchem Zwecke er sich direct an den Staatskanzler Fürsten Hardenberg mit einer Eingabe wandte. Außerdem ließ aber Brockhaus die betreffende Nummer des „Literarischen Wochenblattes" nochmals mit Hinweglassung der bedenklichen Stelle drucken und sandte Exemplare davon an Harden berg und an den Minister von Schuckmann; damit schien die Gefahr beseitigt zu sein, allein Brockhaus hatte sich getäuscht, denn bald darauf erfolgte statt der Wiederaufhebung der Confiscation viel mehr das vollständige Verbot der Zeitschrift für ganz Preußen. Trotz der unangenehmen Lage, in die Brockhaus durch diese Verfügung versetzt wurde, indem dadurch ein Hauptgebiet für den Absatz der Zeitschrift verschlossen wurde, ließ er doch den Muth nicht sinken und war unbefangen genug, die Angelegenheit vorurtheils- frei zu betrachte», wie aus folgendem Brief an Hasse hervorgeht: „Was mir in diesem Augenblick am nächsten liegt, ist die Berlinerei. Hardenberg ist au tonä gut und auch liberal, aber was ihn umgibt und umwickelt, verstimmt ihn, sowie die großen Begeben heiten unserer Zeit ihn verwirren und erbittern. Er muß durch die Kraft und die Milde unserer Dialektik besiegt werden. Einstweilen habe ich ihm schon gestern geantwortet, mir aber die umständliche Erwiderung seines Handschreibens Vorbehalten; dabei sandte ich ihm, Schnckmann, Wittgenstein und der Obercensurbehörde die Fort setzung des »Wochenblattes«, indem sie ja, wenn sie den Inhalt be- urthcilen wollten, auch das Blatt kennen müßten. So bin ich also in freundlichem Rapport mit Allen geblieben. Aus Raumer's Briefen, die Sie natürlich mit der höchsten Discretion behandeln wollen, findet man das Unterste derKarten. Gewiß hat irgend Jemand dem Staatskanzler über meine Tendenzen als Buchhändler und Literator, als Herausgeber des »Conversations-Lexikon«, der »Isis«, des »Hermes«, der Grävcll'scheu Schriften, des Brieses von Gentz, der Abdrücke von De Pradt u. s. w. einen Floh in den Pelz gesetzt!... Jene Berliner Rencontre wird mich um so mehr anspornen, dem Institute den veredeltsten Charakter zu geben. Zu einem politischen Parteiblattc war cs nie bestimmt." Brockhaus wandte sich nun mit einem eingehenden Schriftstück an den Staatskanzler Hardenberg, ohne jedoch einer Antwort ge würdigt zu werden, worauf er eine neue Eingabe machte. Gleich zeitig schrieb Brockhaus auch an den Geheimrath Schöll, der jedoch jede Unterstützung des Gesuches rundweg abschlug, und in seiner Antwort bemerkte: „Die Gründe meines Vortrags bin ich nicht berechtigt, Ihnen mitzutheilen, vielleicht würden sie Ihnen auch nicht genügen, aber sie haben den Fürsten von der Nothwendigkeit überzeugt, Ihr Blatt zu verbieten, oder vielmehr sie bestätigen seine eigene Ansicht der Sache. Auch hatte ich ihn gebeten, Ihnen eine Aussicht zur Aus hebung jenes Verbots zu eröffnen. Ob der Augenblick hierzu ge kommen sei, wird der Fürst entscheiden, wenn er die Fortsetzung gelesen oder sich von einem anderen Rath darüber wird haben Be richt erstatten lassen. Wenn ich Ihnen aber srcimüthig meine An sicht eröffnen soll, so muß ich gestehen, daß sie Ihnen nicht günstig ist. Es ist wahr, daß eine Menge periodischer Werke, welche in einem weit schlechteren Geiste geschrieben sind als Ihr Blatt, in den preußischen Staaten nicht verboten sind, allein jene Schriften haben uns nicht eine specielle Veranlassung zu einem Verbote ge geben. Den von Ihnen aufgestellten Grundsatz der Unparteilichkeit, nach welchem Sie Artikel für und wider denselben Gegenstand auf nehmen, können wir nicht gelten lassen. Diese Unparteilichkeit ist sehr schätzbar für historische Facta und philosophische oder literarische Untersuchung, aber sie kann nicht statthabcn, sie kann in einem monarchischen Staate, welcher Ruhe im Innern erhalten will, nicht geduldet werden, wenn sie darauf zielt, einer am Umsturz der be stehenden Ordnung der Dinge arbeitenden Faction das Wort zu reden. Alles Uebel geht von Frankreich aus, dort ist der Sitz der Faction, von welcher ich spreche, und Ihr Blatt ist auch noch in den letzten Zeilen das Organ derselben Wenn Ihnen diese freimüthige Aeußerung mißfällig ist, so hat sie wenigstens nichts Beunruhigen des für Sie, weil der Fürst-Staatskanzler nach der ihm innewohnen den Gerechtigkeit über Ihre Angelegenheit selbst entscheiden und sie einem unbefangenen Beurtheiler vorlegen wird." Um der Sache endlich ein Ende zu machen, reiste Brockhaus selber nach Berlin, zu einer Zeit, als gerade Hardenberg und Schöll von dort abwesend waren, da er mit jenem nicht zusammcntreffen wollte, indem in den „Zeitgenossen" eine Darstellung der Staats verwaltung Hardenberg's aus der Feder Benzenbcrg's erschienen war, die den großen Staatsmann obgleich wohlwollend, doch scharf bcurtheilte, und deshalb wenig angethan sein mochte, die Angelegen heit Brockhaus' zu fördern. Brockhaus hatte richtig speculirt, und so erreichte er denn auch diesmal seinen Zweck vollständig. Zwar wurde das Verbot der Zeit schrift nicht aufgehoben, allein man gestattete derselben ungehinder ten Zutritt in Preußen, wenn sie den Titel ändern würde. Brock haus ging darauf ein und verwandelte den bisherigen Namen in „Literarisches Cvnvcrsationsblatt". Die Zeitschrift bestand nun unbehelligt fort bis zu Brockhaus' Tode; erst Ende 1821 wurde sie wieder verboten, aber nicht von Preußen, sondern von Oesterreich, was jedoch nicht verhinderte, daß der Absatz dahin ein gleicher blieb. Schwerer wurde dagegen die Zeitschrift von dem Conflict betroffen, in den bald nachher Brock haus mit der preußischen Regierung gerieth, welcher die Recensur seines gesammten neuen Verlages zur Folge hatte, was namentlich die Zeitschrift sehr belästigen mußte, welche Maßregel jedoch für das „Literarische Conversationsblatt" auf Brockhaus' Vorstellung hin zurückgenommen wurde. Dagegen wurde das Blatt noch mals eines geringfügigen Umstandes wegen Ende des Jahres 1825 in Preußen verboten, fand aber unter den: veränderten Titel „Blätter für literarischejUntcrhaltung" wieder Eingang daselbst, unter welchem cs gegenwärtig noch fortbcsteht und nach einer achtund- fünfzigjährigen Dauer sich noch heute des besten Rufes in der literarischen Welt zu erfreuen hat. Misccllen. Bibliographisches. — In Nr. 151 Ihres geschätzten Blattes befindet sich eine Anfrage von Hrn. E. Berger in Guben, welche ich in der Lage bin zu beantworte». Das gesuchte Buch hat den Titel: Gespräch im Reich der Tobten zwischen dem Buchhändler Johann Jacob Bauer und dem Kaufmann L*** von den vielerley Arten des Buchhandels in ihrem rechten Gebrauch und Mißbrauch: und über die Frage: Ob ein Buchhändler ein Gelehrter sein muß? da die Wissenschaften die höchste Stusse erreicht haben sollen. 8. (VI u. 124 S.) Nürnberg 1770, Martin Jacob Bauer, und befindet sich in meiner bibliographischen Privatbibliothek, welche manchen literarischen Schatz birgt. Ein Jrrthum aber ist es von dem Hrn. Einsender der Anfrage, daß sich dieses Büchlein in keinem bibliographischen Werke vorfindet, denn sowohl das Kayser'sche, wie das Hcinsius'sche Bücherlexikon führt es unter dem betreffenden Jahre auf, und Rottner, in seinem „Abriß einer Literatur des Buchhandels" (Leipzig 1862, Brockhaus) hat seinen Titel eben falls ausgenommen; ebenso ist es ein Jrrthum, daß es sich wegen seines Umsauges von 8H Bogen nicht in einem Mischband finden könnte, denn ich kann dem Hrn. Berger die Mittheilung machen, daß es sich bei mir in einem solchen befindet. — Das Buch selbst wurde von mir, trotz seiner großen Seltenheit, in einer Auction in Leipzig für drei Neugroschen erstanden. Frankfurt a/M„ den 9. Juli 1876. 11 r. Ernst Kelchner, Bibliothekar.
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